Teil 3 — Modernisierung von bestehenden Gebäuden · Abschnitt 3 — Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden
§ 42a GModG Grüngas-/Grünheizölquote
Erläuterung aus der Praxis
Für Eigentümer von Gas- und Ölheizungen ist diese Vorschrift ein wichtiges Signal, auch wenn sie selbst noch keine unmittelbaren Pflichten enthält. Sie kündigt ein eigenes Gesetz an, das die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen soll, und richtet sich darin nicht an Hausbesitzer, sondern an die Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas. Diese sollen die zur Gebäudeheizung gelieferten Brennstoffe ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umstellen. Damit verlagert sich die Anforderung bei solchen Heizungen von der Anlagentechnik auf den Brennstoff.
In der Praxis hakt es daran, dass die konkrete Ausgestaltung der Quote, etwa Zwischenschritte, anrechenbare Brennstoffe oder Auswirkungen auf den Preis, erst mit dem angekündigten Gesetz feststehen wird. Belastbar berechnen lässt sich derzeit also noch nichts. Als Energieberater weisen wir Sie bei der Heizungsentscheidung und im Sanierungsfahrplan darauf hin, dass eine heute eingebaute Gas- oder Ölheizung über ihre Lebensdauer hinweg in diese Umstellung hineinläuft. Deshalb stellen wir die Brennstoffvariante technischen Alternativen wie Wärmepumpe oder Wärmenetz mit ihren Unsicherheiten nachvollziehbar gegenüber.
Einordnung von Dipl.-Ing. Rolf Krause, Energieberater und Bauphysiker. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist allein der Wortlaut.
Geltender Wortlaut
In einem bis zum 1. Dezember 2026 durch die Bundesregierung vorzulegenden Gesetz wird eine Grüngas-/Grünheizölquote eingeführt. Dieses Gesetz wird die Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas verpflichten, die zur Wärmeversorgung von Gebäuden in Verkehr zu bringenden Brennstoffe ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen, um den angemessenen Beitrag des Gebäudesektors zur Einhaltung der Ziele nach § 3 Absatz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes sicherzustellen.
Amtlicher Text zum Nachschlagen: gesetze-im-internet.de · Im Gesetzes-Browser öffnen (Suche über den gesamten Text) · Europäischer Ursprung: EPBD