KfW-Förderprogramme 2026: Effizienzhaus-Sanierung, KfW 261 und 458 nach der BEG-Reform
Alle aktuellen KfW-Förderprogramme für Wohn- und Nichtwohngebäude — Neubau, Sanierung und Heizungstausch mit Förderhöhen, Konditionen und Voraussetzungen.
KfW-Förderprogramme kurz erklärtaufklappen
Diese Seite zeigt alle KfW-Förderprogramme im Überblick — kompakt nach Vorhabenstyp sortiert. Die KfW-Bankengruppe bietet zinsvergünstigte Kredite und Tilgungszuschüsse für die energetische Gebäudesanierung und den klimafreundlichen Neubau. Das wichtigste Programm für Bestandsgebäude ist KfW 261 (Effizienzhaus-Sanierung) mit bis zu 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss, dessen Höhe von der erreichten Effizienzhaus-Stufe abhängt. Wichtig: Zum 21.07.2026 haben sich Tilgungszuschüsse und Boni geändert — siehe BEG-Reform 2026. Ab 24.09.2026 gilt der erweiterte Bonus für serielle Sanierung, ab 25.09.2026 das neue KfW-Expertenportal — siehe Änderungen ab September 2026.
Für den Heizungstausch steht KfW 458 zur Verfügung: Zuschüsse von 30 bis 70 Prozent für Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Fernwärmeanschlüsse. Der Klimageschwindigkeitsbonus (bis 20.07.2026 +20 %, ab 21.07.2026 +16 %) belohnt den vorzeitigen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Der Ergänzungskredit KfW 358/359 finanziert bis zu 100 % der Kosten einer bezuschussten Einzelmaßnahme, höchstens 120.000 Euro je Wohneinheit (zinsverbilligt als 358 nur für Selbstnutzer).
Für Neubauten sind KfW 297/298 (Klimafreundliches Wohngebäude) relevant. Voraussetzung für die höchste Stufe ist das QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude). Als KfW-Effizienzexperte begleite ich die gesamte Antragstellung: Technische Projektbeschreibung (TPB), Baubegleitung und Bestätigung nach Durchführung (BnD).
Für Baudenkmale gibt es eigene Förderstufen (Effizienzhaus Denkmal in KfW 261/263, gelockerte U-Werte in der BEG-Einzelmaßnahmenförderung) und zusätzlich steuerliche Vorteile wie die Denkmal-AfA nach § 7i und § 10f EStG — Übersicht und Kombinationsregeln unter Denkmal: Förderung und Steuervorteile.
Zeitplan: was wann gilt
Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste vom 14.09.2026
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| Ab | Thema | Was sich ändert |
|---|---|---|
| 14.09.–24.09.2026 | Änderungs-BzA gesperrt | Keine Änderungs-BzA für KfW 151/152, 153, 261, 461 sowie 264/464 (Wohngebäude). |
| 16.09.2026 | Infoblatt förderfähige Maßnahmen – Sanieren, Version 11.0 | Gilt ab 16.09.2026 für alle Anträge: u. a. SerSan-Bonus, Neuregelung Worst Performing Buildings, Kombinationsverbot BEG EM mit Effizienzhaus/-gebäude, Eigenleistungen von Unternehmen, Ersatzinvestitionen bei EE-Wärmeerzeugern, Netz- und Systemdienlichkeit von Wärmepumpen, Strahlungsheizungen in Nichtwohngebäuden. |
| 23.–24.09.2026 | Keine (g)BzA/(g)BnD | Pause für 458, 459, 522, 422, 261, 461, 264, 464 und 300; bei 151/152 und 153 nur die BnD. Bis 22.09.2026 erstellte Bestätigungen bleiben gültig, Zwischenspeicher der alten Anwendung werden nicht übernommen. |
| 24.09.2026 | KfW 261 – serielle Sanierung erweitert | Neue KfW-Merkblätter. SerSan-Bonus für EH 70 EE|NH SerSan, 55 EE|NH SerSan und 40 EE|NH SerSan. Neu: EH 70 NH auch mit dem WPB-Bonus kombinierbar (Verwendungszweck „EH 70 NH WPB" im BzA-Prüftool; XML-Schnittstelle folgt später). |
| 24.09.2026 | KfW 263 – serielle Sanierung neu | SerSan-Bonus für Nichtwohngebäude neu: EG 70/55/40 EE|NH SerSan. Die Bonushöhe steht im Merkblatt 263 ab 24.09.2026. |
| 25.09.2026 | Neues KfW-Expertenportal | (g)BzA und (g)BnD der Heizungsförderung nur noch unter expertenportal.kfw.de – auch die BnD zu einer BzA aus der alten Anwendung. Neu Pflicht: förderfähiges Heizungsmodell per BAFA-Anlagennummer (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie) und genauere Angaben zur alten Heizung. |
| gilt jetzt | 65-Prozent-Regel (EE-Anteil) | Mindestens 65 % des Wärme- und Kältebedarfs aus erneuerbaren Energien bzw. unvermeidbarer Abwärme – seit 21.07.2026 auch durch bestehende Anlagen, neu eingebaute Anlagen oder beides zusammen. |
| gilt jetzt | Eigenleistungen | Ohne Fachunternehmen werden nur die Materialkosten gefördert; der Energieeffizienz-Experte bestätigt Ausführung und Materialkosten in der (g)BnD. Bei Unternehmen sind Montage- und Lohnkosten nicht mehr förderfähig. |
| 31.12.2026 | BAFA-Energieberatung EBW | Richtlinie Energieberatung für Wohngebäude (iSFP) läuft aus — Nachfolgeregelung abwarten. |
| ab Januar 2027 | KfW 458 – Nachweise Einkommensbonus | Einreichen der Nachweise für Selbstnutzer mit Einkommensbonus voraussichtlich ab Januar 2027 möglich. |
| 1. Quartal 2027 | Heizungsförderung (BEG EM) | Wärmepumpen: Fördersatz 15 %, dazu Wertschöpfungs-Bonus +15 pp bei Ursprung in der EU. Kein Zuschuss mehr, wenn das Gebäude bereits eine seit 01.01.2008 in Betrieb genommene EE-Heizung bzw. einen Netzanschluss hat (Ausnahme: Ersatz fossiler Erzeuger in bivalenten Systemen); beim Tausch vor 2008 in Betrieb genommener Anlagen pauschal 25 % der Gesamtkosten förderfähig (Pauschale nur bei Einzelmaßnahmen; der Ausschluss gilt auch für die Effizienzhaus-Förderung; der genaue Starttermin wird noch bekannt gegeben). BEG EM Hülle: WPB-Bonus +5 pp (mit iSFP bzw. EBN Modul 2). |
| 01.02.2027 | KfW 458 / 522 – Degression | KfW 458: Klimageschwindigkeitsbonus 12 % · Höchstkosten 1. WE 27.250 € · NWG 27.250 € bis 150 m², 194/116/78 €/m² |
| 01.08.2027 | KfW 458 / 522 – Degression | KfW 458: Klimabonus 8 % · 1. WE 26.500 € · NWG 191/114/77 €/m² |
| 01.07.2027 | Wärmepumpen – digitale Schnittstelle | angekündigt (Infoletter 14.09.2026); Detailregelung folgt im Infoblatt. |
| 01.02.2028 | KfW 458 / 522 – Degression | KfW 458: Klimabonus 4 % · 1. WE 25.750 € · NWG 188/112/76 €/m² |
| 01.08.2028 | KfW 458 – Klimageschwindigkeitsbonus | entfällt für Anträge ab diesem Tag · 1. WE 25.000 € · NWG 185/110/75 €/m² |
| bis 01.08.2030 | KfW 458 / 522 – Höchstkosten | halbjährlich weiter sinkend bis 22.000 € (1. WE bzw. NWG bis 150 m²) · NWG 173/102/71 €/m² |
| 31.12.2030 | Richtlinien BEG WG, NWG, EM | Laufzeitende der Förderrichtlinien vom 17.08.2026 (BAnz AT 02.09.2026 B1, 03.09.2026 B1, 27.08.2026 B1). |
| auch nach 01.01.2027 | GModG-Übergang | Förder-Nachweise weiter nach GEG: DIN V 18599:2018-09, GEG-Referenzgebäude, GEG-Primärenergiefaktoren und GEG-Bezugsfläche; Ökobilanz nach den QNG-Regeln. Über die Umstellung auf das GModG informiert ein eigener Infoletter. |
Quellen: Infoletter der dena-Energieeffizienz-Expertenliste vom 14.09.2026 (laut Regelheft für Förderanträge verbindlich); Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) Nr. 5.3, 8.3, 8.4; Förderrichtlinien BEG WG (BAnz AT 02.09.2026 B1) und BEG NWG (BAnz AT 03.09.2026 B1); KfW-Merkblätter 458 (07/2026) und 522 (08/2026).
BEG-Reform zum 21. Juli 2026
Datenstand: 21.07.2026 · Reform in Kraft
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Zum 21.07.2026 ändert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mehrere Fördersätze und Boni. Die wichtigsten Änderungen im direkten Vergleich:
| Programm / Position | Bisher (bis 20.07.2026, 20:00 Uhr) | Ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| KfW 261 — Sanierung Wohngebäude (Kredit) | ||
| Förderfähige Stufen | EH 40 / 55 / 70 / 85 und EH Denkmal (auch ohne EE-/NH-Klasse) | nur noch EE- oder NH-Varianten: EH 40/55/70/85 EE|NH sowie EH Denkmal EE|NH |
| Tilgungszuschuss (EE-Klasse) | Basis EH 40: 20 % · 55: 15 % · 70: 10 % · 85/Denkmal: 5 % (EE-Variante je +5 pp) | EH 40 EE: 10 % · 55 EE: 5 % · 70 EE / 85 EE: 0 % · Denkmal EE: 5 % (NH-Klasse je +5 pp) |
| EE-Klassen-Bonus (zusätzlich) | +5 % | entfällt (EE ist jetzt Basis; NH-Klasse gibt +5 pp) |
| Worst-Performing-Building-Bonus | +10 pp (EH 40/55/70) | +10 pp (EH 70 EE, 55 EE|NH, 40 EE|NH); ab 24.09.2026 zusätzlich EH 70 NH WPB |
| Bonus serielles Sanieren | +15 pp (nur EH 40/55) | +15 pp (EH 40/55 EE|NH); ab 24.09.2026 auch EH 70 EE|NH SerSan mit +5 pp (KfW-Merkblatt 261, Stand 09/2026) |
| Max. Förderquote gesamt | — | gedeckelt auf 60 % der förderfähigen Kosten |
| Max. Kreditbetrag | 120.000 €/WE (150.000 € mit EE-/NH-Klasse) | bis 150.000 €/WE |
| KfW 458 — Heizungsförderung (Zuschuss) | ||
| Grundförderung | 30 % | 30 % (unverändert) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +20 % | +16 % (ab 01.02.2027 halbjährlich −4 Prozentpunkte; für Anträge ab 01.08.2028 kein Bonus mehr) |
| Effizienzbonus (WP) | +5 % | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag (Biomasse) | 2.500 € Pauschale | entfällt |
| Einkommensbonus (Selbstnutzer) | +30 % (zvE ≤ 40.000 €) | gestaffelt: +40 % (≤ 30.000 €) · +30 % (≤ 40.000 €) · +10 % (≤ 50.000 €) |
| Familienzuschlag (Kinder) | — | neu: je Haushalt mit mind. 1 minderjährigem Kind −10.000 € anrechenbares Einkommen → Bonus +40 % (≤ 40.000 €) · +30 % (≤ 50.000 €) · +10 % (≤ 60.000 €) |
| Förderfähige Höchstkosten | 30.000 € (1. WE) | 28.000 € (1. WE) · 15.000 € (WE 2–6) · 8.000 € (ab 7. WE) — 1. WE ab 01.02.2027 halbjährlich −750 € |
| Max. Förderquote | 70 % (80 % Eigennutzer, zvE ≤ 40.000 €) | 70 %; 80 % nur für selbstnutzende Eigentümer mit zvE ≤ 30.000 € (mit Familienzuschlag ≤ 40.000 €) — KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026 |
| Wertschöpfungsbonus / WP-Herkunft | — | angekündigt ab Q1 2027: Grundförderung für Wärmepumpen 15 %, mit Ursprung in der EU +15 pp (= 30 %) — Richtlinie BEG EM Nr. 8.4.1 c und 8.4.6. Noch nicht beantragbar. |
| KfW 263 — Sanierung Nichtwohngebäude (Kredit) | ||
| Förderfähige Stufen | EG 40/55/70 und EG Denkmal (auch ohne EE-/NH-Klasse) | nur noch EE- oder NH-Varianten: EG 40/55/70 EE|NH sowie EG Denkmal EE|NH |
| Tilgungszuschuss (EE-Klasse) | Basis EG 40: 20 % · 55: 15 % · 70: 10 % · Denkmal: 5 % (EE-Variante je +5 pp) | EG 40 EE: 10 % · 55 EE: 5 % · 70 EE: 0 % · Denkmal EE: 5 % (NH-Klasse je +5 pp) |
| EE-Klassen-Bonus (zusätzlich) | +5 % | entfällt (EE ist jetzt Basis; NH-Klasse gibt +5 pp) |
| Worst-Performing-Building-Bonus | +10 pp | +10 pp (EG 40/55/70) |
| Bonus serielles Sanieren | — | neu ab 24.09.2026: +15 pp für EG 40/55 EE|NH SerSan, +5 pp für EG 70 EE|NH SerSan (KfW-Merkblatt 263, Stand 09/2026) |
| Max. Kredit / Förderquote | 2.000 €/m² NGF, max. 10 Mio. € je Vorhaben | unverändert; Gesamtförderquote gedeckelt auf 60 % |
| KfW 522 — Heizungsförderung Nichtwohngebäude (Zuschuss) | ||
| Grundförderung | 30 % | 30 % (unverändert) |
| Effizienzbonus | +5 % | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag | 2.500 € (Biomasse) | entfällt |
| Förderfähige Höchstkosten | gestaffelt | nach Nettogrundfläche: 28.000 € bis 150 m² · +197 €/m² (150–400) · +118 €/m² (400–1.000) · +79 €/m² (> 1.000 m²); ab 01.02.2027 halbjährlich sinkend |
| KfW 264 / 464 — Sanierung kommunaler Gebäude (Zuschuss) | ||
| Zuschuss KfW 464 | je Effizienzgebäude-Stufe | je Stufe um 10 Prozentpunkte reduziert: Denkmal EE 10 % · EH 85 EE 10 % · 70 EE 15 % · 55 EE 20 % · 40 EE 25 %; NH-Klasse +5 pp, Worst Performing Building +10 pp, serielle Sanierung +15 pp (EH/EG 40, 55) bzw. +5 pp (EH/EG 70). Zuschuss NWG höchstens 5,5 Mio. € — KfW-Merkblatt 464, Stand 09/2026 |
| Kredit KfW 264 (Tilgungszuschuss) | je Effizienzgebäude-Stufe | Denkmal EE 5 % · EH 85 EE 0 % · 70 EE 0 % · 55 EE 5 % · 40 EE 10 %; NH +5 pp, WPB +10 pp, serielle Sanierung +15 pp (40/55) bzw. +5 pp (70); Kredit bis 150.000 €/WE bzw. 10 Mio. € (NWG); Kumulierung bis 90 % — KfW-Merkblatt 264, Stand 09/2026 |
Quellen: KfW — „Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ sowie KfW-Produktseiten 261, 458, 263, 266 (abgerufen 20.07.2026); KfW-Merkblätter 261, 263, 264, 464, 358/359, 522 und 523 (Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026), 458 (Stand 09/2026); KfW-Produktseiten abgerufen 05.10.2026; Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste vom 14.09.2026. Fördersätze abhängig von Gebäude, Antragsteller, Maßnahmenbeginn und technischen Voraussetzungen — verbindliche Prüfung im Einzelfall durch eine:n Energieeffizienz-Expert:in.
Sanierung zum Effizienzhaus
Wohngebäude — Kredit
Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Ab 21.07.2026 nur noch in der EE- oder NH-Klasse förderfähig (EH 40/55/70/85 EE|NH, EH Denkmal EE|NH). Das wichtigste Programm für umfassende Sanierungen.
Tilgungszuschuss je Effizienzhaus-Stufe Direkt zur KfW: Programm 261 →Ergänzungskredit (zinsverbilligt)
Kredit zu einer Einzelmaßnahme, für die ein BEG-Zuschuss (KfW 458 oder BAFA) zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt ist (Zusage höchstens 12 Monate alt). Er finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, höchstens 120.000 € je Wohneinheit. Zinsverbilligt (358) nur für Selbstnutzer eines Einfamilienhauses bzw. von WEG-Sondereigentum mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € — für die selbst bewohnte Wohneinheit; alle anderen (Vermieter, WEG, Unternehmen, Mehrfamilienhäuser) beantragen KfW 359.
Ab 0,01 % eff. Jahreszins Direkt zur KfW: Programm 358 →Sanierung Denkmal
Für Baudenkmale gibt es eigene Förderstufen mit gelockerten Anforderungen: Effizienzhaus Denkmal EE/NH (Wohngebäude, auch sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz) und Effizienzgebäude Denkmal EE/NH (Nichtwohngebäude, nur Baudenkmale). Primärenergiebedarf höchstens 160 % des Referenzgebäudes, keine H'T-Anforderung.
Tilgungszuschuss Denkmal EE 5 % · Denkmal NH 10 %Steuerlich relevant: § 7i EStG (vermietet: 8 Jahre je bis 9 %, 4 Jahre je bis 7 %), § 10f EStG (selbstgenutzt: 10 Jahre je bis 9 %), § 11b EStG (Erhaltungsaufwand auf 2–5 Jahre). Mit KfW 261/263 kombinierbar, öffentliche Zuschüsse mindern aber die Bemessungsgrundlage. § 35c EStG ist nicht mit KfW-Förderung kombinierbar.
Förderung und Steuervorteile im Detail ↓Heizungstausch
Heizungsförderung — Zuschuss
Direkter Zuschuss für den Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Systeme: Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle oder Wärmenetz-Anschluss.
Bis 70 % Zuschuss (80 % für Eigennutzer mit zvE ≤ 30.000 €) Direkt zur KfW: Programm 458 →Boni ab 21.07.2026:
| Bonus | Voraussetzung | Zuschuss |
|---|---|---|
| Grundförderung | Austausch fossiler Heizung gegen EE-Heizung | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | Nur Selbstnutzer: Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (ohne Altersgrenze) bzw. einer Gas- oder Biomasseheizung ab 20 Jahren (Richtlinie BEG EM Nr. 8.4.4); ab 01.02.2027 halbjährlich −4 pp, für Anträge ab 01.08.2028 entfällt er. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten wird der Bonus nur für die selbst bewohnte Wohneinheit gewährt — und zwar auf deren Anteil an den förderfähigen Kosten: Kosten ÷ Anzahl der Wohneinheiten (gleiche Teile, unabhängig von der Wohnungsgröße; in der WEG nach Miteigentumsanteil, höchstens Förderhöchstbetrag ÷ Wohneinheiten). Die übrigen Wohneinheiten erhalten allein die Grundförderung. Bei MFH und WEG läuft der Bonus über einen Zusatzantrag innerhalb von 6 Monaten nach der Zuschusszusage. | +16 % |
| Einkommensbonus (gestaffelt) | Nur Selbstnutzer: zvE ≤ 30.000 € → +40 % · ≤ 40.000 € → +30 % · ≤ 50.000 € → +10 %. Familienzuschlag: mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren steigt jede Grenze um 10.000 € (bis 60.000 € → +10 %). Wie der Klimageschwindigkeitsbonus nur für die selbst bewohnte Wohneinheit und auf deren gleichen Kostenanteil; vermietete Wohneinheiten desselben Gebäudes bleiben bei der Grundförderung. | bis +40 % |
| Effizienzbonus | entfällt zum 21.07.2026 (bisher +5 % für WP mit natürl. Kältemittel/Erd-/Wasser-WP) | — |
| Emissionsminderungszuschlag | entfällt zum 21.07.2026 (bisher 2.500 € Pauschale bei Biomasse) | — |
| Mehrfamilienhaus mit Selbstnutzung | Beispiel 3 WE, Wärmepumpe 60.000 €, Eigentümer bewohnt eine Wohnung, zvE 45.000 €: förderfähige Höchstkosten 28.000 + 2 × 15.000 = 58.000 €. Grundförderung 30 % auf das ganze Gebäude → 17.400 €. Die Kosten verteilen sich zu gleichen Teilen auf die 3 Wohneinheiten: Anteil der selbstgenutzten Wohnung 58.000 € ÷ 3 = 19.333 €; darauf Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus 16 + 10 = 26 % → 5.027 €. Zuschuss 22.427 €, Mischsatz 38,7 % — nicht 56 % auf alles. (Rechenweg wie in den Beispielen der KfW-Produktseite 458, abgerufen 05.10.2026.) | — |
| Maximum | Alle Boni kumuliert, je selbstgenutzter Wohneinheit (80 % nur für Eigennutzer mit zvE ≤ 30.000 €, mit Familienzuschlag ≤ 40.000 €) | 70 % |
Neubau-Förderung
Klimafreundlicher Neubau
Zinsgünstige Kredite für klimafreundliche Neubauten: KfW 297 für private Selbstnutzer, KfW 298 für Vermieter, Unternehmen, WEG und andere Investoren. In beiden drei Stufen: Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40 + Treibhausgas-Grenzwert) bis 100.000 €/WE, dieselbe Stufe mit QNG-Siegel bis 150.000 €/WE, befristet Effizienzhaus 55 bis 100.000 €/WE. Die EH-55-Förderung endet spätestens am 31.12.2026 (Antragseingang) bzw. früher, sobald die Bundesmittel ausgeschöpft sind.
Klimafreundlicher Neubau (EH 40 / QNG) Direkt zur KfW: Programm 297/298 →Wohneigentum für Familien
Zinsgünstiger Kredit für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Zu versteuerndes Haushaltseinkommen höchstens 90.000 € bei einem Kind, plus 10.000 € je weiterem Kind (Durchschnitt des 2. und 3. Jahres vor Antrag). Voraussetzung: noch kein Wohneigentum in Deutschland.
Kredit bis 270.000 € Direkt zur KfW: Programm 300 →Neubau Niedrigpreissegment
Fördert kostengünstigen, flächeneffizienten Wohnungsneubau: mindestens Effizienzhaus 55, Treibhausgas-Grenzwert im Lebenszyklus, Grenzwert für die Lebenszykluskosten, Mindestzahl an Aufenthaltsräumen je nach Wohnfläche, keine fossile oder Biomasse-Heizung.
Zinsgünstiger Kredit Direkt zur KfW: Programm 296 →Weitere Programme
Gewerbe zu Wohnen
Direkter Zuschuss von 30 % für den Umbau beheizter Nichtwohngebäude zu Wohnraum — bis zu 100.000 € förderfähige Umbaukosten je neuer Wohneinheit (max. 30.000 € Zuschuss je WE, insgesamt höchstens 300.000 €; der Zuschuss ist De-minimis-Beihilfe). Gefördert werden Umbaukosten (Rückbau, Statik, Innenausbau, Erschließung, Fachplanung). Nicht enthalten: Grundstücks-/Kaufkosten und die energetische Sanierung zum Effizienzhaus — diese läuft getrennt über KfW 261 (keine Doppelförderung derselben Kosten).
30 % · bis 30.000 € je Wohneinheit Direkt zur KfW: Programm 266 →Erneuerbare Energien — Standard
Zinsgünstiger Kredit für Photovoltaik, Batteriespeicher, Biomasse, Windkraft und andere EE-Anlagen. Für Unternehmen; Privatpersonen nur, wenn sie einen Teil des Stroms einspeisen oder verkaufen.
Kredit bis 150 Mio. € je Vorhaben Direkt zur KfW: Programm 270 →Wohneigentumsprogramm
Zinsgünstiger Kredit für den Kauf oder Bau selbstgenutzter Immobilien — ohne energetische Anforderungen, ohne Einkommensgrenze.
Kredit bis 100.000 € Direkt zur KfW: Programm 124 →Altersgerecht Umbauen — Zuschuss
Direkter Zuschuss für Maßnahmen zur Barrierereduzierung: schwellenlose Zugänge, Badumbau, Treppenlifte, breitere Türen.
Zuschuss bis 6.250 €Zurzeit keine Antragstellung: Laut KfW sind die Bundesmittel ausgeschöpft; ob 2027 neue Mittel kommen, ist offen. Alternative: Kredit KfW 159.
Direkt zur KfW: Programm 455-B →Altersgerecht Umbauen — Kredit
Eigenständiger zinsgünstiger Kredit für Barriereabbau und Einbruchschutz, auch für Mieter und unabhängig vom Alter. Da der Zuschuss 455-B zurzeit nicht beantragt werden kann, ist er die Alternative.
Kredit bis 50.000 € Direkt zur KfW: Programm 159 →Nichtwohngebäude (NWG) — Bürogebäude, Gewerbe, Kommunal
Für Nichtwohngebäude wie Büros, Verwaltungs-, Schul- und Gewerbegebäude gelten eigene KfW-Programme. Anstelle von Wohneinheiten (WE) wird die Nettogrundfläche (NGF) als Bezugsgröße verwendet. iSFP-Bonus gibt es nicht; Effizienzbonus und EE-Klassen-Bonus sind seit 21.07.2026 entfallen. Boni: NH-Klasse, Worst Performing Building, serielle Sanierung.
BEG Nichtwohngebäude — Sanierung
Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude (EG 40, 55, 70 oder Denkmal). Pendant zu KfW 261 für NWG.
Tilgungszuschuss 0–10 % (+5 pp NH, +10 pp WPB, SerSan +5/+15 pp) Direkt zur KfW: Programm 263 →Ausführliche Erklärung & aktuelle Konditionen
KfW 263 ist das NWG-Pendant zu KfW 261: Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung eines Nichtwohngebäudes zum Effizienzgebäude (EG 70, 55, 40 oder Denkmal). Förderfähig sind bis zu 2.000 €/m² Nettogrundfläche, max. 10 Mio. € je Vorhaben; Fachplanung/Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung je 10 €/m² NGF, max. 40.000 €. Tilgungszuschuss: EG 40 EE 10 % · 55 EE 5 % · 70 EE 0 % · Denkmal EE 5 %, NH-Klasse +5 pp, Worst Performing Building +10 pp; seit 24.09.2026 serielle Sanierung +15 pp (EG 40/55) bzw. +5 pp (EG 70) (KfW-Merkblatt 263, Stand 09/2026).
Ein Energieeffizienz-Experte (Liste des Bundes) ist Pflicht; der Antrag läuft vor Vorhabenbeginn über Ihre Hausbank. Die Verzinsung folgt dem risikogerechten Zinssystem — Ihre Preisklasse ermitteln Sie unten im Rechner.
📊 Aktuelle Zinskonditionen (Konditionenanzeiger) →Klimafreundlicher Neubau NWG
Kredit für den Neubau von Nichtwohngebäuden. Drei Förderstufen: Klimafreundliches Nichtwohngebäude, mit QNG, und die befristete Stufe Effizienzgebäude 55.
Kredit bis 2.000 €/m² NGF (mit QNG) Direkt zur KfW: Programm 299 →Ausführliche Erklärung & aktuelle Konditionen
Förderkredit für den Neubau oder Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude. Drei Stufen: Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40 + Treibhausgasanforderung im Lebenszyklus) bis 1.500 €/m² NGF, max. 7,5 Mio. €; mit QNG bis 2.000 €/m², max. 10 Mio. €; befristet Effizienzgebäude 55 (keine fossilen Wärmeerzeuger) bis 1.000 €/m², max. 5 Mio. € (KfW-Merkblatt 299, Stand 07/2026).
Voraussetzung: keine fossilen Brennstoffe und Nachweis der Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus (LCA). Reiner Zinsvorteil, kein Tilgungszuschuss; Verzinsung risikogerecht (RGZS).
📊 Aktuelle Zinskonditionen (Konditionenanzeiger) →KFN Niedrigpreissegment NWG
Zinsverbilligter Kredit für kostengünstigen klimafreundlichen Nichtwohngebäude-Neubau. Mindestens EG 55 NWG plus Lebenszyklus-Anforderungen.
Ab 0,01 % eff. Jahreszins Direkt zur KfW: Programm 596 →Ausführliche Erklärung & aktuelle Konditionen
Variante von KFN für den kostengünstigen klimafreundlichen NWG-Neubau (Niedrigpreissegment). Mindestens Effizienzgebäude 55 NWG plus Treibhausgas-Anforderung auf QNG-PREMIUM-Niveau, keine fossilen Brennstoffe und keine Biomasse zur Wärmeerzeugung. Dafür besonders zinsverbilligt (ab 0,01 % eff. Jahreszins), Kredit bis 1.000 €/m² NGF, max. 5 Mio. € je Vorhaben (KfW-Merkblatt 596, Abschnitt „Kreditbetrag": „maximal jedoch bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben").
Gedacht für serielles, flächeneffizientes und kostenoptimiertes Bauen. Verzinsung risikogerecht (RGZS) — Preisklasse siehe Rechner unten.
📊 Aktuelle Zinskonditionen (Konditionenanzeiger) →Heizungsförderung NWG — Zuschuss
Direktzuschuss für den Einbau effizienter Wärmeerzeuger (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie) oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz in Nichtwohngebäuden. NWG-Pendant zu KfW 458.
30 % Grundförderung Direkt zur KfW: Programm 522 →Ausführliche Erklärung
Direkter Investitionszuschuss (kein Kredit) für den Einbau effizienter Wärmeerzeuger in Nichtwohngebäuden — Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle oder Wärmenetz-Anschluss. Grundförderung 30 %. Der bisherige Effizienzbonus (+5 %) und der Emissionsminderungszuschlag entfallen zum 21.07.2026.
Die Bemessungsgrenze ist nach Nettogrundfläche gestaffelt: 28.000 € bis 150 m², darüber zusätzlich 197 €/m² (bis 400 m²), 118 €/m² (bis 1.000 m²) und 79 €/m² (über 1.000 m²); ab 01.02.2027 halbjährlich sinkend. Vor Antragstellung muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung vorliegen. Als Zuschuss mit fester Förderquote unterliegt 522 nicht dem risikogerechten Zinssystem — es gibt also keinen bonitätsabhängigen Zins.
Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit NWG
Zinsverbilligter Ergänzungskredit zum BAFA-Zuschuss oder zu KfW 522. Pendant zu KfW 358/359 für Wohngebäude — finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Kredit bis 500 €/m² NGF, max. 5 Mio. € Direkt zur KfW: Programm 523 →Ausführliche Erklärung & aktuelle Konditionen
Zinsverbilligter Ergänzungskredit zu einem bewilligten, noch nicht ausgezahlten Zuschuss (höchstens 12 Monate alt) — entweder zum BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen) oder zu KfW 522. Er finanziert die förderfähigen Kosten bis 500 €/m² Nettogrundfläche, maximal 5 Mio. € je Vorhaben (KfW-Merkblatt 523, Stand 09/2026); Laufzeiten bis 5, 10, 20 oder 30 Jahre.
Voraussetzung ist eine Zuschusszusage der KfW bzw. ein Zuwendungsbescheid des BAFA; der Kreditantrag ist binnen 12 Monaten nach Zusage bzw. Bewilligung über einen Finanzierungspartner zu stellen. NWG-Pendant zu KfW 358. Verzinsung risikogerecht (RGZS).
📊 Aktuelle Zinskonditionen (Konditionenanzeiger) →Erneuerbare Energien Standard NWG
Marktnaher Kredit für PV-Anlagen, Batteriespeicher, Biomasse und andere EE-Anlagen für Unternehmen und gewerbliche Betreiber. Kein Tilgungszuschuss.
Kredit bis 150 Mio. € je Vorhaben Direkt zur KfW: Programm 270 NWG →Ausführliche Erklärung & aktuelle Konditionen
Marktnaher Förderkredit für Erneuerbare-Energien-Anlagen — Photovoltaik, Batteriespeicher, Biomasse, Wind, Wärme/Kälte aus EE — für Unternehmen und gewerbliche Betreiber. Kein Tilgungszuschuss, dafür hohe Kreditbeträge (bis 150 Mio. € je Vorhaben) und Laufzeiten bis 30 Jahre.
Dasselbe Programm wie KfW 270 (ein Merkblatt für Privatpersonen und Unternehmen), hier in der gewerblichen Nutzung. Verzinsung nach dem risikogerechten Zinssystem (RGZS).
📊 Aktuelle Zinskonditionen (Konditionenanzeiger) →Kreditbewertung für Unternehmen: das risikogerechte Zinssystem (RGZS)
Anders als bei Zuschüssen ist der Zinssatz eines KfW-Förderkredits für Unternehmen und Nichtwohngebäude nicht für alle gleich. Er wird nach dem risikogerechten Zinssystem (RGZS) individuell festgelegt — abhängig von der Bonität Ihres Unternehmens und der Werthaltigkeit der Sicherheiten. Grundsatz: je besser die wirtschaftliche Lage und je werthaltiger die Besicherung, desto niedriger der Zins.
Die Hausbank bewertet die wirtschaftlichen Verhältnisse (Jahresabschlüsse, BWA) und ordnet Ihr Unternehmen einer von 7 Bonitätsklassen zu.
Sie schätzt, welcher Anteil des Kredits durch Sicherheiten (z. B. Grundschulden) gedeckt ist — daraus folgt eine von 3 Besicherungsklassen.
Bonität × Besicherung ergibt die Preisklasse A–I. Jede Preisklasse steht für eine Zinsobergrenze, die die KfW im Konditionenanzeiger veröffentlicht.
| Bonitätsklasse | Einschätzung der Hausbank | 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit |
|---|---|---|
| 1 | ausgezeichnet | < 0,10 % |
| 2 | sehr gut | 0,10 % – < 0,40 % |
| 3 | gut | 0,40 % – < 1,20 % |
| 4 | befriedigend | 1,20 % – < 1,80 % |
| 5 | noch befriedigend | 1,80 % – < 2,80 % |
| 6 | ausreichend | 2,80 % – < 5,50 % |
| 7 | noch ausreichend | 5,50 % – < 10,00 % |
| Besicherungsklasse | Werthaltige Besicherung (Deckungsgrad des Kredits) |
|---|---|
| 1 | ≥ 70 % |
| 2 | > 40 % und < 70 % |
| 3 | ≤ 40 % |
🧮 Preisklassen-Rechner
Wählen Sie Ihre voraussichtliche Bonitäts- und Besicherungsklasse — der Rechner zeigt die resultierende Preisklasse. Orientierung: Die verbindliche Einstufung nimmt Ihre Hausbank am Tag der Kreditzusage vor.
Die Zuordnung Bonität × Besicherung → Preisklasse folgt dem KfW-Merkblatt „Risikogerechtes Zinssystem". Die tagesaktuellen Sollzins-/Effektivzins-Obergrenzen je Preisklasse veröffentlicht die KfW im Konditionenanzeiger (Zinsänderungen täglich möglich) — lesen Sie dort die Spalte Ihrer Preisklasse ab. Anträge in den Kombinationen 7/1, 7/2 und 6/3 sind nur ohne Haftungsfreistellung möglich; 7/3 wird nicht gefördert.
Denkmal: Förderung und Steuervorteile
Für Baudenkmale (nach Landesrecht) gibt es eigene Förderstufen mit gelockerten energetischen Anforderungen — und zusätzlich erhöhte steuerliche Abschreibungen. Bei Wohngebäuden gilt die Denkmal-Förderung auch für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz (Bestätigung der Kommune erforderlich).
Effizienzhaus Denkmal (Wohngebäude)
Kredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal EE oder Denkmal NH. Nur für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Primärenergiebedarf höchstens 160 % des Referenzgebäudes; eine Anforderung an den Transmissionswärmeverlust (H'T) gibt es für die Denkmal-Stufe nicht.
EH Denkmal EE: 5 % Tilgungszuschuss · Denkmal NH: 10 % Direkt zur KfW: Programm 261 →Effizienzgebäude Denkmal (Nichtwohngebäude)
Kredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzgebäude Denkmal EE oder Denkmal NH. Bei Nichtwohngebäuden nur für Baudenkmale — nicht für sonstige erhaltenswerte Bausubstanz.
EG Denkmal EE: 5 % Tilgungszuschuss · Denkmal NH: 10 % Direkt zur KfW: Programm 263 →Denkmal kommunal
Kommunen und kommunale Unternehmen: Sanierung eigener Gebäude zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude Denkmal EE.
464: 10 % Zuschuss · 264: 5 % Tilgungszuschuss Direkt zur KfW: Programm 464 →Einzelmaßnahmen am Denkmal
Gleiche Fördersätze wie bei anderen Gebäuden, aber gelockerte U-Werte für Baudenkmale (alle Gebäude) und für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz (nur Wohngebäude). Experte der Kategorie „BEG – Wohngebäude Denkmal" bzw. „Nichtwohngebäude Denkmal" ist Pflicht.
Außenwand U ≤ 0,45 · Fenster U ≤ 1,4 W/(m²·K)| Bauteil (Denkmal) | Wohngebäude und NWG-Zonen ≥ 19 °C | NWG-Zonen 12 bis < 19 °C |
|---|---|---|
| Außenwand | U ≤ 0,45 | U ≤ 0,55 |
| Fenster, Balkon- und Terrassentüren | Uw ≤ 1,4 | Uw ≤ 1,7 |
| … mit echten glasteilenden Sprossen | Uw ≤ 1,6 | Uw ≤ 1,7 |
| Ertüchtigung von Fenstern und Türen | Uw ≤ 1,6 | Uw ≤ 1,9 |
| Dachflächen | höchstmögliche Dämmstoffdicke | |
Werte in W/(m²·K), Technische Mindestanforderungen zur BEG EM (Förderrichtlinie vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1). Nachweis bei Antrag: Abstimmung und Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bzw. zuständigen Behörde.
Steuerliche Vorteile — und wie sie mit der KfW zusammenpassen
| Regelung | Für wen | Vorteil | Mit KfW/BAFA kombinierbar? |
|---|---|---|---|
| § 7i EStG Denkmal-AfA | Baudenkmal, vermietet oder betrieblich genutzt | Herstellungskosten der denkmalbedingten Baumaßnahmen: 8 Jahre je bis zu 9 %, danach 4 Jahre je bis zu 7 % (12 Jahre = 100 %). Maßnahmen vorher mit der Denkmalbehörde abstimmen, deren Bescheinigung ist Voraussetzung. | Ja, mit KfW 261/263 — aber nur soweit die Kosten nicht durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen gedeckt sind (§ 7i Abs. 1 Satz 7). |
| § 10f EStG | Baudenkmal, selbstgenutzt | Aufwendungen 10 Jahre je bis zu 9 % wie Sonderausgaben. Nur für ein Gebäude (Ehegatten: zwei). | Ja, mit KfW 261; nicht zusammen mit § 35c für dieselben Maßnahmen. |
| § 11b EStG | Baudenkmal, vermietet — Erhaltungsaufwand | Denkmalbedingter Erhaltungsaufwand auf 2 bis 5 Jahre verteilbar, soweit nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckt. | Ja, abzüglich öffentlicher Zuschüsse. |
| § 7h EStG | Gebäude im förmlichen Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich | Wie § 7i: 8 Jahre je bis zu 9 %, 4 Jahre je bis zu 7 % der Modernisierungs- und Instandsetzungskosten (§ 177 BauGB). | Ja, abzüglich öffentlicher Zuschüsse; selbstgenutzt über § 10f. |
| § 35c EStG Steuerermäßigung energetische Sanierung | Selbstgenutztes Wohneigentum, älter als 10 Jahre | 20 % der Kosten über 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %), höchstens 40.000 € je Objekt. Energieberater für Planung/Baubegleitung: 50 %. Ausführung durch Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung. | Nein — ausgeschlossen, wenn für die Maßnahme zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse genutzt werden (also nicht mit KfW 261, 358, 458 oder BAFA-Zuschuss) sowie neben § 10f oder § 35a. |
| § 7b EStG Sonder-AfA Mietwohnungsneubau | Neue Mietwohnungen, Bauantrag 01.01.2023 bis 30.09.2029 | 4 Jahre je bis zu 5 % zusätzlich zur regulären AfA. Voraussetzung: Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse, nachgewiesen durch QNG; Baukosten höchstens 5.200 €/m² Wohnfläche, Bemessungsgrundlage höchstens 4.000 €/m²; 10 Jahre entgeltlich zu Wohnzwecken vermieten. | Passt zum KfW-Standard „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" (KfW 297/298). Beihilferechtliche Grenzen (EU-Verordnung 2023/2831) beachten. |
| § 7 Abs. 5a EStG degressive AfA | Neue Wohngebäude: Baubeginn 01.10.2023 bis 30.09.2029, oder Kaufvertrag in diesem Zeitraum und Kauf bis Ende des Fertigstellungsjahres | 5 % jährlich vom Restbuchwert statt linearer AfA. | Ja; zusammen mit § 7b möglich. |
Quellen: KfW-Merkblätter 261 und 263 (Stand 07/2026); Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), Technische Mindestanforderungen; Einkommensteuergesetz §§ 7 Abs. 5a, 7b, 7h, 7i, 10f, 11b, 35c (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026).
Programmübersicht auf einen Blick
| Programm | Zweck | Art | Max. Betrag | Gilt ab · nächste Änderung |
|---|---|---|---|---|
| KfW 261 | Sanierung zum Effizienzhaus | Kredit + Tilgungszuschuss | 150.000 €/WE | seit 21.07.2026 · Merkblatt 09/2026 ab 24.09.2026: SerSan auch EH 70 (+5 pp), EH 70 NH mit WPB |
| KfW 458 | Heizungstausch | Direktzuschuss | bis 70 % (80 % bei zvE ≤ 30.000 €) · Höchstk. 28.000 € (1. WE) | seit 21.07.2026 (Merkblatt 09/2026) · ab 01.02.2027 halbjährlich Klimabonus −4 pp, Höchstkosten 1. WE −750 €; Q1 2027 Wärmepumpen 15 % + 15 pp bei EU-Ursprung |
| KfW 297/298 | Klimafreundlicher Neubau | Kredit | 297 Selbstnutzer, 298 Vermieter/Investoren: 100.000 €/WE · mit QNG 150.000 €/WE · EH 55 (befristet) 100.000 €/WE | Merkblatt 07/2026 |
| KfW 300 | Wohneigentum Familien | Kredit | 170.000–220.000 € nach Kinderzahl · mit QNG 220.000–270.000 € | Merkblatt 12/2025 |
| KfW 296 | Neubau Niedrigpreissegment (KNN) | Kredit | 100.000 €/WE | Merkblatt 06/2026 |
| KfW 270 | Erneuerbare Energien | Kredit | 150 Mio. € je Vorhaben | Merkblatt 05/2025 |
| KfW 124 | Wohneigentum (allgemein) | Kredit | 100.000 € | Merkblatt 06/2023 |
| KfW 358 / 359 | Ergänzungskredit zum BEG-EM-Zuschuss (358 zinsverbilligt für Selbstnutzer) | Kredit | bis 100 % der Kosten, max. 120.000 €/WE | Merkblatt 09/2026, gültig ab 24.09.2026 |
| KfW 455-B | Barrierefreiheit | Direktzuschuss | 10 % auf max. 25.000 €/WE · Standard Altersgerechtes Haus 12,5 % auf max. 50.000 €/WE = 6.250 € | Merkblatt 04/2026 |
| KfW 159 | Barrierefreiheit + Einbruchschutz | Kredit | 50.000 €/WE | Merkblatt 10/2023 |
| KfW 266 | Gewerbe zu Wohnen (Umbau) | Direktzuschuss | 30 % auf max. 100.000 €/WE = 30.000 €/WE | Merkblatt 07/2026 |
| Nichtwohngebäude (NWG) | ||||
| KfW 263 | BEG NWG Sanierung | Kredit + Tilgungszuschuss | 2.000 €/m² NGF, max. 10 Mio. € | seit 21.07.2026 · Merkblatt 09/2026: SerSan +15 pp (EG 40/55), +5 pp (EG 70) |
| KfW 264 / 464 | BEG Kommunen (WG und NWG) | Kredit bzw. Zuschuss | 464: 10–25 % Zuschuss (mit Boni mehr), NWG max. 5,5 Mio. € | Merkblätter 09/2026 |
| KfW 299 | Klimafreundlicher Neubau NWG | Kredit | 1.500 €/m² NGF (max. 7,5 Mio. €) · mit QNG 2.000 €/m² (max. 10 Mio. €) · EG 55 1.000 €/m² (max. 5 Mio. €) | Merkblatt 07/2026 |
| KfW 596 | KFN Niedrigpreissegment NWG | Kredit | 1.000 €/m² NGF, max. 5 Mio. € | Merkblatt 06/2026 |
| KfW 522 | Heizungsförderung NWG | Direktzuschuss | 30 % · Höchstkosten 28.000 € bis 150 m² NGF, darüber gestaffelt | Merkblatt 09/2026 · ab 01.02.2027 halbjährlich sinkende Höchstkosten (bis 01.08.2030: 22.000 € · 173/102/71 €/m²) |
| KfW 523 | Ergänzungskredit NWG (zum BAFA- oder KfW-522-Zuschuss) | Kredit | 500 €/m² NGF, max. 5 Mio. € | Merkblatt 09/2026 |
| KfW 270 NWG | Erneuerbare Energien NWG | Kredit | 150 Mio. € je Vorhaben | Merkblatt 05/2025 (ein Merkblatt mit KfW 270) |
Energieberatung — Förderung Wohngebäude (WG) vs. Nichtwohngebäude (NWG)
Die Energieberatung wird auf zwei Wegen gefördert: BAFA-Direktzuschüsse (für die Beratung selbst inkl. iSFP bzw. EBN/EBK) und KfW-Tilgungszuschüsse (für Fachplanung & Baubegleitung im KfW-Programm). Beide Pfade unterscheiden sich für Wohn- und Nichtwohngebäude erheblich — Bezugsgröße, Höchstbeträge und sogar das Antragsverfahren weichen voneinander ab.
BAFA — Energieberatung als Zuschuss
| Programm | Gebäudetyp | Fördersatz | Höchstbetrag |
|---|---|---|---|
| BAFA-EBW (Energieberatung WG, Bestand & Sanierung — iSFP) | Wohngebäude | 50 % der förderfähigen Beratungskosten | EFH/ZFH: 650 € MFH (≥3 WE): 850 € + 5 %-Bonus auf BEG-EM bei iSFP-Erstellung |
| BAFA-EBN (WG-Neubau) | Wohngebäude — Neubau | 50 % | EFH/ZFH: 1.300 €/WE MFH (≥3 WE): 1.700 €/WE |
| BAFA-EBN-NWG (Energieberatung Nichtwohngebäude) | NWG — gewerblich | 50 % | bis 8.000 € Zuschuss (max. 16.000 € förderfähige Beratungskosten) |
| BAFA-EBK (Energieberatung Kommunen) | NWG — kommunal | 80 % | bis 15.000 € Zuschuss |
Wichtig: Den iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) gibt es ausschließlich für Wohngebäude. Bei NWG übernimmt die Funktion eines Sanierungsfahrplans der Energieberatungs-Bericht nach EBN-NWG bzw. EBK-Schema — er löst aber keinen 5-%-Bonus auf BEG-Einzelmaßnahmen aus.
KfW — Fachplanung & Baubegleitung im Programm-Antrag
| Programm | Bezugsgröße | Förderfähige Kosten | Zuschuss (50 % davon) |
|---|---|---|---|
| KfW 261 Sanierung WG | Wohneinheit (WE) | EFH/ZFH: 10.000 € je Vorhaben MFH: 4.000 €/WE — max. 40.000 € | EFH: bis 5.000 € MFH: 2.000 €/WE, max. 20.000 € |
| KfW 297/298 Neubau WG | Wohneinheit (WE) | im Kredit förderfähig (Fachplanung, Baubegleitung, LCA, QNG-Zertifizierung) | kein eigener Zuschuss |
| KfW 263 Sanierung NWG | Nettogrundfläche (NGF) | 10 €/m² NGF — max. 40.000 € | max. 20.000 € |
| KfW 299 Neubau NWG | Nettogrundfläche (NGF) | im Kredit förderfähig | kein eigener Zuschuss |
| BAFA-EM Einzelmaßnahmen Fachplanung WG | Wohneinheit (WE) | EFH/ZFH: 5.000 € MFH: 2.000 €/WE — max. 20.000 € | EFH: 2.500 € MFH: max. 10.000 € |
| BAFA-EM-NWG Einzelmaßnahmen Fachplanung NWG | Nettogrundfläche (NGF) | max. 5 €/m² NGF — gesamt max. 20.000 € | max. 10.000 € |
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
- Bezugsgröße: WG-Programme rechnen über die Wohneinheit (WE), NWG-Programme über die Nettogrundfläche (NGF in m²). Bei einem 800 m² NGF Bürogebäude ergibt das z. B. eine Cap von 4.000 € förderfähigen Beratungskosten (800 × 5 €), bei einem MFH mit 6 WE dagegen 12.000 € (6 × 2.000 €).
- iSFP-Bonus nur bei WG: Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lässt (BAFA-EBW), bekommt zusätzlich 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss auf alle anschließenden BEG-EM-Maßnahmen (Hülle, Anlage, Heizungsoptimierung). Bei NWG entfällt dieser Bonus.
- Förderhöhen unterschiedlich strukturiert: Für ein kleines Bürogebäude bringt EBN-NWG bis zu 8.000 € Beratungszuschuss — deutlich mehr als ein EFH (650 €). Kommunale Liegenschaften kommen über EBK auf bis zu 15.000 € (80 %). Bei großen Wohngebäuden dagegen skaliert die KfW-Fachplanung über die WE-Zahl: ein MFH mit 10 WE bringt in KfW 261 bis 40.000 € förderfähig (max. 20.000 € Zuschuss).
- Voraussetzungen Energieeffizienz-Experte: Für WG müssen Berater in der dena-Energieeffizienz-Experten-Liste (EEE-Liste) für Wohngebäude stehen. Für NWG ist eine gesonderte EEE-Listung für Nichtwohngebäude erforderlich — nicht jeder WG-Berater darf NWG-Anträge stellen.
- Heizungs-Zuschüsse getrennt: Für den Heizungstausch gilt bei WG KfW 458 (bis 70 %, 80 % für Eigennutzer mit zvE ≤ 30.000 €; förderfähige Höchstkosten 28.000 € für die erste WE ab 21.07.2026), bei NWG KfW 522 (30 % Grundförderung; Höchstkosten nach Nettogrundfläche gestaffelt). Die Energieberatung dafür läuft im jeweiligen Programmpfad mit.
Häufige Fragen zur KfW-Förderung
Kann ich mehrere KfW-Programme kombinieren?
Brauche ich einen Energieberater?
Was ist ein Tilgungszuschuss?
Was ändert sich bei der KfW-Förderung zum 21. Juli 2026?
Was fördert KfW 266 (Gewerbe zu Wohnen) — und was nicht?
Wie beantrage ich einen KfW-Kredit?
Welche KfW-Programme gibt es für Nichtwohngebäude?
Wie unterscheidet sich die Energieberatungs-Förderung bei Wohn- und Nichtwohngebäuden?
Das richtige KfW-Programm finden
Ich prüfe, welche Programme für Ihr Vorhaben optimal kombinierbar sind — und begleite Sie von der Antragstellung bis zur Auszahlung.
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