Energierecht-News 2026

Schwerpunkte: neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Änderungen zum GEG, neuer Energieausweis 2026

Das Energierecht für Gebäude ist 2026 in Bewegung wie selten zuvor: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird das bisherige GModG grundlegend reformiert, und parallel kommt der neue Energieausweis 2026 mit erweiterten Pflichtangaben. Auf dieser Seite finden Sie die drei aktuellen Schwerpunkte kompakt aufbereitet — was sich ändert, ab wann, und was es für Eigentümer und Bauherren bedeutet. Stand: Mai 2026.

Aktuelle Schwerpunkte 2026

Rückblick · Stand Mai 2026, aktualisiert 03.09.2026

Vom Referentenentwurf zum Gesetz: das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das GEG abgelöst

Die Bundesregierung hatte im Frühjahr 2026 den Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vorgelegt — die Nachfolgeregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Kernidee: weg von starren Einzelvorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit und einer Gesamt-Bilanz auf Gebäudeebene. Inzwischen ist das Gesetz verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226) und seit 29.07.2026 in Kraft; aus dem Entwurf wurde:

  • Wegfall der starren 65-%-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen — freie Wahl der Erfüllungsoption mit Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 42 GModG)
  • Keine Kopplung mehr an die kommunale Wärmeplanung — stattdessen eine steigende Brennstoff-Quote für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen (§ 43 GModG: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040)
  • Neue Sanierungspflichten für die schlechtesten Nichtwohngebäude (§ 40 GModG, Stufen 2030 und 2033)
  • Vereinfachte Nachweise für Bestandsanlagen und Reparaturen — weniger Bürokratie
  • Erste Stufe in Kraft seit 29.07.2026; zweite Stufe (Rechenverfahren, Faktoren, Energieausweise) ab 01.01.2027

Das GModG setzt die EU-Richtlinie EPBD-Recast (2024/1275) in nationales Recht um. Bis zum Inkrafttreten galt das GEG in der Fassung 2024. GModG-Grundlagen →

Schwerpunkt · Stand April 2026

GModG — die wichtigsten Änderungen 2026

Aktualisiert am 10.08.2026: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit dem 29.07.2026 in Kraft (BGBl. 2026 I Nr. 226) und hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Die nachfolgenden Punkte sind entsprechend angepasst — Einzelheiten unter Wissen: GModG.

  • 65-%-EE-Pflicht entfallen: Die Kopplung des Heizungstauschs an die kommunale Wärmeplanung und die pauschale 65-%-Regel sind mit dem GModG ersatzlos gestrichen. Neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen unterliegen stattdessen einer steigenden Brennstoff-Quote ab 2029 (§ 43 GModG)
  • Heizungsprüfung Bestand: Pflicht zur Heizungsoptimierung mit hydraulischem Abgleich für Gebäude ≥ 6 WE bei Heizungswechsel
  • Neubau: Effizienzhaus-55-Niveau bleibt Mindeststandard — Verschärfung auf EH-40-Niveau wurde verschoben und in das GModG verlagert
  • Beratungspflicht: Vor jedem Heizungstausch ist eine verpflichtende Beratung durch einen qualifizierten Energieberater nachzuweisen

Wer 2026 saniert oder die Heizung tauscht, sollte den iSFP als roten Faden nutzen — er erfüllt die Beratungspflicht und sichert den 5-%-iSFP-Bonus auf BEG-Förderungen.

Schwerpunkt · Stand März 2026

Neuer Energieausweis 2026 — erweiterte Pflichtangaben

Mit Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD wird der Energieausweis 2026 grundlegend überarbeitet. Der neue Ausweis enthält deutlich mehr Pflichtangaben und bildet die Grundlage für die kommenden Sanierungspflichten:

  • Neue EU-Effizienzklassen A bis G — harmonisiert mit allen EU-Mitgliedstaaten, inkl. Vergleichbarkeit über Ländergrenzen
  • Ausweisung der CO₂-Emissionen in kg CO₂/(m²·a) als eigenständige Pflichtkennzahl — neben Endenergie und Primärenergie
  • Solarpotenzial-Indikator für Dach- und Fassadenflächen — Pflicht ab Inkrafttreten
  • Empfehlung kostenwirksamer Sanierungsmaßnahmen mit Investitions-Schätzung und Amortisations-Hinweis (anstelle der bisherigen Modernisierungstipps)
  • Ladeinfrastruktur-Hinweis für E-Mobilität (Wallbox-Vorbereitung)
  • Digitales Format: Ausgabe als maschinenlesbare XML-Datei zusätzlich zum PDF — Einbindung in Gebäuderegister
  • Gültigkeit: weiterhin 10 Jahre — bestehende Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf

Pflicht wird der neue Energieausweis schrittweise: Für Neuausstellungen ab Inkrafttreten der Verordnung (geplant 2. Halbjahr 2026), bei Verkauf und Vermietung. Wer ohnehin einen Ausweis benötigt, sollte den Termin auf das neue Format abstimmen. Energieausweis beauftragen →

BAFA-Programme im Überblick

BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)

  • 15 % Grundförderung für Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung
  • +5 % iSFP-Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans
  • Max. 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit (60.000 € mit iSFP)
  • Antrag vor Auftragsvergabe erforderlich!

Energieberatung Wohngebäude (EBW)

  • 80 % Zuschuss auf das Honorar (max. 1.300 € EFH/ZFH, 1.700 € MFH)
  • Beratung durch BAFA-zugelassenen Energieberater erforderlich
  • Lieferleistung: iSFP nach BAFA-Vorgabe
  • Die Beratung qualifiziert für den 5 %-iSFP-Bonus bei späteren BEG-Anträgen

BEG Heizungstausch (BEG EM Heizung)

  • 30 % Grundförderung für Wärmepumpe, Pellets, Solarthermie, Fernwärme
  • +16 % Klimageschwindigkeitsbonus (bei Tausch fossiler Heizung > 20 Jahre); ab 01.02.2027 halbjährlich −4 Prozentpunkte
  • +40 / +30 / +10 % Einkommensbonus, gestaffelt nach zu versteuerndem Einkommen (bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €)
  • Entfallen zum 21.07.2026: Effizienzbonus (+5 %) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 €)
  • Max. 70 % Förderung (80 % für Eigennutzer mit zvE ≤ 40.000 €) — Deckel: 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit
  • Hier zuständig: KfW (BAFA hat den Heizungstausch 2024 abgegeben)

Wichtige Termine 2026 — Gesetzgebung & Energieausweis

  • Seit 29.07.2026: GModG in Kraft — die 65-%-EE-Pflicht und das Betriebsverbot für alte Konstanttemperatur-Kessel sind entfallen; die Brennstoff-Quote für neue fossile Heizungen startet 2029
  • Ab 01.01.2027: überarbeitete Energieausweise nach GModG Stufe 2 — 31 Pflichtangaben (§ 85 GModG), Bezugsfläche nach DIN 277; Wohngebäude behalten die Klassen A+ bis H, Nichtwohngebäude erhalten die Skala A bis G nach Anlage 10a
  • Ab 01.01.2027: zweite GModG-Stufe — neue Rechenverfahren (DIN/TS 18599: 2025-10), neue Primärenergie- und Emissionsfaktoren sowie die überarbeiteten Energieausweise
  • Bis 30.06.2028: Frist für kleinere Kommunen zur Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz — eine Heizungspflicht ist daran seit dem GModG nicht mehr geknüpft; für neue fossile Heizungen gilt die Brennstoff-Quote nach § 43 GModG ab 2029

Rechtsgrundlagen & Quellen

Die zugrundeliegenden Rechtsakte sind: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) (BGBl. 2026 I Nr. 226, in Kraft seit 29.07.2026), das abgelöste Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Altfälle, die EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024/1275 sowie die Energieeinsparverordnung / Energieausweis-Verordnung. Eine vertiefte Einführung in die Energiegesetzgebung finden Sie unter /wissen/geg/. Förderdetails zur BEG bleiben unter /bafa/zuschuesse/ aufbereitet — mit Rechenbeispielen und Förderrechner.

Stand: Mai 2026 · Gesetzgebungsverfahren zum GModG und zur Energieausweis-Verordnung sind in Bewegung — verbindlich ist immer der aktuelle Stand des Bundesgesetzblatts.