BAFA-Förderung 2026: Zuschüsse für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik (Einzelmaßnahmen)
BAFA-Förderprogramme im Überblick: für Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden — Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und Energieberatung.
Das BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen) umfasst Dämmung der Gebäudehülle (Fassade, Dach, Kellerdecke), Fenstertausch, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und Heizungsoptimierung.
Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Höchstgrenze für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro; der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt seit der Richtlinie vom 17.08.2026 aber nur ab 30.000 Euro Investition und nur auf den Betrag darüber. Das bedeutet bis zu 10.500 Euro Zuschuss je Wohneinheit statt maximal 4.500 Euro ohne iSFP.
Voraussetzung ist die Einhaltung technischer Mindestanforderungen (z. B. U-Wert ≤ 0,20 W/(m²·K) für Außenwände) und die Einbindung eines dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten. BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und die KfW-Heizungsförderung sind für unterschiedliche Maßnahmen am selben Gebäude kombinierbar; mit der Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261/263) ist die BEG EM dagegen nicht kombinierbar. Ab 16.09.2026 gilt das Infoblatt förderfähige Maßnahmen in Version 11.0 — siehe Änderungen ab September 2026. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Aktuell: Änderungen ab September 2026
Quelle: Infoletter der dena-Energieeffizienz-Expertenliste vom 14.09.2026; KfW-Merkblätter 261 und 263 (Stand 07/2026).
Was fördert das BAFA?
Grundlage ist die Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. August 2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1). Sie gilt rückwirkend seit 21. Juli 2026 und läuft bis 31. Dezember 2030. Für Anträge, die vor dem 21.07.2026 gestellt wurden, gilt die alte Richtlinie vom 21.12.2023 weiter.
Das BAFA bewilligt die Zuschüsse für Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung, Fachplanung und Baubegleitung sowie für die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen. Den Zuschuss für neue Wärmeerzeuger (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Netzanschluss) vergibt seit 2024 die KfW (458/459/522/422) — nach denselben Sätzen dieser Richtlinie. Das BAFA vergibt ausschließlich Zuschüsse, keine Kredite — der Zuschuss wird nach Umsetzung ausgezahlt. Kredite (und Tilgungszuschüsse) gibt es nur bei der KfW.
Gebäudehülle
Dämmung
Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen. Die Höchstwerte der U-Werte aus der Anlage TMA sind einzuhalten; Nachweis der wärmebrückenreduzierten und luftdichten Ausführung, bei höherer Luftdichtheit ein Lüftungskonzept.
15 % (+5 pp iSFP · ab 1. Quartal 2027 +5 pp WPB)Fenster, Türen, Vorhangfassaden
Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Dachflächenfenstern, Außentüren und (NWG) Toren sowie Erneuerung von Vorhangfassaden. Für Baudenkmale gelten angepasste Werte (Fenster Uw ≤ 1,4).
15 % (+5 pp iSFP)Sommerlicher Wärmeschutz
Ersatz oder erstmaliger Einbau außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung (z. B. Lichtlenkung, strahlungsabhängige Steuerung), parallel zur Verglasung. Nachweis nach DIN 4108-2 (Tabelle 7, Zeilen 3.1–3.3). Nicht gefördert: Vordächer, Markisen allgemein, freistehende Lamellen.
15 % (+5 pp iSFP)Anlagentechnik (außer Heizung)
Lüftungsanlagen
Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- bzw. Kälterückgewinnung. Eigenbau-, Prototyp- und Gebrauchtanlagen sind ausgeschlossen.
15 % (+5 pp iSFP)Efficiency Smart Home (WG)
Digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der Anlagen im Wohngebäude oder im angeschlossenen Gebäudenetz.
15 % (+5 pp iSFP)Heizungsoptimierung
Gefördert wird die Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Gebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten bzw. Nichtwohngebäuden mit höchstens 1.000 m² beheizter Fläche (Richtlinie Nr. 5.4). Der Einbau oder Austausch eines Wärmeerzeugers gehört nicht dazu.
Verbesserung der Anlageneffizienz
Hydraulischer Abgleich (Verfahren B) mit Einstellung der Heizkurve, Tausch von Heizungspumpen, Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung, Rohrdämmung, Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörper, Wärmespeicher, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik; bei Wärmepumpen auch deren Optimierung.
15 % (+5 pp iSFP)Emissionsminderung Biomasse
Anlagen zur Staubminderung an Feuerungen für feste Biomasse ab 4 kW, älter als zwei Jahre (keine Einzelraumfeuerungen). Die Staubemissionen müssen um mindestens 80 % sinken.
50 %Heizungstausch nach BEG EM (Zuschuss über die KfW)
Die Sätze für neue Wärmeerzeuger stehen in derselben Richtlinie (Nr. 8.4). Antrag und Auszahlung laufen für Wohngebäude über KfW 458/459, für Nichtwohngebäude über KfW 522, für Kommunen über KfW 422. Nur die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen beantragen Sie beim BAFA.
| Baustein | Höhe | Gilt |
|---|---|---|
| Grundförderung (Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung, innovative Technik, Gebäudenetz, Netzanschluss) | 30 % | seit 21.07.2026 |
| Wärmepumpen | 15 % + Wertschöpfungs-Bonus 15 pp bei Ursprung in der EU | ab 1. Quartal 2027 |
| Strahlungsheizungen in Nichtwohngebäuden (Räume über 4 m) | 30 % | seit 21.07.2026 |
| Klimageschwindigkeits-Bonus (nur Selbstnutzer; Tausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ohne Altersgrenze bzw. Gas-/Biomasseheizung ab 20 Jahren) | 16 pp · 12 pp · 8 pp · 4 pp · entfällt | bis 31.01.2027 · ab 01.02.2027 · ab 01.08.2027 · ab 01.02.2028 · ab 01.08.2028 |
| Einkommens-Bonus (nur Selbstnutzer, zu versteuerndes Haushaltseinkommen; mit Kind unter 18 Jahren −10.000 €) | 40 pp bis 30.000 € · 30 pp bis 40.000 € · 10 pp bis 50.000 € | seit 21.07.2026 |
| Förderobergrenze | 80 % bei zvE bis 30.000 € (mit Familienzuschlag 40.000 €), sonst 70 % | seit 21.07.2026 |
| Höchstgrenze Wohngebäude | 28.000 € (1. WE) · 15.000 € (2.–6. WE) · 8.000 € (ab 7. WE); 1. WE sinkt halbjährlich um 750 € bis 22.000 € | seit 21.07.2026 · ab 01.02.2027 sinkend · 22.000 € ab 01.08.2030 |
| Höchstgrenze Nichtwohngebäude | 28.000 € bis 150 m² NGF, darüber +197/+118/+79 €/m²; sinkt halbjährlich bis 22.000 € und 173/102/71 €/m² | seit 21.07.2026 · ab 01.02.2027 sinkend · Endwerte ab 01.08.2030 |
| Ersatz jüngerer Anlagen | kein Zuschuss, wenn schon eine seit 01.01.2008 in Betrieb genommene Anlage nach Nr. 5.3 bzw. ein Netzanschluss vorhanden ist (Ausnahme: Ersatz fossiler Erzeuger in bivalenten Systemen); Tausch von Anlagen vor 2008: pauschal 25 % der Gesamtkosten förderfähig | ab 1. Quartal 2027 |
Energieberatung und Fachplanung
Energieberatung für Wohngebäude
Geförderte Vor-Ort-Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP). Wird der iSFP in einer Eigentümerversammlung erläutert, gibt es für WEG einmalig bis zu 250 € zusätzlich.
50 % ZuschussFachplanung und Baubegleitung
Energetische Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten (oder einen von ihm geprüften Dritten) zu Maßnahmen an Hülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und Gebäudenetzen — einschließlich akustischer Fachplanung, z. B. für Luftwärmepumpen.
50 % ZuschussNichtwohngebäude (NWG) — Büros, Gewerbe, Kommunal
Auch für Nichtwohngebäude fördert die BEG EM Einzelmaßnahmen. Unterschiede: kein iSFP-Bonus, Bezugsgröße Nettogrundfläche (NGF) statt Wohneinheit, und für Zonen mit 12 bis unter 19 °C gelten eigene, weniger strenge U-Werte (z. B. Außenwand ≤ 0,25, Fenster ≤ 1,3).
Gebäudehülle NWG
Dämmung, Fenster, Türen, Tore, Vorhangfassaden, Glasdächer, Lichtbänder und -kuppeln, sommerlicher Wärmeschutz. Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung teilen sich die Höchstgrenze.
15 % · ab 1. Quartal 2027 +5 pp WPBAnlagentechnik NWG
Raumlufttechnik mit Wärme-/Kälterückgewinnung, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für Gebäudeautomation mindestens Klasse B nach DIN V 18599-11 sowie energieeffiziente Kältetechnik zur Raumkühlung.
15 %Heizungsoptimierung NWG
Hydraulischer Abgleich (Verfahren B), Pumpentausch, Heizkurve, Regelungstechnik — nur für Nichtwohngebäude bis 1.000 m² beheizter Fläche. Emissionsminderung an Biomasseanlagen: 50 %.
15 % (Emissionsminderung 50 %)Energieberatung NWG (EBN/EBK)
Geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme bzw. für Kommunen. Die Energieberatung nach Modul 2 ist Voraussetzung für den WPB-Bonus an der Gebäudehülle ab 2027.
50–80 % ZuschussFachplanung & Baubegleitung NWG
Energieberater-Begleitung bei Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden, einschließlich akustischer Fachplanung.
50 % ZuschussFörderübersicht auf einen Blick
| Maßnahme | Fördersatz | Max. förderfähige Kosten | Max. Zuschuss | Gilt ab · Änderung |
|---|---|---|---|---|
| Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz) | 15 % (+5 pp iSFP auf den Betrag über 30.000 €) | 30.000 € (1. WE) · 15.000 € (2.–6.) · 8.000 € (ab 7.); mit iSFP 60.000 / 30.000 / 15.000 € | 1. WE: 4.500 € / mit iSFP 10.500 € | seit 21.07.2026 · WPB-Bonus +5 pp ab 1. Quartal 2027 |
| Anlagentechnik (Lüftung, Efficiency Smart Home) | 15 % (+5 pp iSFP) | gemeinsame Höchstgrenze mit Hülle und Heizungsoptimierung | wie Hülle | seit 21.07.2026 |
| Heizungsoptimierung Effizienz (bis 5 WE) | 15 % (+5 pp iSFP) | gemeinsame Höchstgrenze | wie Hülle | seit 21.07.2026 |
| Heizungsoptimierung Emissionsminderung Biomasse | 50 % | gemeinsame Höchstgrenze (ohne iSFP) | 1. WE: 15.000 € | seit 21.07.2026 |
| Wärmeerzeuger (Zuschuss über KfW 458/459) | 30 % + Boni, max. 70 % (80 % bei zvE ≤ 30.000 €) | 28.000 € (1. WE) · 15.000 € · 8.000 € | 1. WE: 19.600 € (22.400 € bei 80 %) | seit 21.07.2026 · ab 01.02.2027 halbjährlich −750 € · Wärmepumpen ab 1. Quartal 2027 15 % + 15 pp (EU) |
| Energieberatung (EBW) | 50 % | — | 650 € (EFH/ZFH) / 850 € (ab 3 WE) · +250 € WEG | Richtlinie bis 31.12.2026 |
| Fachplanung + Baubegleitung | 50 % | 5.000 € (EFH/ZFH) · 2.000 €/WE, max. 20.000 € (MFH) | 2.500 € / 10.000 € | seit 21.07.2026 |
| Nichtwohngebäude (NWG) — Bezugsgröße: Nettogrundfläche (NGF) | ||||
| Hülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung NWG | 15 % (kein iSFP) | 500 €/m² NGF insgesamt | 75 €/m² NGF | seit 21.07.2026 · WPB +5 pp Hülle ab 1. Quartal 2027 |
| Wärmeerzeuger NWG (KfW 522), Strahlungsheizung NWG | 30 % | 28.000 € bis 150 m², +197/+118/+79 €/m² | — | seit 21.07.2026 · ab 01.02.2027 halbjährlich sinkend |
| Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN/EBK) | 50–80 % | — | 8.000 € (KMU) / 80 % Kommunen | eigene Richtlinie (nicht BEG EM) |
| Fachplanung + Baubegleitung NWG | 50 % | 5 €/m² NGF, max. 20.000 € | 10.000 € | seit 21.07.2026 |
Die Höchstgrenzen für Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung gelten je Gebäude und Kalenderjahr, für Wärmeerzeuger je Gebäude insgesamt. Mindestinvestition je Maßnahme 300 € (brutto). Kombiniert mit anderen öffentlichen Mitteln höchstens 60 % Förderung (Kommunen 90 %). Alle Beträge sind Zuschüsse — das BAFA vergibt keine Kredite; Ergänzungskredite (KfW 358/359, NWG 523) siehe KfW-Programme. Quelle: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026, Nr. 5, 8.3, 8.4, 8.6; BAFA-Merkblatt zur Antragstellung (iSFP-Bonus); BAFA-Seite Energieberatung für Wohngebäude.
Zeitplan: was wann gilt
| Ab | Was gilt |
|---|---|
| 21.07.2026 | Neue Richtlinie BEG EM in Kraft (veröffentlicht BAnz AT 27.08.2026 B1). Vorher gestellte Anträge: alte Richtlinie vom 21.12.2023. |
| 16.09.2026 | Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen – Sanieren, Version 11.0. |
| 23.–24.09.2026 | Keine Bestätigungen für die Heizungsförderung; ab 25.09.2026 nur noch im neuen KfW-Expertenportal, Gerätewahl über die BAFA-Anlagenliste. |
| 31.12.2026 | Richtlinie Energieberatung für Wohngebäude (EBW) läuft aus. |
| 01.01.2027 | Förder-Nachweise bleiben beim GEG (DIN V 18599:2018-09, GEG-Referenzgebäude und -Primärenergiefaktoren). |
| 1. Quartal 2027 | Wärmepumpen 15 % + Wertschöpfungs-Bonus 15 pp (EU-Ursprung) · WPB-Bonus +5 pp für Dämmung (mit iSFP bzw. EBN Modul 2, max. drei Anträge) · kein Zuschuss beim Ersatz von seit 01.01.2008 in Betrieb genommenen Anlagen; ältere Anlagen: 25 % der Gesamtkosten förderfähig. |
| 01.02.2027 | Klimageschwindigkeits-Bonus 12 pp · Höchstgrenze Wärmeerzeuger 1. WE 27.250 € · NWG 194/116/78 €/m² |
| 01.07.2027 | Anforderungen an die digitale Schnittstelle von Wärmepumpen (angekündigt, Details folgen im Infoblatt). |
| 01.08.2027 | Klimabonus 8 pp · 1. WE 26.500 € · NWG 191/114/77 €/m² |
| 01.02.2028 | Klimabonus 4 pp · 1. WE 25.750 € · NWG 188/112/76 €/m² |
| 01.08.2028 | Klimageschwindigkeits-Bonus entfällt · 1. WE 25.000 € · NWG 185/110/75 €/m² |
| 01.08.2030 | Endwerte der Höchstgrenze: 22.000 € (1. WE bzw. NWG bis 150 m²) · 173/102/71 €/m² |
| 31.12.2030 | Richtlinie BEG EM endet. |
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung
Kann ich BAFA- und KfW-Förderung kombinieren?
Fördert das BAFA auch neue Heizungen?
Brauche ich einen Energieberater für BAFA-Maßnahmen?
Was ist anders bei BAFA-Förderung für Nichtwohngebäude?
Was ist der Unterschied zwischen GModG-Anforderungen und BAFA-Anforderungen?
Wie stelle ich den BAFA-Antrag?
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