BAFA-Förderung 2026: Zuschüsse für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik (Einzelmaßnahmen)

BAFA-Förderprogramme im Überblick: für Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden — Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und Energieberatung.

Das BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen) umfasst Dämmung der Gebäudehülle (Fassade, Dach, Kellerdecke), Fenstertausch, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und Heizungsoptimierung.

Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Höchstgrenze für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro; der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt seit der Richtlinie vom 17.08.2026 aber nur ab 30.000 Euro Investition und nur auf den Betrag darüber. Das bedeutet bis zu 10.500 Euro Zuschuss je Wohneinheit statt maximal 4.500 Euro ohne iSFP.

Voraussetzung ist die Einhaltung technischer Mindestanforderungen (z. B. U-Wert ≤ 0,20 W/(m²·K) für Außenwände) und die Einbindung eines dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten. BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und die KfW-Heizungsförderung sind für unterschiedliche Maßnahmen am selben Gebäude kombinierbar; mit der Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261/263) ist die BEG EM dagegen nicht kombinierbar. Ab 16.09.2026 gilt das Infoblatt förderfähige Maßnahmen in Version 11.0 — siehe Änderungen ab September 2026. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Aktuell: Änderungen ab September 2026

Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen – Sanieren, Version 11.0 ab 16.09.2026 Die neue Fassung gilt für alle Anträge ab dem 16.09.2026. Sie setzt die Richtlinien BEG EM, BEG WG und BEG NWG um, die seit 21.07.2026 gelten und mit Datum 17.08.2026 im Bundesanzeiger stehen (BEG EM: BAnz AT 27.08.2026 B1, BEG WG: 02.09.2026 B1, BEG NWG: 03.09.2026 B1). Die barrierefreie Fassung erscheint ab 16.09.2026 auf den Programmseiten des BAFA und den Produktseiten der KfW.
Eigenleistung: nur noch Materialkosten Führen Sie eine Maßnahme selbst aus statt durch ein Fachunternehmen, werden nur die direkt damit verbundenen Materialkosten gefördert. Der Energieeffizienz-Experte muss die fachgerechte Ausführung und die Materialkosten in der Bestätigung nach Durchführung ((g)BnD) bescheinigen. Für Unternehmen sind Montage- und Lohnkosten nicht mehr förderfähig.
Einzelmaßnahme oder Effizienzhaus – nicht beides BEG-Einzelmaßnahmen lassen sich nicht mit der Sanierung zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude (KfW 261/263) kombinieren. Eine Förderung im jeweils anderen Programm ist frühestens drei Jahre nach Abschluss des geförderten Vorhabens möglich (KfW-Merkblätter 261 und 263, Stand 07/2026).
Heizungstausch: neues KfW-Expertenportal ab 25.09.2026 Die Bestätigungen für die Heizungsförderung (KfW 458/459/522/422) erstellt der Experte ab 25.09.2026 im neuen KfW-Expertenportal. Am 23. und 24.09.2026 ist keine Erstellung möglich. Für Wärmepumpen, Biomasse und Solarthermie wird das förderfähige Gerät dann über die Nummer der BAFA-Anlagenliste ausgewählt.
Nachweise weiter nach GEG – auch nach dem 01.01.2027 Für Förder-Nachweise gelten weiter DIN V 18599:2018-09, das GEG-Referenzgebäude, die GEG-Primärenergiefaktoren und die GEG-Bezugsfläche. Über eine Umstellung auf das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird gesondert informiert.

Quelle: Infoletter der dena-Energieeffizienz-Expertenliste vom 14.09.2026; KfW-Merkblätter 261 und 263 (Stand 07/2026).

Was fördert das BAFA?

Grundlage ist die Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. August 2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1). Sie gilt rückwirkend seit 21. Juli 2026 und läuft bis 31. Dezember 2030. Für Anträge, die vor dem 21.07.2026 gestellt wurden, gilt die alte Richtlinie vom 21.12.2023 weiter.

Das BAFA bewilligt die Zuschüsse für Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung, Fachplanung und Baubegleitung sowie für die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen. Den Zuschuss für neue Wärmeerzeuger (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Netzanschluss) vergibt seit 2024 die KfW (458/459/522/422) — nach denselben Sätzen dieser Richtlinie. Das BAFA vergibt ausschließlich Zuschüsse, keine Kredite — der Zuschuss wird nach Umsetzung ausgezahlt. Kredite (und Tilgungszuschüsse) gibt es nur bei der KfW.

Grundförderung 15 % — iSFP-Bonus nur auf den Mehrbetrag Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung werden mit 15 % gefördert. Der iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte) gilt nur, wenn im Antrag mindestens 30.000 € (brutto) je Wohneinheit förderfähig sind, und nur auf den Betrag darüber: Bei 40.000 € gibt es 15 % auf 30.000 € und 20 % auf 10.000 €. Mit iSFP steigt die Höchstgrenze auf 60.000 € für die erste Wohneinheit. Der höchste Zuschuss für eine Wohneinheit liegt damit bei 10.500 € (4.500 € + 6.000 €).

Gebäudehülle

BEG EM 5.1 a

Dämmung

Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen. Die Höchstwerte der U-Werte aus der Anlage TMA sind einzuhalten; Nachweis der wärmebrückenreduzierten und luftdichten Ausführung, bei höherer Luftdichtheit ein Lüftungskonzept.

15 % (+5 pp iSFP · ab 1. Quartal 2027 +5 pp WPB)
Außenwand ≤ 0,20 Schrägdach / oberste Geschossdecke / Flachdach ≤ 0,14 Kellerdecke, Bodenfläche ≤ 0,25
BEG EM 5.1 b

Fenster, Türen, Vorhangfassaden

Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Dachflächenfenstern, Außentüren und (NWG) Toren sowie Erneuerung von Vorhangfassaden. Für Baudenkmale gelten angepasste Werte (Fenster Uw ≤ 1,4).

15 % (+5 pp iSFP)
Fenster Uw ≤ 0,95 Dachflächenfenster ≤ 1,0 Haustür UD ≤ 1,3 W/(m²·K)
BEG EM 5.1 c

Sommerlicher Wärmeschutz

Ersatz oder erstmaliger Einbau außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung (z. B. Lichtlenkung, strahlungsabhängige Steuerung), parallel zur Verglasung. Nachweis nach DIN 4108-2 (Tabelle 7, Zeilen 3.1–3.3). Nicht gefördert: Vordächer, Markisen allgemein, freistehende Lamellen.

15 % (+5 pp iSFP)

Anlagentechnik (außer Heizung)

BEG EM 5.2 a

Lüftungsanlagen

Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- bzw. Kälterückgewinnung. Eigenbau-, Prototyp- und Gebrauchtanlagen sind ausgeschlossen.

15 % (+5 pp iSFP)
BEG EM 5.2 b

Efficiency Smart Home (WG)

Digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der Anlagen im Wohngebäude oder im angeschlossenen Gebäudenetz.

15 % (+5 pp iSFP)

Heizungsoptimierung

Gefördert wird die Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Gebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten bzw. Nichtwohngebäuden mit höchstens 1.000 m² beheizter Fläche (Richtlinie Nr. 5.4). Der Einbau oder Austausch eines Wärmeerzeugers gehört nicht dazu.

BEG EM 5.4 a

Verbesserung der Anlageneffizienz

Hydraulischer Abgleich (Verfahren B) mit Einstellung der Heizkurve, Tausch von Heizungspumpen, Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung, Rohrdämmung, Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörper, Wärmespeicher, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik; bei Wärmepumpen auch deren Optimierung.

15 % (+5 pp iSFP)
Heizung älter als 2 Jahre fossile Heizung höchstens 20 Jahre Pumpen EEI ≤ 0,2
BEG EM 5.4 b

Emissionsminderung Biomasse

Anlagen zur Staubminderung an Feuerungen für feste Biomasse ab 4 kW, älter als zwei Jahre (keine Einzelraumfeuerungen). Die Staubemissionen müssen um mindestens 80 % sinken.

50 %
kein iSFP-Bonus

Heizungstausch nach BEG EM (Zuschuss über die KfW)

Die Sätze für neue Wärmeerzeuger stehen in derselben Richtlinie (Nr. 8.4). Antrag und Auszahlung laufen für Wohngebäude über KfW 458/459, für Nichtwohngebäude über KfW 522, für Kommunen über KfW 422. Nur die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen beantragen Sie beim BAFA.

BausteinHöheGilt
Grundförderung (Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung, innovative Technik, Gebäudenetz, Netzanschluss)30 %seit 21.07.2026
Wärmepumpen15 % + Wertschöpfungs-Bonus 15 pp bei Ursprung in der EUab 1. Quartal 2027
Strahlungsheizungen in Nichtwohngebäuden (Räume über 4 m)30 %seit 21.07.2026
Klimageschwindigkeits-Bonus (nur Selbstnutzer; Tausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ohne Altersgrenze bzw. Gas-/Biomasseheizung ab 20 Jahren)16 pp · 12 pp · 8 pp · 4 pp · entfälltbis 31.01.2027 · ab 01.02.2027 · ab 01.08.2027 · ab 01.02.2028 · ab 01.08.2028
Einkommens-Bonus (nur Selbstnutzer, zu versteuerndes Haushaltseinkommen; mit Kind unter 18 Jahren −10.000 €)40 pp bis 30.000 € · 30 pp bis 40.000 € · 10 pp bis 50.000 €seit 21.07.2026
Förderobergrenze80 % bei zvE bis 30.000 € (mit Familienzuschlag 40.000 €), sonst 70 %seit 21.07.2026
Höchstgrenze Wohngebäude28.000 € (1. WE) · 15.000 € (2.–6. WE) · 8.000 € (ab 7. WE); 1. WE sinkt halbjährlich um 750 € bis 22.000 €seit 21.07.2026 · ab 01.02.2027 sinkend · 22.000 € ab 01.08.2030
Höchstgrenze Nichtwohngebäude28.000 € bis 150 m² NGF, darüber +197/+118/+79 €/m²; sinkt halbjährlich bis 22.000 € und 173/102/71 €/m²seit 21.07.2026 · ab 01.02.2027 sinkend · Endwerte ab 01.08.2030
Ersatz jüngerer Anlagenkein Zuschuss, wenn schon eine seit 01.01.2008 in Betrieb genommene Anlage nach Nr. 5.3 bzw. ein Netzanschluss vorhanden ist (Ausnahme: Ersatz fossiler Erzeuger in bivalenten Systemen); Tausch von Anlagen vor 2008: pauschal 25 % der Gesamtkosten förderfähigab 1. Quartal 2027

Energieberatung und Fachplanung

EBW

Energieberatung für Wohngebäude

Geförderte Vor-Ort-Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP). Wird der iSFP in einer Eigentümerversammlung erläutert, gibt es für WEG einmalig bis zu 250 € zusätzlich.

50 % Zuschuss
max. 650 € (EFH/ZFH) max. 850 € (ab 3 WE) Richtlinie läuft bis 31.12.2026
BEG EM 5.5

Fachplanung und Baubegleitung

Energetische Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten (oder einen von ihm geprüften Dritten) zu Maßnahmen an Hülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und Gebäudenetzen — einschließlich akustischer Fachplanung, z. B. für Luftwärmepumpen.

50 % Zuschuss
förderfähig max. 5.000 € (EFH/ZFH) → 2.500 € MFH 2.000 €/WE, max. 20.000 € → 10.000 €
Kein Kredit vom BAFA: Das BAFA zahlt nur Zuschüsse. Wer die Einzelmaßnahme finanzieren muss, beantragt bei der KfW den Ergänzungskredit 358/359 — bis 120.000 €/WE, Voraussetzung ist ein bereits bewilligter Zuschuss; Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 90.000 € erhalten eine Zinsverbilligung. Details unter KfW-Programme.

Nichtwohngebäude (NWG) — Büros, Gewerbe, Kommunal

Auch für Nichtwohngebäude fördert die BEG EM Einzelmaßnahmen. Unterschiede: kein iSFP-Bonus, Bezugsgröße Nettogrundfläche (NGF) statt Wohneinheit, und für Zonen mit 12 bis unter 19 °C gelten eigene, weniger strenge U-Werte (z. B. Außenwand ≤ 0,25, Fenster ≤ 1,3).

BEG EM NWG

Gebäudehülle NWG

Dämmung, Fenster, Türen, Tore, Vorhangfassaden, Glasdächer, Lichtbänder und -kuppeln, sommerlicher Wärmeschutz. Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung teilen sich die Höchstgrenze.

15 % · ab 1. Quartal 2027 +5 pp WPB
max. 500 €/m² NGF förderfähig WPB nur mit EBN Modul 2
BEG EM NWG

Anlagentechnik NWG

Raumlufttechnik mit Wärme-/Kälterückgewinnung, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für Gebäudeautomation mindestens Klasse B nach DIN V 18599-11 sowie energieeffiziente Kältetechnik zur Raumkühlung.

15 %
GA-Klasse B oder besser max. 500 €/m² NGF (gemeinsam)
BEG EM NWG

Heizungsoptimierung NWG

Hydraulischer Abgleich (Verfahren B), Pumpentausch, Heizkurve, Regelungstechnik — nur für Nichtwohngebäude bis 1.000 m² beheizter Fläche. Emissionsminderung an Biomasseanlagen: 50 %.

15 % (Emissionsminderung 50 %)
bis 1.000 m² beheizt Heizung älter als 2 Jahre
EBN

Energieberatung NWG (EBN/EBK)

Geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme bzw. für Kommunen. Die Energieberatung nach Modul 2 ist Voraussetzung für den WPB-Bonus an der Gebäudehülle ab 2027.

50–80 % Zuschuss
Max. 8.000 € (KMU) Max. 80 % bei Kommunen
BEG EM NWG

Fachplanung & Baubegleitung NWG

Energieberater-Begleitung bei Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden, einschließlich akustischer Fachplanung.

50 % Zuschuss
förderfähig 5 €/m² NGF max. 20.000 € → 10.000 € Zuschuss
Kein Kredit vom BAFA (NWG): Auch für Nichtwohngebäude zahlt das BAFA nur Zuschüsse. Finanzierung über den KfW-Ergänzungskredit 523: 500 €/m² NGF, max. 5 Mio. € — nur mit bereits bewilligtem Zuschuss.
Heizungstausch im NWG: Neue Wärmeerzeuger in Nichtwohngebäuden fördert die KfW mit KfW 522 (30 %; Höchstgrenze 28.000 € bis 150 m² Nettogrundfläche, darüber gestaffelt und ab 01.02.2027 halbjährlich sinkend). Strahlungsheizungen in Räumen über 4 m Höhe: 30 %. Details: KfW-Programme NWG.
Kein iSFP für Nichtwohngebäude: Den individuellen Sanierungsfahrplan gibt es nur für Wohngebäude. Bei NWG entfallen deshalb iSFP-Bonus und erhöhte Höchstgrenze. Die Energieberatung NWG (EBN Modul 2) übernimmt die Planungsrolle und ist ab 2027 Voraussetzung für den WPB-Bonus.

Förderübersicht auf einen Blick

MaßnahmeFördersatzMax. förderfähige KostenMax. ZuschussGilt ab · Änderung
Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz)15 % (+5 pp iSFP auf den Betrag über 30.000 €)30.000 € (1. WE) · 15.000 € (2.–6.) · 8.000 € (ab 7.); mit iSFP 60.000 / 30.000 / 15.000 €1. WE: 4.500 € / mit iSFP 10.500 €seit 21.07.2026 · WPB-Bonus +5 pp ab 1. Quartal 2027
Anlagentechnik (Lüftung, Efficiency Smart Home)15 % (+5 pp iSFP)gemeinsame Höchstgrenze mit Hülle und Heizungsoptimierungwie Hülleseit 21.07.2026
Heizungsoptimierung Effizienz (bis 5 WE)15 % (+5 pp iSFP)gemeinsame Höchstgrenzewie Hülleseit 21.07.2026
Heizungsoptimierung Emissionsminderung Biomasse50 %gemeinsame Höchstgrenze (ohne iSFP)1. WE: 15.000 €seit 21.07.2026
Wärmeerzeuger (Zuschuss über KfW 458/459)30 % + Boni, max. 70 % (80 % bei zvE ≤ 30.000 €)28.000 € (1. WE) · 15.000 € · 8.000 €1. WE: 19.600 € (22.400 € bei 80 %)seit 21.07.2026 · ab 01.02.2027 halbjährlich −750 € · Wärmepumpen ab 1. Quartal 2027 15 % + 15 pp (EU)
Energieberatung (EBW)50 %—650 € (EFH/ZFH) / 850 € (ab 3 WE) · +250 € WEGRichtlinie bis 31.12.2026
Fachplanung + Baubegleitung50 %5.000 € (EFH/ZFH) · 2.000 €/WE, max. 20.000 € (MFH)2.500 € / 10.000 €seit 21.07.2026
Nichtwohngebäude (NWG) — Bezugsgröße: Nettogrundfläche (NGF)
Hülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung NWG15 % (kein iSFP)500 €/m² NGF insgesamt75 €/m² NGFseit 21.07.2026 · WPB +5 pp Hülle ab 1. Quartal 2027
Wärmeerzeuger NWG (KfW 522), Strahlungsheizung NWG30 %28.000 € bis 150 m², +197/+118/+79 €/m²—seit 21.07.2026 · ab 01.02.2027 halbjährlich sinkend
Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN/EBK)50–80 %—8.000 € (KMU) / 80 % Kommuneneigene Richtlinie (nicht BEG EM)
Fachplanung + Baubegleitung NWG50 %5 €/m² NGF, max. 20.000 €10.000 €seit 21.07.2026

Die Höchstgrenzen für Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung gelten je Gebäude und Kalenderjahr, für Wärmeerzeuger je Gebäude insgesamt. Mindestinvestition je Maßnahme 300 € (brutto). Kombiniert mit anderen öffentlichen Mitteln höchstens 60 % Förderung (Kommunen 90 %). Alle Beträge sind Zuschüsse — das BAFA vergibt keine Kredite; Ergänzungskredite (KfW 358/359, NWG 523) siehe KfW-Programme. Quelle: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026, Nr. 5, 8.3, 8.4, 8.6; BAFA-Merkblatt zur Antragstellung (iSFP-Bonus); BAFA-Seite Energieberatung für Wohngebäude.

Zeitplan: was wann gilt

AbWas gilt
21.07.2026Neue Richtlinie BEG EM in Kraft (veröffentlicht BAnz AT 27.08.2026 B1). Vorher gestellte Anträge: alte Richtlinie vom 21.12.2023.
16.09.2026Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen – Sanieren, Version 11.0.
23.–24.09.2026Keine Bestätigungen für die Heizungsförderung; ab 25.09.2026 nur noch im neuen KfW-Expertenportal, Gerätewahl über die BAFA-Anlagenliste.
31.12.2026Richtlinie Energieberatung für Wohngebäude (EBW) läuft aus.
01.01.2027Förder-Nachweise bleiben beim GEG (DIN V 18599:2018-09, GEG-Referenzgebäude und -Primärenergiefaktoren).
1. Quartal 2027Wärmepumpen 15 % + Wertschöpfungs-Bonus 15 pp (EU-Ursprung) · WPB-Bonus +5 pp für Dämmung (mit iSFP bzw. EBN Modul 2, max. drei Anträge) · kein Zuschuss beim Ersatz von seit 01.01.2008 in Betrieb genommenen Anlagen; ältere Anlagen: 25 % der Gesamtkosten förderfähig.
01.02.2027Klimageschwindigkeits-Bonus 12 pp · Höchstgrenze Wärmeerzeuger 1. WE 27.250 € · NWG 194/116/78 €/m²
01.07.2027Anforderungen an die digitale Schnittstelle von Wärmepumpen (angekündigt, Details folgen im Infoblatt).
01.08.2027Klimabonus 8 pp · 1. WE 26.500 € · NWG 191/114/77 €/m²
01.02.2028Klimabonus 4 pp · 1. WE 25.750 € · NWG 188/112/76 €/m²
01.08.2028Klimageschwindigkeits-Bonus entfällt · 1. WE 25.000 € · NWG 185/110/75 €/m²
01.08.2030Endwerte der Höchstgrenze: 22.000 € (1. WE bzw. NWG bis 150 m²) · 173/102/71 €/m²
31.12.2030Richtlinie BEG EM endet.
Antrag VOR Auftragsvergabe! Der BAFA-Antrag muss vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt werden; Verträge mit auf- oder auflösender Bedingung sind zulässig. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher beauftragt werden. Nach der Bewilligung haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung (Richtlinie Nr. 9.4.1).

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung

Kann ich BAFA- und KfW-Förderung kombinieren?
Ja, für verschiedene Maßnahmen. Zum Beispiel BAFA-Zuschuss für die Fassadendämmung und KfW 458 für den Heizungstausch. Für dieselbe Maßnahme ist der Gesamtfördersatz auf 60 % begrenzt. Ergänzend kann der KfW-Ergänzungskredit (358/359) genutzt werden. Nicht kombinierbar ist die BEG EM mit der Sanierung zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude (KfW 261/263): Zwischen beiden Förderungen müssen drei Jahre liegen.
Fördert das BAFA auch neue Heizungen?
Den Zuschuss für neue Wärmeerzeuger (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Netzanschluss) vergibt seit 2024 die KfW (458/459, NWG 522) — nach der BEG-EM-Richtlinie mit 30 % Grundförderung plus Boni. Beim BAFA bleiben die Heizungsoptimierung sowie Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen.
Brauche ich einen Energieberater für BAFA-Maßnahmen?
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste Pflicht; bei der Heizungsoptimierung bestätigt ein Fachunternehmer den hydraulischen Abgleich. Die Fachplanung und Baubegleitung wird zu 50 % gefördert (EFH/ZFH bis 2.500 € Zuschuss, MFH bis 10.000 €).
Was ist anders bei BAFA-Förderung für Nichtwohngebäude?
Bei Nichtwohngebäuden (Büros, Schulen, Gewerbe) gilt: Kein iSFP-Bonus, der Fördersatz bleibt bei 15 %. Die Höchstgrenze bezieht sich auf die Nettogrundfläche (NGF): 500 €/m² für Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zusammen (Richtlinie BEG EM Nr. 8.3.2). Für die Planung übernimmt die Energieberatung NWG (EBN/EBK) die Rolle des iSFP — mit höherer Fördersumme (bis 8.000 € bei KMU, bis 80 % bei Kommunen). Der Heizungstausch in NWG läuft über KfW 522, nicht über das BAFA.
Was ist der Unterschied zwischen GModG-Anforderungen und BAFA-Anforderungen?
Die BAFA-Anforderungen an U-Werte sind strenger als die GModG-Mindestanforderungen. Beispiel: Fenster müssen für die GModG-Konformität einen U-Wert von 1,3 W/(m²·K) einhalten, für die BAFA-Förderung aber 0,95 W/(m²·K). Die besseren Werte bedeuten mehr Energieeinsparung — und Zuschuss dafür.
Wie stelle ich den BAFA-Antrag?
Der Antrag wird online über das BAFA-Portal gestellt (bafa.de). Sie benötigen: Technische Projektbeschreibung durch den Energieberater, Kostenvoranschlag des Handwerksbetriebs und Ihre persönlichen Daten. Nach der Bewilligung haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung.

BAFA-Zuschuss beantragen

Ich begleite Sie als dena-gelisteter Energieberater von der Beratung über den Antrag bis zum Verwendungsnachweis — damit kein Fördereuro verloren geht.

Förderberatung anfragen
Stand: 14.09.2026 · Angaben nach der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) mit Anlage TMA, BAFA-Merkblatt zur Antragstellung und Infoletter vom 14.09.2026 · EBN/EBK-Werte nicht gegen deren Richtlinie geprüft · Ohne Gewähr, keine Rechts- oder Finanzberatung · Quellenregister