QNG und Ökobilanz: Der Leitfaden zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude

Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist das staatliche Siegel des Bundes für Neubau und Komplettmodernisierung. Es gibt es in zwei Stufen, QNG PLUS und QNG PREMIUM, jeweils für Wohngebäude (QNG-WG) und Nichtwohngebäude (QNG-NW). Kern des Siegels sind Anforderungen an die Umweltwirkung über den gesamten Lebenszyklus, an Schadstoffe in Bauprodukten, an Barrierefreiheit und an die Qualität der Planung. Der Nachweis läuft über ein registriertes Bewertungssystem, im Kleinwohnhausbau etwa das BNK, und wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle geprüft.

Der rechnerische Kern ist die Ökobilanz (LCA) nach DIN EN 15978 mit den Bilanzierungsregeln des QNG. Bewertet werden das Treibhauspotenzial (GWP) und der nicht erneuerbare Primärenergiebedarf (PENRT) je Quadratmeter Netto-Raumfläche und Jahr, gerechnet über einen Betrachtungszeitraum von 50 Jahren. Eingang finden die Herstellung der Bauprodukte (Module A1–A3), der Ersatz während der Nutzung (B4), die Betriebsenergie (B6) und die Entsorgung am Ende (C3–C4). Die Datengrundlage sind die Umweltproduktdeklarationen nach DIN EN 15804 aus der ÖKOBAUDAT, die Nutzungsdauern der Bauteile stammen aus der BNB-Tabelle des Bundes.

Für Eigentümer und Bauherren ist das Thema aus zwei Gründen wichtig. Erstens knüpft die KfW-Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ ihre höhere Förderstufe an das QNG-Siegel; das Siegel ist dort keine Kür, sondern Zugangsbedingung. Zweitens macht das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die Lebenszyklus-Bilanz zur Pflicht: Nach § 88b GModG sind die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen ab dem 1. Januar 2028 für neu zu errichtende Gebäude mit mehr als 1 000 m² Nutzfläche zu ermitteln, ab dem 1. Januar 2030 für alle Neubauten. Der Wert wandert als Pflichtangabe in den Energieausweis (§ 85 Abs. 1 Nr. 17) und wird nach § 7 Abs. 5 auf Grundlage der DIN SPEC 91606:2026-07 gerechnet.

Für Planer und Architekten verschiebt sich damit die Arbeit nach vorn: Die Materialwahl in der Vorplanung entscheidet über den gebäudebezogenen Anteil der Bilanz, die Energiebilanz nach DIN V 18599 liefert den betriebsbedingten Anteil. Beides braucht dieselben Flächen und dasselbe Gebäudemodell wie der Wärmeschutznachweis, weshalb die Ökobilanz in unserem System aus dem CAD-Modell und dem Gebäudeprofil heraus entsteht und nicht als getrennte Tabelle daneben.

Der Leitfaden ist in neun Abschnitte gegliedert: Zuerst das Siegel selbst, dann das Rechnen der Ökobilanz, die Flächen- und Modellgrundlage, die Betriebsenergie aus der Gebäudebilanz, der gesetzliche Rahmen im GModG und in der EPBD, die Ablage im Energieausweis und Gebäudepass, die Verbindung zu Baukosten und Förderung sowie ergänzende Beiträge aus dem Blog. Jede verlinkte Seite führt zurück hierher.

Was QNG ist: Siegel, Stufen, Nachweis

Das QNG setzt auf ein registriertes Bewertungssystem auf und verlangt die Ökobilanz als Kernnachweis. Die folgenden Seiten erklären Leistung, Werkzeug und ein erprobtes Beispiel.

Ökobilanz rechnen

Der LCA-Rechner bildet die QNG-Bilanzregeln ab: Bauteilmengen aus dem Modell, Umweltdaten aus der ÖKOBAUDAT, Betriebsenergie aus der Gebäudebilanz, Ergebnis je m² NRF und Jahr.

Flächen und Gebäudemodell als Grundlage

Bezugsfläche des QNG ist die Netto-Raumfläche nach DIN 277. Sie und die Bauteilmengen kommen aus demselben Modell wie Heizlast und Wärmeschutznachweis.

Betriebsenergie (Modul B6) aus der Gebäudebilanz

Der betriebsbedingte Anteil der Ökobilanz kommt aus der Energiebilanz nach DIN V 18599:2018-09. Beim QNG-NW wird er über das GModG-Referenzgebäude mit Abminderungsfaktor gebildet.

Gesetzlicher Rahmen: Lebenszyklus-CO₂ im GModG

Seit dem 29.07.2026 heißt das GEG Gebäudemodernisierungsgesetz. Es führt die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen als eigenen Nachweis und als Angabe im Energieausweis ein.

EPBD: Lebenszyklus-Treibhauspotenzial und Nullemissionsgebäude

Die Richtlinie (EU) 2024/1275 ist die Quelle der Lebenszyklus-Pflicht; § 3 GModG verweist für das Treibhauspotenzial ausdrücklich auf ihren Anhang III.

Ablage: Energieausweis und Gebäudepass

Die Ökobilanz endet nicht im Zertifikat. Ihre Werte gehören in den Energieausweis und in die Akte des Gebäudes, damit sie bei Verkauf, Sanierung und Nachweis wieder auffindbar sind.

Baukosten, Materialwahl und Förderung

Ökobilanz und Kostenplanung greifen auf dieselben Mengen zu. Wer Bauteile nach DIN 276 gliedert, kann Materialvarianten gleichzeitig in Euro und in CO₂-Äquivalenten vergleichen.

Aus dem Blog

Einordnungen zum GModG und zur EPBD, die das Thema aus Sicht der Berufsgruppen und der Praxis beleuchten.

Häufige Fragen

Was unterscheidet QNG PLUS von QNG PREMIUM?

Beide Stufen prüfen dieselben Kriterien, PREMIUM setzt die Anforderungswerte strenger. Für Wohngebäude gilt nach dem QNG-Handbuch Anlage 3 bei PLUS ein Treibhauspotenzial von 24 kg CO₂-Äq. je m² NRF und Jahr und ein nicht erneuerbarer Primärenergiebedarf von 96 kWh je m² NRF und Jahr, bei PREMIUM 20 kg CO₂-Äq. und 64 kWh. Bei Nichtwohngebäuden wird der Anforderungswert projektspezifisch aus Gebäudeart, Nutzung und Referenzgebäude gebildet.

Welche Lebenszyklusmodule gehen in die QNG-Ökobilanz ein?

Nach den QNG-Bilanzregeln werden die Herstellung der Bauprodukte (A1–A3), der Ersatz während der Nutzung (B4), die Betriebsenergie (B6) und die Entsorgung (C3–C4) über 50 Jahre bilanziert. Gutschriften außerhalb des Systems (Modul D) werden gesondert ausgewiesen und zählen nicht zur Anforderung. Die Umweltdaten der Bauprodukte kommen aus der ÖKOBAUDAT, die Nutzungsdauern aus der BNB-Tabelle.

Ab wann ist die Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz Pflicht?

Nach § 88b GModG sind die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen ab dem 1. Januar 2028 für neu zu errichtende Gebäude mit mehr als 1 000 m² Nutzfläche zu ermitteln, ab dem 1. Januar 2030 für alle Neubauten. Der Wert wird in einem Bericht zur Treibhausgas-Bilanz ausgestellt und nach § 85 Abs. 1 Nr. 17 im Energieausweis ausgewiesen.

Nach welcher Regel wird die gesetzliche Bilanz gerechnet?

§ 7 Abs. 5 GModG verlangt eine Ökobilanzierung nach den Bilanzierungsregeln des Anhangs A der DIN SPEC 91606:2026-07. Der Wert ist als Masse in kg CO₂-Äquivalent je m² Bilanzbezugsfläche und Jahr anzugeben. Als Datengrundlage dienen die vom Bundesministerium bekannt gemachten Datengrundlagen und die nationale Referenzdatenbank.

Welche Bezugsfläche gilt für die QNG-Ökobilanz?

Bezugsfläche ist die Netto-Raumfläche NRF(R) nach DIN 277:2021-08, nicht die Wohnfläche und nicht die GModG-Nutzfläche. In unserem System kommt sie aus dem CAD-Grundriss, damit Ökobilanz, Heizlast und Wärmeschutznachweis dieselbe Geometrie verwenden.

Hat das QNG etwas mit der KfW-Förderung zu tun?

Ja. In der KfW-Neubauförderung Klimafreundlicher Neubau ist das QNG-Siegel die Bedingung für die höhere Förderstufe. Die konkreten Konditionen stehen in den jeweils gültigen Programmmerkblättern der KfW; unsere Programmübersicht verweist darauf.

Was bedeutet Nullemissionsgebäude nach EPBD und GModG?

Die Richtlinie (EU) 2024/1275 definiert in Art. 11 ein Gebäude mit sehr geringem Energiebedarf, das vor Ort keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursacht. Das GModG übernimmt den Begriff in § 3 und setzt ihn in § 10a zuerst für neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand um. Die Lebenszyklus-Bilanz ergänzt diesen Betriebsblick um Herstellung und Entsorgung.

Wo werden Ökobilanz und QNG-Dokumente abgelegt?

Im digitalen Gebäudepass, der jede Fassung der Bilanz versioniert und mit dem Gebäudeprofil verknüpft. So bleiben die Werte für den Energieausweis, den Renovierungspass und eine spätere Nachbilanzierung beim Umbau verfügbar.