Energierecht-News 2026
Schwerpunkte: neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Änderungen zum GEG, neuer Energieausweis 2026
Aktuelle Schwerpunkte 2026
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) — Nachfolger des GEG
Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2026 den Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vorgelegt — die geplante Nachfolgeregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Kernidee: weg von starren Einzelvorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit und einer Gesamt-Bilanz auf Gebäudeebene.
- Wegfall der starren 65-%-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen — Ersatz durch flexible CO₂-Bilanz-Nachweise
- Stärkere Kopplung an die kommunale Wärmeplanung — verbindlicher Pfad statt Einzelfall-Ausnahmen
- Neue Sanierungspflichten für besonders schlechte Gebäude (Effizienzklasse H/G) — gestaffelt bis 2033
- Vereinfachte Nachweise für Bestandsanlagen und Reparaturen — weniger Bürokratie
- Inkrafttreten frühestens 4. Quartal 2026, vollständige Umsetzung ab 2027
Das GModG soll EU-Richtlinie EPBD-Recast (2024/1275) in nationales Recht umsetzen. Bis zum Inkrafttreten bleibt das GEG in der Fassung 2024 vollständig gültig. GEG-Grundlagen →
GEG — die wichtigsten Änderungen 2026
Bis zum Inkrafttreten des GModG gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) weiter — allerdings mit mehreren in 2026 wirksam werdenden Anpassungen, die jetzt schon Pflicht sind:
- Kommunale Wärmeplanung greift: Großstädte (> 100.000 EW) müssen bis 30.06.2026 ihre Wärmepläne vorlegen — ab dann gilt die 65-%-EE-Pflicht für neue Heizungen auch im Bestand
- Verschärfte Anforderungen an Holzfeuerungen: Feinstaub-Grenzwert ab 01.10.2026 auf 2,5 mg/m³ abgesenkt — Altanlagen mit Bestandsschutz prüfen
- Heizungsprüfung Bestand: Pflicht zur Heizungsoptimierung mit hydraulischem Abgleich für Gebäude ≥ 6 WE bei Heizungswechsel
- Neubau: Effizienzhaus-55-Niveau bleibt Mindeststandard — Verschärfung auf EH-40-Niveau wurde verschoben und in das GModG verlagert
- Beratungspflicht: Vor jedem Heizungstausch ist eine verpflichtende Beratung durch einen qualifizierten Energieberater nachzuweisen
Wer 2026 saniert oder die Heizung tauscht, sollte den iSFP als roten Faden nutzen — er erfüllt die Beratungspflicht und sichert den 5-%-iSFP-Bonus auf BEG-Förderungen.
Neuer Energieausweis 2026 — erweiterte Pflichtangaben
Mit Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD wird der Energieausweis 2026 grundlegend überarbeitet. Der neue Ausweis enthält deutlich mehr Pflichtangaben und bildet die Grundlage für die kommenden Sanierungspflichten:
- Neue EU-Effizienzklassen A bis G — harmonisiert mit allen EU-Mitgliedstaaten, inkl. Vergleichbarkeit über Ländergrenzen
- Ausweisung der CO₂-Emissionen in kg CO₂/(m²·a) als eigenständige Pflichtkennzahl — neben Endenergie und Primärenergie
- Solarpotenzial-Indikator für Dach- und Fassadenflächen — Pflicht ab Inkrafttreten
- Empfehlung kostenwirksamer Sanierungsmaßnahmen mit Investitions-Schätzung und Amortisations-Hinweis (anstelle der bisherigen Modernisierungstipps)
- Ladeinfrastruktur-Hinweis für E-Mobilität (Wallbox-Vorbereitung)
- Digitales Format: Ausgabe als maschinenlesbare XML-Datei zusätzlich zum PDF — Einbindung in Gebäuderegister
- Gültigkeit: weiterhin 10 Jahre — bestehende Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf
Pflicht wird der neue Energieausweis schrittweise: Für Neuausstellungen ab Inkrafttreten der Verordnung (geplant 2. Halbjahr 2026), bei Verkauf und Vermietung. Wer ohnehin einen Ausweis benötigt, sollte den Termin auf das neue Format abstimmen. Energieausweis beauftragen →
BAFA-Programme im Überblick
BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- 15 % Grundförderung für Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung
- +5 % iSFP-Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans
- Max. 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit (60.000 € mit iSFP)
- Antrag vor Auftragsvergabe erforderlich!
Energieberatung Wohngebäude (EBW)
- 80 % Zuschuss auf das Honorar (max. 1.300 € EFH/ZFH, 1.700 € MFH)
- Beratung durch BAFA-zugelassenen Energieberater erforderlich
- Lieferleistung: iSFP nach BAFA-Vorgabe
- Die Beratung qualifiziert für den 5 %-iSFP-Bonus bei späteren BEG-Anträgen
BEG Heizungstausch (BEG EM Heizung)
- 30 % Grundförderung für Wärmepumpe, Pellets, Solarthermie, Fernwärme
- +20 % Geschwindigkeitsbonus (bei Tausch fossiler Heizung > 20 Jahre)
- +30 % Einkommensbonus (Haushalts-Einkommen ≤ 40.000 € zu versteuern)
- +5 % Effizienzbonus für Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme
- Max. 70 % Förderung — Deckel: 30.000 € Förderkosten pro EFH
- Hier zuständig: KfW (BAFA hat den Heizungstausch 2024 abgegeben)
Wichtige Termine 2026 — Gesetzgebung & Energieausweis
- Bis 30.06.2026: Frist für Großstädte (> 100.000 EW) zur Vorlage der kommunalen Wärmeplanung — danach greift die 65-%-EE-Pflicht für neue Heizungen auch im Bestand
- 2. Halbjahr 2026: Voraussichtliches Inkrafttreten der neuen Energieausweis-Verordnung mit erweiterten Pflichtangaben (CO₂, EU-Klassen A–G, Solarpotenzial)
- Ab 01.10.2026: Strengere Anforderungen für Holzfeuerungen (Feinstaub-Grenzwert 2,5 mg/m³)
- Q4 2026 (geplant): Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) — Ablösung des GEG
- Bis Mitte 2028: Frist für kleinere Kommunen zur Wärmeplanung — anschließend gelten EE-Pflichten flächendeckend
Rechtsgrundlagen & Quellen
Die zugrundeliegenden Rechtsakte sind: Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der aktuellen Fassung, der Referentenentwurf zum GModG (BMWK), die EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024/1275 sowie die Energieeinsparverordnung / Energieausweis-Verordnung. Eine vertiefte Einführung in die Energiegesetzgebung finden Sie unter /wissen/geg/. Förderdetails zur BEG bleiben unter /bafa/zuschuesse/ aufbereitet — mit Rechenbeispielen und Förderrechner.
Stand: Mai 2026 · Gesetzgebungsverfahren zum GModG und zur Energieausweis-Verordnung sind in Bewegung — verbindlich ist immer der aktuelle Stand des Bundesgesetzblatts.