Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf, Nutzenergie: Was die drei Werte bedeuten und wie sie entstehen
Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die einem Gebäude jährlich als Gas, Öl, Holz, Strom oder Fernwärme zugeführt werden muss, einschließlich aller Verluste der Anlagentechnik. Der Primärenergiebedarf bewertet diese Menge zusätzlich mit den Vorketten von Gewinnung, Umwandlung und Transport; dafür wird jeder Energieträger mit einem Primärenergiefaktor nach Anlage 4 GModG multipliziert. Die Faktoren ändern sich zum 01.01.2027, weshalb derselbe Heizungsbetrieb dann eine andere Primärenergie ergibt.
Nutzenergie, Endenergie, Primärenergie: drei Ebenen einer Bilanz
Die DIN V 18599 rechnet den Energiebedarf in drei Stufen, die aufeinander aufbauen:
- Nutzenergie ist die Wärme oder Kälte, die im Raum ankommen muss, damit die Solltemperatur gehalten wird, und die Wärme für das Trinkwarmwasser. Sie hängt von Hülle, Lüftung, Klima und Nutzung ab, nicht von der Heizung. Teil 2 und Teil 8 der Norm ermitteln sie.
- Endenergie ist die Nutzenergie plus die Verluste bei Übergabe, Verteilung, Speicherung und Erzeugung und plus der Hilfsstrom für Pumpen, Ventilatoren und Regelung. Sie wird getrennt nach Energieträgern ausgewiesen und entspricht im Wesentlichen dem, was dem Gebäude von außen zugeführt wird.
- Primärenergie gewichtet jede Endenergiemenge mit dem Faktor ihres Energieträgers. So definiert § 3 GModG den Jahres-Primärenergiebedarf: Er bezieht zusätzlich zum Energiegehalt die vorgelagerten Prozessketten bei Gewinnung, Umwandlung, Speicherung und Verteilung ein.
Ein gut gedämmtes Haus senkt die Nutzenergie, eine effiziente Anlage senkt den Abstand zwischen Nutz- und Endenergie, und die Wahl des Energieträgers bestimmt, wie stark die Endenergie in der Primärenergie zu Buche schlägt.
Was zur Endenergie zählt und was nicht
Die Endenergie umfasst Heizung, Warmwasser, Lüftung und gegebenenfalls Kühlung, bei Nichtwohngebäuden zusätzlich die eingebaute Beleuchtung. Nicht mitgezählt werden nach § 20 Absatz 4 GModG Anteile, die durch Umweltwärme oder durch Solarthermie am Gebäude gedeckt werden. Bei einer Wärmepumpe steht deshalb nur der Strom in der Endenergie, nicht die Wärme aus Luft oder Erdreich. Für eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung gilt dasselbe: Sie senkt die Endenergie des Kessels, ihr Ertrag erscheint aber nicht als eigener Posten.
Strom für Haushaltsgeräte und andere Nutzeranwendungen gehört nicht in die Bilanz des Nachweises; § 20 Absatz 5 nimmt ihn ausdrücklich aus der Primärenergie heraus.
Brennstoffe werden in der Norm mit ihrem Brennwert erfasst, also einschließlich der Wärme, die ein Brennwertkessel durch Kondensation zurückgewinnt. Auch für den Verbrauchsausweis schreibt der ab 2027 geltende § 82 Absatz 2 vor, Brennstoffe mit ihrem Brennwert zu berücksichtigen. Die Verbrauchsdaten sind dann nach Energieträgern getrennt jährlich über einen Zeitraum von zwei Jahren zu erfassen.
Wie der Primärenergiebedarf berechnet wird
Die Rechnung selbst ist einfach: Für jeden Energieträger wird die Endenergie mit dem Primärenergiefaktor multipliziert, die Ergebnisse werden addiert.
Q_P = Σ (Q_f,i · f_p,i)
Eine Besonderheit betrifft Brennstoffe. Die Primärenergiefaktoren beziehen sich auf den Heizwert, die Endenergie der Norm auf den Brennwert. Deshalb wird die Brennstoff-Endenergie vorher durch das Verhältnis von Brennwert zu Heizwert geteilt; bei Erdgas beträgt es 1,11, bei Heizöl 1,06, bei Holz 1,08. Bei Strom entfällt dieser Schritt.
Beispiel mit den Faktoren von heute: Ein Gas-Brennwertkessel benötigt 10.000 kWh Erdgas, bezogen auf den Brennwert. Geteilt durch 1,11 sind das rund 9.009 kWh bezogen auf den Heizwert, mal 1,1 ergibt das rund 9.910 kWh Primärenergie. Dazu kommt der Hilfsstrom, zum Beispiel 300 kWh mal 1,8 gleich 540 kWh. Wer die Umrechnung vergisst und direkt 10.000 kWh mal 1,1 rechnet, liegt bei der Gas-Primärenergie um elf Prozent zu hoch.
Das Ergebnis wird auf die Bezugsfläche bezogen und in kWh je Quadratmeter und Jahr angegeben. Welche Fläche das ist und wie sie sich 2027 ändert, erklärt der Artikel Bezugsfläche nach DIN V 18599.
Primärenergiefaktoren nach Anlage 4: heute und ab 2027
Für den Nachweis und den Energieausweis gelten nach § 22 GModG die Faktoren der Anlage 4, nicht die abweichenden Werte in der Norm selbst. Heute weist die Anlage 4 den nicht erneuerbaren Anteil aus. Mit Artikel 2 des Gesetzes vom 23.07.2026 wird sie zum 01.01.2027 durch eine neue Tabelle ersetzt. Die wichtigsten Werte im Vergleich:
| Energieträger | Anlage 4 bis 31.12.2026 | Anlage 4 ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Heizöl | 1,1 | 1,1 |
| Erdgas | 1,1 | 1,1 |
| Flüssiggas | 1,1 | 1,1 |
| Braunkohle | 1,2 | 1,2 |
| Biogas, Bioöl | 1,1 | 0,7 |
| Holz / feste Biomasse | 0,2 | 0,7 |
| Wasserstoff und Derivate | nicht aufgeführt | 0,7 |
| Strom, netzbezogen | 1,8 | 1,5 |
| Strom aus PV oder Wind, gebäudenah | 0,0 | 0,0 |
| Umweltwärme, Erdwärme, Solarthermie | 0,0 | 0,0 |
| Abwärme | 0,0 | 0,0 |
| Fernwärme ohne veröffentlichten Wert des Versorgers | kein Wert in Anlage 4, Wert nach Rechenverfahren (§ 22 Abs. 4) | 0,7 |
Die neue Tabelle führt biogene und synthetische Brennstoffe getrennt auf, darunter Biomethan, biogenes Flüssiggas und synthetisches Heizöl. Für Wärmenetze kann weiterhin ein vom Versorger ermittelter und veröffentlichter Faktor angesetzt werden. Veröffentlicht der Versorger keinen, gilt ab 2027 der Wert der Anlage 4, den der Versorger um 0,002 je Prozentpunkt erneuerbarer Wärme oder Abwärme im Netz verringern darf, wenn er das veröffentlicht.
Was das bewirkt, zeigt das Beispiel oben: 3.000 kWh Wärmepumpenstrom ergeben heute 5.400 kWh Primärenergie, ab 2027 4.500 kWh. Bei einer Pelletheizung steigt die Primärenergie dagegen, weil der Faktor für Holz von 0,2 auf 0,7 steigt. Für Ausweise und Nachweise ist deshalb immer anzugeben, nach welchem Rechtsstand gerechnet wurde.
Welcher Wert im Energieausweis steht
Der Energieausweis zeigt beide Werte, aber sie haben unterschiedliche Aufgaben:
- Die Effizienzklasse eines Wohngebäudes ergibt sich nach § 86 Absatz 2 unmittelbar aus dem Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, eingeordnet nach Anlage 10. Das gilt heute und ab 2027 unverändert.
- Die Anforderung an einen Neubau bemisst sich an der Primärenergie: Nach § 15 Absatz 1 darf ein neues Wohngebäude das 0,55-Fache des Jahres-Primärenergiebedarfs seines Referenzgebäudes nicht überschreiten.
- Die Effizienzklasse eines Nichtwohngebäudes wird ab 2027 aus dem Verhältnis seines Primärenergiebedarfs zu dem des Referenzgebäudes gebildet; für das Referenzgebäude ist dabei stets der Faktor 0,7 anzusetzen.
Ab 2027 verlangt § 85 im Ausweis Primärenergie, Endenergie und erstmals auch die Nutzenergie, jeweils je Quadratmeter Nutzfläche und Jahr. Auch die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen ändern sich: Heute ist nach § 87 der Endenergiewert anzugeben, ab 2027 der Jahres-Primärenergiebedarf je Quadratmeter Nutzfläche.
Welcher Wert für welche Frage taugt
Für die Heizkosten und den Vergleich mit der eigenen Abrechnung ist die Endenergie der richtige Wert, denn sie entspricht der eingekauften Menge. Für die Bewertung eines Energieträgers und für die gesetzlichen Anforderungen an Neubauten zählt die Primärenergie. Die Nutzenergie zeigt, wie gut die Hülle ist, unabhängig von der Technik.
Ein Bedarfsausweis rechnet unter genormten Randbedingungen für Nutzung und Klima. Die Werte sagen deshalb, wie ein Gebäude im Vergleich zu anderen dasteht, aber nicht, wie viel eine bestimmte Familie tatsächlich verbraucht. Wer beide Seiten abgleichen will, findet unter Verbrauchshistorie einen Ansatz dafür.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf?
Der Endenergiebedarf ist die Menge Gas, Öl, Holz, Strom oder Fernwärme, die dem Gebäude jährlich zugeführt werden muss, einschließlich der Anlagenverluste. Der Primärenergiebedarf gewichtet diese Mengen mit Primärenergiefaktoren und berücksichtigt so zusätzlich die Vorketten von Gewinnung, Umwandlung und Transport.
Welcher Wert bestimmt die Effizienzklasse im Energieausweis?
Bei Wohngebäuden ergibt sich die Effizienzklasse nach § 86 Absatz 2 GModG aus dem Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch. Bei Nichtwohngebäuden wird sie ab 2027 aus dem Verhältnis des Primärenergiebedarfs zu dem des Referenzgebäudes gebildet.
Welche Primärenergiefaktoren ändern sich 2027?
Mit der neuen Anlage 4 sinkt der Faktor für Netzstrom von 1,8 auf 1,5, der Faktor für Holz steigt von 0,2 auf 0,7, Biogas und Bioöl sinken von 1,1 auf 0,7. Fernwärme ohne veröffentlichten Versorgerwert erhält 0,7. Heizöl und Erdgas bleiben bei 1,1.
Warum ist der Primärenergiebedarf einer Wärmepumpe so niedrig?
Die Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Wasser zählt nach § 20 Absatz 4 GModG nicht zur Endenergie. In die Primärenergie geht nur der Strom ein, multipliziert mit dem Faktor für Netzstrom. Ab 2027 sinkt dieser Faktor von 1,8 auf 1,5.
Was bedeuten Brennwert und Heizwert in der Bilanz?
Der Brennwert enthält zusätzlich die Wärme, die bei der Kondensation des Wasserdampfs im Abgas frei wird, der Heizwert nicht. Die Norm rechnet die Endenergie von Brennstoffen mit dem Brennwert, die Primärenergiefaktoren beziehen sich auf den Heizwert. Deshalb wird vor der Multiplikation durch das Verhältnis geteilt, bei Erdgas durch 1,11.
Gilt ein 2026 ausgestellter Energieausweis nach 2027 weiter?
Ein Ausweis wird nach dem Recht berechnet, das bei seiner Ausstellung gilt, und behält seine Werte. Neue Ausweise ab dem 01.01.2027 werden mit den neuen Faktoren und der neuen Normausgabe gerechnet, sodass sich die Zahlen für dasselbe Gebäude unterscheiden können.
Kann ich den Primärenergiebedarf aus meiner Gasrechnung selbst ausrechnen?
Näherungsweise ja: Die abgerechnete Gasmenge in kWh wird durch 1,11 geteilt und mit 1,1 multipliziert, Strom wird mit dem Stromfaktor multipliziert. Das Ergebnis ist aber ein Verbrauchswert unter Ihren tatsächlichen Bedingungen und nicht mit dem genormten Bedarf eines Bedarfsausweises gleichzusetzen.
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