DIN V 18599 – Berechnung, Anwendung und Praxis
Die DIN V 18599 ist die Rechennorm, mit der in Deutschland der Energiebedarf von Gebäuden ermittelt wird. Sie beschreibt, wie aus Gebäudehülle, Nutzung, Klima und Anlagentechnik der Nutz-, End- und Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung berechnet wird. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis zum 29.07.2026 GEG) verweist für den öffentlich-rechtlichen Nachweis auf die Ausgabe DIN V 18599:2018-09; ab 2027 tritt die überarbeitete DIN/TS 18599:2025-10 an ihre Stelle.
Für Eigentümer ist die Norm meist unsichtbar, aber folgenreich: Jeder Bedarfsausweis, jeder Wärmeschutznachweis zum Bauantrag, jede Förderbestätigung für ein Effizienzhaus und jeder Sanierungsfahrplan beruht auf einer Bilanz nach DIN V 18599. Ob ein Neubau die Anforderungen erfüllt, welche Effizienzklasse im Energieausweis steht und ob eine Wärmepumpe im Bestand rechnerisch aufgeht, entscheidet sich in dieser Rechnung. Für Planer ist die Norm das Werkzeug, mit dem sich Varianten vergleichen lassen, bevor gebaut wird.
Die Norm besteht aus 13 Teilen. Teil 1 legt das Bilanzierungsverfahren fest, die Teile 2 bis 9 rechnen die einzelnen Gewerke, Teil 10 liefert die Nutzungsrandbedingungen und Klimadaten, Teil 11 bewertet die Gebäudeautomation, die Teile 12 und 13 enthalten vereinfachte Tabellenverfahren. Wohngebäude werden als eine Zone im Monatsverfahren bilanziert, Nichtwohngebäude in mehrere Nutzungszonen aufgeteilt, die getrennt gerechnet und anschließend zusammengeführt werden.
Dieser Leitfaden ist in elf Abschnitte gegliedert. Die ersten sechs erklären die Norm selbst in eigenen Fachartikeln: den Aufbau und die wichtigsten Normteile, die Berechnung Schritt für Schritt mit Bezugsfläche, Zonierung und einem durchgerechneten Beispiel, die Unterschiede zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden, das Referenzgebäudeverfahren, die Einbindung in das GModG mit dem Normwechsel 2027 und die Anforderungen an Berechnungssoftware. Die weiteren Abschnitte führen zu Wärmeschutznachweis, Energieausweis, Anlagentechnik, Ökobilanz und dem europäischen Rahmen der EPBD. Die Gesetzestexte sind als Einzelseiten mit Erläuterung hinterlegt.
1. Die Norm: Aufbau und Normteile
Die DIN V 18599 ist in Teile gegliedert, die jeweils ein Gewerk oder eine Aufgabe der Bilanz behandeln. Die Übersicht zeigt alle Teile; die wichtigsten sind einzeln erklärt.
- DIN V 18599 Teile: Was jeder Normteil regelt und wie sie zusammenspielenDIN V 18599 Teile im Überblick: welcher Normteil was regelt, wie die Teile zusammenspielen und welche Ausgabe das GModG ab 2027 zitiert.
- DIN V 18599 Teil 1: Bilanzierungsverfahren erklärtDIN V 18599 Teil 1 erklärt: Zonen und Bilanzgrenzen, Endenergie je Energieträger, Brennwert und Heizwert, Primärenergiefaktoren und Rechtsstand 2027.
- DIN V 18599 Teil 2: Nutzenergie für Heizen und KühlenDIN V 18599 Teil 2 erklärt: Monatsbilanz, Transmission, Lüftung, solare und interne Gewinne, Ausnutzungsgrad, Zeitkonstante und Bilanz-Innentemperatur.
- DIN V 18599 Teil 5: Wie die Norm den Endenergiebedarf der Heizung berechnetDIN V 18599 Teil 5 erklärt: Übergabe, Verteilung, Speicherung und Erzeugung der Heizwärme, Hilfsenergie für Pumpen und die Netztypen.
- DIN V 18599 Teil 6: Lüftungsanlagen, Luftheizung und Kühlung im WohnungsbauDIN V 18599 Teil 6 erklärt: wie Abluftanlagen, Lüftung mit Wärmerückgewinnung, Luftheizung und Wohnungskühlung in die Energiebilanz eingehen.
- DIN V 18599 Teil 8: Nutz- und Endenergiebedarf für TrinkwarmwasserDIN V 18599 Teil 8 verständlich: Nutzenergie für Trinkwarmwasser, Verteilung und Zirkulation, Speicher, Wärmeerzeuger und Solaranlage.
- DIN V 18599 Teil 10: Nutzungsrandbedingungen, Nutzungsprofile und ReferenzklimaDIN V 18599 Teil 10: welche Nutzungsrandbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude gelten, wie Nutzungsprofile aufgebaut sind und welches Klima zählt.
- Bauphysik-Grundlagen: Formeln und Energiebilanz nach DIN V 18599Die Bilanzgleichungen der Norm mit Monats- und Zonenbilanz, Wärmegewinnen und Verlusten, nachvollziehbar aufgeschrieben.
- DIN-18599-Bibliothek: 51 RechenwegeJeder Rechenschritt des Wärmeschutznachweises mit Normstelle, Eingangsgrößen und Nachrechnung in acht Kapiteln.
- Vorträge und Schulungen zur GebäudebilanzPräsentationen aus der Praxis der Energieberatung im Browser, jede Fundstelle mit Quelle.
- Quellenregister aller Normen und VerfahrenÜbersicht, welche DIN-Normen, GModG-Paragraphen und Datenbanken den Rechnern dieser Site zugrunde liegen.
2. Die Berechnung Schritt für Schritt
Von der Aufnahme des Gebäudes über Bezugsfläche und Zonen bis zu End- und Primärenergie — und ein vollständig durchgerechnetes Einfamilienhaus aus den veröffentlichten Vergleichsberechnungen.
- DIN V 18599 Berechnung: Ablauf Schritt für SchrittDIN V 18599 Berechnung Schritt für Schritt: Aufnahme, Zonierung, Hülle, Nutzenergie, Anlagentechnik, End- und Primärenergie bis zum Nachweis nach GModG.
- Bezugsfläche DIN V 18599: A_N, NGF und Nutzfläche ab 2027Bezugsfläche DIN V 18599: Gebäudenutzfläche A_N, Nettogrundfläche, Nettoraumfläche nach DIN 277, Wechsel zum 01.01.2027 und Unterschied zur Wohnfläche.
- Zonierung nach DIN V 18599: Warum und wie Gebäude in Zonen geteilt werdenZonierung nach DIN V 18599: nach welchen Kriterien Nichtwohngebäude in Zonen geteilt werden, wann ein Ein-Zonen-Modell reicht und was ab 2027 gilt.
- Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf erklärtPrimärenergiebedarf und Endenergiebedarf verständlich erklärt: Nutzenergie, Anlagenverluste, Faktoren nach GModG Anlage 4 ab 2027, Brennwert und Heizwert.
- DIN V 18599 Beispielrechnung: ein Einfamilienhaus Schritt für SchrittDIN V 18599 Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus mit Brennwertkessel: Eingangsdaten, H_T, H_V, Heizwärmebedarf, Anlagentechnik, Primärenergie.
3. Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Ein Wohngebäude wird als eine Zone mit dem Nutzungsprofil Ein- oder Mehrfamilienhaus im Monatsbilanzverfahren gerechnet. Ein Nichtwohngebäude wird nach Nutzung, Konditionierung und Beleuchtung in Zonen aufgeteilt, die nach DIN V 18599-10 eigene Randbedingungen erhalten; die Zonierung ist der aufwendigste und fehleranfälligste Schritt.
- DIN V 18599 Wohngebäude: Bilanz, Referenz, KlasseDIN V 18599 für Wohngebäude: Ein-Zonen-Modell, Nutzungsrandbedingungen, Referenzgebäude nach GModG Anlage 1 und Effizienzklasse aus der Endenergie.
- DIN V 18599 Nichtwohngebäude: Zonen und NachweisDIN V 18599 für Nichtwohngebäude: Zonierung, Nutzungsprofile, Beleuchtung, RLT und Kühlung, Referenzgebäude nach Anlage 2 und Effizienzklasse ab 2027.
- Energieberatung WohngebäudeAblauf einer Bilanz nach DIN V 18599 für Ein- und Mehrfamilienhäuser von der Aufnahme vor Ort bis zum Bericht.
- Energieberatung NichtwohngebäudeZonierung nach DIN V 18599-10, Bilanz aller Gewerke einschließlich Beleuchtung und Kühlung, GModG-Nachweis für Büro und Gewerbe.
- Grundriss- und Zonierungs-EditorRäume zeichnen, Zonen nach DIN 18599 bilden und Hüllflächen automatisch für die Bilanz ableiten.
- Geschoss-EditorGebäudegeometrie stockwerksweise erfassen: Fassade, Dach, Rücksprünge und Bodenplatte als Grundlage der Hüllfläche.
- § 30 GModG: Zonenweise Berücksichtigung bei NichtwohngebäudenWortlaut und Erläuterung, wann Energiebedarfsanteile einzelner Zonen gesondert zu berücksichtigen sind.
- Anlage 6 GModG: Zu verwendendes NutzungsprofilDie gesetzlich vorgegebenen Nutzungsrandbedingungen, die bei der Bilanz nach DIN V 18599 anzusetzen sind.
4. Referenzgebäude und Nachweis: die gesetzliche Grundlage
Das GModG stellt keine festen Grenzwerte für den Primärenergiebedarf auf, sondern vergleicht das geplante Gebäude mit einem Referenzgebäude gleicher Geometrie und Ausrichtung, dessen technische Ausführung in den Anlagen 1 und 2 festgelegt ist. Beide Gebäude werden mit DIN V 18599 gerechnet; die Anforderungen an Jahres-Primärenergiebedarf und baulichen Wärmeschutz ergeben sich aus dem Vergleich.
- Referenzgebäude nach GModG: So funktioniert das ReferenzgebäudeverfahrenReferenzgebäude nach GModG: gleiche Geometrie, Technik nach Anlage 1 und 2, Anforderungen an Q_P, H′T und Ū, Änderungen ab 2027, Effizienzhausstufen.
- § 15 GModG: Gesamtenergiebedarf (Wohngebäude)Die Anforderung an den Jahres-Primärenergiebedarf neuer Wohngebäude im Verhältnis zum Referenzgebäude.
- § 16 GModG: Baulicher Wärmeschutz (Wohngebäude)Anforderung an den spezifischen Transmissionswärmeverlust H'T neuer Wohngebäude.
- § 18 GModG: Gesamtenergiebedarf (Nichtwohngebäude)Die Primärenergie-Anforderung für neue Nichtwohngebäude, ebenfalls über das Referenzgebäude definiert.
- § 19 GModG: Baulicher Wärmeschutz (Nichtwohngebäude)Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten der Hüllflächen als Anforderung an Nichtwohngebäude.
- § 20 GModG: Berechnung für WohngebäudeDer Paragraph, der die Berechnung nach DIN V 18599 für Wohngebäude verbindlich macht, mit den zulässigen Randbedingungen.
- § 21 GModG: Berechnung für NichtwohngebäudeRechenvorschrift für Nichtwohngebäude einschließlich Zonierung und Beleuchtung nach DIN V 18599.
- Anlage 1 GModG: Referenzgebäude WohngebäudeBauteile, Wärmebrücken, Luftdichtheit und Anlagentechnik des Referenz-Wohngebäudes Zeile für Zeile.
- Anlage 2 GModG: Referenzgebäude NichtwohngebäudeReferenzausführung für Nichtwohngebäude einschließlich Beleuchtung, Lüftung und Kühlung, unterschieden nach Raum-Solltemperatur.
- Anlage 3 GModG: Höchstwerte der mittleren U-WerteDie Obergrenzen für den mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der Hüllflächen von Nichtwohngebäuden.
- Anlage 4 GModG: PrimärenergiefaktorenDie Faktoren, mit denen Endenergie je Energieträger in Primärenergie umgerechnet wird.
- § 23 GModG: Anrechnung von Strom aus erneuerbaren EnergienWie Photovoltaikstrom in der Bilanz angerechnet wird und welche Grenzen dabei gelten.
5. DIN 18599 im GModG und der Normwechsel 2027
Das GModG bindet die Norm über die §§ 20 bis 25 ein. Ab dem 01.01.2027 verweist § 20 auf die DIN/TS 18599:2025-10 (Artikel 2 Nr. 8 i. V. m. Artikel 9 Abs. 2 des Änderungsgesetzes).
- DIN V 18599 im GModG: §§ 20 bis 25 und der Wechsel 2027DIN V 18599 im GModG: welche Regeln die §§ 20 bis 25 zur Norm treffen und was sich ab 01.01.2027 mit DIN/TS 18599:2025-10 ändert.
- DIN/TS 18599:2025-10: was die neue Ausgabe ändert und ab wann sie giltDIN/TS 18599:2025-10 erklärt: welche Teile sich gegenüber DIN V 18599:2018-09 ändern, ab wann das GModG sie verlangt und wie der Übergang läuft.
- GModG erklärt: Gebäudemodernisierungsgesetz und DIN/TS 18599Gesamtüberblick über das Gesetz mit dem Verweis auf die neue Rechennorm.
- § 111 GModG: Allgemeine ÜbergangsvorschriftenWelches Recht und welche Norm für Vorhaben gilt, die vor dem Stichtag beantragt wurden.
6. Software, Werkzeuge und Rechner zur freien Nutzung
Die Bauphysik-Rechner dieser Site liefern die Eingangsgrößen der Bilanz: U-Werte der Bauteile, sommerlicher Wärmeschutz als eigenständiger Nachweis nach § 14 GModG und Kühllast für konditionierte Zonen. Jeder Rechner nennt die zugrunde liegende Norm und zeigt ein Beispiel.
- Software für DIN V 18599: Normausgabe, Prüfung und NachvollziehbarkeitDIN V 18599 Software richtig einschätzen: Normausgabe, Prüfung an Vergleichsberechnungen, offene Randbedingungen, Monatswerte und prüfbare Ausgaben.
- Bauphysik-Rechner: ÜbersichtAlle Rechner zur freien Nutzung mit Norm, Anleitung und Beispiel auf einen Blick.
- U-Wert nach DIN EN ISO 6946Wärmedurchgangskoeffizient Schicht für Schicht, mit Vergleich zu den GModG-Anforderungen.
- Sommerlicher Wärmeschutz DIN 4108-2Sonneneintragskennwert für den kritischen Raum, der neben der Bilanz als eigener Nachweis gefordert ist.
- Kühllast nach VDI 2078Kühllast für Räume und Gebäude als Auslegungsgröße, ergänzend zum Kühlbedarf nach Teil 2.
7. Der Wärmeschutznachweis in der Praxis
Der Nachweis zum Bauantrag setzt die Bilanz nach DIN V 18599 in ein prüfbares Dokument um: Hüllflächen, U-Werte, Wärmebrückenzuschlag, Luftdichtheit und Anlagentechnik werden erfasst, gegen das Referenzgebäude gerechnet und mit Erfüllungserklärung abgegeben. Für Wohngebäude bis 8 Wohneinheiten bietet das Büro den Nachweis zum Festpreis von 490 € an.
- Referenzgebäude-Vergleich nach GModGWerkzeug, das Ihr Gebäude gegen das GModG-Referenzgebäude rechnet und H'T sowie Primärenergiebedarf gegenüberstellt.
- Wärmeschutznachweis (GModG): Referenzgebäude und DIN 18599Fachliche Einordnung des Referenzgebäudeverfahrens für Neubau und Sanierung mit H'T und Primärenergie.
- Wärmeschutznachweis online zum Festpreis 490 €Eingabestrecke für Wohngebäude bis 8 Wohneinheiten: Daten erfassen, Nachweis wird vom Büro geprüft und erstellt.
- § 24 GModG: Einfluss von WärmebrückenWann der pauschale Zuschlag, der Gleichwertigkeitsnachweis oder die Einzelberechnung in der Bilanz anzusetzen ist.
- Wärmebrücken nach DIN 4108 Beiblatt 2Rechner und Anleitung für ΔU_WB, Ψ-Werte und den Gleichwertigkeitsnachweis, der in die Bilanz einfließt.
- § 25 GModG: BerechnungsrandbedingungenKlima, Nutzung und Bauteilgrößen, die für alle Nachweise einheitlich vorgegeben sind.
- § 31 GModG: Vereinfachtes Nachweisverfahren (Wohngebäude)Unter welchen Voraussetzungen ein Wohngebäude ohne vollständige Bilanz über das Modellgebäudeverfahren nachgewiesen werden darf.
- § 38 GModG: Energetische Bewertung eines bestehenden GebäudesRegeln für die Bilanz im Bestand, wenn Bauteile nicht zerstörungsfrei zu bestimmen sind.
8. Der Energieausweis auf Grundlage der Bilanz
Der Bedarfsausweis ist eine Bilanz nach DIN V 18599 in Kurzform: End- und Primärenergiebedarf, Effizienzklasse und Modernisierungsempfehlungen stammen aus derselben Rechnung wie der Nachweis. Der Verbrauchsausweis dagegen wertet gemessene Verbräuche aus; die §§ 79 bis 88 GModG regeln, wann welcher Ausweis zulässig ist.
- Energieausweis: Bedarfs- oder VerbrauchsausweisZulässigkeit nach GModG, Ablauf und Preise: Verbrauchsausweis 35 €, Bedarfsausweis Wohngebäude 65 €, Nichtwohngebäude 490 €.
- Digitaler Gebäudepass: Nachweis, Ausweis und Bilanzdaten an einem OrtLegt Wärmeschutznachweis, Energieausweis und die Eingangsgrößen der Bilanz dauerhaft zusammen ab; spätere Maßnahmen werden im selben Datensatz fortgeschrieben.
- § 81 GModG: EnergiebedarfsausweisDer Ausweis, der auf der berechneten Bilanz nach DIN V 18599 beruht, und seine Pflichtfälle.
- § 82 GModG: EnergieverbrauchsausweisDer Ausweis aus gemessenen Verbräuchen, Witterungsbereinigung und die Fälle, in denen er nicht zulässig ist.
- § 85 GModG: Angaben im EnergieausweisWelche Kennwerte, Energieträger und Emissionsangaben der Ausweis enthalten muss.
- § 86 GModG: Energieeffizienzklasse eines WohngebäudesWie aus dem Endenergiebedarf oder -verbrauch die Klasse A+ bis H abgeleitet wird.
- Anlage 10 GModG: EnergieeffizienzklassenDie Klassengrenzen in kWh je Quadratmeter und Jahr nach Gesetzestext.
- Energieausweis im GModG: 31 PflichtangabenWas der Ausweis künftig zusätzlich enthält, darunter Lebenszyklus-Treibhausgase und maschinenlesbare Daten.
9. Lüftung, Heizung und Warmwasser in der Bilanz
Die Anlagentechnik bestimmt, wie viel Endenergie aus dem Nutzenergiebedarf wird. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung senken die Lüftungswärmeverluste (Teil 6), Erzeuger und Verteilung bestimmen die Verluste der Heizung (Teil 5), und die Warmwasserbereitung (Teil 8) ist im gut gedämmten Gebäude oft der größte Einzelposten. Die Heizlast nach DIN EN 12831 ist keine Bilanzgröße, sondern die Auslegungsgrundlage für den Erzeuger.
- Lüftungskonzept nach DIN 1946-6Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen, die vier Lüftungsstufen und der Anschluss an die Bilanz nach Teil 6.
- § 28 GModG: Anrechnung mechanisch betriebener LüftungsanlagenVoraussetzungen, unter denen Wärmerückgewinnung und Abluftanlagen in der Bilanz angesetzt werden dürfen.
- § 26 GModG: Prüfung der DichtheitWann eine Luftdichtheitsmessung vorausgesetzt wird, damit der günstigere Luftwechsel in der Bilanz gilt.
- Heizlastberechnung DIN EN 12831Norm-Heizlast raumweise und für das Gebäude, als Auslegungsgrundlage neben der Jahresbilanz.
- Wärmepumpe: COP, Jahresarbeitszahl und StromkostenJahresarbeitszahl im Bin-Verfahren nach DIN EN 14825, abhängig von Vorlauftemperatur und Klima.
- Brauchwasser-Auslegung nach DIN 4708Speichergröße, Leistungsbedarf und Zirkulation der Trinkwarmwasseranlage, deren Verluste Teil 8 bilanziert.
10. Ökobilanz und QNG: die Bilanz über den Lebenszyklus
Die DIN V 18599 betrachtet die Nutzungsphase. Die Ökobilanz nach DIN EN 15978 erweitert den Blick auf Herstellung, Instandsetzung und Rückbau; der Betriebsanteil (Modul B6) wird aus der 18599-Bilanz übernommen. Das GModG führt für Neubauten schrittweise eine Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz ein.
- Ökobilanz DIN EN 15978 / QNG: Rechner und BeispielGWP und PENRT je Quadratmeter Nettoraumfläche über die Module A1 bis C4, mit Anleitung.
- Ökobilanz (LCA) und QNGAnforderungswerte des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude, ÖKOBAUDAT-Daten und die Übernahme von Modul B6 aus der Bilanz.
- § 88b GModG: Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen, BerichtDie neue Berichtspflicht über Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus und ihre Stufen.
- Anlage 9 GModG: Umrechnung in TreibhausgasemissionenEmissionsfaktoren je Energieträger, mit denen Endenergie in CO₂-Äquivalente umgerechnet wird.
- Lebenszyklus-CO₂: Ökobilanz-Pflicht ab 2028/2030Einordnung der Fristen und Schwellen für die Lebenszyklusbilanz neuer Gebäude.
11. Der europäische Rahmen: EPBD
Die Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 gibt in Anhang I vor, welche Energieflüsse eine nationale Berechnungsmethode abbilden muss. DIN V 18599 ist die deutsche Umsetzung dieses Rahmens; Ausweise und Datenbanken folgen den Vorgaben der Richtlinie.
- EPBD: Richtlinie (EU) 2024/1275 im VolltextAlle 38 Artikel und 10 Anhänge der Gebäuderichtlinie, durchsuchbar mit Erläuterung.
- Anhang I EPBD: Rahmen für die Berechnung der GesamtenergieeffizienzDie europäische Vorgabe, die den Aufbau der Bilanz nach DIN V 18599 bestimmt.
- Art. 4 EPBD: Methode zur Berechnung der GesamtenergieeffizienzDie Pflicht der Mitgliedstaaten, eine nationale Berechnungsmethode nach Anhang I festzulegen.
- Anhang V EPBD: Vorlage für EnergieausweiseWelche Angaben ein Ausweis europaweit enthalten muss, von der Klasse bis zu den Emissionen.
- EPBD 2024/1275 im GModGWie die Richtlinie in deutsches Recht übernommen wurde und welche Rechenvorgaben daraus folgen.
Häufige Fragen
Was ist die DIN V 18599?
Die DIN V 18599 ist die deutsche Rechennorm zur energetischen Bewertung von Gebäuden. Sie ermittelt Nutz-, End- und Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung. Das GModG verweist für den Nachweis auf die Ausgabe 2018-09.
Worin unterscheidet sich die Bilanz für Wohn- und Nichtwohngebäude?
Wohngebäude werden als eine Zone mit festem Nutzungsprofil im Monatsverfahren gerechnet. Nichtwohngebäude werden nach Nutzung in mehrere Zonen aufgeteilt, die jeweils eigene Randbedingungen nach Teil 10 erhalten und zusätzlich Beleuchtung und Kühlung bilanzieren.
Was ist das Referenzgebäude?
Das Referenzgebäude hat dieselbe Geometrie, Ausrichtung und Nutzung wie das geplante Gebäude, aber die in den Anlagen 1 und 2 des GModG festgelegte technische Ausführung. Sein Primärenergiebedarf und sein Transmissionswärmeverlust bilden den Maßstab, den das geplante Gebäude einhalten muss.
Welcher Energieausweis beruht auf der DIN V 18599?
Der Bedarfsausweis wird aus einer Bilanz nach DIN V 18599 abgeleitet. Der Verbrauchsausweis wertet dagegen gemessene Energieverbräuche aus und ist nur in den in § 82 GModG genannten Fällen zulässig.
Ist die Heizlast Teil der Energiebilanz?
Nein. Die Heizlast nach DIN EN 12831 ist die Leistung, die an einem kalten Auslegungstag gebraucht wird, und dient der Dimensionierung von Erzeuger und Heizflächen. Die Bilanz nach DIN V 18599 ermittelt dagegen den Energiebedarf über das Jahr.
Was ändert sich mit der DIN/TS 18599:2025-10?
Die technische Spezifikation löst ab 2027 die Vornorm von 2018 ab. Rechenkerne und Randbedingungen wurden überarbeitet, sodass Ergebnisse beider Fassungen nicht direkt vergleichbar sind. Bis zur Umstellung bleibt die Ausgabe 2018-09 die Nachweisnorm.
Wie hängt die Ökobilanz mit der DIN V 18599 zusammen?
Die Ökobilanz nach DIN EN 15978 betrachtet den gesamten Lebenszyklus. Der Betriebsanteil, Modul B6, wird aus der Energiebilanz nach DIN V 18599 übernommen; Herstellung, Instandsetzung und Rückbau kommen hinzu.
Welche Rolle spielt die EPBD für die deutsche Rechennorm?
Anhang I der Richtlinie (EU) 2024/1275 gibt vor, welche Energieflüsse eine nationale Berechnungsmethode erfassen muss. Die DIN V 18599 setzt diesen Rahmen für Deutschland um.