Teil 3 — Modernisierung von bestehenden Gebäuden · Abschnitt 3 — Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden
§ 46 GModG Einbau einer Stromdirektheizung
Erläuterung aus der Praxis
Wer in einem bestehenden Wohngebäude eine Stromdirektheizung einbauen möchte, etwa Infrarotpaneele, Elektro-Flächenheizungen oder elektrische Konvektoren als Hauptheizung, muss vorher nachweisen, dass die Gebäudehülle deutlich besser ist als gefordert. Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 müssen um mindestens 30 Prozent unterschritten werden, was in der Praxis meist nur bei sehr gut gedämmten oder umfassend sanierten Gebäuden gelingt. Ausgenommen sind Eigentümer, die in einem Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen eine davon selbst bewohnen, sowie der reine Austausch einer vorhandenen Einzelraum-Stromdirektheizung gegen eine neue.
Typischerweise hakt es daran, dass Eigentümer und Vermieter den Einbau für eine einfache Installationsentscheidung halten und erst spät merken, dass ohne rechnerischen Nachweis kein zulässiger Einbau möglich ist. Unklar ist oft auch, ob bereits ein Austausch im Sinne der Ausnahme vorliegt oder ob es sich um eine neue Heizung handelt, etwa wenn statt einzelner Geräte ein anderes System eingebaut wird. Als Energieberater prüfen wir zunächst, ob eine der Ausnahmen greift. Andernfalls bilanzieren wir den baulichen Wärmeschutz des Gebäudes nach den §§ 16 und 19 und dokumentieren, ob der geforderte Abstand von 30 Prozent erreicht wird oder welche Dämmmaßnahmen dafür noch nötig wären.
Einordnung von Dipl.-Ing. Rolf Krause, Energieberater und Bauphysiker. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist allein der Wortlaut.
Geltender Wortlaut
(1) Eine Stromdirektheizung darf in ein bestehendes Gebäude mit Wohnungen nur eingebaut werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 30 Prozent unterschreitet. Satz 1 ist nicht anzuwenden in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt.
(2) Absatz 1 ist nicht beim Austausch einer bestehenden Einzelraum-Stromdirektheizung anzuwenden.
Amtlicher Text zum Nachschlagen: gesetze-im-internet.de · Im Gesetzes-Browser öffnen (Suche über den gesamten Text) · Europäischer Ursprung: EPBD