DIN V 18599 Teil 10: Nutzungsrandbedingungen, Nutzungsprofile und Referenzklima

DIN V 18599 Teil 10 legt fest, unter welchen Bedingungen ein Gebäude bilanziert wird: Raumtemperaturen, Nutzungs- und Betriebszeiten, Luftwechsel, Beleuchtungsstärken, interne Wärmequellen, Warmwasserbedarf – und das Klima. Diese Werte sind absichtlich genormt, damit zwei Gebäude unabhängig vom tatsächlichen Nutzer vergleichbar sind. Für Wohngebäude gibt es einen festen Satz, für Nichtwohngebäude eine Reihe von Nutzungsprofilen.

Was Teil 10 festlegt – und warum

Die übrigen Normteile beschreiben Rechenwege. Teil 10 liefert die Eingangsgrößen, die nicht vom Gebäude, sondern von seiner Nutzung abhängen. Ohne diese Festlegung hinge der Energiebedarf davon ab, wie warm jemand heizt oder wie lange das Licht brennt – ein Nachweis wäre nicht prüfbar und ein Energieausweis nicht vergleichbar.

Die Konsequenz für die Praxis: Der berechnete Bedarf ist ein Kennwert unter Normbedingungen, kein Verbrauch. Ein sparsamer Haushalt verbraucht weniger, ein großzügiger mehr. Wer Bedarf und Verbrauch vergleicht, sollte deshalb zuerst die Randbedingungen aus Teil 10 kennen.

Inhaltlich gliedert sich Teil 10 in die Randbedingungen für Wohngebäude, die Nutzungsprofile für Nichtwohngebäude mit den ausführlichen Profiltabellen im Anhang A und das Referenzklima mit den Klimadaten im Anhang E.

Randbedingungen für Wohngebäude

Für Wohngebäude nennt Teil 10 einen einzigen Satz von Randbedingungen, unterschieden nur nach Ein- und Mehrfamilienhaus. In der Ausgabe 2018-09 steht er in Tabelle 4, in DIN/TS 18599-10:2025-10 in Tabelle 5. Die wichtigsten Werte:

GrößeWert
Raum-Solltemperatur Heizen20 °C
Raum-Solltemperatur Kühlen25 °C
Temperaturabsenkung im reduzierten Betrieb4 K (EFH nachts Abschaltung, MFH Absenkung)
Heizbetrieb6 bis 23 Uhr, 365 Nutzungstage
Interne WärmequellenEFH 45, MFH 90 Wh/(m²·d)
Nutzungsluftwechsel0,5 h⁻¹, bedarfsgeführt 0,45 h⁻¹
Warmwasser (Nutzenergie)zwischen 8,5 und 16,5 kWh/(m²·a), abhängig von der mittleren Wohnungsgröße

Beim Warmwasser gilt: Je größer die Wohnungen, desto kleiner der flächenbezogene Wert, mit einer Untergrenze von 8,5 kWh/(m²·a). Teil 10 nennt außerdem einen Anwendungsstrombedarf für Haushaltsgeräte; nach § 20 Abs. 5 GModG bleibt der Strom für Nutzeranwendungen im Primärenergiebedarf des Nachweises aber außen vor.

Wie diese Werte in die Monatsbilanz eingehen, beschreibt der Artikel zu Teil 2; die Besonderheiten der Wohngebäude-Bilanz stehen unter DIN V 18599 für Wohngebäude.

Nutzungsprofile für Nichtwohngebäude

Für Nichtwohngebäude enthält die Ausgabe 2018-09 41 Nutzungsprofile, vom Einzelbüro über Einzelhandel, Klassenzimmer und Hotelzimmer bis zu Rechenzentrum, Turnhalle und Lagerhalle. Jedes Profil ist ein vollständiger Datensatz mit

  • Nutzungstagen im Jahr und täglichen Nutzungs- und Betriebszeiten (Tag- und Nachtstunden, Betriebszeit der Lüftung),
  • Raum-Solltemperaturen für Heizen und Kühlen sowie der Temperaturabsenkung außerhalb der Nutzungszeit,
  • Mindest-Außenluftvolumenstrom je Person bzw. je Quadratmeter,
  • Wartungswert der Beleuchtungsstärke und Faktoren für Anwesenheit und Tageslicht,
  • internen Wärmequellen durch Personen und Arbeitshilfen.

Einige Beispiele aus der Ausgabe 2018-09 zeigen, wie verschieden die Profile sind:

ProfilNutzungstage/aSolltemperatur HeizenBeleuchtungsstärke
1 Einzelbüro25021 °C500 lx
6 Einzelhandel/Kaufhaus30021 °C300 lx
8 Klassenzimmer20021 °C300 lx
22 Halle, mittelschwere Arbeit23017 °C400 lx
41 Lager- und Logistikhalle36512 °C150 lx

Findet sich eine Nutzung nicht in Teil 10, erlaubt § 21 Abs. 3 GModG zwei Wege: das Profil 17 „Sonstige Aufenthaltsräume“ oder ein individuell bestimmtes, begründetes Profil auf Grundlage von Teil 10. Steht die Nutzung einer Zone beim Neubau noch nicht fest, ist Profil 17 anzusetzen. Welche Flächen welches Profil bekommen, ist die Aufgabe der Zonierung.

Referenzklima und Klimadaten

Anhang E von Teil 10 enthält Monatswerte der Außentemperatur und der Sonneneinstrahlung für 15 Referenzorte in Deutschland. Für den öffentlich-rechtlichen Nachweis wird aber nicht mit dem Standort gerechnet, sondern mit dem Referenzklima Potsdam. Das macht Gebäude in Rosenheim und in Kiel vergleichbar.

  • Mittlere Außentemperatur Potsdam: 1,0 °C im Januar, 19,0 °C im Juli, 9,5 °C im Jahresmittel.
  • Solare Einstrahlung je Monat für die Horizontale und für acht Himmelsrichtungen senkrechter Flächen.
  • Auslegungswerte, etwa eine Außentemperatur von −12 °C für den Heizfall.

Auch das GModG greift an anderer Stelle auf dieses Klima zurück: Nach § 23 werden die monatlichen Stromerträge einer Photovoltaikanlage mit den Strahlungswerten der Referenzklimazone Potsdam aus Teil 10 ermittelt. Für die Heizlast einzelner Räume nach DIN EN 12831 gelten dagegen standortbezogene Auslegungsdaten – dafür ist der Heizlastrechner gedacht, nicht die Monatsbilanz.

Wie das GModG auf Teil 10 verweist

Das Gesetz übernimmt Teil 10 nicht pauschal, sondern mit gezielten Verweisen und Abweichungen. Heute gilt:

  • § 25 Abs. 4: Für das zu errichtende Nichtwohngebäude gelten die Nutzungsrandbedingungen und Klimadaten aus DIN V 18599-10:2018-09 Tabelle 5 bis 9; das Referenzgebäude rechnet mit den Werten aus Tabelle 5.
  • § 25 Abs. 1: Für den Neubau ist Gebäudeautomation der Klasse C nach Teil 11 anzusetzen, Klasse A oder B nur, wenn das Gebäude entsprechend ausgestattet ist.
  • § 25 Abs. 11: Die Zonen der Nutzungen 32 und 33 – in der Ausgabe 2018-09 die beiden Parkhaus-Profile – gelten als unbeheizt und ungekühlt und sind nicht Gegenstand der Anforderungen.

Ab 01.01.2027 (Artikel 2 i. V. m. Artikel 9 Abs. 2) verweisen die Vorschriften auf DIN/TS 18599-10:2025-10. Aus „Tabelle 5 bis 9“ wird „Tabelle 6 bis 12“, das Referenzgebäude rechnet mit „Tabelle 6 und 7“, das Ersatzprofil in § 21 Abs. 3 ist „Nutzung 17 der Tabelle 6“, und die unbeheizten Parkhaus-Zonen heißen dann Nutzung 34 und 35. Die neuen Nummern sind kein Zufall – sie folgen der Umnummerierung der Profile in der neuen Ausgabe.

Was sich mit DIN/TS 18599-10:2025-10 ändert

Teil 10 gehört zu den drei Teilen, die in der neuen Ausgabe inhaltlich geändert wurden. Die wichtigsten Unterschiede:

  • 43 statt 41 Profile: Die gewerblichen Hallen werden in drei eigene Profile für schwere, mittelschwere und leichte Arbeit (22, 23, 24) geteilt. Dadurch verschieben sich alle bisherigen Nummern ab 23 um zwei.
  • Höhere Beleuchtungsstärken bei 14 Profilen, zum Beispiel für Büros von 500 auf 750 lx. Für bestehende Beleuchtungsanlagen darf in vereinfachten Verfahren weiter der niedrigere Wert „erforderlich“ angesetzt werden.
  • Interne Wärmequellen bei acht Profilen geändert, etwa im Gruppenbüro von 73 auf 100 Wh/(m²·d).
  • Gebäudeautomation in den Tabellen: Temperaturabschläge und ein Faktor für adaptive Temperaturführung je Automationsklasse, erstmals auch für Wohngebäude.
  • Wohngebäude: eine dritte Stufe des Nutzungsluftwechsels von 0,4 h⁻¹ für raumweise bedarfsgeführte Lüftungsgeräte; ein Verschmutzungsfaktor von 0,95 für die solaren Gewinne wird ausdrücklich genannt.
  • Warmwasser in Nichtwohngebäuden grundlegend überarbeitet; so sinkt der Wert für Schulen von 130 auf 10 Wh/(m²·d), weil nur noch das Händewaschen des Personals angesetzt wird.

Unverändert bleiben die Raumkonditionen aller Profile – Solltemperaturen, Mindest-Außenluftvolumenströme – und das Referenzklima Potsdam. Mehr zur neuen Ausgabe steht unter DIN/TS 18599:2025-10.

Teil 10 in den Werkzeugen dieser Site

Die Rechenkerne dieser Site führen die Nutzungsprofile als eigene Datenbank und übergeben Solltemperatur, interne Wärmequellen, Betriebszeiten und Luftvolumenströme je Zone an die Bilanz. Der Normstand ist umschaltbar, sodass eine Berechnung nach der Ausgabe 2018-09 wie nach DIN/TS 18599:2025-10 nachvollzogen werden kann. Die Rechenkerne werden an den veröffentlichten Vergleichsberechnungen der 18599 Gütegemeinschaft geprüft.

Einen Überblick über die hinterlegten Normdaten bietet die DIN-18599-Bibliothek; für die Kühlung einzelner Räume steht der Kühllastrechner bereit.

Häufige Fragen

Was regelt DIN V 18599 Teil 10?

Teil 10 legt die Nutzungsrandbedingungen und Klimadaten für die Energiebilanz fest: Raumtemperaturen, Nutzungszeiten, Luftwechsel, Beleuchtung, interne Wärmequellen, Warmwasserbedarf und das Referenzklima. Damit werden Gebäude unabhängig vom tatsächlichen Nutzer vergleichbar.

Mit welcher Raumtemperatur wird ein Wohngebäude gerechnet?

Die Raum-Solltemperatur für den Heizfall beträgt 20 °C, für den Kühlfall 25 °C. Außerhalb der Heizzeit von 6 bis 23 Uhr wird im Einfamilienhaus die Heizung abgeschaltet, im Mehrfamilienhaus abgesenkt.

Wie viele Nutzungsprofile gibt es für Nichtwohngebäude?

Die Ausgabe 2018-09 enthält 41 Profile. In DIN/TS 18599-10:2025-10 sind es 43, weil die gewerblichen Hallen in drei eigene Profile geteilt wurden; die Nummern ab 23 verschieben sich dadurch um zwei.

Was tun, wenn eine Nutzung in Teil 10 fehlt?

Nach § 21 Abs. 3 GModG kann das Profil 17 „Sonstige Aufenthaltsräume“ verwendet oder ein eigenes Profil auf Grundlage von Teil 10 bestimmt werden. Ein eigenes Profil ist zu begründen und der Berechnung beizufügen.

Warum wird mit dem Klima von Potsdam gerechnet?

Das Referenzklima Potsdam macht Nachweise und Energieausweise bundesweit vergleichbar. Die Norm enthält zwar Daten für 15 Referenzorte, der öffentlich-rechtliche Nachweis verwendet aber das Referenzklima.

Warum weicht mein Verbrauch vom berechneten Bedarf ab?

Der Bedarf wird mit den genormten Randbedingungen aus Teil 10 berechnet, also mit festen Temperaturen, Zeiten und Luftwechseln sowie dem Referenzklima. Das tatsächliche Nutzerverhalten und das Wetter am Standort weichen davon ab.

Weiterlesen

← Zurück zum Leitfaden: DIN V 18599 – Berechnung, Anwendung und Praxis