Teil 4 — Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung · Abschnitt 3 — Einbau und Ersatz · Unterabschnitt 2 — Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik
§ 68 GModG Wärmerückgewinnung
Erläuterung aus der Praxis
Die Pflicht zur Wärmerückgewinnung trifft Bauherren, Eigentümer und die planenden TGA-Ingenieure, sobald eine Klima- oder Raumlufttechnikanlage im Sinne von § 65 Satz 1 neu eingebaut oder deren Zentralgerät erneuert wird. Auch der Tausch des Zentralgeräts in einer bestehenden Anlage löst die Anforderung aus, und die Einrichtung muss dann mindestens die Klasse H3 nach DIN EN 13053: 2007-11 erreichen. Verzichten dürfen Sie nur, wenn die rückgewonnene Wärme nicht nutzbar ist oder Zu- und Abluftsystem räumlich vollständig getrennt sind. Diese Ausnahme sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, zumal bei getrennt stehenden Geräten oft ein Kreislaufverbundsystem möglich wäre.
In der Praxis hakt es häufig im Bestand am fehlenden Platz für größere Wärmeübertrager und an der Frage, welche Werte der Klassifizierung zugrunde liegen. Maßgebend sind die Betriebsstunden aus den Nutzungsrandbedingungen der DIN V 18599-10: 2018-09 und der Außenluftvolumenstrom, nicht der Gesamtvolumenstrom einschließlich Umluft. Als Energieberater prüfe ich daher die Herstellerangaben zum Wärmerückgewinnungsgerät gegen das passende Nutzungsprofil und den tatsächlichen Außenluftanteil und bilde die Anlage anschließend in der energetischen Bilanz ab, deren rechnerische Anrechnung § 28 regelt.
Einordnung von Dipl.-Ing. Rolf Krause, Energieberater und Bauphysiker. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist allein der Wortlaut.
Geltender Wortlaut
Wird eine Anlage nach § 65 Satz 1 in Gebäude eingebaut oder ein Zentralgerät einer solchen Anlage erneuert, muss diese mit einer Einrichtung zur Wärmerückgewinnung ausgestattet sein, es sei denn, die rückgewonnene Wärme kann nicht genutzt werden oder das Zu- und das Abluftsystem sind räumlich vollständig getrennt. Die Einrichtung zur Wärmerückgewinnung muss mindestens der DIN EN 13053: 2007-11 Klassifizierung H3 entsprechen. Für die Betriebsstundenzahl sind die Nutzungsrandbedingungen nach DIN V 18599-10: 2018-09 und für den Luftvolumenstrom der Außenluftvolumenstrom maßgebend.
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