📰 Aktuell für Makler
🏛️Makler-TippGMoDG seit 29.07.2026 in Kraft (BGBl. 2026 I Nr. 226) — was Verkauf und Vermietung jetzt beachten müssen⚠️Makler-Tipp§ 108 GEG: bis 10.000 € Bußgeld bei falscher oder fehlender Energieausweis-Angabe in der Immobilienanzeige🏠Makler-TippNeu ab 01.07.2026 — KfW 266 (Gewerbe zu Wohnen): bis 30.000 € Zuschuss je Wohneinheit beim Umbau von Gewerbe zu Wohnraum. Argument für gemischt genutzte Objekte.📋Makler-TippPflichtangaben schon im Inserat + Energieausweis spätestens zur Besichtigung vorlegen — bei Verkauf und Vermietung🔢Makler-TippGMoDG: Energieausweis wird digital und maschinenlesbar mit mehr Pflichtfeldern — Inserate müssen künftig mehr ausweisen📉Makler-TippA–G-Skala: Klasse G steht für die energetisch schlechtesten Gebäude — die Effizienzklasse wird zum harten Vermarktungsargument🇩🇪BMWE Energie12.08.Neuer Rückenwind für den Mittelstand: Kleine und mittlere Unternehmen können jetzt auch 2027 von Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen profitieren🇩🇪BMWE Energie11.08.Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See🇩🇪BMWE Energie10.08.Sommer-Rohstoffreise des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Rouenhoff beginnt🇩🇪BauLinks SanReMo10.08.Nora Kautschukboden nach 50 Jahren weiterhin im Einsatz🏛️Makler-TippGMoDG seit 29.07.2026 in Kraft (BGBl. 2026 I Nr. 226) — was Verkauf und Vermietung jetzt beachten müssen⚠️Makler-Tipp§ 108 GEG: bis 10.000 € Bußgeld bei falscher oder fehlender Energieausweis-Angabe in der Immobilienanzeige🏠Makler-TippNeu ab 01.07.2026 — KfW 266 (Gewerbe zu Wohnen): bis 30.000 € Zuschuss je Wohneinheit beim Umbau von Gewerbe zu Wohnraum. Argument für gemischt genutzte Objekte.📋Makler-TippPflichtangaben schon im Inserat + Energieausweis spätestens zur Besichtigung vorlegen — bei Verkauf und Vermietung🔢Makler-TippGMoDG: Energieausweis wird digital und maschinenlesbar mit mehr Pflichtfeldern — Inserate müssen künftig mehr ausweisen📉Makler-TippA–G-Skala: Klasse G steht für die energetisch schlechtesten Gebäude — die Effizienzklasse wird zum harten Vermarktungsargument🇩🇪BMWE Energie12.08.Neuer Rückenwind für den Mittelstand: Kleine und mittlere Unternehmen können jetzt auch 2027 von Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen profitieren🇩🇪BMWE Energie11.08.Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See🇩🇪BMWE Energie10.08.Sommer-Rohstoffreise des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Rouenhoff beginnt🇩🇪BauLinks SanReMo10.08.Nora Kautschukboden nach 50 Jahren weiterhin im Einsatz
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Wirtschaftlichkeits-Tools — Übersicht

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Häufige Fragen

Welche Wirtschaftlichkeits-Tools gibt es?
Sanierungs-Wirtschaftlichkeit, Baukosten nach DIN 276, Finanzierung mit KfW, Förder-Übersicht, PV-Wirtschaftlichkeit, BHKW und Marktwertermittlung.
Wie wird die Amortisation berechnet?
Statisch als Netto-Investition geteilt durch die jährliche Einsparung; einige Tools berücksichtigen zusätzlich Energiepreissteigerung und Kapitalkosten.
Welche Förderungen sind enthalten?
KfW-Programme wie 261, 297/298 und 458 sowie BAFA-BEG-Einzelmaßnahmen werden in Kosten und Finanzierung eingerechnet.
Was bringt die Baukostenschätzung nach DIN 276?
Sie gliedert die Kosten in die Kostengruppen 100 bis 700 und liefert einen belastbaren Kostenrahmen statt einer Pauschale.
Kann ich meine Monatsrate ausrechnen?
Ja, der Finanzierungsrechner kombiniert Förderkredite und Bankdarlehen zu einer monatlichen Rate inklusive Tilgungszuschüssen.
Was ist eine Marktwertermittlung?
Eine Wertermittlung nach ImmoWertV über Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert, hier mit ESG- und Sanierungsbezug.
Sind die Ergebnisse rechtsverbindlich?
Nein, es sind Wirtschaftlichkeits-Einschätzungen; verbindliche Förderzusagen erteilen KfW und BAFA, verbindliche Gutachten die Sachverständigen.
Bleiben meine Zahlen privat?
Ja. Die Eingaben dieses Rechners bleiben im Browser; an den Server gehen sie nur, wenn Sie sie ausdrücklich in einem benannten Projekt speichern.