Anlage 3 GModG Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG)
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 23.7.2026 I Nr. 226 · Weitere Stufen: Artikel 2 ab 01.01.2027, Artikel 3 ab 01.01.2028, Artikel 4 ab 01.01.2030

Erläuterung aus der Praxis

Für Bauherren und Planer von Nichtwohngebäuden legt diese Anlage fest, wie gut die Gebäudehülle mindestens dämmen muss, und zwar getrennt nach opaken Außenbauteilen, Fenstern und anderen transparenten Bauteilen, Vorhangfassaden sowie Glasdächern, Lichtbändern und Lichtkuppeln. Entscheidend ist der flächengewichtete Mittelwert je Bauteilgruppe: Ein schwächeres Einzelbauteil lässt sich innerhalb seiner Gruppe durch bessere Flächen ausgleichen, nicht aber durch eine andere Gruppe. Bauteile gegen unbeheizte Räume (außer Dachräumen) oder Erdreich gehen mit dem Faktor 0,5 ein, und bei Bodenplatten zählen nur die Flächen bis 5 Meter vom äußeren Gebäuderand.

In der Praxis hakt es häufig an der Zonierung, etwa bei einer Halle mit angebautem Bürotrakt: Bereiche mit Raum-Solltemperaturen ab 19 °C und solche zwischen 12 und unter 19 °C müssen getrennt nachgewiesen werden. Außerdem entsprechen Herstellerangaben zu Pfosten-Riegel-Fassaden oder Lichtbändern nicht immer den vorgeschriebenen Rechenregeln, etwa weil Rahmenanteile oder Anschlüsse fehlen. Als Energieberater ermittle ich die Flächen je Zone und Bauteilgruppe, berechne die Wärmedurchgangskoeffizienten nach DIN V 18599-2, DIN 4108-4 und DIN EN ISO 6946 und bilde daraus die Mittelwerte. Diese stelle ich den Höchstwerten gegenüber, damit Sie frühzeitig erkennen, ob Aufbauten oder Verglasungen nachgebessert werden müssen.

Einordnung von Dipl.-Ing. Rolf Krause, Energieberater und Bauphysiker. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist allein der Wortlaut.

Geltender Wortlaut

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1774)

NummerBauteileHöchstwerte der Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten
Zonen mit
Raum-Solltemperaturen
im Heizfall ≥ 19 °C
Zonen mit
Raum-Solltemperaturen
im Heizfall von 12 bis < 19 °C
1Opake Außenbauteile, soweit nicht in Bauteilen der Nummern 3 und 4 enthaltenŪ = 0,28 W/(m2·K)Ū = 0,50 W/(m2·K)
2Transparente Außenbauteile, soweit nicht in Bauteilen der Nummern 3 und 4 enthaltenŪ = 1,5 W/(m2·K)Ū = 2,8 W/(m2·K)
3VorhangfassadeŪ = 1,5 W/(m2·K)Ū = 3,0 W/(m2·K)
4Glasdächer, Lichtbänder, LichtkuppelnŪ = 2,5 W/(m2·K)Ū = 3,1 W/(m2·K)
Bei der Berechnung des Mittelwerts des jeweiligen Bauteils sind die Bauteile nach Maßgabe ihres Flächenanteils zu berücksichtigen. Die Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen gegen unbeheizte Räume (außer Dachräumen) oder Erdreich sind zusätzlich mit dem Faktor 0,5 zu gewichten. Bei der Berechnung des Mittelwerts der an das Erdreich angrenzenden Bodenplatten bleiben die Flächen unberücksichtigt, die mehr als 5 Meter vom äußeren Rand des Gebäudes entfernt sind. Die Berechnung ist für Zonen mit unterschiedlichen Raum-Solltemperaturen im Heizfall getrennt durchzuführen.
Für die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten der an Erdreich grenzenden Bauteile ist DIN V 18599-2: 2018-09 Abschnitt 6.1.4.3 und für opake Bauteile ist DIN 4108-4: 2017-03 in Verbindung mit DIN EN ISO 6946: 2008-04 anzuwenden. Für die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten transparenter Bauteile sowie von Vorhangfassaden ist DIN 4108-4: 2017-03 anzuwenden.

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