Für mehrere Häuser oder Wohnungen, die eine PV-Anlage, einen Batteriespeicher, Wärmepumpen mit Nahwärme und Wallboxen gemeinsam betreiben. Sie verteilt alle Energieflüsse verursachungsgerecht und führt für jeden Teilnehmer ein Energiekonto mit Verbrauch, Herkunft, Kosten, Gutschriften und Ersparnis.
Wie wird der PV-Strom fair verteilt?
Jede Viertelstunde einzeln: Jeder Teilnehmer hat Anspruch auf seine Beteiligungsquote an der gerade erzeugten Energie, höchstens so viel, wie er gerade verbraucht. Nicht genutzte Anteile gehen an andere Teilnehmer, dann in den Speicher, dann ins Netz. Der Wert bleibt beim Anteilseigner: Wer den Anteil eines anderen nutzt, zahlt ihm den internen PV-Preis.
Wird ein Haushalt mit wenig Tagesverbrauch benachteiligt?
Nein. Nutzt er seinen Anteil nicht selbst, erhält er eine Gutschrift für den an andere abgegebenen Strom, den Speicherinhalt aus seinem Anteil und seinen Anteil an der Einspeisevergütung. Eine Fairnessprüfung vergleicht jeden Monat die zugerechnete PV mit dem Beteiligungsschlüssel.
Wie wird der Batteriespeicher abgerechnet?
Der Speicher führt Buch, wessen Energie er enthält. Wird er entladen, kommt die Energie anteilig aus diesen Herkünften. Eigene gespeicherte Energie kostet nur den Speicheraufschlag, gespeicherte Energie anderer zusätzlich den internen PV-Preis. Netzgeladene Energie gehört der Gemeinschaftskasse.
Wie werden V2H und V2G gutgeschrieben?
Die bidirektionale Wallbox misst Laden und Rückspeisen getrennt. Rückgespeiste Energie deckt zuerst den eigenen Bedarf (V2H). Was andere Häuser nutzen, wird dem Fahrzeughalter zum internen V2G-Preis gutgeschrieben, was ins Netz geht, mit der Einspeisevergütung.
Wie wird der Wärmepumpenstrom auf die Häuser verteilt?
Nach der Wärmemenge, die jede Übergabestation in derselben Viertelstunde bezogen hat (Wärmemengenzähler). Der Strom der Wärmepumpen bekommt dabei dieselbe Herkunft wie der übrige Verbrauch des Hauses: PV, Speicher oder Netz.
Was passiert bei einem Eigentümerwechsel?
Die Nutzung des alten Eigentümers endet zur Minute, die des neuen beginnt am selben Zähler. Für den alten Eigentümer wird eine Schlussabrechnung erstellt. Die technische Historie des Zählers bleibt erhalten, jeder sieht nur seinen eigenen Zeitraum.
Kann sich die Beteiligungsquote ändern?
Ja, als neue Regelversion mit Gültig-ab-Datum, Änderungsgrund und Benutzer. Ältere Zeiträume werden weiter mit der damals gültigen Version gerechnet, abgeschlossene Abrechnungen bleiben unverändert und lassen sich nur stornieren und neu berechnen.
Wie viele Häuser lassen sich abrechnen?
Das Programm ist nicht auf vier Häuser begrenzt. Einheiten lassen sich jederzeit anlegen, ausgelegt ist es für 1 bis 100 Teilnehmer.
Brauche ich einen externen Abrechnungsdienstleister?
Technisch nicht, wenn das Messkonzept sauber aufgebaut ist. Das Mess- und Liefermodell ist aber mit Netz- und Messstellenbetreiber abzustimmen, abrechnungsrelevante Mengen brauchen eichrechtskonforme Zähler. Wird Strom über das öffentliche Netz geteilt oder verkauft, kommen Marktprozesse hinzu.