EPBD-konforme Energieausweis-Muster in Deutschland
Executive Summary
Stand 10. Juni 2026 habe ich keine neu veröffentlichten, bereits amtlich verfügbaren deutschen Energieausweis-Muster gefunden, die ausdrücklich die neue EPBD 2024 vollständig umsetzen. In den maßgeblichen amtlichen Quellen wird vielmehr weiterhin darauf verwiesen, dass die zuletzt geänderten verbindlichen Muster die zum Rechtsstand GEG 2024 sind und im Rahmen einer Bekanntmachung vom 1. Dezember 2023 im Bundesanzeiger am 8. Dezember 2023 veröffentlicht wurden. Diese Muster sind gegenwärtig die verbindlich zu verwendenden Formulare für Energieausweise nach deutschem Recht.
Die rechtliche Ursache ist klar: Die EPBD-Recast-Richtlinie 2024/1275 verlangt zwar, dass nationale Energieausweise bis zum 29. Mai 2026 der Vorlage in Anhang V entsprechen, Deutschland hat diese Vorgaben aber nach den von mir gefundenen Primärquellen noch nicht in Gestalt neuer amtlicher Ausweis-Muster veröffentlicht. Zwar liegt inzwischen ein Kabinettsentwurf für ein Gebäudemodernisierungsgesetz vor, der ausdrücklich der EPBD-Umsetzung dient und den Inhalt des Energieausweises deutlich erweitert. Dieser Entwurf befand sich jedoch zum Recherchestichtag noch im Gesetzgebungsverfahren; ein darauf beruhendes neues Muster im Bundesanzeiger konnte ich nicht nachweisen.
Für die Praxis bedeutet das: Heute auszustellende Energieausweise in Deutschland müssen weiterhin nach den amtlichen GEG-2024-Mustern erfolgen. Diese sind nicht freiwillig, sondern zwingend. Die vom BBSR bereitgestellten Druck- und Downloadangebote sind hingegen freiwillige Hilfsmittel; rechtsverbindlich bleibt die im Bundesanzeiger bekannt gemachte Musterfassung. Wer „EPBD-konforme“ Muster im engeren Sinn sucht, sollte derzeit noch nicht auf eine neue amtliche Vorlage warten, sondern mit den aktuell verbindlichen Mustern arbeiten und gleichzeitig die amtlichen Veröffentlichungen von Bundesanzeiger, BBSR/GEG-Infoportal sowie den Fortgang des GModG eng verfolgen.