Anlage 10 GModG Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden
Erläuterung aus der Praxis
Die Tabelle legt fest, in welche Effizienzklasse der Aussteller ein Wohngebäude im Energieausweis einordnet, und betrifft damit Eigentümer, Verkäufer und Vermieter, deren Gebäude mit dieser Klasse am Markt auftritt. Maßgeblich ist der Endenergiewert je Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr, nicht der Primärenergiewert: Ein Haus mit 125 Kilowattstunden landet in Klasse D, mit 135 Kilowattstunden bereits in Klasse E. Gerade bei Werten knapp an einer Klassengrenze entscheiden Details über die Einstufung, etwa ob die Gebäudenutzfläche korrekt ermittelt wurde, denn sie ist nicht mit der Wohnfläche identisch. Außerdem können Bedarfs- und Verbrauchsausweis für dasselbe Gebäude zu unterschiedlichen Klassen führen, weil der eine auf Berechnung unter Normbedingungen und der andere auf dem tatsächlichen Nutzerverhalten beruht.
Als Energieberater prüfe ich deshalb zunächst die Flächen- und Datengrundlage, bevor ich den Endenergiekennwert ermittle und der Klasse zuordne. Liegt ein Gebäude knapp über einer Grenze, lässt sich mit einer Bedarfsberechnung zeigen, welche Maßnahmen an Hülle oder Anlagentechnik es in die bessere Klasse bringen würden, was für Verkauf, Vermietung und die Sanierungsplanung gleichermaßen aufschlussreich ist.
Einordnung von Dipl.-Ing. Rolf Krause, Energieberater und Bauphysiker. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist allein der Wortlaut.
Geltender Wortlaut
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1790)
| Energieeffizienzklasse | Endenergie [Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr] |
|---|---|
| A+ | ≤ 30 |
| A | ≤ 50 |
| B | ≤ 75 |
| C | ≤ 100 |
| D | ≤ 130 |
| E | ≤ 160 |
| F | ≤ 200 |
| G | ≤ 250 |
| H | > 250 |
Amtlicher Text zum Nachschlagen: gesetze-im-internet.de · Im Gesetzes-Browser öffnen (Suche über den gesamten Text) · Europäischer Ursprung: EPBD