KfW-Förderprogramme 2026: Effizienzhaus-Sanierung, KfW 261 und 458 nach der BEG-Reform

Alle aktuellen KfW-Förderprogramme für Wohn- und Nichtwohngebäude — Neubau, Sanierung und Heizungstausch mit Förderhöhen, Konditionen und Voraussetzungen.

KfW-Förderprogramme kurz erklärtaufklappen

Diese Seite zeigt alle KfW-Förderprogramme im Überblick — kompakt nach Vorhabenstyp sortiert. Die KfW-Bankengruppe bietet zinsvergünstigte Kredite und Tilgungszuschüsse für die energetische Gebäudesanierung und den klimafreundlichen Neubau. Das wichtigste Programm für Bestandsgebäude ist KfW 261 (Effizienzhaus-Sanierung) mit bis zu 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss, dessen Höhe von der erreichten Effizienzhaus-Stufe abhängt. Wichtig: Zum 21.07.2026 haben sich Tilgungszuschüsse und Boni geändert — siehe BEG-Reform 2026. Ab 24.09.2026 gilt der erweiterte Bonus für serielle Sanierung, ab 25.09.2026 das neue KfW-Expertenportal — siehe Änderungen ab September 2026.

Für den Heizungstausch steht KfW 458 zur Verfügung: Zuschüsse von 30 bis 70 Prozent für Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Fernwärmeanschlüsse. Der Klimageschwindigkeitsbonus (bis 20.07.2026 +20 %, ab 21.07.2026 +16 %) belohnt den vorzeitigen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Der Ergänzungskredit KfW 358/359 finanziert bis zu 100 % der Kosten einer bezuschussten Einzelmaßnahme, höchstens 120.000 Euro je Wohneinheit (zinsverbilligt als 358 nur für Selbstnutzer).

Für Neubauten sind KfW 297/298 (Klimafreundliches Wohngebäude) relevant. Voraussetzung für die höchste Stufe ist das QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude). Als KfW-Effizienzexperte begleite ich die gesamte Antragstellung: Technische Projektbeschreibung (TPB), Baubegleitung und Bestätigung nach Durchführung (BnD).

Für Baudenkmale gibt es eigene Förderstufen (Effizienzhaus Denkmal in KfW 261/263, gelockerte U-Werte in der BEG-Einzelmaßnahmenförderung) und zusätzlich steuerliche Vorteile wie die Denkmal-AfA nach § 7i und § 10f EStG — Übersicht und Kombinationsregeln unter Denkmal: Förderung und Steuervorteile.

Zeitplan: was wann gilt

Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste vom 14.09.2026 aufklappen
AbThemaWas sich ändert
14.09.–24.09.2026Änderungs-BzA gesperrtKeine Änderungs-BzA für KfW 151/152, 153, 261, 461 sowie 264/464 (Wohngebäude).
16.09.2026Infoblatt förderfähige Maßnahmen – Sanieren, Version 11.0Gilt ab 16.09.2026 für alle Anträge: u. a. SerSan-Bonus, Neuregelung Worst Performing Buildings, Kombinationsverbot BEG EM mit Effizienzhaus/-gebäude, Eigenleistungen von Unternehmen, Ersatzinvestitionen bei EE-Wärmeerzeugern, Netz- und Systemdienlichkeit von Wärmepumpen, Strahlungsheizungen in Nichtwohngebäuden.
23.–24.09.2026Keine (g)BzA/(g)BnDPause für 458, 459, 522, 422, 261, 461, 264, 464 und 300; bei 151/152 und 153 nur die BnD. Bis 22.09.2026 erstellte Bestätigungen bleiben gültig, Zwischenspeicher der alten Anwendung werden nicht übernommen.
24.09.2026KfW 261 – serielle Sanierung erweitertNeue KfW-Merkblätter. SerSan-Bonus für EH 70 EE|NH SerSan, 55 EE|NH SerSan und 40 EE|NH SerSan. Neu: EH 70 NH auch mit dem WPB-Bonus kombinierbar (Verwendungszweck „EH 70 NH WPB" im BzA-Prüftool; XML-Schnittstelle folgt später).
24.09.2026KfW 263 – serielle Sanierung neuSerSan-Bonus für Nichtwohngebäude neu: EG 70/55/40 EE|NH SerSan. Die Bonushöhe steht im Merkblatt 263 ab 24.09.2026.
25.09.2026Neues KfW-Expertenportal(g)BzA und (g)BnD der Heizungsförderung nur noch unter expertenportal.kfw.de – auch die BnD zu einer BzA aus der alten Anwendung. Neu Pflicht: förderfähiges Heizungsmodell per BAFA-Anlagennummer (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie) und genauere Angaben zur alten Heizung.
gilt jetzt65-Prozent-Regel (EE-Anteil)Mindestens 65 % des Wärme- und Kältebedarfs aus erneuerbaren Energien bzw. unvermeidbarer Abwärme – seit 21.07.2026 auch durch bestehende Anlagen, neu eingebaute Anlagen oder beides zusammen.
gilt jetztEigenleistungenOhne Fachunternehmen werden nur die Materialkosten gefördert; der Energieeffizienz-Experte bestätigt Ausführung und Materialkosten in der (g)BnD. Bei Unternehmen sind Montage- und Lohnkosten nicht mehr förderfähig.
31.12.2026BAFA-Energieberatung EBWRichtlinie Energieberatung für Wohngebäude (iSFP) läuft aus — Nachfolgeregelung abwarten.
ab Januar 2027KfW 458 – Nachweise EinkommensbonusEinreichen der Nachweise für Selbstnutzer mit Einkommensbonus voraussichtlich ab Januar 2027 möglich.
1. Quartal 2027Heizungsförderung (BEG EM)Wärmepumpen: Fördersatz 15 %, dazu Wertschöpfungs-Bonus +15 pp bei Ursprung in der EU. Kein Zuschuss mehr, wenn das Gebäude bereits eine seit 01.01.2008 in Betrieb genommene EE-Heizung bzw. einen Netzanschluss hat (Ausnahme: Ersatz fossiler Erzeuger in bivalenten Systemen); beim Tausch vor 2008 in Betrieb genommener Anlagen pauschal 25 % der Gesamtkosten förderfähig (Pauschale nur bei Einzelmaßnahmen; der Ausschluss gilt auch für die Effizienzhaus-Förderung; der genaue Starttermin wird noch bekannt gegeben). BEG EM Hülle: WPB-Bonus +5 pp (mit iSFP bzw. EBN Modul 2).
01.02.2027KfW 458 / 522 – DegressionKfW 458: Klimageschwindigkeitsbonus 12 % · Höchstkosten 1. WE 27.250 € · NWG 27.250 € bis 150 m², 194/116/78 €/m²
01.08.2027KfW 458 / 522 – DegressionKfW 458: Klimabonus 8 % · 1. WE 26.500 € · NWG 191/114/77 €/m²
01.07.2027Wärmepumpen – digitale Schnittstelleangekündigt (Infoletter 14.09.2026); Detailregelung folgt im Infoblatt.
01.02.2028KfW 458 / 522 – DegressionKfW 458: Klimabonus 4 % · 1. WE 25.750 € · NWG 188/112/76 €/m²
01.08.2028KfW 458 – Klimageschwindigkeitsbonusentfällt für Anträge ab diesem Tag · 1. WE 25.000 € · NWG 185/110/75 €/m²
bis 01.08.2030KfW 458 / 522 – Höchstkostenhalbjährlich weiter sinkend bis 22.000 € (1. WE bzw. NWG bis 150 m²) · NWG 173/102/71 €/m²
31.12.2030Richtlinien BEG WG, NWG, EMLaufzeitende der Förderrichtlinien vom 17.08.2026 (BAnz AT 02.09.2026 B1, 03.09.2026 B1, 27.08.2026 B1).
auch nach 01.01.2027GModG-ÜbergangFörder-Nachweise weiter nach GEG: DIN V 18599:2018-09, GEG-Referenzgebäude, GEG-Primärenergiefaktoren und GEG-Bezugsfläche; Ökobilanz nach den QNG-Regeln. Über die Umstellung auf das GModG informiert ein eigener Infoletter.
In Vorbereitung (nächste Infoblatt-Fassung) LCA als Pflicht für die Nachhaltigkeitsklasse (NH), Förderausschluss dezentraler Wärmeerzeuger in Wärmenetzgebieten, Wärmepumpen mit lokaler Wertschöpfung und digitale Schnittstelle von Wärmepumpen ab 01.07.2027.

Quellen: Infoletter der dena-Energieeffizienz-Expertenliste vom 14.09.2026 (laut Regelheft für Förderanträge verbindlich); Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) Nr. 5.3, 8.3, 8.4; Förderrichtlinien BEG WG (BAnz AT 02.09.2026 B1) und BEG NWG (BAnz AT 03.09.2026 B1); KfW-Merkblätter 458 (07/2026) und 522 (08/2026).

BEG-Reform zum 21. Juli 2026

Datenstand: 21.07.2026 · Reform in Kraft aufklappen
Übergangsphase — Stichtag beachten Die Reform ist seit 21.07.2026 in Kraft. Anträge zu bereits vorliegenden Bestätigungen zum Antrag (BzA) konnten nur noch bis 20.07.2026, 20:00 Uhr zu den bisherigen Konditionen gestellt werden. Die neuen Tilgungszuschüsse für KfW 261 und KfW 263 sind den amtlichen KfW-Merkblättern (Stand 07/2026, gültig ab 21.07.2026) entnommen; seit 24.09.2026 gelten die Merkblätter 261, 263, 264 und 464 in der Fassung 09/2026.

Zum 21.07.2026 ändert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mehrere Fördersätze und Boni. Die wichtigsten Änderungen im direkten Vergleich:

Programm / Position Bisher (bis 20.07.2026, 20:00 Uhr) Ab 21.07.2026
KfW 261 — Sanierung Wohngebäude (Kredit)
Förderfähige StufenEH 40 / 55 / 70 / 85 und EH Denkmal (auch ohne EE-/NH-Klasse)nur noch EE- oder NH-Varianten: EH 40/55/70/85 EE|NH sowie EH Denkmal EE|NH
Tilgungszuschuss (EE-Klasse)Basis EH 40: 20 % · 55: 15 % · 70: 10 % · 85/Denkmal: 5 % (EE-Variante je +5 pp)EH 40 EE: 10 % · 55 EE: 5 % · 70 EE / 85 EE: 0 % · Denkmal EE: 5 % (NH-Klasse je +5 pp)
EE-Klassen-Bonus (zusätzlich)+5 %entfällt (EE ist jetzt Basis; NH-Klasse gibt +5 pp)
Worst-Performing-Building-Bonus+10 pp (EH 40/55/70)+10 pp (EH 70 EE, 55 EE|NH, 40 EE|NH); ab 24.09.2026 zusätzlich EH 70 NH WPB
Bonus serielles Sanieren+15 pp (nur EH 40/55)+15 pp (EH 40/55 EE|NH); ab 24.09.2026 auch EH 70 EE|NH SerSan mit +5 pp (KfW-Merkblatt 261, Stand 09/2026)
Max. Förderquote gesamt—gedeckelt auf 60 % der förderfähigen Kosten
Max. Kreditbetrag120.000 €/WE (150.000 € mit EE-/NH-Klasse)bis 150.000 €/WE
KfW 458 — Heizungsförderung (Zuschuss)
Grundförderung30 %30 % (unverändert)
Klimageschwindigkeitsbonus+20 %+16 % (ab 01.02.2027 halbjährlich −4 Prozentpunkte; für Anträge ab 01.08.2028 kein Bonus mehr)
Effizienzbonus (WP)+5 %entfällt
Emissionsminderungszuschlag (Biomasse)2.500 € Pauschaleentfällt
Einkommensbonus (Selbstnutzer)+30 % (zvE ≤ 40.000 €)gestaffelt: +40 % (≤ 30.000 €) · +30 % (≤ 40.000 €) · +10 % (≤ 50.000 €)
Familienzuschlag (Kinder)—neu: je Haushalt mit mind. 1 minderjährigem Kind −10.000 € anrechenbares Einkommen → Bonus +40 % (≤ 40.000 €) · +30 % (≤ 50.000 €) · +10 % (≤ 60.000 €)
Förderfähige Höchstkosten30.000 € (1. WE)28.000 € (1. WE) · 15.000 € (WE 2–6) · 8.000 € (ab 7. WE) — 1. WE ab 01.02.2027 halbjährlich −750 €
Max. Förderquote70 % (80 % Eigennutzer, zvE ≤ 40.000 €)70 %; 80 % nur für selbstnutzende Eigentümer mit zvE ≤ 30.000 € (mit Familienzuschlag ≤ 40.000 €) — KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026
Wertschöpfungsbonus / WP-Herkunft—angekündigt ab Q1 2027: Grundförderung für Wärmepumpen 15 %, mit Ursprung in der EU +15 pp (= 30 %) — Richtlinie BEG EM Nr. 8.4.1 c und 8.4.6. Noch nicht beantragbar.
KfW 263 — Sanierung Nichtwohngebäude (Kredit)
Förderfähige StufenEG 40/55/70 und EG Denkmal (auch ohne EE-/NH-Klasse)nur noch EE- oder NH-Varianten: EG 40/55/70 EE|NH sowie EG Denkmal EE|NH
Tilgungszuschuss (EE-Klasse)Basis EG 40: 20 % · 55: 15 % · 70: 10 % · Denkmal: 5 % (EE-Variante je +5 pp)EG 40 EE: 10 % · 55 EE: 5 % · 70 EE: 0 % · Denkmal EE: 5 % (NH-Klasse je +5 pp)
EE-Klassen-Bonus (zusätzlich)+5 %entfällt (EE ist jetzt Basis; NH-Klasse gibt +5 pp)
Worst-Performing-Building-Bonus+10 pp+10 pp (EG 40/55/70)
Bonus serielles Sanieren—neu ab 24.09.2026: +15 pp für EG 40/55 EE|NH SerSan, +5 pp für EG 70 EE|NH SerSan (KfW-Merkblatt 263, Stand 09/2026)
Max. Kredit / Förderquote2.000 €/m² NGF, max. 10 Mio. € je Vorhabenunverändert; Gesamtförderquote gedeckelt auf 60 %
KfW 522 — Heizungsförderung Nichtwohngebäude (Zuschuss)
Grundförderung30 %30 % (unverändert)
Effizienzbonus+5 %entfällt
Emissionsminderungszuschlag2.500 € (Biomasse)entfällt
Förderfähige Höchstkostengestaffeltnach Nettogrundfläche: 28.000 € bis 150 m² · +197 €/m² (150–400) · +118 €/m² (400–1.000) · +79 €/m² (> 1.000 m²); ab 01.02.2027 halbjährlich sinkend
KfW 264 / 464 — Sanierung kommunaler Gebäude (Zuschuss)
Zuschuss KfW 464je Effizienzgebäude-Stufeje Stufe um 10 Prozentpunkte reduziert: Denkmal EE 10 % · EH 85 EE 10 % · 70 EE 15 % · 55 EE 20 % · 40 EE 25 %; NH-Klasse +5 pp, Worst Performing Building +10 pp, serielle Sanierung +15 pp (EH/EG 40, 55) bzw. +5 pp (EH/EG 70). Zuschuss NWG höchstens 5,5 Mio. € — KfW-Merkblatt 464, Stand 09/2026
Kredit KfW 264 (Tilgungszuschuss)je Effizienzgebäude-StufeDenkmal EE 5 % · EH 85 EE 0 % · 70 EE 0 % · 55 EE 5 % · 40 EE 10 %; NH +5 pp, WPB +10 pp, serielle Sanierung +15 pp (40/55) bzw. +5 pp (70); Kredit bis 150.000 €/WE bzw. 10 Mio. € (NWG); Kumulierung bis 90 % — KfW-Merkblatt 264, Stand 09/2026
Antragstart Sanierungsförderung Die Heizungsförderung (KfW 458 / 522) gilt bereits seit 21.07.2026. Die neue bzw. erweiterte Sanierungsförderung (KfW 261 / 263 / 264 / 464 — u. a. die Ausweitung des seriellen Sanierens auf EH 70 EE|NH und die neue serielle Sanierung für Nichtwohngebäude) kommt mit den neuen KfW-Merkblättern zum 24.09.2026 (Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste vom 14.09.2026). Die Förderung ist von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln abhängig; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Quellen: KfW — „Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ sowie KfW-Produktseiten 261, 458, 263, 266 (abgerufen 20.07.2026); KfW-Merkblätter 261, 263, 264, 464, 358/359, 522 und 523 (Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026), 458 (Stand 09/2026); KfW-Produktseiten abgerufen 05.10.2026; Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste vom 14.09.2026. Fördersätze abhängig von Gebäude, Antragsteller, Maßnahmenbeginn und technischen Voraussetzungen — verbindliche Prüfung im Einzelfall durch eine:n Energieeffizienz-Expert:in.

Sanierung zum Effizienzhaus

KfW 261

Wohngebäude — Kredit

Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Ab 21.07.2026 nur noch in der EE- oder NH-Klasse förderfähig (EH 40/55/70/85 EE|NH, EH Denkmal EE|NH). Das wichtigste Programm für umfassende Sanierungen.

Tilgungszuschuss je Effizienzhaus-Stufe
Kredit bis 150.000 €/WE Bauantrag mind. 5 Jahre zurück Energieberater Pflicht Neue Konditionen ab 21.07.2026
Direkt zur KfW: Programm 261 →
KfW 358

Ergänzungskredit (zinsverbilligt)

Kredit zu einer Einzelmaßnahme, für die ein BEG-Zuschuss (KfW 458 oder BAFA) zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt ist (Zusage höchstens 12 Monate alt). Er finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, höchstens 120.000 € je Wohneinheit. Zinsverbilligt (358) nur für Selbstnutzer eines Einfamilienhauses bzw. von WEG-Sondereigentum mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € — für die selbst bewohnte Wohneinheit; alle anderen (Vermieter, WEG, Unternehmen, Mehrfamilienhäuser) beantragen KfW 359.

Ab 0,01 % eff. Jahreszins
Kredit bis 120.000 € (eine Wohneinheit) Nur Selbstnutzer, zvE ≤ 90.000 € Vorheriger Zuschuss nötig
Direkt zur KfW: Programm 358 →
KfW 261 · 263 · EStG

Sanierung Denkmal

Für Baudenkmale gibt es eigene Förderstufen mit gelockerten Anforderungen: Effizienzhaus Denkmal EE/NH (Wohngebäude, auch sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz) und Effizienzgebäude Denkmal EE/NH (Nichtwohngebäude, nur Baudenkmale). Primärenergiebedarf höchstens 160 % des Referenzgebäudes, keine H'T-Anforderung.

Tilgungszuschuss Denkmal EE 5 % · Denkmal NH 10 %

Steuerlich relevant: § 7i EStG (vermietet: 8 Jahre je bis 9 %, 4 Jahre je bis 7 %), § 10f EStG (selbstgenutzt: 10 Jahre je bis 9 %), § 11b EStG (Erhaltungsaufwand auf 2–5 Jahre). Mit KfW 261/263 kombinierbar, öffentliche Zuschüsse mindern aber die Bemessungsgrundlage. § 35c EStG ist nicht mit KfW-Förderung kombinierbar.

Kredit bis 150.000 €/WE Experte Kategorie „Denkmal" Bescheinigung der Denkmalbehörde keine Kombination mit BEG EM
Förderung und Steuervorteile im Detail ↓

Heizungstausch

KfW 458

Heizungsförderung — Zuschuss

Direkter Zuschuss für den Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Systeme: Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle oder Wärmenetz-Anschluss.

Bis 70 % Zuschuss (80 % für Eigennutzer mit zvE ≤ 30.000 €)
Grundförderung 30 % Klimageschw.-Bonus ab 21.07.: 16 % Einkommensbonus bis 40 % Effizienzbonus entfällt ab 21.07.
Direkt zur KfW: Programm 458 →
Wichtig: Liefer-/Leistungsvertrag vor Antrag Seit 2024 muss für die Heizungsförderung bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, bevor der KfW-Antrag gestellt wird. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage koppelt, und das voraussichtliche Umsetzungsdatum nennen; nachträglich eingefügt ist die Bedingung nicht zulässig.

Boni ab 21.07.2026:

BonusVoraussetzungZuschuss
GrundförderungAustausch fossiler Heizung gegen EE-Heizung30 %
KlimageschwindigkeitsbonusNur Selbstnutzer: Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (ohne Altersgrenze) bzw. einer Gas- oder Biomasseheizung ab 20 Jahren (Richtlinie BEG EM Nr. 8.4.4); ab 01.02.2027 halbjährlich −4 pp, für Anträge ab 01.08.2028 entfällt er. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten wird der Bonus nur für die selbst bewohnte Wohneinheit gewährt — und zwar auf deren Anteil an den förderfähigen Kosten: Kosten ÷ Anzahl der Wohneinheiten (gleiche Teile, unabhängig von der Wohnungsgröße; in der WEG nach Miteigentumsanteil, höchstens Förderhöchstbetrag ÷ Wohneinheiten). Die übrigen Wohneinheiten erhalten allein die Grundförderung. Bei MFH und WEG läuft der Bonus über einen Zusatzantrag innerhalb von 6 Monaten nach der Zuschusszusage.+16 %
Einkommensbonus (gestaffelt)Nur Selbstnutzer: zvE ≤ 30.000 € → +40 % · ≤ 40.000 € → +30 % · ≤ 50.000 € → +10 %. Familienzuschlag: mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren steigt jede Grenze um 10.000 € (bis 60.000 € → +10 %). Wie der Klimageschwindigkeitsbonus nur für die selbst bewohnte Wohneinheit und auf deren gleichen Kostenanteil; vermietete Wohneinheiten desselben Gebäudes bleiben bei der Grundförderung.bis +40 %
Effizienzbonusentfällt zum 21.07.2026 (bisher +5 % für WP mit natürl. Kältemittel/Erd-/Wasser-WP)—
Emissionsminderungszuschlagentfällt zum 21.07.2026 (bisher 2.500 € Pauschale bei Biomasse)—
Mehrfamilienhaus mit SelbstnutzungBeispiel 3 WE, Wärmepumpe 60.000 €, Eigentümer bewohnt eine Wohnung, zvE 45.000 €: förderfähige Höchstkosten 28.000 + 2 × 15.000 = 58.000 €. Grundförderung 30 % auf das ganze Gebäude → 17.400 €. Die Kosten verteilen sich zu gleichen Teilen auf die 3 Wohneinheiten: Anteil der selbstgenutzten Wohnung 58.000 € ÷ 3 = 19.333 €; darauf Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus 16 + 10 = 26 % → 5.027 €. Zuschuss 22.427 €, Mischsatz 38,7 % — nicht 56 % auf alles. (Rechenweg wie in den Beispielen der KfW-Produktseite 458, abgerufen 05.10.2026.)—
MaximumAlle Boni kumuliert, je selbstgenutzter Wohneinheit (80 % nur für Eigennutzer mit zvE ≤ 30.000 €, mit Familienzuschlag ≤ 40.000 €)70 %

Neubau-Förderung

KfW 297/298

Klimafreundlicher Neubau

Zinsgünstige Kredite für klimafreundliche Neubauten: KfW 297 für private Selbstnutzer, KfW 298 für Vermieter, Unternehmen, WEG und andere Investoren. In beiden drei Stufen: Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40 + Treibhausgas-Grenzwert) bis 100.000 €/WE, dieselbe Stufe mit QNG-Siegel bis 150.000 €/WE, befristet Effizienzhaus 55 bis 100.000 €/WE. Die EH-55-Förderung endet spätestens am 31.12.2026 (Antragseingang) bzw. früher, sobald die Bundesmittel ausgeschöpft sind.

Klimafreundlicher Neubau (EH 40 / QNG)
Kredit bis 100.000 €/WE (297 und 298) mit QNG bis 150.000 €/WE EH 55 (befristet) bis 100.000 €/WE EH 55 befristet, spätestens bis 31.12.2026 EH 40/QNG: keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung · EH 55: Biomasse zulässig Zinssatz nach KfW-Konditionen
Direkt zur KfW: Programm 297/298 →
KfW 300

Wohneigentum für Familien

Zinsgünstiger Kredit für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Zu versteuerndes Haushaltseinkommen höchstens 90.000 € bei einem Kind, plus 10.000 € je weiterem Kind (Durchschnitt des 2. und 3. Jahres vor Antrag). Voraussetzung: noch kein Wohneigentum in Deutschland.

Kredit bis 270.000 €
Klimafreundlich + QNG Selbstnutzung Pflicht Einkommen ab 90.000 € (+10.000 € je weiteres Kind)
Direkt zur KfW: Programm 300 →
KfW 296

Neubau Niedrigpreissegment

Fördert kostengünstigen, flächeneffizienten Wohnungsneubau: mindestens Effizienzhaus 55, Treibhausgas-Grenzwert im Lebenszyklus, Grenzwert für die Lebenszykluskosten, Mindestzahl an Aufenthaltsräumen je nach Wohnfläche, keine fossile oder Biomasse-Heizung.

Zinsgünstiger Kredit
Mind. EH 55 LCC-Grenzwert + Flächeneffizienz
Direkt zur KfW: Programm 296 →

Weitere Programme

KfW 266

Gewerbe zu Wohnen

Direkter Zuschuss von 30 % für den Umbau beheizter Nichtwohngebäude zu Wohnraum — bis zu 100.000 € förderfähige Umbaukosten je neuer Wohneinheit (max. 30.000 € Zuschuss je WE, insgesamt höchstens 300.000 €; der Zuschuss ist De-minimis-Beihilfe). Gefördert werden Umbaukosten (Rückbau, Statik, Innenausbau, Erschließung, Fachplanung). Nicht enthalten: Grundstücks-/Kaufkosten und die energetische Sanierung zum Effizienzhaus — diese läuft getrennt über KfW 261 (keine Doppelförderung derselben Kosten).

30 % · bis 30.000 € je Wohneinheit
Direktzuschuss (keine Rückzahlung) Gebäude beheizt, Bauantrag mind. 5 Jahre zurück Mind. EH 85 EE (oder Denkmal EE); EH 85/Denkmal reicht bei vorhandener EE-Heizung (≥ 65 %), Wärmenetz oder neuer Heizung (≤ 5 Jahre) Energieeffizienz-Experte Pflicht
Direkt zur KfW: Programm 266 →
KfW 270

Erneuerbare Energien — Standard

Zinsgünstiger Kredit für Photovoltaik, Batteriespeicher, Biomasse, Windkraft und andere EE-Anlagen. Für Unternehmen; Privatpersonen nur, wenn sie einen Teil des Stroms einspeisen oder verkaufen.

Kredit bis 150 Mio. € je Vorhaben
PV, Speicher, WP · Privatpersonen nur mit Einspeisung Laufzeit bis 30 J. Keine Tilgungszuschüsse
Direkt zur KfW: Programm 270 →
KfW 124

Wohneigentumsprogramm

Zinsgünstiger Kredit für den Kauf oder Bau selbstgenutzter Immobilien — ohne energetische Anforderungen, ohne Einkommensgrenze.

Kredit bis 100.000 €
Privatpersonen, nur selbst genutzter Wohnraum Tilgungsfreie Anlaufjahre
Direkt zur KfW: Programm 124 →
KfW 455-B

Altersgerecht Umbauen — Zuschuss

Direkter Zuschuss für Maßnahmen zur Barrierereduzierung: schwellenlose Zugänge, Badumbau, Treppenlifte, breitere Türen.

Zuschuss bis 6.250 €
10 % (Einzelmaßn.) 12,5 % (Standard Altersger.) max. 25.000 € bzw. 50.000 € förderfähig je WE

Zurzeit keine Antragstellung: Laut KfW sind die Bundesmittel ausgeschöpft; ob 2027 neue Mittel kommen, ist offen. Alternative: Kredit KfW 159.

Direkt zur KfW: Programm 455-B →
KfW 159

Altersgerecht Umbauen — Kredit

Eigenständiger zinsgünstiger Kredit für Barriereabbau und Einbruchschutz, auch für Mieter und unabhängig vom Alter. Da der Zuschuss 455-B zurzeit nicht beantragt werden kann, ist er die Alternative.

Kredit bis 50.000 €
Alle Eigentümer/Mieter Keine Altersgrenze
Direkt zur KfW: Programm 159 →

Nichtwohngebäude (NWG) — Bürogebäude, Gewerbe, Kommunal

Für Nichtwohngebäude wie Büros, Verwaltungs-, Schul- und Gewerbegebäude gelten eigene KfW-Programme. Anstelle von Wohneinheiten (WE) wird die Nettogrundfläche (NGF) als Bezugsgröße verwendet. iSFP-Bonus gibt es nicht; Effizienzbonus und EE-Klassen-Bonus sind seit 21.07.2026 entfallen. Boni: NH-Klasse, Worst Performing Building, serielle Sanierung.

KfW 263

BEG Nichtwohngebäude — Sanierung

Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude (EG 40, 55, 70 oder Denkmal). Pendant zu KfW 261 für NWG.

Tilgungszuschuss 0–10 % (+5 pp NH, +10 pp WPB, SerSan +5/+15 pp)
Kredit bis 2.000 €/m² NGF nur EE-/NH-Varianten max. 10 Mio. €
Direkt zur KfW: Programm 263 →
Ausführliche Erklärung & aktuelle Konditionen

KfW 263 ist das NWG-Pendant zu KfW 261: Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung eines Nichtwohngebäudes zum Effizienzgebäude (EG 70, 55, 40 oder Denkmal). Förderfähig sind bis zu 2.000 €/m² Nettogrundfläche, max. 10 Mio. € je Vorhaben; Fachplanung/Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung je 10 €/m² NGF, max. 40.000 €. Tilgungszuschuss: EG 40 EE 10 % · 55 EE 5 % · 70 EE 0 % · Denkmal EE 5 %, NH-Klasse +5 pp, Worst Performing Building +10 pp; seit 24.09.2026 serielle Sanierung +15 pp (EG 40/55) bzw. +5 pp (EG 70) (KfW-Merkblatt 263, Stand 09/2026).

Ein Energieeffizienz-Experte (Liste des Bundes) ist Pflicht; der Antrag läuft vor Vorhabenbeginn über Ihre Hausbank. Die Verzinsung folgt dem risikogerechten Zinssystem — Ihre Preisklasse ermitteln Sie unten im Rechner.

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KfW 299

Klimafreundlicher Neubau NWG

Kredit für den Neubau von Nichtwohngebäuden. Drei Förderstufen: Klimafreundliches Nichtwohngebäude, mit QNG, und die befristete Stufe Effizienzgebäude 55.

Kredit bis 2.000 €/m² NGF (mit QNG)
KFN 1.500 €/m² · EG 55 1.000 €/m² Keine fossilen Brennstoffe LCA-Nachweis
Direkt zur KfW: Programm 299 →
Ausführliche Erklärung & aktuelle Konditionen

Förderkredit für den Neubau oder Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude. Drei Stufen: Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40 + Treibhausgasanforderung im Lebenszyklus) bis 1.500 €/m² NGF, max. 7,5 Mio. €; mit QNG bis 2.000 €/m², max. 10 Mio. €; befristet Effizienzgebäude 55 (keine fossilen Wärmeerzeuger) bis 1.000 €/m², max. 5 Mio. € (KfW-Merkblatt 299, Stand 07/2026).

Voraussetzung: keine fossilen Brennstoffe und Nachweis der Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus (LCA). Reiner Zinsvorteil, kein Tilgungszuschuss; Verzinsung risikogerecht (RGZS).

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KfW 596

KFN Niedrigpreissegment NWG

Zinsverbilligter Kredit für kostengünstigen klimafreundlichen Nichtwohngebäude-Neubau. Mindestens EG 55 NWG plus Lebenszyklus-Anforderungen.

Ab 0,01 % eff. Jahreszins
Kredit bis 1.000 €/m² NGF keine fossile/Biomasse-Heizung
Direkt zur KfW: Programm 596 →
Ausführliche Erklärung & aktuelle Konditionen

Variante von KFN für den kostengünstigen klimafreundlichen NWG-Neubau (Niedrigpreissegment). Mindestens Effizienzgebäude 55 NWG plus Treibhausgas-Anforderung auf QNG-PREMIUM-Niveau, keine fossilen Brennstoffe und keine Biomasse zur Wärmeerzeugung. Dafür besonders zinsverbilligt (ab 0,01 % eff. Jahreszins), Kredit bis 1.000 €/m² NGF, max. 5 Mio. € je Vorhaben (KfW-Merkblatt 596, Abschnitt „Kreditbetrag": „maximal jedoch bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben").

Gedacht für serielles, flächeneffizientes und kostenoptimiertes Bauen. Verzinsung risikogerecht (RGZS) — Preisklasse siehe Rechner unten.

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KfW 522

Heizungsförderung NWG — Zuschuss

Direktzuschuss für den Einbau effizienter Wärmeerzeuger (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie) oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz in Nichtwohngebäuden. NWG-Pendant zu KfW 458.

30 % Grundförderung
Grundförderung 30 % Effizienzbonus entfällt ab 21.07. Höchstkosten nach Nettogrundfläche gestaffelt
Direkt zur KfW: Programm 522 →
Ausführliche Erklärung

Direkter Investitionszuschuss (kein Kredit) für den Einbau effizienter Wärmeerzeuger in Nichtwohngebäuden — Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle oder Wärmenetz-Anschluss. Grundförderung 30 %. Der bisherige Effizienzbonus (+5 %) und der Emissionsminderungszuschlag entfallen zum 21.07.2026.

Die Bemessungsgrenze ist nach Nettogrundfläche gestaffelt: 28.000 € bis 150 m², darüber zusätzlich 197 €/m² (bis 400 m²), 118 €/m² (bis 1.000 m²) und 79 €/m² (über 1.000 m²); ab 01.02.2027 halbjährlich sinkend. Vor Antragstellung muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung vorliegen. Als Zuschuss mit fester Förderquote unterliegt 522 nicht dem risikogerechten Zinssystem — es gibt also keinen bonitätsabhängigen Zins.

KfW 523

Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit NWG

Zinsverbilligter Ergänzungskredit zum BAFA-Zuschuss oder zu KfW 522. Pendant zu KfW 358/359 für Wohngebäude — finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.

Kredit bis 500 €/m² NGF, max. 5 Mio. €
Zinsbindung 10 Jahre Vorheriger Zuschuss nötig
Direkt zur KfW: Programm 523 →
Ausführliche Erklärung & aktuelle Konditionen

Zinsverbilligter Ergänzungskredit zu einem bewilligten, noch nicht ausgezahlten Zuschuss (höchstens 12 Monate alt) — entweder zum BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen) oder zu KfW 522. Er finanziert die förderfähigen Kosten bis 500 €/m² Nettogrundfläche, maximal 5 Mio. € je Vorhaben (KfW-Merkblatt 523, Stand 09/2026); Laufzeiten bis 5, 10, 20 oder 30 Jahre.

Voraussetzung ist eine Zuschusszusage der KfW bzw. ein Zuwendungsbescheid des BAFA; der Kreditantrag ist binnen 12 Monaten nach Zusage bzw. Bewilligung über einen Finanzierungspartner zu stellen. NWG-Pendant zu KfW 358. Verzinsung risikogerecht (RGZS).

📊 Aktuelle Zinskonditionen (Konditionenanzeiger) →
KfW 270 NWG

Erneuerbare Energien Standard NWG

Marktnaher Kredit für PV-Anlagen, Batteriespeicher, Biomasse und andere EE-Anlagen für Unternehmen und gewerbliche Betreiber. Kein Tilgungszuschuss.

Kredit bis 150 Mio. € je Vorhaben
Laufzeit bis 30 J. PV, Speicher, Biomasse-KWK
Direkt zur KfW: Programm 270 NWG →
Ausführliche Erklärung & aktuelle Konditionen

Marktnaher Förderkredit für Erneuerbare-Energien-Anlagen — Photovoltaik, Batteriespeicher, Biomasse, Wind, Wärme/Kälte aus EE — für Unternehmen und gewerbliche Betreiber. Kein Tilgungszuschuss, dafür hohe Kreditbeträge (bis 150 Mio. € je Vorhaben) und Laufzeiten bis 30 Jahre.

Dasselbe Programm wie KfW 270 (ein Merkblatt für Privatpersonen und Unternehmen), hier in der gewerblichen Nutzung. Verzinsung nach dem risikogerechten Zinssystem (RGZS).

📊 Aktuelle Zinskonditionen (Konditionenanzeiger) →

Kreditbewertung für Unternehmen: das risikogerechte Zinssystem (RGZS)

Anders als bei Zuschüssen ist der Zinssatz eines KfW-Förderkredits für Unternehmen und Nichtwohngebäude nicht für alle gleich. Er wird nach dem risikogerechten Zinssystem (RGZS) individuell festgelegt — abhängig von der Bonität Ihres Unternehmens und der Werthaltigkeit der Sicherheiten. Grundsatz: je besser die wirtschaftliche Lage und je werthaltiger die Besicherung, desto niedriger der Zins.

1Bonität prüfen

Die Hausbank bewertet die wirtschaftlichen Verhältnisse (Jahresabschlüsse, BWA) und ordnet Ihr Unternehmen einer von 7 Bonitätsklassen zu.

2Sicherheiten bewerten

Sie schätzt, welcher Anteil des Kredits durch Sicherheiten (z. B. Grundschulden) gedeckt ist — daraus folgt eine von 3 Besicherungsklassen.

3Preisklasse ermitteln

Bonität × Besicherung ergibt die Preisklasse A–I. Jede Preisklasse steht für eine Zinsobergrenze, die die KfW im Konditionenanzeiger veröffentlicht.

BonitätsklasseEinschätzung der Hausbank1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit
1ausgezeichnet< 0,10 %
2sehr gut0,10 % – < 0,40 %
3gut0,40 % – < 1,20 %
4befriedigend1,20 % – < 1,80 %
5noch befriedigend1,80 % – < 2,80 %
6ausreichend2,80 % – < 5,50 %
7noch ausreichend5,50 % – < 10,00 %
BesicherungsklasseWerthaltige Besicherung (Deckungsgrad des Kredits)
1≥ 70 %
2> 40 % und < 70 %
3≤ 40 %

🧮 Preisklassen-Rechner

Wählen Sie Ihre voraussichtliche Bonitäts- und Besicherungsklasse — der Rechner zeigt die resultierende Preisklasse. Orientierung: Die verbindliche Einstufung nimmt Ihre Hausbank am Tag der Kreditzusage vor.

D
📊 Beim KfW-Konditionenanzeiger öffnen →

Die Zuordnung Bonität × Besicherung → Preisklasse folgt dem KfW-Merkblatt „Risikogerechtes Zinssystem". Die tagesaktuellen Sollzins-/Effektivzins-Obergrenzen je Preisklasse veröffentlicht die KfW im Konditionenanzeiger (Zinsänderungen täglich möglich) — lesen Sie dort die Spalte Ihrer Preisklasse ab. Anträge in den Kombinationen 7/1, 7/2 und 6/3 sind nur ohne Haftungsfreistellung möglich; 7/3 wird nicht gefördert.

Aktuelle Konditionen für NWG-Programme: Die exakten Sollzinsen je Laufzeit und Preisklasse für KfW 263, 299, 596, 523 und 270 NWG zeigt der KfW-Konditionenanzeiger (Links je Programm oben in „Ausführliche Erklärung" bzw. im Rechner). Eine Übersicht der Sollzinsen je Laufzeit (5/10/20/30 Jahre) findest du außerdem unter /kfw/zinsen/ im Tab „Nichtwohngebäude". Die Sätze werden täglich von der KfW gepflegt. KfW 522 ist ein Direktzuschuss ohne risikogerechten Zins.

Denkmal: Förderung und Steuervorteile

Für Baudenkmale (nach Landesrecht) gibt es eigene Förderstufen mit gelockerten energetischen Anforderungen — und zusätzlich erhöhte steuerliche Abschreibungen. Bei Wohngebäuden gilt die Denkmal-Förderung auch für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz (Bestätigung der Kommune erforderlich).

KfW 261

Effizienzhaus Denkmal (Wohngebäude)

Kredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal EE oder Denkmal NH. Nur für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Primärenergiebedarf höchstens 160 % des Referenzgebäudes; eine Anforderung an den Transmissionswärmeverlust (H'T) gibt es für die Denkmal-Stufe nicht.

EH Denkmal EE: 5 % Tilgungszuschuss · Denkmal NH: 10 %
Kredit bis 150.000 €/WE Experte Kategorie „Wohngebäude Denkmal" keine Kombination mit BEG EM
Direkt zur KfW: Programm 261 →
KfW 263

Effizienzgebäude Denkmal (Nichtwohngebäude)

Kredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzgebäude Denkmal EE oder Denkmal NH. Bei Nichtwohngebäuden nur für Baudenkmale — nicht für sonstige erhaltenswerte Bausubstanz.

EG Denkmal EE: 5 % Tilgungszuschuss · Denkmal NH: 10 %
2.000 €/m² NGF, max. 10 Mio. € Experte Kategorie „Nichtwohngebäude Denkmal"
Direkt zur KfW: Programm 263 →
KfW 264 / 464

Denkmal kommunal

Kommunen und kommunale Unternehmen: Sanierung eigener Gebäude zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude Denkmal EE.

464: 10 % Zuschuss · 264: 5 % Tilgungszuschuss Direkt zur KfW: Programm 464 →
BEG EM (BAFA / KfW 458)

Einzelmaßnahmen am Denkmal

Gleiche Fördersätze wie bei anderen Gebäuden, aber gelockerte U-Werte für Baudenkmale (alle Gebäude) und für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz (nur Wohngebäude). Experte der Kategorie „BEG – Wohngebäude Denkmal" bzw. „Nichtwohngebäude Denkmal" ist Pflicht.

Außenwand U ≤ 0,45 · Fenster U ≤ 1,4 W/(m²·K)
Sprossenfenster ≤ 1,6 Fenster-Ertüchtigung ≤ 1,6 Dach: höchstmögliche Dämmstoffdicke
Bauteil (Denkmal)Wohngebäude und NWG-Zonen ≥ 19 °CNWG-Zonen 12 bis < 19 °C
AußenwandU ≤ 0,45U ≤ 0,55
Fenster, Balkon- und TerrassentürenUw ≤ 1,4Uw ≤ 1,7
… mit echten glasteilenden SprossenUw ≤ 1,6Uw ≤ 1,7
Ertüchtigung von Fenstern und TürenUw ≤ 1,6Uw ≤ 1,9
Dachflächenhöchstmögliche Dämmstoffdicke

Werte in W/(m²·K), Technische Mindestanforderungen zur BEG EM (Förderrichtlinie vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1). Nachweis bei Antrag: Abstimmung und Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bzw. zuständigen Behörde.

Steuerliche Vorteile — und wie sie mit der KfW zusammenpassen

RegelungFür wenVorteilMit KfW/BAFA kombinierbar?
§ 7i EStG
Denkmal-AfA
Baudenkmal, vermietet oder betrieblich genutztHerstellungskosten der denkmalbedingten Baumaßnahmen: 8 Jahre je bis zu 9 %, danach 4 Jahre je bis zu 7 % (12 Jahre = 100 %). Maßnahmen vorher mit der Denkmalbehörde abstimmen, deren Bescheinigung ist Voraussetzung.Ja, mit KfW 261/263 — aber nur soweit die Kosten nicht durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen gedeckt sind (§ 7i Abs. 1 Satz 7).
§ 10f EStGBaudenkmal, selbstgenutztAufwendungen 10 Jahre je bis zu 9 % wie Sonderausgaben. Nur für ein Gebäude (Ehegatten: zwei).Ja, mit KfW 261; nicht zusammen mit § 35c für dieselben Maßnahmen.
§ 11b EStGBaudenkmal, vermietet — ErhaltungsaufwandDenkmalbedingter Erhaltungsaufwand auf 2 bis 5 Jahre verteilbar, soweit nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckt.Ja, abzüglich öffentlicher Zuschüsse.
§ 7h EStGGebäude im förmlichen Sanierungsgebiet oder städtebaulichen EntwicklungsbereichWie § 7i: 8 Jahre je bis zu 9 %, 4 Jahre je bis zu 7 % der Modernisierungs- und Instandsetzungskosten (§ 177 BauGB).Ja, abzüglich öffentlicher Zuschüsse; selbstgenutzt über § 10f.
§ 35c EStG
Steuerermäßigung energetische Sanierung
Selbstgenutztes Wohneigentum, älter als 10 Jahre20 % der Kosten über 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %), höchstens 40.000 € je Objekt. Energieberater für Planung/Baubegleitung: 50 %. Ausführung durch Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung.Nein — ausgeschlossen, wenn für die Maßnahme zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse genutzt werden (also nicht mit KfW 261, 358, 458 oder BAFA-Zuschuss) sowie neben § 10f oder § 35a.
§ 7b EStG
Sonder-AfA Mietwohnungsneubau
Neue Mietwohnungen, Bauantrag 01.01.2023 bis 30.09.20294 Jahre je bis zu 5 % zusätzlich zur regulären AfA. Voraussetzung: Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse, nachgewiesen durch QNG; Baukosten höchstens 5.200 €/m² Wohnfläche, Bemessungsgrundlage höchstens 4.000 €/m²; 10 Jahre entgeltlich zu Wohnzwecken vermieten.Passt zum KfW-Standard „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" (KfW 297/298). Beihilferechtliche Grenzen (EU-Verordnung 2023/2831) beachten.
§ 7 Abs. 5a EStG
degressive AfA
Neue Wohngebäude: Baubeginn 01.10.2023 bis 30.09.2029, oder Kaufvertrag in diesem Zeitraum und Kauf bis Ende des Fertigstellungsjahres5 % jährlich vom Restbuchwert statt linearer AfA.Ja; zusammen mit § 7b möglich.
Förderung oder Steuer — vorher rechnen Bei selbstgenutzten Häusern schließen sich KfW-/BAFA-Förderung und § 35c für dieselbe Maßnahme aus. Beim Denkmal lassen sich KfW 261 und § 7i bzw. § 10f dagegen verbinden; öffentliche Zuschüsse mindern dann die steuerliche Bemessungsgrundlage. Wie ein Tilgungszuschuss dabei im Einzelfall anzusetzen ist, klärt Ihr Steuerberater — diese Übersicht ist keine Steuerberatung.

Quellen: KfW-Merkblätter 261 und 263 (Stand 07/2026); Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), Technische Mindestanforderungen; Einkommensteuergesetz §§ 7 Abs. 5a, 7b, 7h, 7i, 10f, 11b, 35c (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026).

Programmübersicht auf einen Blick

ProgrammZweckArtMax. BetragGilt ab · nächste Änderung
KfW 261Sanierung zum EffizienzhausKredit + Tilgungszuschuss150.000 €/WEseit 21.07.2026 · Merkblatt 09/2026 ab 24.09.2026: SerSan auch EH 70 (+5 pp), EH 70 NH mit WPB
KfW 458HeizungstauschDirektzuschussbis 70 % (80 % bei zvE ≤ 30.000 €) · Höchstk. 28.000 € (1. WE)seit 21.07.2026 (Merkblatt 09/2026) · ab 01.02.2027 halbjährlich Klimabonus −4 pp, Höchstkosten 1. WE −750 €; Q1 2027 Wärmepumpen 15 % + 15 pp bei EU-Ursprung
KfW 297/298Klimafreundlicher NeubauKredit297 Selbstnutzer, 298 Vermieter/Investoren: 100.000 €/WE · mit QNG 150.000 €/WE · EH 55 (befristet) 100.000 €/WEMerkblatt 07/2026
KfW 300Wohneigentum FamilienKredit170.000–220.000 € nach Kinderzahl · mit QNG 220.000–270.000 €Merkblatt 12/2025
KfW 296Neubau Niedrigpreissegment (KNN)Kredit100.000 €/WEMerkblatt 06/2026
KfW 270Erneuerbare EnergienKredit150 Mio. € je VorhabenMerkblatt 05/2025
KfW 124Wohneigentum (allgemein)Kredit100.000 €Merkblatt 06/2023
KfW 358 / 359Ergänzungskredit zum BEG-EM-Zuschuss (358 zinsverbilligt für Selbstnutzer)Kreditbis 100 % der Kosten, max. 120.000 €/WEMerkblatt 09/2026, gültig ab 24.09.2026
KfW 455-BBarrierefreiheitDirektzuschuss10 % auf max. 25.000 €/WE · Standard Altersgerechtes Haus 12,5 % auf max. 50.000 €/WE = 6.250 €Merkblatt 04/2026
KfW 159Barrierefreiheit + EinbruchschutzKredit50.000 €/WEMerkblatt 10/2023
KfW 266Gewerbe zu Wohnen (Umbau)Direktzuschuss30 % auf max. 100.000 €/WE = 30.000 €/WEMerkblatt 07/2026
Nichtwohngebäude (NWG)
KfW 263BEG NWG SanierungKredit + Tilgungszuschuss2.000 €/m² NGF, max. 10 Mio. €seit 21.07.2026 · Merkblatt 09/2026: SerSan +15 pp (EG 40/55), +5 pp (EG 70)
KfW 264 / 464BEG Kommunen (WG und NWG)Kredit bzw. Zuschuss464: 10–25 % Zuschuss (mit Boni mehr), NWG max. 5,5 Mio. €Merkblätter 09/2026
KfW 299Klimafreundlicher Neubau NWGKredit1.500 €/m² NGF (max. 7,5 Mio. €) · mit QNG 2.000 €/m² (max. 10 Mio. €) · EG 55 1.000 €/m² (max. 5 Mio. €)Merkblatt 07/2026
KfW 596KFN Niedrigpreissegment NWGKredit1.000 €/m² NGF, max. 5 Mio. €Merkblatt 06/2026
KfW 522Heizungsförderung NWGDirektzuschuss30 % · Höchstkosten 28.000 € bis 150 m² NGF, darüber gestaffeltMerkblatt 09/2026 · ab 01.02.2027 halbjährlich sinkende Höchstkosten (bis 01.08.2030: 22.000 € · 173/102/71 €/m²)
KfW 523Ergänzungskredit NWG (zum BAFA- oder KfW-522-Zuschuss)Kredit500 €/m² NGF, max. 5 Mio. €Merkblatt 09/2026
KfW 270 NWGErneuerbare Energien NWGKredit150 Mio. € je VorhabenMerkblatt 05/2025 (ein Merkblatt mit KfW 270)
Antrag immer VOR Maßnahmenbeginn! Für alle KfW-Programme gilt: Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Bei Kreditprogrammen erfolgt die Beantragung über Ihre Hausbank. Bei den Zuschüssen KfW 458/522 und BAFA muss zum Antrag ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung vorliegen. Ausnahme vom Grundsatz: Die Ergänzungskredite 358/359/523 dürfen nach der Zuschusszusage auch noch nach Baubeginn beantragt werden (binnen 12 Monaten).
Änderungen ab 2027 möglich Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag eine Bündelung der KfW-Programme: Ab 2027 soll es voraussichtlich nur noch ein Programm für Neubau und eines für Sanierung geben. Nutzen Sie die aktuellen Programme, solange sie verfügbar sind.

Energieberatung — Förderung Wohngebäude (WG) vs. Nichtwohngebäude (NWG)

Die Energieberatung wird auf zwei Wegen gefördert: BAFA-Direktzuschüsse (für die Beratung selbst inkl. iSFP bzw. EBN/EBK) und KfW-Tilgungszuschüsse (für Fachplanung & Baubegleitung im KfW-Programm). Beide Pfade unterscheiden sich für Wohn- und Nichtwohngebäude erheblich — Bezugsgröße, Höchstbeträge und sogar das Antragsverfahren weichen voneinander ab.

BAFA — Energieberatung als Zuschuss

Programm Gebäudetyp Fördersatz Höchstbetrag
BAFA-EBW (Energieberatung WG, Bestand & Sanierung — iSFP)Wohngebäude50 % der förderfähigen BeratungskostenEFH/ZFH: 650 €
MFH (≥3 WE): 850 €
+ 5 %-Bonus auf BEG-EM bei iSFP-Erstellung
BAFA-EBN (WG-Neubau)Wohngebäude — Neubau50 %EFH/ZFH: 1.300 €/WE
MFH (≥3 WE): 1.700 €/WE
BAFA-EBN-NWG (Energieberatung Nichtwohngebäude)NWG — gewerblich50 %bis 8.000 € Zuschuss
(max. 16.000 € förderfähige Beratungskosten)
BAFA-EBK (Energieberatung Kommunen)NWG — kommunal80 %bis 15.000 € Zuschuss

Wichtig: Den iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) gibt es ausschließlich für Wohngebäude. Bei NWG übernimmt die Funktion eines Sanierungsfahrplans der Energieberatungs-Bericht nach EBN-NWG bzw. EBK-Schema — er löst aber keinen 5-%-Bonus auf BEG-Einzelmaßnahmen aus.

KfW — Fachplanung & Baubegleitung im Programm-Antrag

Programm Bezugsgröße Förderfähige Kosten Zuschuss (50 % davon)
KfW 261 Sanierung WGWohneinheit (WE)EFH/ZFH: 10.000 € je Vorhaben
MFH: 4.000 €/WE — max. 40.000 €
EFH: bis 5.000 €
MFH: 2.000 €/WE, max. 20.000 €
KfW 297/298 Neubau WGWohneinheit (WE)im Kredit förderfähig (Fachplanung, Baubegleitung, LCA, QNG-Zertifizierung)kein eigener Zuschuss
KfW 263 Sanierung NWGNettogrundfläche (NGF)10 €/m² NGF — max. 40.000 €max. 20.000 €
KfW 299 Neubau NWGNettogrundfläche (NGF)im Kredit förderfähigkein eigener Zuschuss
BAFA-EM Einzelmaßnahmen Fachplanung WGWohneinheit (WE)EFH/ZFH: 5.000 €
MFH: 2.000 €/WE — max. 20.000 €
EFH: 2.500 €
MFH: max. 10.000 €
BAFA-EM-NWG Einzelmaßnahmen Fachplanung NWGNettogrundfläche (NGF)max. 5 €/m² NGF — gesamt max. 20.000 €max. 10.000 €

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

  • Bezugsgröße: WG-Programme rechnen über die Wohneinheit (WE), NWG-Programme über die Nettogrundfläche (NGF in m²). Bei einem 800 m² NGF Bürogebäude ergibt das z. B. eine Cap von 4.000 € förderfähigen Beratungskosten (800 × 5 €), bei einem MFH mit 6 WE dagegen 12.000 € (6 × 2.000 €).
  • iSFP-Bonus nur bei WG: Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lässt (BAFA-EBW), bekommt zusätzlich 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss auf alle anschließenden BEG-EM-Maßnahmen (Hülle, Anlage, Heizungsoptimierung). Bei NWG entfällt dieser Bonus.
  • Förderhöhen unterschiedlich strukturiert: Für ein kleines Bürogebäude bringt EBN-NWG bis zu 8.000 € Beratungszuschuss — deutlich mehr als ein EFH (650 €). Kommunale Liegenschaften kommen über EBK auf bis zu 15.000 € (80 %). Bei großen Wohngebäuden dagegen skaliert die KfW-Fachplanung über die WE-Zahl: ein MFH mit 10 WE bringt in KfW 261 bis 40.000 € förderfähig (max. 20.000 € Zuschuss).
  • Voraussetzungen Energieeffizienz-Experte: Für WG müssen Berater in der dena-Energieeffizienz-Experten-Liste (EEE-Liste) für Wohngebäude stehen. Für NWG ist eine gesonderte EEE-Listung für Nichtwohngebäude erforderlich — nicht jeder WG-Berater darf NWG-Anträge stellen.
  • Heizungs-Zuschüsse getrennt: Für den Heizungstausch gilt bei WG KfW 458 (bis 70 %, 80 % für Eigennutzer mit zvE ≤ 30.000 €; förderfähige Höchstkosten 28.000 € für die erste WE ab 21.07.2026), bei NWG KfW 522 (30 % Grundförderung; Höchstkosten nach Nettogrundfläche gestaffelt). Die Energieberatung dafür läuft im jeweiligen Programmpfad mit.
Praxistipp: Bei NWG-Vorhaben lässt sich die BAFA-Energieberatung NWG (EBN-NWG) mit der späteren KfW-Fachplanung & Baubegleitung in KfW 263 oder 299 kombinieren — beide Förderpfade dürfen nebeneinander beantragt werden, solange es um unterschiedliche Leistungsphasen geht (Konzept-Beratung vor Antrag vs. begleitende Planung & Bauüberwachung im KfW-Programm).

Häufige Fragen zur KfW-Förderung

Kann ich mehrere KfW-Programme kombinieren?
Nicht beliebig: Einzelmaßnahmen (BEG EM, z. B. KfW 458 oder BAFA) und die Effizienzhaus-Sanierung (BEG WG/NWG, z. B. KfW 261/263) dürfen für dasselbe Gebäude nicht kombiniert werden; der jeweils andere Weg ist frühestens drei Jahre nach Abschluss des geförderten Vorhabens möglich (Richtlinie BEG EM Nr. 8.6, KfW-Merkblatt 458). Werden BEG-Mittel mit anderen öffentlichen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme kombiniert, darf die Förderung insgesamt 60 % nicht übersteigen (Kommunen 90 %); die BEG-Fördersätze selbst — z. B. bis 70 % bzw. 80 % bei KfW 458 — bleiben davon unberührt. Möglich sind z. B. KfW 261 plus KfW 266 (ohne dieselben Kosten doppelt anzusetzen) oder KfW 458 plus Ergänzungskredit 358/359.
Brauche ich einen Energieberater?
Für KfW 261 (Effizienzhaus-Sanierung) ist ein dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte Pflicht. Für KfW 458 (Heizung) und die BAFA-Einzelmaßnahmen ist die Einbindung bei den meisten Maßnahmen ebenfalls vorgeschrieben. Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung werden zu 50 % gefördert.
Was ist ein Tilgungszuschuss?
Ein Tilgungszuschuss reduziert den Rückzahlungsbetrag Ihres KfW-Kredits. Beispiel: Bei einem Kredit von 150.000 € und einem Tilgungszuschuss von 15 % zahlen Sie nur 127.500 € zurück — die übrigen 22.500 € erlässt die KfW. Die konkrete Zuschusshöhe hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab und wurde zum 21.07.2026 um 10 Prozentpunkte je Stufe reduziert; bei den EE-Stufen entfiel zusätzlich der EE-Bonus (siehe BEG-Reform 2026).
Was ändert sich bei der KfW-Förderung zum 21. Juli 2026?
Zum 21.07.2026 werden die Tilgungszuschüsse der Sanierungsförderung (KfW 261, 263) je Effizienzhaus-Stufe um 10 Prozentpunkte reduziert, und der zusätzliche 5-%-Bonus für die EE-Klasse entfällt; förderfähig sind nur noch EE- oder NH-Varianten. Bei der Heizungsförderung (KfW 458) sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % auf 16 %, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen, und der Einkommensbonus wird gestaffelt (bis 40 %). Anträge zu vorhandenen Bestätigungen zum Antrag können noch bis zum 20.07.2026, 20:00 Uhr zu den bisherigen Konditionen gestellt werden. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, hängt vom Einzelfall ab.
Was fördert KfW 266 (Gewerbe zu Wohnen) — und was nicht?
KfW 266 fördert den Umbau beheizter Nichtwohngebäude zu Wohnraum mit einem Zuschuss von 30 % auf bis zu 100.000 € Umbaukosten je neuer Wohneinheit (max. 30.000 € je WE; der Zuschuss zählt als De-minimis-Beihilfe). Gefördert werden Umbaukosten wie Rückbau, Statik, Innenausbau, Erschließung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Nicht förderfähig sind Grundstücks- und Kaufkosten sowie die energetische Sanierung zum Effizienzhaus — diese wird getrennt über KfW 261 finanziert, ohne dieselben Kosten doppelt anzusetzen. Der ursprüngliche Bauantrag muss mindestens fünf Jahre zurückliegen, das Gebäude muss mindestens den Standard EH 85 EE erreichen und zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden; ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht.
Wie beantrage ich einen KfW-Kredit?
KfW-Kredite beantragen Sie über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner — nicht direkt bei der KfW. Der Ablauf: 1. Energieberater beauftragen, 2. Förderantrag über Bank stellen, 3. Zusage abwarten, 4. Maßnahme umsetzen, 5. Bestätigung durch Energieberater einreichen.
Welche KfW-Programme gibt es für Nichtwohngebäude?
Für Bürogebäude, Schulen, Gewerbe- und Verwaltungsbauten gelten eigene Programme: KfW 263 (Sanierung zum Effizienzgebäude), KfW 299 (klimafreundlicher Neubau NWG), KfW 596 (Niedrigpreissegment NWG), KfW 522 (Heizungstausch NWG), KfW 523 (KfW-Ergänzungskredit zum BAFA- oder KfW-522-Zuschuss) sowie KfW 270 NWG für Erneuerbare Energien. Bezugsgröße ist hier die Nettogrundfläche (NGF), nicht die Wohneinheit. Aktuelle Sollzinsen unter /kfw/zinsen/.
Wie unterscheidet sich die Energieberatungs-Förderung bei Wohn- und Nichtwohngebäuden?
Bei Wohngebäuden wird die Beratung über BAFA-EBW mit 50 % bis 650 € (EFH/ZFH) bzw. 850 € (MFH) gefördert — inklusive iSFP-Erstellung, die zusätzlich einen 5-%-Bonus auf BEG-Einzelmaßnahmen freischaltet. Bei Nichtwohngebäuden gilt BAFA-EBN-NWG mit 50 % bis 8.000 € Zuschuss (gewerblich) bzw. EBK mit 80 % bis 15.000 € (kommunal). Der iSFP-Bonus entfällt bei NWG. Für die spätere KfW-Fachplanung & Baubegleitung in KfW 261 (WG) gelten Caps pro Wohneinheit (10.000 € EFH/ZFH, 4.000 €/WE bis 40.000 €), in KfW 263 (NWG) 10 €/m² NGF bis 40.000 € förderfähig (je 50 % Zuschuss); in den Neubaukrediten 297/298/299 sind diese Kosten im Kredit förderfähig. Details siehe Vergleichstabelle weiter oben.

Das richtige KfW-Programm finden

Ich prüfe, welche Programme für Ihr Vorhaben optimal kombinierbar sind — und begleite Sie von der Antragstellung bis zur Auszahlung.

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Stand: 05.10.2026 (KfW 458 Mehrfamilienhaus-Regel nach KfW-Produktseite) · Programme und Konditionen können sich ändern · Ohne Gewähr, keine Rechts- oder Finanzberatung · Quellenregister