Digitaler Gebäudepass und EPBD: Gebäudedaten, Energieausweis, Renovierungspass

Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Richtlinie (EU) 2024/1275) verlangt maschinenlesbare Energieausweise, führt den Renovierungspass ein und baut Datenbanken für die Gebäudeeffizienz auf. Der digitale Gebäudepass dieses Büros bündelt diese Daten für ein Gebäude an einem Ort: Energieausweis, Sanierungsschritte, Nachweise und Dokumente — mit abgestuftem Zugang für Eigentümer, Makler, Banken und Verwalter.

Dieser Themenbereich führt zur Produktseite des Gebäudepasses, zur Richtlinie im Volltext mit Erläuterungen und zu den Seiten, die zeigen, wie Energieausweis und Renovierungspass zusammenhängen.

1. Der digitale Gebäudepass

Funktionen, Zugang und ein Beispiel aus der Praxis.

2. EPBD: der europäische Rahmen

Die Richtlinie im Volltext und ihre Umsetzung im GModG.

3. Energieausweis und Gebäudedaten

Vom Papier zum Datensatz: Energieausweis, Verbrauch und Pflichtangaben.

4. Sanierung und Renovierungspass

Sanierungsschritte, die im Pass mitgeführt werden.

5. Für Makler und Banken

Wie Partner mit dem Pass arbeiten.

6. Technische Dokumentation

Fachliche Grundlagen und Entwicklungsstand der Plattform.

Häufige Fragen

Was ist ein digitaler Gebäudepass?

Eine digitale Akte des Gebäudes, die Energieausweis, Sanierungsschritte, Nachweise und Dokumente an einem Ort zusammenführt und über Gebäude-ID, PIN oder Zugangscode abgestuft freigegeben wird.

Was verlangt die EPBD vom Energieausweis?

Die Richtlinie verlangt unter anderem maschinenlesbare Ausweise und eine einheitliche Skala; in Deutschland setzt das GModG die Vorgaben schrittweise um.

Ist der Renovierungspass Pflicht?

Die EPBD verpflichtet die Mitgliedstaaten, ein Renovierungspass-System einzuführen; eine Pflicht für Eigentümer, einen Pass erstellen zu lassen, ergibt sich daraus nicht unmittelbar.

Wer sieht die Daten im Gebäudepass?

Der Eigentümer entscheidet: Er gibt einzelnen Rollen wie Makler, Bank oder Verwalter einen Zugang mit festgelegtem Umfang und kann ihn jederzeit widerrufen.