Teil 4 — Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung · Abschnitt 3 — Einbau und Ersatz · Unterabschnitt 2 — Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik
§ 65 GModG Begrenzung der elektrischen Leistung
Erläuterung aus der Praxis
Die Begrenzung trifft Bauherren, Eigentümer und vor allem TGA-Planer größerer Anlagen, typischerweise in Büro-, Schul- oder Gewerbebauten. Sie greift, sobald eine Klimaanlage mit mehr als 12 Kilowatt Kältenennleistung oder eine Zu- und Abluftanlage ab 4 000 Kubikmetern Zuluft je Stunde eingebaut wird, aber auch, wenn Sie bei einer solchen Anlage nur das Zentralgerät oder das Kanalnetz erneuern. Verlangt wird, dass die Ventilatoren beim Auslegungsvolumenstrom den Grenzwert der spezifischen Ventilatorleistung nach DIN EN 16798-3 Kategorie 4 einhalten, entweder jeder Einzelventilator für sich oder alle Zu- und Abluftventilatoren im gewichteten Mittel. Für Gas- und Schwebstofffilter sowie für Wärmerückführung der Klasse H2 dürfen die in der Norm vorgesehenen Zuschläge angerechnet werden, was bei hochwertiger Filterung und Wärmerückgewinnung oft den nötigen Spielraum schafft.
In der Praxis hakt es häufig am Druckverlust. Enge Schächte, verwinkelte Kanalführungen oder ein alter, beibehaltener Kanalbestand beim Tausch des Zentralgeräts treiben die Ventilatorleistung schnell über den Grenzwert. Hinzu kommt, dass Herstellerangaben mitunter für einen anderen Betriebspunkt als den Auslegungsvolumenstrom gelten. Als Energieberater prüfen wir deshalb die Ventilatordaten am richtigen Betriebspunkt, rechnen die spezifische Ventilatorleistung einschließlich der zulässigen Zuschläge nach und dokumentieren den Abgleich mit dem Grenzwert nachvollziehbar für den Nachweis.
Einordnung von Dipl.-Ing. Rolf Krause, Energieberater und Bauphysiker. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist allein der Wortlaut.
Geltender Wortlaut
Beim Einbau einer Klimaanlage, die eine Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt hat, und einer raumlufttechnischen Anlage mit Zu- und Abluftfunktion, die für einen Volumenstrom der Zuluft von wenigstens 4 000 Kubikmetern je Stunde ausgelegt ist, in ein Gebäude sowie bei der Erneuerung von einem Zentralgerät oder Luftkanalsystem einer solchen Anlage muss diese Anlage so ausgeführt werden, dass bei Auslegungsvolumenstrom der Grenzwert für die spezifische Ventilatorleistung nach DIN EN 16798-3: 2017-11 Kategorie 4 nicht überschritten wird von 1. der auf das Fördervolumen bezogenen elektrischen Leistung der Einzelventilatoren oder 2. dem gewichteten Mittelwert der auf das jeweilige Fördervolumen bezogenen elektrischen Leistung aller Zu- und Abluftventilatoren.Der Grenzwert für die spezifische Ventilatorleistung der Kategorie 4 kann um Zuschläge nach DIN EN 16798: 2017-11 Abschnitt 9.5.2.2 für Gas- und Schwebstofffilter- sowie Wärmerückführungsbauteile der Klasse H2 nach DIN EN 13053: 2012-02 erweitert werden.
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