Artikel 4 EPBD Festlegung einer Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Fassung vom 24. April 2024, veröffentlicht am 8. Mai 2024; in Kraft seit 28. Mai 2024

Erläuterung aus der Praxis

Eigentümer und Bauherren sind von dieser Vorschrift nicht unmittelbar betroffen: Sie richtet sich an die Mitgliedstaaten und legt fest, dass jede nationale oder regionale Berechnungsmethode für die Gesamtenergieeffizienz dem gemeinsamen Rahmen aus Anhang I der Richtlinie entsprechen muss. In Deutschland wird dieser Rahmen durch die DIN V 18599 ausgefüllt, nach der Planer und Energieberater den Energiebedarf von Gebäuden für Neubauten, Sanierungen und Energieausweise rechnen. Die Vorschrift ist also eine Verfahrensregel im Hintergrund, bestimmt aber, wie die Kennwerte zustande kommen, mit denen Sie später im Nachweis oder im Ausweis konfrontiert werden.

In der Praxis hakt es selten an der Methode selbst, sondern an den Eingangsdaten: Fehlende Angaben zu Fenstern, Verglasungen oder Anlagentechnik führen zu Annahmen, die das Ergebnis deutlich verschieben können. Gerade bei transparenten Bauteilen der Gebäudehülle und bei der Anrechnung von Umgebungsenergie, etwa durch Wärmepumpen, sieht die Richtlinie ergänzende Leitlinien der Kommission vor, weil hier die Bewertungsansätze besonders sensibel sind. Ein Energieberater prüft deshalb vor Ort die tatsächlichen Bauteil- und Anlagendaten, bildet das Gebäude im normgerechten Rechenmodell ab und dokumentiert, welche Werte gemessen, belegt oder pauschal angesetzt wurden.

Einordnung von Dipl.-Ing. Rolf Krause, Energieberater und Bauphysiker. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist allein der Wortlaut.

Wortlaut

Zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wenden die Mitgliedstaaten eine Methode an, die mit dem in Anhang I festgelegten gemeinsamen allgemeinen Rahmen im Einklang steht.

Diese Methode wird auf nationaler oder regionaler Ebene verabschiedet. Die Kommission gibt Leitlinien für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz transparenter Gebäudekomponenten, die Teil der Gebäudehülle sind, und für die Berücksichtigung von Umgebungsenergie heraus.

Amtlicher Text zum Nachschlagen: EUR-Lex — amtliches Amtsblatt · Im Gesetzes-Browser öffnen (Suche über den gesamten Text) · Deutsche Umsetzung: GModG