Anlage 4 GModG Primärenergiefaktoren

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG)
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 23.7.2026 I Nr. 226 · Weitere Stufen: Artikel 2 ab 01.01.2027, Artikel 3 ab 01.01.2028, Artikel 4 ab 01.01.2030

Erläuterung aus der Praxis

Die Primärenergiefaktoren entscheiden maßgeblich darüber, ob ein Neubau oder eine Sanierung die Anforderungen an den Primärenergiebedarf erfüllt und wie ein Gebäude im Energieausweis dasteht. Für Planer und Aussteller ist die Tabelle deshalb die erste Stelle, die bei jedem Rechtsstandwechsel zu prüfen ist, denn schon ein geänderter Faktor kann einen Nachweis kippen. Maßgeblich ist jeweils nur der nicht erneuerbare Anteil. Das erklärt die großen Unterschiede zwischen den Energieträgern: Heizöl, Erdgas und auch Biogas werden mit 1,1 angesetzt, Holz mit 0,2, netzbezogener Strom mit 1,8, gebäudenah erzeugter Strom aus Photovoltaik oder Windkraft sowie Umgebungswärme dagegen mit 0,0.

In der Praxis hakt es häufig daran, dass Berechnungsprogramme oder Vorlagen noch mit veralteten Faktoren arbeiten. Auch bei Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung gibt es keinen festen Tabellenwert, denn sie muss nach dem genannten Verfahren der DIN V 18599-9 gesondert ermittelt werden. Als Energieberater prüfe ich daher, welcher Rechtsstand für das Vorhaben gilt, ob die Software die aktuellen Faktoren hinterlegt hat und ob jeder Energieträger der richtigen Tabellenzeile zugeordnet ist, etwa beim Strom zwischen Netzbezug und gebäudenaher Erzeugung. Bei Varianten, zum Beispiel Wärmepumpe mit eigener Photovoltaik gegenüber einem Gaskessel, rechne ich beide Fälle durch, damit Sie die Auswirkung der Faktoren auf das Ergebnis direkt sehen.

Einordnung von Dipl.-Ing. Rolf Krause, Energieberater und Bauphysiker. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist allein der Wortlaut.

Geltender Wortlaut

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1775)

NummerKategorieEnergieträgerPrimärenergiefaktoren
nicht erneuerbarer Anteil
1Fossile BrennstoffeHeizöl1,1
2Erdgas1,1
3Flüssiggas1,1
4Steinkohle1,1
5Braunkohle1,2
6Biogene BrennstoffeBiogas1,1
7Bioöl1,1
8Holz0,2
9Stromnetzbezogen1,8
10gebäudenah erzeugt (aus Photovoltaik oder Windkraft)0,0
11Verdrängungsstrommix für KWK2,8
12Wärme, KälteErdwärme, Geothermie, Solarthermie, Umgebungswärme0,0
13Erdkälte, Umgebungskälte0,0
14Abwärme0,0
15Wärme aus KWK, gebäudeintegriert oder gebäudenahnach Verfahren B gemäß
DIN V 18599-9: 2018-09
Abschnitt 5.2.5 oder
DIN V 18599-9: 2018-09
Abschnitt 5.3.5.1
16Siedlungsabfälle0,0

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