Software für DIN V 18599: Normausgabe, Prüfung und Nachvollziehbarkeit

Eine Bilanz nach DIN V 18599 rechnet niemand mehr von Hand: Zonen, zwölf Monatsbilanzen, Anlagentechnik und Referenzgebäude greifen ineinander. Gute Software erkennen Sie daran, dass sie die richtige Normausgabe rechnet, an veröffentlichten Vergleichsberechnungen geprüft ist und jede Randbedingung und jeden Monatswert offenlegt. Dieser Artikel zeigt, worauf Sie achten sollten, und ordnet die Werkzeuge dieser Site ein.

Die richtige Normausgabe und der richtige Rechtsstand

Das GModG verweist bis zum 31.12.2026 auf DIN V 18599:2018-09, ab dem 01.01.2027 auf DIN/TS 18599:2025-10. Gleichzeitig ändern sich die Primärenergiefaktoren der Anlage 4, etwa für netzbezogenen Strom von 1,8 auf 1,5. Software muss im Übergang also beide Stände beherrschen und sauber trennen:

  • Stichtag statt Kalender: Nach § 111 Absatz 2 gilt für ein Bauvorhaben die Fassung zum Zeitpunkt des Bauantrags. Ein Programm, das ab Neujahr automatisch auf die neue Ausgabe umschaltet, rechnet einen Antrag vom Dezember falsch.
  • Keine Mischstände: Randbedingungen, Tabellen und Faktoren müssen zur gewählten Ausgabe passen. Eine Bilanz halb nach 2018-09 und halb nach 2025-10 ist weder das eine noch das andere.
  • Stempel auf dem Ergebnis: Normausgabe und Rechtsstand gehören sichtbar in jede Ausgabe. Ab 2027 verlangt § 85 ohnehin, im Energieausweis das verwendete Verfahren anzugeben.

Was sich mit der neuen Ausgabe ändert, beschreibt der Artikel DIN/TS 18599:2025-10, die Gesetzesseite der Artikel DIN V 18599 im GModG.

Prüfung an Vergleichsberechnungen

Die Norm ist umfangreich und lässt Auslegungsspielräume. Ob ein Rechenkern richtig rechnet, zeigt sich erst am Vergleich mit unabhängigen Ergebnissen. Die 18599 Gütegemeinschaft e. V. hat dafür Vergleichsberechnungen veröffentlicht, in denen Beispielgebäude Schritt für Schritt mit Zwischenergebnissen durchgerechnet sind – von der Hülle über die Monatsbilanz bis zur Anlagentechnik.

Fragen Sie deshalb, ob und wie die Software an solchen Fällen geprüft wurde, und zwar an Zwischengrößen, nicht nur am Endergebnis. Ein stimmender Primärenergiebedarf kann auf sich aufhebenden Fehlern beruhen. Beachten Sie auch, auf welcher Normausgabe ein Vergleichsdokument beruht: Die Vergleichsberechnungen für den Wohnbau stützen sich teils auf die Ausgabe 2011-12. Wo sich Tabellenwerte seitdem geändert haben, muss die Abweichung erklärbar sein und nicht stillschweigend „angepasst“.

Die Rechenkerne dieser Site werden an den veröffentlichten Vergleichsberechnungen der 18599 Gütegemeinschaft geprüft. Ein Beispiel aus diesen Vergleichsberechnungen ist Schritt für Schritt erläutert.

Offene Randbedingungen statt versteckter Voreinstellungen

Viele Ergebnisse hängen weniger an der Geometrie als an Annahmen. § 25 GModG legt für den Nachweis einige davon fest, etwa Gebäudeautomation der Klasse C als Regelfall und einen Verschattungsfaktor von 0,9, soweit die Verschattung nicht genauer erfasst wird. Andere Größen wählt der Anwender, zum Beispiel die Bauschwere, den Wärmebrückenzuschlag oder die Art der Lüftung. Die Norm verlangt, im Bericht anzugeben, wo Pauschalwerte verwendet wurden.

Gute Software zeigt deshalb:

  • welche Werte gesetzlich vorgegeben, welche Normstandard und welche vom Anwender gesetzt sind,
  • wo ein Programm-Standard von der Norm abweicht – etwa wenn als Bauschwere „mittelschwer“ vorbelegt ist, obwohl die Norm ohne Nachweis „leicht“ vorsieht,
  • welche Primärenergiefaktoren mit welcher Fundstelle verwendet wurden.

Die Grundlagen der Randbedingungen erklärt der Artikel DIN V 18599 Teil 10.

Monatswerte und Nachvollziehbarkeit

Die Bilanz nach Teil 2 läuft über Monatswerte. Eine Software, die nur Jahressummen ausgibt, lässt sich nicht prüfen. Achten Sie darauf, dass je Monat mindestens Wärmesenken, Wärmequellen, Ausnutzungsgrad und Heizwärmebedarf sichtbar sind. Auch das Gesetz setzt Monatswerte voraus: Nach § 23 darf Photovoltaikstrom nur angerechnet werden, soweit der monatliche Ertrag dem monatlichen Strombedarf gegenübersteht.

Weitere Merkmale einer nachvollziehbaren Ausgabe:

  1. End- und Primärenergie getrennt nach Energieträgern und Anwendungen,
  2. das Referenzgebäude mit derselben Geometrie und nach demselben Verfahren gerechnet (§ 20 Absatz 3) und in seinen Kennwerten offen dargestellt,
  3. Flächen und Volumen mit ihrer Herleitung, ab 2027 einschließlich der Nutzfläche nach DIN 277,
  4. eine Exportmöglichkeit der Eingaben, damit ein Dritter die Rechnung wiederholen kann.

Wie die Monatsbilanz aufgebaut ist, zeigt der Artikel DIN V 18599 Teil 2.

Grenzen der Bilanzsoftware

Eine 18599-Bilanz ist kein Werkzeug für alles. Die Heizlast zur Auslegung der Heizflächen und des Wärmeerzeugers wird nach DIN EN 12831 mit eigenen Randbedingungen berechnet, der sommerliche Wärmeschutz nach DIN 4108-2 als eigener Nachweis geführt. Für Bauteile oder Anlagen, für die es weder anerkannte Regeln noch bekannt gemachte Erfahrungswerte gibt, erlaubt § 33 eine dynamisch-thermische Simulation – aber mit denselben Randbedingungen wie im Nachweis. Eine Bilanzsoftware, die diese Grenzen verwischt, erzeugt Zahlen, die im Nachweis nicht tragen.

Kurze Checkliste für die Auswahl

Bevor Sie sich für eine Berechnungssoftware entscheiden oder einen Nachweis aus fremder Software prüfen, helfen diese Fragen:

  1. Welche Normausgabe und welcher Rechtsstand stehen auf dem Ergebnis, und lassen sie sich passend zum Stichtag des Bauantrags wählen?
  2. Gibt es eine dokumentierte Prüfung an veröffentlichten Vergleichsberechnungen, einschließlich der Zwischenergebnisse?
  3. Sind gesetzliche Vorgaben, Normstandards und eigene Annahmen im Bericht unterscheidbar?
  4. Werden Monatswerte der Bilanz und die Werte des Referenzgebäudes ausgegeben?
  5. Lassen sich Eingaben exportieren, sodass die Rechnung unabhängig wiederholt werden kann?
  6. Wird die Nutzfläche nach DIN 277 für Nachweise ab 2027 erfasst, statt aus dem Volumen geschätzt?

Wer diese Punkte klären kann, hat eine belastbare Grundlage für Nachweis, Energieausweis und Beratung.

Die Werkzeuge dieser Site im Überblick

Dieses Büro rechnet mit eigenen Rechenkernen, die im Browser laufen und dieselben Daten über alle Werkzeuge teilen:

  • Wärmeschutznachweis – strukturierte Erfassung der Gebäudedaten, Berechnung nach DIN V 18599 und GModG mit U-Werten, H'T, Jahres-Primärenergiebedarf und Vergleich mit dem Referenzgebäude. Jeder Nachweis wird von einem Ingenieur geprüft. Normausgabe und Rechtsstand lassen sich umschalten; eine Rechnung nach der Ausgabe 2025-10 ist bis Jahresende als Vergleichsrechnung gekennzeichnet.
  • Referenzgebäude-Vergleich – H'T, Primärenergiebedarf und U-Werte Ihres Gebäudes neben den Werten des Referenzgebäudes.
  • DIN-18599-Bibliothek – die Rechenwege des Wärmeschutznachweises, je Berechnung mit Normstelle und Nachweis am Vergleichsdokument.
  • Rechner zur freien Nutzung für Eingangsgrößen und Nachbarnachweise: U-Wert, sommerlicher Wärmeschutz, Lüftung, Trinkwarmwasser und Heizlast.

Die Rechner ersetzen keinen Nachweis, sondern liefern Eingangswerte und Plausibilitätsprüfungen.

Häufige Fragen

Welche Normausgabe muss meine Software rechnen?

Für Nachweise nach heutigem Recht DIN V 18599:2018-09, ab dem 01.01.2027 DIN/TS 18599:2025-10. Maßgeblich ist bei Bauvorhaben die Fassung zum Zeitpunkt des Bauantrags, deshalb sollte die Software beide Stände getrennt anbieten.

Woran erkenne ich, ob eine Software richtig rechnet?

An einer nachvollziehbaren Prüfung gegen unabhängige Vergleichsberechnungen, etwa die der 18599 Gütegemeinschaft, und zwar an Zwischengrößen wie Monatswerten der Bilanz. Ein einzelner stimmender Endwert sagt wenig.

Warum sind Monatswerte so wichtig?

Die Norm bilanziert monatlich, und das Gesetz verlangt für die Anrechnung von Photovoltaikstrom einen monatlichen Abgleich von Ertrag und Bedarf. Nur mit Monatswerten lässt sich eine Rechnung prüfen und ein Fehler eingrenzen.

Darf eine Software eigene Standardwerte setzen?

Voreinstellungen sind üblich, müssen aber erkennbar sein. Wo das Gesetz Randbedingungen festlegt, gelten diese; wo Pauschalwerte der Norm oder Programm-Standards verwendet werden, gehört das in den Bericht.

Ersetzt die Bilanzsoftware die Heizlastberechnung?

Nein. Die Heizlast für die Auslegung wird nach DIN EN 12831 mit eigenen Randbedingungen gerechnet. Die Bilanz nach DIN V 18599 bewertet den Jahresenergiebedarf, nicht die Leistung einzelner Räume.

Kann ich die Rechner dieser Site für einen Nachweis verwenden?

Die Rechner sind zur freien Nutzung gedacht und liefern Eingangsgrößen und Plausibilitätsprüfungen. Einen vollständigen Nachweis nach GModG erstellt das Büro im Wärmeschutznachweis, der von einem Ingenieur geprüft wird.

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