Energierecht-News 2026
Schwerpunkte: neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Änderungen zum GEG, neuer Energieausweis 2026
Aktuelle Schwerpunkte 2026
Vom Referentenentwurf zum Gesetz: das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das GEG abgelöst
Die Bundesregierung hatte im Frühjahr 2026 den Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vorgelegt — die Nachfolgeregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Kernidee: weg von starren Einzelvorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit und einer Gesamt-Bilanz auf Gebäudeebene. Inzwischen ist das Gesetz verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226) und seit 29.07.2026 in Kraft; aus dem Entwurf wurde:
- Wegfall der starren 65-%-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen — freie Wahl der Erfüllungsoption mit Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 42 GModG)
- Keine Kopplung mehr an die kommunale Wärmeplanung — stattdessen eine steigende Brennstoff-Quote für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen (§ 43 GModG: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040)
- Neue Sanierungspflichten für die schlechtesten Nichtwohngebäude (§ 40 GModG, Stufen 2030 und 2033)
- Vereinfachte Nachweise für Bestandsanlagen und Reparaturen — weniger Bürokratie
- Erste Stufe in Kraft seit 29.07.2026; zweite Stufe (Rechenverfahren, Faktoren, Energieausweise) ab 01.01.2027
Das GModG setzt die EU-Richtlinie EPBD-Recast (2024/1275) in nationales Recht um. Bis zum Inkrafttreten galt das GEG in der Fassung 2024. GModG-Grundlagen →
GModG — die wichtigsten Änderungen 2026
Aktualisiert am 10.08.2026: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit dem 29.07.2026 in Kraft (BGBl. 2026 I Nr. 226) und hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Die nachfolgenden Punkte sind entsprechend angepasst — Einzelheiten unter Wissen: GModG.
- 65-%-EE-Pflicht entfallen: Die Kopplung des Heizungstauschs an die kommunale Wärmeplanung und die pauschale 65-%-Regel sind mit dem GModG ersatzlos gestrichen. Neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen unterliegen stattdessen einer steigenden Brennstoff-Quote ab 2029 (§ 43 GModG)
- Heizungsprüfung Bestand: Pflicht zur Heizungsoptimierung mit hydraulischem Abgleich für Gebäude ≥ 6 WE bei Heizungswechsel
- Neubau: Effizienzhaus-55-Niveau bleibt Mindeststandard — Verschärfung auf EH-40-Niveau wurde verschoben und in das GModG verlagert
- Beratungspflicht: Vor jedem Heizungstausch ist eine verpflichtende Beratung durch einen qualifizierten Energieberater nachzuweisen
Wer 2026 saniert oder die Heizung tauscht, sollte den iSFP als roten Faden nutzen — er erfüllt die Beratungspflicht und sichert den 5-%-iSFP-Bonus auf BEG-Förderungen.
Neuer Energieausweis 2026 — erweiterte Pflichtangaben
Mit Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD wird der Energieausweis 2026 grundlegend überarbeitet. Der neue Ausweis enthält deutlich mehr Pflichtangaben und bildet die Grundlage für die kommenden Sanierungspflichten:
- Neue EU-Effizienzklassen A bis G — harmonisiert mit allen EU-Mitgliedstaaten, inkl. Vergleichbarkeit über Ländergrenzen
- Ausweisung der CO₂-Emissionen in kg CO₂/(m²·a) als eigenständige Pflichtkennzahl — neben Endenergie und Primärenergie
- Solarpotenzial-Indikator für Dach- und Fassadenflächen — Pflicht ab Inkrafttreten
- Empfehlung kostenwirksamer Sanierungsmaßnahmen mit Investitions-Schätzung und Amortisations-Hinweis (anstelle der bisherigen Modernisierungstipps)
- Ladeinfrastruktur-Hinweis für E-Mobilität (Wallbox-Vorbereitung)
- Digitales Format: Ausgabe als maschinenlesbare XML-Datei zusätzlich zum PDF — Einbindung in Gebäuderegister
- Gültigkeit: weiterhin 10 Jahre — bestehende Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf
Pflicht wird der neue Energieausweis schrittweise: Für Neuausstellungen ab Inkrafttreten der Verordnung (geplant 2. Halbjahr 2026), bei Verkauf und Vermietung. Wer ohnehin einen Ausweis benötigt, sollte den Termin auf das neue Format abstimmen. Energieausweis beauftragen →
BAFA-Programme im Überblick
BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- 15 % Grundförderung für Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung
- +5 % iSFP-Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans
- Max. 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit (60.000 € mit iSFP)
- Antrag vor Auftragsvergabe erforderlich!
Energieberatung Wohngebäude (EBW)
- 80 % Zuschuss auf das Honorar (max. 1.300 € EFH/ZFH, 1.700 € MFH)
- Beratung durch BAFA-zugelassenen Energieberater erforderlich
- Lieferleistung: iSFP nach BAFA-Vorgabe
- Die Beratung qualifiziert für den 5 %-iSFP-Bonus bei späteren BEG-Anträgen
BEG Heizungstausch (BEG EM Heizung)
- 30 % Grundförderung für Wärmepumpe, Pellets, Solarthermie, Fernwärme
- +16 % Klimageschwindigkeitsbonus (bei Tausch fossiler Heizung > 20 Jahre); ab 01.02.2027 halbjährlich −4 Prozentpunkte
- +40 / +30 / +10 % Einkommensbonus, gestaffelt nach zu versteuerndem Einkommen (bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €)
- Entfallen zum 21.07.2026: Effizienzbonus (+5 %) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 €)
- Max. 70 % Förderung (80 % für Eigennutzer mit zvE ≤ 40.000 €) — Deckel: 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit
- Hier zuständig: KfW (BAFA hat den Heizungstausch 2024 abgegeben)
Wichtige Termine 2026 — Gesetzgebung & Energieausweis
- Seit 29.07.2026: GModG in Kraft — die 65-%-EE-Pflicht und das Betriebsverbot für alte Konstanttemperatur-Kessel sind entfallen; die Brennstoff-Quote für neue fossile Heizungen startet 2029
- Ab 01.01.2027: überarbeitete Energieausweise nach GModG Stufe 2 — 31 Pflichtangaben (§ 85 GModG), Bezugsfläche nach DIN 277; Wohngebäude behalten die Klassen A+ bis H, Nichtwohngebäude erhalten die Skala A bis G nach Anlage 10a
- Ab 01.01.2027: zweite GModG-Stufe — neue Rechenverfahren (DIN/TS 18599: 2025-10), neue Primärenergie- und Emissionsfaktoren sowie die überarbeiteten Energieausweise
- Bis 30.06.2028: Frist für kleinere Kommunen zur Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz — eine Heizungspflicht ist daran seit dem GModG nicht mehr geknüpft; für neue fossile Heizungen gilt die Brennstoff-Quote nach § 43 GModG ab 2029
Rechtsgrundlagen & Quellen
Die zugrundeliegenden Rechtsakte sind: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) (BGBl. 2026 I Nr. 226, in Kraft seit 29.07.2026), das abgelöste Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Altfälle, die EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024/1275 sowie die Energieeinsparverordnung / Energieausweis-Verordnung. Eine vertiefte Einführung in die Energiegesetzgebung finden Sie unter /wissen/geg/. Förderdetails zur BEG bleiben unter /bafa/zuschuesse/ aufbereitet — mit Rechenbeispielen und Förderrechner.
Stand: Mai 2026 · Gesetzgebungsverfahren zum GModG und zur Energieausweis-Verordnung sind in Bewegung — verbindlich ist immer der aktuelle Stand des Bundesgesetzblatts.