DIN V 18599 Teil 6: Lüftungsanlagen, Luftheizung und Kühlung im Wohnungsbau

DIN V 18599 Teil 6 regelt, wie Wohnungslüftungsanlagen, Luftheizungsanlagen und Kühlsysteme im Wohnungsbau in die Energiebilanz eingehen. Der Teil liefert zwei Dinge: die Zulufttemperatur und den Anlagenluftwechsel, mit denen Teil 2 den Heizwärmebedarf rechnet, und die Verluste und Hilfsenergien der Lüftungstechnik, die Teil 1 zum End- und Primärenergiebedarf zusammenführt. Wer eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung im Nachweis ansetzen will, kommt an diesem Teil nicht vorbei.

Wofür Teil 6 zuständig ist

Der vollständige Titel lautet sinngemäß „Endenergiebedarf von Lüftungsanlagen, Luftheizungsanlagen und Kühlsystemen für den Wohnungsbau“. Maßgeblich ist bis Ende 2026 die Ausgabe 2018-09, auf die § 20 Abs. 1 GModG für Wohngebäude verweist. Für raumlufttechnische Anlagen in Nichtwohngebäuden ist dagegen Teil 7 zuständig.

Teil 6 arbeitet an zwei Schnittstellen:

  • Richtung Teil 2 (Nutzenergie): Teil 6 bestimmt die mittlere monatliche Zulufttemperatur und den mittleren Anlagenluftwechsel. Daraus rechnet Teil 2 die Lüftungswärmesenke der Anlage, vereinfacht Q = H_V · (θ_i − θ_Zuluft) · t.
  • Richtung Teil 1 (End- und Primärenergie): Teil 6 liefert Wärmeverluste und Hilfsenergie für Übergabe, Verteilung, Speicherung und Erzeugung – getrennt für die Lüftungs- bzw. Heizfunktion und für die Kühlung.

Die Gliederung folgt deshalb der bekannten Anlagenkette: Übergabe, Verteilung, Speicherung, Erzeugung. Im Anhang A beschreibt die Norm die einzelnen Lüftungssysteme mit ihren Randbedingungen, im Anhang B Faktoren für Teil- und Ankühlung.

Die Lüftungssysteme im Überblick

Anhang A von Teil 6 ordnet die Wohnungslüftung in vier Gruppen. Jede Gruppe wird anders bilanziert:

GruppeVariantenWirkung in der Bilanz
Abluftsystemeohne Wärmerückgewinnung; mit Abluft-Wasser-Wärmepumpeüber den Fensterluftwechsel in Teil 2; Wärmepumpe als Wärmeerzeuger
Zu- und Abluftsystemeohne Wärmerückgewinnung; mit Wärmeübertrager; mit Abluft-Zuluft-, Abluft-Wasser- oder kombinierter WärmepumpeWärmeübertrager über die Zulufttemperatur; Wärmepumpen als Wärmeerzeuger
Zuluftsystemeohne Luftvorwärmung; mit regenerativer Luftvorwärmungüber die Zulufttemperatur
Luftheizungsanlagenmit elektrischem oder wasserführendem Nachheizregisterals Wärmeerzeuger; die Heizfunktion verändert den Nutzwärmebedarf nicht

Das Prinzip dahinter: Was die Zuluft vor dem Eintritt in die Wohnung erwärmt, ohne Energie aus dem Heizsystem zu verbrauchen (Wärmeübertrager, Erdreich, Sonne), senkt den Heizwärmebedarf. Was aktiv Wärme erzeugt (Wärmepumpe, Nachheizregister), wird als Erzeuger mit Aufwand und Hilfsenergie bewertet.

Abluftanlagen: Wirkung über die Fensterlüftung

Teil 2 bewertet grundsätzlich die Luft, die der Zone zuströmt – Außenluft durch Fugen und Fenster sowie Zuluft einer Anlage. Eine reine Abluftanlage fördert nur Luft nach draußen. Deshalb wird ihr Anlagenluftwechsel für die Nutzenergie zu null gesetzt; ihre Wirkung erscheint im Fensterluftwechsel, den Teil 2 unter Berücksichtigung des Abluftbetriebs bestimmt.

Energetisch bleibt bei der Abluftanlage vor allem der Ventilatorstrom. Nutzt eine Abluft-Wasser-Wärmepumpe die Wärme der Fortluft, wird sie in Abschnitt 9 als Wärmeerzeuger bilanziert; dort wird auch ihr eigener Abluft-Anlagenluftwechsel bestimmt.

Wärmerückgewinnung über die Zulufttemperatur

Bei Zu- und Abluftanlagen mit Wärmeübertrager hebt die Rückgewinnung die Zulufttemperatur an. Je höher die Zulufttemperatur, desto kleiner die Lüftungswärmesenke in Teil 2. Maßgeblich ist der Temperaturänderungsgrad des Lüftungsgeräts, also die tatsächliche Erwärmung der Zuluft im Verhältnis zur größtmöglichen.

  • Produktwert: Angesetzt wird ein Prüfwert – der Wärmebereitstellungsgrad aus der Zulassung oder der Temperaturänderungsgrad nach den europäischen Prüfnormen. Beide gelten als hinreichend vergleichbar.
  • Korrekturen: Abgezogen werden, soweit die Prüfung sie nicht enthält, Anteile für den Frostschutzbetrieb, für Wärmeverluste eines im unbeheizten Bereich stehenden Geräts und für Geräteleckagen.
  • Standardwerte ohne Produktnachweis: ein Gesamt-Temperaturänderungsgrad von 0,60, ein verbesserter Standardwert von 0,80 (zugrunde liegen Prüfwerte von 0,66 bzw. 0,88). Für Anlagen, die bis 1999 errichtet wurden, sind die Werte um 10 % zu mindern (0,54 bzw. 0,72). Wer den verbesserten Wert ansetzt, muss ein Gerät einbauen, das ihn mindestens erreicht.
  • Anlagenluftwechsel: Standardwerte 0,4 h⁻¹ ohne und 0,35 h⁻¹ mit Bedarfsführung bei durchgehendem Betrieb; genauer lassen sich Stufenbetrieb, Nachtabsenkung oder saisonale Abschaltung abbilden.

Wie stark das wirkt, zeigt das Referenzklima: Im Januar liegt die mittlere Außentemperatur bei 1,0 °C, die Zuluft einer Anlage mit 0,60 erreicht im Standardfall 13,0 °C, mit 0,80 schon 17,0 °C. Läuft die Anlage im Sommer ohne Wärmeübertrager (Sommerbypass), wird außerhalb des Rückgewinnungsbetriebs mit Außenlufttemperatur gerechnet.

Zusätzlich kann regenerative Luftvorwärmung angesetzt werden: Erdreich-Luft-Wärmeübertrager, Erdreich-Sole-Wärmeübertrager oder Solar-Zuluft-Kollektoren. Sie erhöhen die Zulufttemperatur ebenfalls, kosten aber durch zusätzlichen Druckverlust bzw. eine Solepumpe Hilfsenergie.

Hilfsenergie: Ventilatoren, Regelung, Frostschutz

Die Hilfsenergie der Erzeugung setzt sich aus mehreren Posten zusammen:

  • Ventilatoren: gerechnet aus der spezifischen Leistungsaufnahme (SPI, in W je m³/h), dem Anlagenluftwechsel, dem Luftvolumen und der Betriebszeit. Für einen Erdreich-Wärmeübertrager oder Solar-Zuluft-Kollektor ohne Bypass kommt ein Zuschlag von 20 % hinzu. Als Standard nennt die Norm zum Beispiel für zentrale Abluftanlagen ohne Wärmepumpe 0,20 W/(m³/h) mit Wechselstrom- und 0,10 W/(m³/h) mit EC-Ventilatoren.
  • Regelung: Leistungsaufnahme im Betrieb und im Bereitschaftsbetrieb; ist sie im SPI-Wert schon enthalten, wird sie nicht doppelt gezählt.
  • Frostschutz: Ein elektrisches Vorheizregister wird als Hilfsenergie bewertet; ein wasserführendes Register gehört in die Heizungsbilanz nach Teil 5.
  • Solepumpe eines Erdreich-Sole-Wärmeübertragers, soweit das Erdreich wärmer als die Außenluft ist.

Hinzu kommen Hilfsenergien in Übergabe und Verteilung. Einfache Abluftanlagen ohne Bedarfsregelung und Zu-/Abluftanlagen ohne Einzelraum- oder Zonenregelung haben in der Übergabe keinen Hilfsenergieaufwand. Wichtig für die Praxis: Die eindeutige Trennung von Hilfsenergie (Strom) und Wärme ist ausdrücklich verlangt.

Luftheizung, Abluftwärmepumpen und Kühlung

Luftheizungsanlagen und alle Lüftungswärmepumpen werden als Wärmeerzeuger bilanziert. Ihre Heizfunktion verändert weder die Zulufttemperatur noch den Anlagenluftwechsel, mit denen Teil 2 den Nutzwärmebedarf rechnet – für den Nutzwärmebedarf zählt allein die Lüftungsfunktion. Bei einer Luftheizung deckt die Nachheizung der Zuluft den verbleibenden Heizwärmebedarf; ein elektrisches Register braucht keine zusätzliche Hilfsenergie, ein wasserführendes geht mit seiner Pumpe in Teil 5 ein.

Für die Kühlung im Wohnbau kennt Teil 6 zwei Besonderheiten:

  • Der Teilkühlfaktor berücksichtigt, dass meist nur ein Teil der Wohnung gekühlt wird: gekühlte Fläche geteilt durch Nettogrundfläche.
  • Der Ankühlfaktor berücksichtigt, dass viele Systeme – etwa eine Wärmepumpe mit passiver Kühlung über die Fußbodenheizung – den Kältebedarf nicht vollständig decken. Systeme, die für Vollkühlung geeignet sind, rechnen mit dem Faktor 1.

Im Standardfall sind das Heizungs- oder Lüftungssysteme mit Kühloption. Den Kühlbedarf selbst bestimmt Teil 2; eine Auslegung ersetzt die Bilanz nicht.

Was das GModG für Lüftungsanlagen verlangt

Die Norm rechnet, das Gesetz entscheidet, ob die Rechnung angesetzt werden darf. Nach § 28 GModG ist die Anrechnung der Wärmerückgewinnung oder eines geregelt verminderten Luftwechsels im Wohngebäude nur zulässig, wenn

  1. die Dichtheit des Gebäudes nach § 13 in Verbindung mit § 26 nachgewiesen ist,
  2. die Nutzer die Luftvolumenströme jeder Nutzeinheit beeinflussen können und
  3. die aus der Abluft gewonnene Wärme vorrangig vor der Wärme des Heizsystems genutzt wird.

Die Kennwerte der Anlage sind nach den anerkannten Regeln der Technik oder aus der Zulassung des Produkts zu bestimmen. Für Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen eine nicht größer als 50 m² ist, entfällt die Bedingung zur Nutzerbeeinflussung.

Ab 01.01.2027 (Artikel 2 Nr. 15 i. V. m. Artikel 9 Abs. 2) wird § 28 angepasst: Alternativ zur Nutzerbeeinflussung genügt eine bedarfsgeführte Regelung über geeignete Führungsgrößen, und die Kennwerte dürfen den Herstellerangaben nach der EU-Ökodesign-Verordnung für Lüftungsanlagen (EU) 1253/2014 entnommen werden. Gleichzeitig wechselt der Normverweis in § 20 Abs. 1 auf DIN/TS 18599:2025-10. Nach der Sichtung des Büros sind in dieser Ausgabe nur die Teile 1, 2 und 10 inhaltlich geändert; für die Wohnungslüftung neu ist in Teil 10 eine dritte Stufe des Nutzungsluftwechsels für raumweise bedarfsgeführte Geräte.

Umsetzung in den Werkzeugen dieser Site

Die Rechenkerne dieser Site bilden die Wohnungslüftung so ab, wie Teil 6 es vorsieht: Infiltration, Fensterlüftung und mechanische Lüftung werden getrennt geführt, die Wärmerückgewinnung wirkt über die Zulufttemperatur in der Monatsbilanz und nicht über einen pauschal verkleinerten Luftwechsel. Ohne eigene Angabe wird mit dem Standard-Anlagenluftwechsel von 0,4 h⁻¹ gerechnet. Geprüft werden die Rechenkerne an den veröffentlichten Vergleichsberechnungen der 18599 Gütegemeinschaft.

Für die Auslegung der Anlage selbst – Luftmengen je Raum, Lüftungskonzept – ist der Lüftungsrechner der richtige Einstieg. Wie die Lüftungswärmesenke in die Monatsbilanz eingeht, erklärt der Artikel zu Teil 2; die Heizungsseite behandelt Teil 5.

Häufige Fragen

Was regelt DIN V 18599 Teil 6?

Teil 6 bewertet Wohnungslüftungsanlagen, Luftheizungsanlagen und Kühlsysteme im Wohnungsbau. Er liefert Zulufttemperatur und Anlagenluftwechsel an Teil 2 sowie Wärmeverluste und Hilfsenergie an Teil 1. Für Nichtwohngebäude ist Teil 7 zuständig.

Wie wird eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung angerechnet?

Die Wärmerückgewinnung erhöht die Zulufttemperatur und verkleinert damit die Lüftungswärmesenke in der Monatsbilanz. Angesetzt wird der geprüfte Temperaturänderungsgrad des Geräts, gegebenenfalls korrigiert um Frostschutz, Aufstellort und Leckage. Ohne Produktwert gilt der Standardwert 0,60.

Senkt eine reine Abluftanlage den Heizwärmebedarf?

Nicht über eine Wärmerückgewinnung, denn sie gewinnt keine Wärme zurück. Ihr Luftwechsel geht über die Fensterlüftung in Teil 2 ein. Energetisch zählt vor allem der Ventilatorstrom, bei einer Abluft-Wärmepumpe zusätzlich deren Wärmeerzeugung.

Welche Voraussetzungen stellt das GModG an die Anrechnung?

Nach § 28 muss die Gebäudedichtheit nachgewiesen sein, die Nutzer müssen die Luftmengen je Nutzeinheit beeinflussen können und die zurückgewonnene Wärme muss vorrangig genutzt werden. Ab 2027 genügt statt der Nutzerbeeinflussung auch eine bedarfsgeführte Regelung.

Wie werden Luftheizung und Lüftungswärmepumpe bilanziert?

Beide gelten als Wärmeerzeuger. Ihre Heizfunktion verändert den Nutzwärmebedarf nicht, sie wird mit Erzeugerwärmeabgabe, Verlusten und Hilfsenergie in der Anlagenbilanz bewertet. Ein wasserführendes Nachheizregister geht über Teil 5 ein.

Ändert sich Teil 6 mit DIN/TS 18599:2025-10?

Nach der Sichtung des Büros sind in der neuen Ausgabe nur die Teile 1, 2 und 10 inhaltlich geändert. Für die Wohnungslüftung neu ist eine zusätzliche Stufe des Nutzungsluftwechsels für raumweise bedarfsgeführte Geräte in Teil 10. Das GModG verweist ab 01.01.2027 auf die neue Ausgabe.

Weiterlesen

← Zurück zum Leitfaden: DIN V 18599 – Berechnung, Anwendung und Praxis