Anlage 2 GModG Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG)
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 23.7.2026 I Nr. 226 · Weitere Stufen: Artikel 2 ab 01.01.2027, Artikel 3 ab 01.01.2028, Artikel 4 ab 01.01.2030

Erläuterung aus der Praxis

Wer ein Nichtwohngebäude errichtet, muss nachweisen, dass es energetisch nicht schlechter abschneidet als ein Referenzgebäude gleicher Geometrie, Nutzung und Zonierung. Diese Anlage legt fest, mit welcher Gebäudehülle und Anlagentechnik dieses Vergleichsgebäude zu rechnen ist, etwa mit einem Erdgas-Brennwertkessel, Lichtbändern oder Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Sie betrifft vor allem Bauherren, Planer und die Aussteller des Nachweises. Bei den Bauteilen unterscheidet die Tabelle zwischen Zonen mit Raum-Solltemperaturen ab 19 °C und niedriger beheizten Zonen von 12 bis unter 19 °C. Beleuchtungsregelung, bedarfsabhängige Lüftung und die nur hälftige Anrechnung der Kühlung hängen an den Nutzungsnummern der Zonen, und für Hallen mit Raumhöhen über 4 m gilt eine eigene dezentrale Referenzheizung.

In der Praxis hakt es meist an der Zonierung: Wird eine Zone einem falschen Nutzungsprofil oder der falschen Temperaturspalte zugeordnet, verschiebt sich der Referenzwert, und der Nachweis steht auf wackligen Füßen. Häufig übersehen wird auch, dass der Sonnenschutz des geplanten Gebäudes in das Referenzgebäude übernommen wird und sich aus dem sommerlichen Wärmeschutz nach § 14 oder aus dem Blendschutz ergeben kann. Als Energieberater bilde ich deshalb beide Gebäude zonenweise nach DIN V 18599 ab, prüfe Nutzungszuordnung, Raumhöhen, Sonnenschutz und Anlagenkonzept und dokumentiere nachvollziehbar, woraus sich der zulässige Wert ergibt.

Einordnung von Dipl.-Ing. Rolf Krause, Energieberater und Bauphysiker. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist allein der Wortlaut.

Geltender Wortlaut

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1769 - 1773)

NummerBauteile/SystemeEigenschaft
(zu den Nummern 1.1 bis 1.13)
Referenzausführung/Wert
(Maßeinheit)
Raum-
Solltemperaturen
im Heizfall
≥ 19 °C
Raum-
Solltemperaturen
im Heizfall
von 12 bis < 19 °C
1.1Außenwand (einschließlich Einbauten, wie Rollladen-
kästen), Geschossdecke
gegen Außenluft
WärmedurchgangskoeffizientU = 0,28 W/(m2·K)U = 0,35 W/(m2·K)
1.2Vorhangfassade
(siehe auch Nummer 1.14)
WärmedurchgangskoeffizientU = 1,4 W/(m2·K)U = 1,9 W/(m2·K)
Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasungg = 0,48g = 0,60
Lichttransmissionsgrad der Verglasungτv,D65,SNA = 0,72τv,D65,SNA = 0,78
1.3Wand gegen Erdreich,
Bodenplatte, Wände und Decken zu unbeheizten
Räumen (außer Abseitenwände nach Nummer 1.4)
WärmedurchgangskoeffizientU = 0,35 W/(m2·K)U = 0,35 W/(m2·K)
1.4Dach (soweit nicht unter Nummer 1.5), oberste Geschossdecke, Wände zu
Abseiten
WärmedurchgangskoeffizientU = 0,20 W/(m2·K)U = 0,35 W/(m2·K)
1.5GlasdächerWärmedurchgangskoeffizientUW = 2,7 W/(m2·K)UW = 2,7 W/(m2·K)
Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasungg = 0,63g = 0,63
Lichttransmissionsgrad der Verglasungτv,D65,SNA = 0,76τv,D65,SNA = 0,76
1.6LichtbänderWärmedurchgangskoeffizientUW = 2,4 W/(m2·K)UW = 2,4 W/(m2·K)
Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasungg = 0,55g = 0,55
Lichttransmissionsgrad der Verglasungτv,D65,SNA = 0,48τv,D65,SNA = 0,48
1.7LichtkuppelnWärmedurchgangskoeffizientUW = 2,7 W/(m2·K)UW = 2,7 W/(m2·K)
Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasungg = 0,64g = 0,64
Lichttransmissionsgrad der Verglasungτv,D65,SNA = 0,59τv,D65,SNA = 0,59
1.8Fenster, Fenstertüren
(siehe auch Nummer 1.14)
WärmedurchgangskoeffizientUW = 1,3 W/(m2·K)UW = 1,9 W/(m2·K)
Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasungg = 0,60g = 0,60
Lichttransmissionsgrad der Verglasungτv,D65,SNA = 0,78τv,D65,SNA = 0,78
1.9Dachflächenfenster
(siehe auch Nummer 1.14)
WärmedurchgangskoeffizientUW = 1,4 W/(m2·K)UW = 1,9 W/(m2·K)
Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasungg = 0,60g = 0,60
Lichttransmissionsgrad der Verglasungτv,D65,SNA = 0,78τv,D65,SNA = 0,78
1.10Außentüren; Türen gegen unbeheizte Räume; ToreWärmedurchgangskoeffizientU = 1,8 W/(m2·K)U = 2,9 W/(m2·K)
1.11Bauteile in den Nummern 1.1
und 1.3 bis 1.10
WärmebrückenzuschlagΔUWB =
0,05 W/(m2·K)
ΔUWB =
0,1 W/(m2·K)
1.12GebäudedichtheitKategorie nach DIN V 18599-2: 2018-09 Tabelle 7Kategorie I
1.13Tageslichtversorgung bei Sonnen- oder Blendschutz oder bei Sonnen- und BlendschutzTageslichtversorgungsfaktor CTL,Vers,SA nach DIN V 18599-4: 2018-09•kein Sonnen- oder Blendschutz
vorhanden: 0,70•Blendschutz vorhanden: 0,15
1.14SonnenschutzvorrichtungFür das Referenzgebäude ist die tatsächliche Sonnenschutzvorrichtung des zu errichtenden Gebäudes anzunehmen; sie ergibt sich gegebenenfalls aus den Anforderungen zum sommerlichen Wärmeschutz nach § 14 oder aus Erfordernissen des Blendschutzes.
Soweit hierfür Sonnenschutzverglasung zum Einsatz kommt, sind für diese Verglasung folgende Kennwerte anzusetzen: •anstelle der Werte der Nummer 1.2 –Gesamtenergiedurchlassgrad der
Verglasung g g = 0,35–Lichttransmissionsgrad der
Verglasung τv,D65,SNA τv,D65,SNA = 0,58•anstelle der Werte der Nummern 1.8 und 1.9: –Gesamtenergiedurchlassgrad der
Verglasung g g = 0,35–Lichttransmissionsgrad der
Verglasung τv,D65,SNA τv,D65,SNA = 0,62
2Solare Wärmegewinne über opake BauteileWie beim zu errichtenden Gebäude
3.1Beleuchtungsartdirekt/indirekt mit elektronischem Vorschaltgerät und stabförmiger Leuchtstofflampe
3.2Regelung der BeleuchtungPräsenzkontrolle: –in Zonen der Nutzungen 4, 15 bis 19, 21
und 31*: mit Präsenzmelder–im Übrigen: manuellKonstantlichtkontrolle/tageslichtabhängige Kontrolle: –in Zonen der Nutzungen 5, 9, 10, 14, 22.1 bis 22.3, 29, 37 bis 40*:
Konstantlichtkontrolle gemäß DIN V 18599-4: 2018-09 Abschnitt 5.4.6–in Zonen der Nutzungen 1 bis 4, 8, 12, 28, 31 und 36*:
tageslichtabhängige Kontrolle, Kontrollart „gedimmt, nicht ausschaltend“ gemäß DIN V 18599-4: 2018-09 Abschnitt 5.5.4 (einschließlich Konstantlichtkontrolle)–im Übrigen: manuell
4.1Heizung (Raumhöhen ≤ 4 m) –WärmeerzeugerBrennwertkessel (verbessert, nach 1994) nach DIN V 18599-5: 2018-09, Erdgas, Aufstellung außerhalb der thermischen Hülle, Wasserinhalt
> 0,15 l/kW
4.2Heizung (Raumhöhen ≤ 4 m) –Wärmeverteilung–bei statischer Heizung und Umluftheizung (dezentrale Nachheizung in RLT-Anlage):
Zweirohrnetz, außen liegende Verteilleitungen im unbeheizten Bereich, innen liegende Steigstränge, innen liegende Anbindeleitungen, Systemtemperatur 55/45 °C, ausschließlich statisch hydraulisch abgeglichen, Δp const, Pumpe auf Bedarf ausgelegt, Pumpe mit intermittierendem Betrieb, keine Überströmventile, für den Referenzfall sind die Rohrleitungslängen und die Umgebungstemperaturen gemäß den Standardwerten nach DIN V 18599-5: 2018-09 zu ermitteln.–bei zentralem RLT-Gerät:
Zweirohrnetz, Systemtemperatur 70/55 °C, ausschließlich statisch hydraulisch abgeglichen, Δp const, Pumpe auf Bedarf ausgelegt, für den Referenzfall sind die Rohrleitungslängen und die Lage der Rohrleitungen wie beim zu errichtenden Gebäude anzunehmen.
4.3Heizung (Raumhöhen ≤ 4 m) –Wärmeübergabe–bei statischer Heizung:
freie Heizflächen an der Außenwand (bei Anordnung vor Glasflächen mit Strahlungsschutz), ausschließlich statisch hydraulisch abgeglichen, P-Regler (nicht zertifiziert), keine Hilfsenergie–bei Umluftheizung (dezentrale Nachheizung in RLT-Anlage):
Regelgröße Raumtemperatur, hohe Regelgüte.
4.4Heizung (Raumhöhen > 4 m)Dezentrales Heizsystem:
Wärmeerzeuger gemäß DIN V 18599-5: 2018-09 Tabelle 52: –Dezentraler Warmlufterzeuger–nicht kondensierend–Leistung 25 bis 50 kW je Gerät–Energieträger Erdgas–Leistungsregelung 1 (einstufig oder mehrstufig/modulierend ohne Anpassung der Verbrennungsluftmenge)Wärmeübergabe gemäß DIN V 18599-5: 2018-09 Tabelle 16 und Tabelle 22: –Radialventilator, Auslass horizontal, ohne Warmluftrückführung, Raumtemperaturregelung P-Regler (nicht zertifiziert)
5.1Warmwasser –zentrales SystemWärmeerzeuger:
allgemeine Randbedingungen gemäß DIN V 18599-8: 2018-09 Tabelle 6, Solaranlage mit Flachkollektor (nach 1998) zur ausschließlichen Trinkwassererwärmung nach DIN V 18599-8: 2018-09 mit Standardwerten gemäß Tabelle 19 bzw. Abschnitt 6.4.3, jedoch abweichend auch für zentral warmwasserversorgte Nettogrundflächen über 3 000 m2
Restbedarf über Wärmeerzeuger der Heizung
Wärmespeicherung:
bivalenter, außerhalb der thermischen Hülle aufgestellter Speicher nach DIN V 18599-8: 2018-09 Abschnitt 6.4.3
Wärmeverteilung:
mit Zirkulation, für den Referenzfall sind die Rohrleitungslänge und die Lage der Rohrleitungen wie beim zu errichtenden Gebäude anzunehmen.
5.2Warmwasser –dezentrales Systemhydraulisch geregelter Elektro-Durchlauferhitzer, eine Zapfstelle und 6 Meter Leitungslänge
pro Gerät bei Gebäudezonen, die einen Warmwasserbedarf von höchstens 200 Wh / (m2 · d) aufweisen
6.1Raumlufttechnik –Abluftanlagespezifische Leistungsaufnahme Ventilator PSFP = 1,0 kW/(m3/s)
6.2Raumlufttechnik –Zu- und Abluftanlage–Luftvolumenstromregelung:Soweit für Zonen der Nutzungen 4, 8, 9, 12, 13, 23, 24, 35, 37 und 40* eine Zu- und Abluftanlage vorgesehen wird, ist diese mit bedarfsabhängiger Luftvolumenstromregelung Kategorie IDA-C4 gemäß DIN V 18599-7: 2018-09 Abschnitt 5.8.1 auszulegen.–Spezifische Leistungsaufnahme: –Zuluftventilator PSFP = 1,5 kW/(m3/s)–Abluftventilator PSFP = 1,0 kW/(m3/s) Erweiterte PSFP-Zuschläge nach DIN EN 16798-3: 2017-11 Abschnitt 9.5.2.2 können für HEPA-Filter, Gasfilter sowie Wärmerückführungsbauteile der Klassen H2 oder H1 nach DIN EN 13053:2007-11 angerechnet werden.–Wärmerückgewinnung über Plattenwärmeübertrager:Temperaturänderungsgrad ηt,comp = 0,6Zulufttemperatur 18 °CDruckverhältniszahl fP = 0,4–Luftkanalführung: innerhalb des Gebäudes–bei Kühlfunktion: Auslegung für 6/12 °C,
keine indirekte Verdunstungskühlung
6.3Raumlufttechnik –Luftbefeuchtungfür den Referenzfall ist die Einrichtung zur Luftbefeuchtung wie beim zu errichtenden Gebäude anzunehmen
6.4Raumlufttechnik –Nur-Luft-Klimaanlagenals kühllastgeregeltes Variabel-Volumenstrom-System ausgeführt:
Druckverhältniszahl: fP = 0,4
konstanter Vordruck
Luftkanalführung: innerhalb des Gebäudes
7Raumkühlung–Kältesystem:
Kaltwasser-Ventilatorkonvektor, Brüstungsgerät
Kaltwassertemperatur 14/18 °C–Kaltwasserkreis Raumkühlung:
Überströmung 10 %
spezifische elektrische Leistung der Verteilung Pd,spez = 30 Wel/kWKälte
hydraulisch abgeglichen,
geregelte Pumpe, Pumpe hydraulisch entkoppelt,
saisonale sowie Nacht- und Wochenendabschaltung nach
DIN V 18599-7: 2018-09, Anhang D
8KälteerzeugungErzeuger:
Kolben/Scrollverdichter mehrstufig schaltbar, R134a, außenluftgekühlt, kein Speicher, Baualterfaktor fc,B = 1,0, Freikühlfaktor fFC = 1,0
Kaltwassertemperatur:–bei mehr als 5 000 m2 mittels Raumkühlung
konditionierter Nettogrundfläche, für diesen
Konditionierungsanteil 14/18 °C–im Übrigen: 6/12 °CKaltwasserkreis Erzeuger inklusive RLT-Kühlung:
Überströmung 30 %
spezifische elektrische Leistung der Verteilung Pd,spez = 20 Wel/kWKälte
hydraulisch abgeglichen,
ungeregelte Pumpe, Pumpe hydraulisch entkoppelt,
saisonale sowie Nacht- und Wochenendabschaltung nach DIN V 18599-7: 2018-09, Anhang D,
Verteilung außerhalb der konditionierten Zone.
Der Primärenergiebedarf für das Kühlsystem und die Kühlfunktion der raumlufttechnischen Anlage darf für Zonen der Nutzungen 1 bis 3, 8, 10, 16, 18 bis 20 und 31 nur zu 50 % angerechnet werden.
9GebäudeautomationKlasse C nach DIN V 18599-11: 2018-09

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