DIN V 18599 für Wohngebäude: Ein-Zonen-Bilanz, Referenzgebäude und Effizienzklasse

Wohngebäude werden nach DIN V 18599 als eine einzige Zone im Monatsverfahren bilanziert: ein Nutzungsprofil (Ein- oder Mehrfamilienhaus), eine Innentemperatur, eine Hülle, eine Anlagentechnik. Das Ergebnis ist der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung, der im Neubau mit einem Referenzgebäude nach Anlage 1 des GModG verglichen wird. Die Effizienzklasse im Energieausweis ergibt sich dagegen aus der Endenergie.

Ein Gebäude, eine Zone: das Modell für Wohngebäude

Anders als ein Bürohaus oder eine Schule besteht ein Wohngebäude aus Räumen, die sich in Nutzung, Temperatur und technischer Ausstattung kaum unterscheiden. Die Norm fasst das ganze beheizte Volumen deshalb zu einer Zone zusammen und rechnet sie mit einem einheitlichen Satz von Randbedingungen. Das spart die aufwendige Aufteilung in Nutzungszonen, die bei Nichtwohngebäuden der fehleranfälligste Schritt ist.

Das Ein-Zonen-Modell hat Folgen für die Eingabe: Die wärmeübertragende Umfassungsfläche umschließt alle beheizten Räume, innere Wände zwischen Wohnungen spielen für die Bilanz keine Rolle, und die Anlagentechnik wird für das ganze Gebäude einmal beschrieben. Auch das Referenzgebäude wird als eine Zone mit identischer Geometrie gerechnet.

Ganz ohne Zonen geht es nicht immer. Liegt im Erdgeschoss eine Arztpraxis oder ein Laden, wird dieser Teil heute nach § 106 GModG getrennt als Nichtwohngebäude behandelt, sofern er einen nicht unerheblichen Teil der Fläche umfasst. Ab dem 01.01.2027 schreibt § 20 Absatz 2 GModG ausdrücklich vor, ein Wohngebäude nach DIN/TS 18599:2025-10 in Zonen zu teilen, wenn nicht unerhebliche Teile der Nutzfläche wesentlich anderen Zwecken dienen und technisch anders ausgestattet sind. Wie das geht, beschreibt der Artikel zur Zonierung nach DIN V 18599.

Nutzungsrandbedingungen für das Wohnen

Die Randbedingungen für Wohngebäude stehen in Teil 10 der Norm, in der Ausgabe 2018-09 in Tabelle 4, in der DIN/TS 18599-10:2025-10 in Tabelle 5. Sie sind für den öffentlich-rechtlichen Nachweis fest vorgegeben; das tatsächliche Verhalten der Bewohner fließt nicht ein. Die wichtigsten Größen:

  • Raum-Solltemperatur im Heizfall 20 °C, im Kühlfall 25 °C.
  • Interne Wärmequellen aus Personen und Geräten: 45 Wh/(m²·d) im Einfamilienhaus, 90 Wh/(m²·d) im Mehrfamilienhaus, weil dort die Fläche dichter belegt ist.
  • Nutzungsbedingter Mindestaußenluftwechsel 0,5 h⁻¹, bei bedarfsgeführter Lüftung 0,45 h⁻¹; die Ausgabe 2025-10 ergänzt eine dritte Stufe von 0,4 h⁻¹ für raumweise geregelte Geräte.
  • Warmwasser-Nutzenergie abhängig von der mittleren Wohnungsgröße zwischen 8,5 und 16,5 kWh/(m²·a); kleine Wohnungen haben einen höheren flächenbezogenen Bedarf.

Der Strom für Haushaltsgeräte und Beleuchtung gehört nach § 20 Absatz 5 GModG nicht in die Primärenergiebilanz. Seine Abwärme wirkt aber über die internen Wärmequellen auf den Heizwärmebedarf. Mehr zu den Profilen steht im Artikel zu DIN V 18599 Teil 10.

Vom Heizwärmebedarf zum Primärenergiebedarf

Die Bilanz folgt derselben Kette wie bei jedem anderen Gebäude, nur eben für eine Zone:

  1. Nutzenergie nach Teil 2: Monat für Monat werden Transmissions- und Lüftungsverluste den solaren und internen Gewinnen gegenübergestellt. Der Ausnutzungsgrad berücksichtigt, dass nicht jeder Gewinn genutzt werden kann (siehe Teil 2).
  2. Anlagentechnik: Übergabe, Verteilung, Speicherung und Erzeugung der Heizung nach Teil 5, Wohnungslüftung nach Teil 6, Trinkwarmwasser nach Teil 8. Jede Stufe fügt Verluste und Hilfsenergie hinzu.
  3. Endenergie: die Energiemenge je Energieträger, die an der Gebäudegrenze ankommt. Nach § 20 Absatz 4 GModG bleiben Anteile unberücksichtigt, die durch am Gebäude gewonnene Solarenergie und Umweltwärme gedeckt werden.
  4. Primärenergie: Endenergie mal Primärenergiefaktor nach Anlage 4 GModG. Ab 2027 ändern sich einige Faktoren, etwa Strom von 1,8 auf 1,5 und Holz von 0,2 auf 0,7.

Ergebnis sind der Jahres-Primärenergiebedarf Q_P und der spezifische Transmissionswärmeverlust H′T, jeweils flächenbezogen. Beide Werte gehen in den Nachweis ein, die Endenergie in den Energieausweis. Einen Überblick über die Begriffe gibt der Artikel Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf.

Die Anforderung: Referenzgebäude nach Anlage 1

Einen festen Grenzwert für den Primärenergiebedarf gibt es im Wohnungsneubau nicht. Stattdessen wird ein Referenzgebäude gerechnet, das dieselbe Geometrie, Nutzfläche und Ausrichtung wie der Entwurf hat, aber die Bauteile und die Technik aus Anlage 1 GModG erhält. Die Hüllwerte:

BauteilReferenzwert
Außenwand, Decke gegen AußenluftU = 0,28 W/(m²·K)
Wand gegen Erdreich, Bodenplatte, Bauteile zu unbeheizten RäumenU = 0,35 W/(m²·K)
Dach, oberste GeschossdeckeU = 0,20 W/(m²·K)
Fenster, FenstertürenU_W = 1,3 W/(m²·K), g = 0,60
DachflächenfensterU_W = 1,4 W/(m²·K)
AußentürenU = 1,8 W/(m²·K)
WärmebrückenzuschlagΔU_WB = 0,05 W/(m²·K)

Bis zum 31.12.2026 heizt das Referenzgebäude mit einem Erdgas-Brennwertkessel, bereitet Warmwasser mit Unterstützung einer Solaranlage und lüftet über eine zentrale Abluftanlage. Der Entwurf darf nach § 15 GModG höchstens das 0,55fache des Referenz-Primärenergiebedarfs erreichen, und nach § 16 darf sein H′T den Wert des Referenzgebäudes nicht überschreiten.

Ab dem 01.01.2027 gilt eine neue Anlage 1: Die Bauteilwerte bleiben, die Anlagentechnik wird durch einen technologieneutralen Referenzwärmeerzeuger mit einem Gesamt-Primärenergiefaktor von 0,75 (ab 2030: 0,70) ersetzt. Gleichzeitig entfällt der Faktor 0,55; Maßstab ist dann der volle Referenzwert. Einzelheiten stehen im Artikel Referenzgebäude nach GModG.

Effizienzklasse: Endenergie statt Primärenergie

Für den Energieausweis zählt nicht der Primärenergiebedarf, sondern nach § 86 GModG die Endenergie, entweder berechnet (Bedarfsausweis) oder gemessen (Verbrauchsausweis). Die Grenzen stehen in Anlage 10:

KlasseEndenergie in kWh/(m²·a)
A+≤ 30
A≤ 50
B≤ 75
C≤ 100
D≤ 130
E≤ 160
F≤ 200
G≤ 250
H> 250

Das hat eine praktische Folge: Eine Wärmepumpe verbessert die Klasse stark, weil die Umweltwärme nicht als Endenergie zählt, während ein Wechsel des Brennstoffs bei gleicher Endenergie die Klasse nicht verändert. Die Skala A+ bis H bleibt für Wohngebäude auch nach dem 01.01.2027 bestehen; geändert wird nur die Bezugsfläche. Die neue, auf dem Verhältnis zum Referenzgebäude beruhende Skala gilt allein für Nichtwohngebäude.

Was sich ab 2027 für Wohngebäude ändert

Mit Artikel 2 des Änderungsgesetzes verweist § 20 GModG ab dem 01.01.2027 auf die DIN/TS 18599:2025-10. Für Wohngebäude sind vor allem diese Punkte wichtig:

  • Bezugsfläche: An die Stelle der Gebäudenutzfläche tritt die Nutzfläche als beheizte oder gekühlte Nettoraumfläche nach DIN 277:2021-08. Einen festen Umrechnungsfaktor aus der bisherigen Fläche gibt es nicht; die Fläche muss aus den Räumen ermittelt werden (siehe Bezugsfläche).
  • Zonierung gemischt genutzter Wohngebäude nach § 20 Absatz 2.
  • Gebäudeautomation wird erstmals auch im Wohnprofil berücksichtigt.
  • Fensterlüftung wird in der neuen Ausgabe jahreszeitlich angepasst, statt über das Jahr konstant angesetzt zu werden.
  • Referenzgebäude und Primärenergiefaktoren ändern sich wie oben beschrieben.

Die Umstellung gilt nicht rückwirkend: Ein 2026 ausgestellter Nachweis oder Ausweis behält seine Zahlen. Eine Übersicht über die neue Normausgabe bietet der Artikel DIN/TS 18599:2025-10.

Worauf es in der Praxis ankommt

Die meisten Abweichungen zwischen zwei Berechnungen desselben Hauses entstehen nicht im Rechenkern, sondern bei den Eingaben. Drei Punkte verdienen besondere Sorgfalt:

  • Hüllflächen vollständig und nach den Bemaßungsregeln der Norm erfassen, also mit Außenmaßen einschließlich Dämmung. Ein sauberes Aufmaß oder ein CAD-Modell ist hier verlässlicher als Schätzwerte.
  • Wärmebrücken bewusst ansetzen: Der Zuschlag wirkt auf H′T und auf den Heizwärmebedarf. Ohne Nachweis gilt ein pauschaler Wert, mit Gleichwertigkeitsnachweis ein kleinerer.
  • Anlagentechnik so beschreiben, wie sie gebaut wird, einschließlich Leitungsführung, Speicher und Regelung. Pauschale Kennwerte verschleiern gerade die Unterschiede, auf die es bei der Planung ankommt.

Die Rechenkerne unserer Werkzeuge werden an den veröffentlichten Vergleichsberechnungen der 18599 Gütegemeinschaft geprüft. Wie eine vollständige Rechnung Schritt für Schritt aussieht, zeigt die Beispielrechnung.

Häufige Fragen

Warum wird ein Wohngebäude nur als eine Zone gerechnet?

Wohnräume unterscheiden sich in Temperatur, Nutzung und Technik kaum. Die Norm fasst sie deshalb zu einer Zone mit einheitlichen Randbedingungen zusammen. Erst wenn größere Flächen anders genutzt werden, etwa für ein Ladenlokal, wird geteilt.

Welche Innentemperatur setzt DIN V 18599 bei Wohngebäuden an?

Für den Heizfall gilt eine Raum-Solltemperatur von 20 °C, für den Kühlfall 25 °C. Die Werte sind im Nachweis fest vorgegeben und hängen nicht vom tatsächlichen Verhalten der Bewohner ab.

Wie streng ist die Anforderung an einen neuen Wohnbau?

Bis Ende 2026 darf der Jahres-Primärenergiebedarf höchstens das 0,55fache des Referenzgebäudes nach Anlage 1 betragen, und der Transmissionswärmeverlust H′T darf den Referenzwert nicht überschreiten. Ab 2027 wird das Referenzgebäude mit einem technologieneutralen Wärmeerzeuger gerechnet, und der Faktor 0,55 entfällt.

Warum richtet sich die Effizienzklasse nach der Endenergie?

§ 86 GModG legt fest, dass die Klasse eines Wohngebäudes unmittelbar aus dem Endenergiebedarf oder -verbrauch folgt. Die Grenzen reichen in Anlage 10 von A+ bis 30 kWh/(m²·a) bis H über 250 kWh/(m²·a).

Wird die Skala A+ bis H für Wohngebäude 2027 durch A bis G ersetzt?

Nach dem verkündeten GModG nicht. Für Wohngebäude bleibt die Skala der Anlage 10 bestehen, nur die Bezugsfläche wird angepasst. Die neue Einteilung über den Verhältniswert zum Referenzgebäude gilt ab 2027 für Nichtwohngebäude.

Zählt der Haushaltsstrom im Primärenergiebedarf mit?

Nein. § 20 Absatz 5 GModG nimmt den Strom für Nutzeranwendungen aus der Bilanz heraus. Seine Abwärme ist aber in den internen Wärmequellen enthalten und senkt so den Heizwärmebedarf.

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