Förderung für Sanierung und Neubau: KfW, BAFA und BEG

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verteilt sich auf zwei Stellen: Die KfW fördert Effizienzhäuser, den Heizungstausch und den klimafreundlichen Neubau, das BAFA Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und die Energieberatung. Welche Programme zusammenpassen und in welcher Reihenfolge Anträge zu stellen sind, entscheidet oft über die Höhe der Förderung — der Antrag muss in der Regel vor Beginn des Vorhabens gestellt sein.

Dieser Themenbereich führt zu den Programmseiten, den tagesaktuellen KfW-Zinsen, den Förderrechnern zur freien Nutzung und zur Fördermittelberatung. Fördersätze und Bedingungen stehen ausschließlich auf den Programmseiten, die an den amtlichen Richtlinien gepflegt werden; über die Förderung entscheiden allein KfW und BAFA.

1. KfW-Programme

Effizienzhaus, Heizungsförderung, klimafreundlicher Neubau und Landesförderung.

2. BAFA

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Antragstellung und Energieberatung.

3. Heizungsförderung

Förderung für den Heizungstausch mit Wärmepumpe.

4. Klimafreundlicher Neubau und QNG

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, Ökobilanz und Nachweise.

5. Beratung und Finanzierung

Fördermittelberatung, Baubegleitung und die Finanzierung mit KfW und Hausbank.

6. Weitere Programme

Kaufprämie für Elektrofahrzeuge.

Häufige Fragen

Wer fördert was: KfW oder BAFA?

Die KfW fördert Effizienzhäuser, den Heizungstausch und den klimafreundlichen Neubau, überwiegend als Kredit mit Tilgungszuschuss oder als Zuschuss. Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und die Energieberatung als Zuschuss.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

In der Regel vor Beginn des Vorhabens. Die genauen Bedingungen stehen in der jeweiligen Richtlinie; die Programmseiten verweisen darauf.

Brauche ich einen Energieberater für die Förderung?

Für viele Programme ja: Effizienzhaus-Förderung und bestimmte Einzelmaßnahmen verlangen einen Energie-Effizienz-Experten, der Planung und Umsetzung bestätigt.

Sind die Förderangaben verbindlich?

Nein. Über Förderfähigkeit und Höhe entscheiden allein KfW und BAFA im Antragsverfahren, nach den Richtlinien zum Antragszeitpunkt und den verfügbaren Haushaltsmitteln.