DIN V 18599 Teil 2: Wie die Monatsbilanz den Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen ermittelt

DIN V 18599 Teil 2 legt fest, wie viel Wärme eine Gebäudezone zum Heizen braucht und wie viel Wärme beim Kühlen abgeführt werden muss. Gemeint ist der Nutzenergiebedarf, also noch ohne die Verluste von Heizung, Lüftungs- oder Kälteanlage. Gerechnet wird mit einer Monatsbilanz: Für einen mittleren Tag jedes Monats stehen sich Wärmesenken (Transmission und Lüftung) und Wärmequellen (Sonne und interne Wärme) gegenüber, und ein Ausnutzungsgrad entscheidet, welcher Teil der Gewinne tatsächlich Heizwärme ersetzt.

Diese Seite erklärt die Bausteine der Bilanz in der Reihenfolge, in der sie in eine Berechnung eingehen, und ordnet ein, was sich mit dem Wechsel auf die DIN/TS 18599:2025-10 zum 01.01.2027 ändert.

Einordnung: Was Teil 2 liefert und wer das Ergebnis braucht

Die Normreihe arbeitet in einer festen Kette. Teil 1 legt die Zonen, die Bilanzgrenzen und die Zusammenführung fest. Teil 2 rechnet für jede Zone den Heizwärmebedarf Q_h,b und den Kühlbedarf Q_c,b. Die Anlagenteile, etwa Teil 5 für Heizsysteme, Teil 6 für die Wohnungslüftung und Teil 8 für Trinkwarmwasser, übernehmen diese Werte und rechnen daraus die Endenergie.

Teil 2 gibt dabei mehr weiter als eine Jahreszahl. Aus der Bilanz ergeben sich auch die maximale Heizlast der Zone nach Anhang B, die Heizzeit und die Bilanz-Innentemperatur. Die Anlagenteile brauchen diese Größen, um die Auslastung von Kessel, Wärmepumpe oder Pumpen zu bewerten. Die maximale Heizlast nach Anhang B dient nur der Energiebilanz. Für die Auslegung von Heizflächen und Wärmeerzeugern wird die Heizlast weiterhin nach DIN EN 12831 berechnet.

Rechtlich verbindlich wird Teil 2 über das Gebäudemodernisierungsgesetz. Nach § 20 Abs. 1 (Wohngebäude) und § 21 Abs. 1 (Nichtwohngebäude) ist der Jahres-Primärenergiebedarf bis 31.12.2026 nach DIN V 18599:2018-09 zu ermitteln, ab 01.01.2027 nach DIN/TS 18599:2025-10.

Die Monatsbilanz: ein mittlerer Tag je Monat

Bilanzraum ist die Gebäudezone. Ihre Grenze bilden die Bauteile der wärmeübertragenden Umfassungsfläche. Für jeden der zwölf Monate wird ein durchschnittlicher Tag gerechnet, alle Randbedingungen gehen als Tagesmittelwerte ein. Den Monatswert erhält man, indem man den Tageswert mit der Zahl der Tage im Monat multipliziert. Der Jahreswert ist die Summe der Monate. Bei Nichtwohngebäuden mit Wochenend- oder Ferienbetrieb werden Nutzungstage und Tage mit eingeschränktem Betrieb getrennt bilanziert und anschließend nach ihrem Anteil zusammengesetzt.

Die Grundgleichung lässt sich in eigener Schreibweise so zusammenfassen:

  • Heizwärmebedarf = Summe der Wärmesenken − η · Summe der Wärmequellen
  • Kühlbedarf = (1 − η) · Summe der Wärmequellen

Der Kühlbedarf ist also der Teil der Gewinne, der für das Heizen nicht nutzbar ist. Bilanziert wird nur fühlbare Wärme. Weil Heiz- und Kühlfall unterschiedliche Solltemperaturen haben, werden Quellen und Senken für beide Fälle getrennt ermittelt.

Die Norm rechnet außerdem in Schleifen. Zuerst wird überschlägig ohne die ungeregelten Wärmeabgaben der Anlagentechnik bilanziert, zum Beispiel ohne die Wärme von Rohrleitungen im beheizten Bereich. Mit diesem Zwischenergebnis werden die Einträge der Anlagen bestimmt und die Bilanz wird wiederholt. Wer ein Ergebnis nachprüft, sollte daher wissen, ob die Anlagenwärme schon enthalten ist.

Wärmesenken: Transmission, Wärmebrücken und Lüftung

Transmission. Der Transmissionswärmetransferkoeffizient ist die Summe aus U-Wert mal Fläche über alle Bauteile der Hülle, dazu kommt der Anteil der Wärmebrücken. Die Wärmesenke eines Monats ergibt sich allgemein als Q = H · (θ innen − θ außen) · t. Fenster und Türen gehen mit den lichten Rohbauöffnungen ein. Für die U-Werte nennt § 20 Abs. 6 GModG die Verfahren: erdberührte Bauteile nach DIN V 18599-2 Abschnitt 6.1.4.3, opake Bauteile nach DIN 4108-4 in Verbindung mit DIN EN ISO 6946, transparente Bauteile nach DIN 4108-4. Bauteile gegen unbeheizte Räume, etwa einen Keller oder einen Dachraum, werden über die Temperatur des Nachbarraums oder vereinfacht über einen Temperatur-Korrekturfaktor abgemindert.

Wärmebrücken. Der Einfluss von Wärmebrücken wird entweder detailliert oder über einen pauschalen Zuschlag ΔU_WB auf die gesamte Hüllfläche erfasst. Ohne Nachweis sind 0,10 W/(m²·K) anzusetzen, bei Innendämmung mit einbindender Massivdecke 0,15 W/(m²·K). Mit einem Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 sind 0,05 W/(m²·K) möglich. So verlangt es § 24 GModG. Mehr dazu auf der Seite Wärmebrücken.

Lüftung. Teil 2 unterscheidet drei Luftwege: Infiltration durch Undichtheiten, abhängig vom Ergebnis der Luftdichtheitsprüfung; Fensterlüftung durch die Nutzer, deren Luftwechsel monatlich mit der Außentemperatur angepasst wird; und mechanische Lüftung. Die Wärmesenke ist das Produkt aus Luftvolumenstrom, der volumenbezogenen Wärmekapazität der Luft von 0,34 Wh/(m³·K) und der Temperaturdifferenz. Für Wohngebäude gibt Teil 10 einen Mindestaußenluftwechsel von 0,5 h⁻¹ vor. Ein gemessener Wert der Luftdichtheit darf nach § 26 GModG angesetzt werden. Eine Wärmerückgewinnung wirkt in der Bilanz über die erhöhte Zulufttemperatur der Anlage. Mehr dazu im Artikel zu Teil 6.

Wärmequellen: Sonne und interne Wärme

Solare Gewinne über Fenster. Eingang sind Glasfläche (Fensterfläche abzüglich Rahmenanteil), wirksamer Gesamtenergiedurchlassgrad und die monatliche Einstrahlung je Orientierung und Neigung. Der wirksame g-Wert berücksichtigt Verschattung, Sonnenschutz und Verschmutzung. Wird die Verschattung nicht im Einzelnen erfasst, ist nach § 25 Abs. 2 GModG ein Verschattungsfaktor von 0,9 anzusetzen. Die Einstrahlung stammt aus dem Referenzklima Potsdam in DIN V 18599-10. Bei Wohngebäuden gilt der bewegliche Sonnenschutz in der Heizbilanz als nicht betätigt.

Opake Bauteile. Dunkle Außenflächen nehmen Sonnenstrahlung auf und geben gleichzeitig Wärme an den kalten Himmel ab. Teil 2 rechnet beide Effekte. Im Winter kann die Abstrahlung überwiegen, dann wirkt die Fläche als zusätzliche Wärmesenke.

Interne Wärme. Bei Wohngebäuden werden Personen, Geräte und Beleuchtung zu einem Wert zusammengefasst, der auf die Nettogrundfläche bezogen ist. Teil 10 nennt dafür 45 Wh/(m²·d) im Einfamilienhaus und 90 Wh/(m²·d) im Mehrfamilienhaus. Bei Nichtwohngebäuden kommen Personen, Arbeitshilfen und Beleuchtung einzeln aus dem Nutzungsprofil der Zone. Die Beleuchtungswärme folgt aus dem Strombedarf nach Teil 4. Hinzu kommen gegebenenfalls Wärme oder Kälte aus eingebrachten Gütern sowie die Abwärme von Rohrleitungen und Speichern.

Bilanz-Innentemperatur und eingeschränkter Heizbetrieb

Ausgangspunkt ist die Raum-Solltemperatur aus Teil 10, für Wohngebäude 20 °C im Heizfall. Weil nachts nicht durchgehend geheizt wird, rechnet Teil 2 eine niedrigere mittlere Bilanz-Innentemperatur. Die Norm unterscheidet Absenkbetrieb (niedrigere Vorlauftemperatur) und Abschaltung. Für Wohngebäude nennt Teil 10 eine tägliche Heizzeit von 17 Stunden und eine anrechenbare Absenkung von höchstens 4 K. Im Einfamilienhaus wird nachts abgeschaltet, im Mehrfamilienhaus abgesenkt.

Wie stark die Absenkung wirkt, hängt von der Zeitkonstante ab. Ein leichtes Gebäude kühlt nachts schneller aus und spart dadurch mehr. Ein schweres Gebäude hält die Temperatur, die Gutschrift fällt kleiner aus. Die Norm begrenzt die Gutschrift zusätzlich nach unten: Mindestens anzusetzen ist das zeitlich gewichtete Mittel aus Normalbetrieb und voller Absenkung. Außerdem kennt sie die Teilbeheizung. In Wohngebäuden, die als eine Zone gerechnet werden, sind nicht alle Räume gleich warm. Das senkt die mittlere Temperatur zusätzlich.

Die Gleichungen enthalten zudem einen Summand und einen Faktor für die Gebäudeautomation. Wird eine höhere Automationsklasse angesetzt, muss auch der Strombedarf der Automationseinrichtungen nach Teil 11 mitbilanziert werden. Für den Kühlfall gilt eine eigene Bilanz-Innentemperatur.

Ausnutzungsgrad und Zeitkonstante

Gewinne und Verluste treten nicht gleichzeitig auf. Mittags scheint die Sonne, nachts fehlt Wärme. Der Ausnutzungsgrad η bildet ab, wie viel der Gewinne das Gebäude zwischenspeichern und später nutzen kann. Er hängt von zwei Größen ab:

  • dem Verhältnis γ der Wärmequellen zu den Wärmesenken im Monat. Im Winter ist γ klein und fast alle Gewinne sind nutzbar. In der Übergangszeit nähert sich γ dem Wert 1, und die Speicherfähigkeit entscheidet.
  • der Zeitkonstante τ, dem Verhältnis der wirksamen Wärmekapazität zum Wärmetransferkoeffizienten aus Transmission und Lüftung (τ = C_wirk / H). Daraus wird ein numerischer Parameter gebildet, der mit τ wächst. Die Bezugsgrößen sind 1 und 16 Stunden.

Das Verfahren unterstellt, dass die Raumtemperatur um bis zu 2 K über den Sollwert steigen darf. Erst darüber gelten Gewinne als nicht mehr nutzbar, im Wohnhaus wird dann gelüftet, im gekühlten Gebäude übernimmt die Kühlung.

Die wirksame Wärmekapazität wird nach DIN EN ISO 13786 berechnet oder mit Pauschalwerten bezogen auf die Nettogrundfläche angesetzt: 50 Wh/(m²·K) für leichte, 90 Wh/(m²·K) für mittelschwere und 130 Wh/(m²·K) für schwere Zonen. Wird nichts nachgewiesen, gilt „leicht“. Als mittelschwer oder schwer gelten Zonen mit Stahlbetondecke und massiven Bauteilen ab einer bestimmten Rohdichte, ohne abgehängte Decken, ohne Innendämmung und ohne Räume über 4,5 m Höhe. Die gewählte Einstufung sollte im Bericht stehen, denn sie verändert den Heizwärmebedarf spürbar.

Was sich mit DIN/TS 18599-2:2025-10 ändert

Nach Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 2 des Änderungsgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 226) verweist das GModG ab 01.01.2027 auf die neue Ausgabe. Das betrifft ausdrücklich auch Teil 2: die U-Wert-Berechnung erdberührter Bauteile (§ 20 Abs. 6 Nr. 1), die Wärmebrücken (§ 24), den Absenk- und Abschaltbetrieb in Nichtwohngebäuden (§ 25 Abs. 5) und die Berechnung des spezifischen Transmissionswärmeverlusts H'_T nach Anhang F (§ 25 Abs. 9).

Im Kern bleibt das Verfahren gleich. Nach dem Abgleich des Büros sind Ausnutzungsgrad, Zeitkonstante und die Pauschalwerte der Wärmekapazität in beiden Ausgaben formelgleich. Neu ist unter anderem ein Bilanzkennwert für Fenster in Anhang F. Er zieht vom U-Wert die nutzbaren Solargewinne ab und zeigt so, ob ein Fenster übers Jahr Wärme verliert oder gewinnt. Die Gleichungsnummern haben sich teilweise verschoben. Wer Berichte mit Normzitaten prüft, sollte deshalb auf die Ausgabe achten. Einen Überblick gibt der Artikel zur DIN/TS 18599:2025-10.

Was Teil 2 für Planung und Sanierung bedeutet

Die Stellschrauben lassen sich direkt aus der Bilanz ablesen:

  • Dämmung und Fenstertausch verkleinern die Transmission. Ihre Wirkung prüfen Sie mit dem U-Wert-Rechner.
  • Ein Gleichwertigkeitsnachweis für die Anschlussdetails halbiert den pauschalen Wärmebrückenzuschlag.
  • Eine geprüfte Luftdichtheit und eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung senken die Lüftungswärmesenke.
  • Große Südfenster bringen im Winter nutzbare Gewinne, erhöhen aber das Risiko sommerlicher Überhitzung. Dieses Risiko wird getrennt nachgewiesen, siehe sommerlicher Wärmeschutz.

Wie die Monatsbilanz in den Gesamtablauf eingebettet ist, beschreibt der Artikel Berechnung nach DIN V 18599. Die Rechenkerne dieser Site werden an den veröffentlichten Vergleichsberechnungen der 18599 Gütegemeinschaft geprüft.

Häufige Fragen

Was berechnet DIN V 18599 Teil 2?

Teil 2 berechnet den Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen je Gebäudezone, also die Wärme, die dem Raum zugeführt oder entzogen werden muss. Verluste von Heizung, Lüftung und Kälteanlage sind noch nicht enthalten. Sie kommen erst in den Anlagenteilen der Norm hinzu.

Warum rechnet die Norm mit Monaten und nicht mit einer Heizperiode?

Das Verhältnis von Gewinnen zu Verlusten ändert sich im Jahresverlauf stark. Mit zwölf Monatsbilanzen wird die Übergangszeit genauer erfasst, in der die Sonne einen großen Teil des Bedarfs deckt. Außerdem lässt sich derselbe Rechengang für Heizen und Kühlen nutzen.

Was bedeutet der Ausnutzungsgrad?

Der Ausnutzungsgrad gibt an, welcher Anteil der solaren und internen Gewinne tatsächlich Heizwärme ersetzt. Er ist kleiner als 1, weil Gewinne manchmal dann anfallen, wenn keine Wärme gebraucht wird. Schwere, gut gedämmte Gebäude können mehr davon speichern und nutzen.

Welche Innentemperatur wird bei Wohngebäuden angesetzt?

Die Solltemperatur beträgt 20 °C. Wegen der nächtlichen Absenkung oder Abschaltung und der Teilbeheizung rechnet Teil 2 mit einer etwas niedrigeren mittleren Bilanz-Innentemperatur. Sie wird für jeden Monat neu bestimmt.

Wie werden Wärmebrücken in Teil 2 berücksichtigt?

Entweder einzeln über längenbezogene Wärmedurchgangskoeffizienten oder pauschal als Zuschlag auf die gesamte Hüllfläche. Ohne Nachweis gilt 0,10 W/(m²·K), mit Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 sind 0,05 W/(m²·K) zulässig.

Ist die maximale Heizlast aus Teil 2 dasselbe wie die Heizlast nach DIN EN 12831?

Nein. Die Heizlast nach Anhang B von Teil 2 dient nur dazu, in der Energiebilanz die Auslastung der Anlagen zu bestimmen. Heizkörper, Fußbodenheizung und Wärmepumpe werden nach DIN EN 12831 ausgelegt.

Ändert sich der Heizwärmebedarf durch die DIN/TS 18599:2025-10?

Der Kern der Monatsbilanz bleibt gleich. Einzelne Randbedingungen und Ergänzungen der neuen Ausgabe können das Ergebnis verschieben. Maßgeblich ist, welche Ausgabe das GModG zum jeweiligen Zeitpunkt vorschreibt: bis 31.12.2026 die DIN V 18599:2018-09, ab 01.01.2027 die DIN/TS 18599:2025-10.

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