Anhang II EPBD Vorlage für die nationalen Gebäuderenovierungspläne

Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Fassung vom 24. April 2024, veröffentlicht am 8. Mai 2024; in Kraft seit 28. Mai 2024

Erläuterung aus der Praxis

Anhang II richtet sich nicht an Eigentümer, Bauherren oder Planer, sondern ausschließlich an die Mitgliedstaaten. Er legt fest, welche Daten, Ziele und Maßnahmen ein nationaler Gebäuderenovierungsplan enthalten muss, von der Bestandsübersicht nach Effizienzklassen über Fahrpläne für 2030, 2040 und 2050 bis zum öffentlichen und privaten Investitionsbedarf. Unmittelbare Pflichten für ein einzelnes Gebäude ergeben sich daraus nicht. Aufschlussreich ist die Vorlage dennoch, weil der Plan zeigt, wohin die künftigen Anforderungen gehen. Darin werden unter anderem die Schwellenwerte für neue und renovierte Nullemissionsgebäude, die Mindestvorgaben für Nichtwohngebäude, der nationale Pfad für den Wohngebäudebestand mit Meilensteinen für 2030 und 2035 sowie die Definition der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz festgelegt, ebenso der Weg zum vollständigen Ausstieg aus fossil betriebenen Heizkesseln bis 2040.

In der Praxis hakt es daran, dass diese Zielwerte erst mit dem veröffentlichten Plan und seiner Umsetzung ins nationale Recht verbindlich werden, sodass Sanierungen heute oft mit Unsicherheit geplant werden. Als Energieberater werte ich den Plan aus, sobald er vorliegt, und prüfe, ob Ihr Gebäude voraussichtlich zu den Segmenten mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz gehört. Einen Sanierungsfahrplan stimme ich so auf die angestrebten Zielniveaus ab, dass heute ausgeführte Einzelmaßnahmen später nicht nachgebessert werden müssen.

Einordnung von Dipl.-Ing. Rolf Krause, Energieberater und Bauphysiker. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist allein der Wortlaut.

Wortlaut

Artikel 3 der vorliegenden RichtlinieObligatorische IndikatorenFakultative Indikatoren
a)Überblick über den nationalen Gebäudebestand
—nach Gebäudeart (einschließlich öffentlicher Gebäude und Sozialwohnungen)
—nach Gesamtenergieeffizienzklasse
—Niedrigstenergiegebäude
—Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz (einschließlich einer Definition)
—die 43 % der Wohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz
—Schätzung des Anteils der gemäß Artikel 9 Absatz 6 Buchstabe b ausgenommenen Gebäude
—nach Gebäudealter
—nach Gebäudegröße
—nach Klimazone
—Abriss (Anzahl und Gesamtfläche(m2))
Anzahl der Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz: —nach Gebäudeart (einschließlich öffentlicher Gebäude)
—nach Gesamtenergieeffizienzklasse
—nach Bauzeitraum
Jährliche Renovierungsquoten: Anzahl der Gebäude und Gesamtfläche (in m2): —nach Gebäudeart
—auf das Niveau von Niedrigstenergiegebäuden und/oder Nullemissionsgebäuden
—nach Renovierungsumfang (gewichtete durchschnittliche Renovierung)
—öffentliche Gebäude
Jährlicher Primär- und Endenergieverbrauch (in kt RÖE): —nach Gebäudeart
—nach Endverbrauch
—Wohngebäude
—Nichtwohngebäude
—öffentliche Gebäude
—für verschiedene Nutzungszwecke
—am Standort
—außerhalb des Standorts
Jährliche betriebsbedingte Treibhausgasemissionen (in kg CO2eq/(m2.a): —nach Gebäudeart
—nach Gebäudeart
—nach Gebäudeart
Marktbarrieren und Marktversagen (Beschreibung): —divergierende Anreize
—Kapazität des Bau- und des Energiesektors
—verwaltungstechnischer Art
—finanzieller Art
—technischer Art
—Aspekte der Sensibilisierung
—Sonstige
—Energiedienstleistungsunternehmen
—Bauunternehmen
—Architekten und Ingenieure
—qualifizierten Arbeitskräfte
—zentralen Anlaufstellen
—KMU im Bau-/Renovierungssektor
—Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und von Bürgerinnen und Bürgern geleitete Renovierungsinitiativen
—Architekten/Ingenieure/qualifizierte Arbeitskräfte, die in den Ruhestand gehen
—Architekten/Ingenieure/qualifizierte Arbeitskräfte, die in den Markt eintreten
—junge Menschen in der Branche
—Frauen in der Branche
Energiearmut (Definition): —Anteil der von Energiearmut betroffenen Menschen in %
—Anteil des verfügbaren Haushaltseinkommens, das für Energie aufgewendet wird
—Bevölkerung, die in unangemessenen Wohnverhältnissen (z. B. undichtes Dach) oder unter unangemessenen thermischen Komfortbedingungen lebt
Primärenergiefaktoren —nach Energieträger
—Faktor der nicht erneuerbaren Primärenergie
—Faktor der erneuerbaren Primärenergie
—Gesamtprimärenergiefaktor
Definition von Niedrigstenergiegebäude für neue und bestehende GebäudeÜberblick über den rechtlichen und administrativen Rahmen
Kostenoptimale Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz für neue und bestehende Gebäude
b)Fahrplan für 2030, 2040, 2050
—nach Gebäudeart
—Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz
—die 43 % der Wohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz
—Kriterien für die Ausnahme einzelner Nichtwohngebäude
—geschätzter Anteil der ausgenommenen Nichtwohngebäude
—Schätzung gleichwertiger Verbesserungen der Gesamtenergieeffizienz aufgrund ausgenommener Nichtwohngebäude
—nach Gebäudeart
—nach Renovierungsumfang
Ziele für den voraussichtlichen Primär- und Endenergieverbrauch (in kt RÖE): —nach Gebäudeart
—nach Endverbrauch
—nach Gebäudeart
Ziele für die voraussichtlichen betriebsbedingten Treibhausgasemissionen (in kg CO2eq/(m2.a) —nach Gebäudeart
—nach Gebäudeart
—nach Gebäudeart
Voraussichtliche weiter reichende Vorteile: —Verringerung des Anteils der von Energiearmut betroffenen Menschen in %
—Schaffung neuer Arbeitsplätze
—Steigerung des BIP (Anteil und Betrag in Mrd. EUR)
Beitrag des Mitgliedstaats zur Erreichung der Energieeffizienzziele der Union gemäß Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2023/1791, der auf die Renovierung seines Gebäudebestands zurückzuführen ist (Anteil und Menge in kt RÖE
Beitrag des Mitgliedstaats zur Erreichung der Ziele der Union für erneuerbare Energie gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001, der auf die Renovierung seines Gebäudebestands zurückzuführen ist (Anteil, installierte MW oder erzeugte GWh):
c)Überblick über die umgesetzten und geplanten Strategien und Maßnahmen
a)Ermittlung kosteneffizienter Konzepte für Renovierungen für verschiedene Gebäudearten und Klimazonen, wobei potenzielle einschlägige Auslösepunkte im Lebenszyklus des Gebäudes berücksichtigt werden sollten;
b)nationale Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz gemäß Artikel 9 und andere Strategien und Maßnahmen, die auf die Segmente des nationalen Gebäudebestands mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz ausgerichtet sind, einschließlich Schutzmaßnahmen gemäß Artikel 17 Absatz 19;
c)Förderung umfassender Renovierungen von Gebäuden, einschließlich umfassender Renovierungen in mehreren Stufen;
d)Stärkung und Schutz schutzbedürftiger Kunden und Verringerung der Energiearmut, einschließlich Strategien und Maßnahmen gemäß Artikel 24 der Richtlinie (EU) 2023/1791, sowie Erschwinglichkeit von Wohnraum;
e)Einrichtung zentraler Anlaufstellen oder ähnlicher Mechanismen gemäß Artikel 18 für die Bereitstellung technischer, administrativer und finanzieller Beratung und Unterstützung;
f)Dekarbonisierung der Wärme- und Kälteversorgung, auch durch Fernwärme- und Fernkältenetze, und schrittweiser Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in der Wärme- und Kälteversorgung im Hinblick auf einen vollständigen Ausstieg aus mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln bis 2040;
g)Vermeidung und hochwertige Behandlung von Bau- und Abbruchabfällen im Einklang mit der Richtlinie 2008/98/EG, insbesondere im Hinblick auf die Abfallhierachie, und den Zielen der Kreislaufwirtschaft;
h)Förderung erneuerbarer Energiequellen in Gebäuden im Einklang mit dem indikativen Ziel für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen im Gebäudesektor gemäß Artikel 15a Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 [geänderte Erneuerbare-Energien-Richtlinie];
i)Einsatz von Solarenergieanlagen auf Gebäuden;
j)Verringerung der Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit dem Bau, der Renovierung, dem Betrieb und dem Ende der Lebensdauer von Gebäuden sowie die Nutzung der CO2-Entfernung;
k)Förderung von Stadtteil- und Nachbarschaftskonzepten und integrierten Renovierungsprogrammen auf Stadtteilebene, bei denen Themen wie Energie, Mobilität, grüne Infrastruktur, Abfall- und Wasseraufbereitung sowie andere Aspekte der Stadtplanung sowie lokale und regionale Ressourcen, Kreislaufwirtschaft und Suffizienz berücksichtigt werden können;
l)Verbesserung von Gebäuden, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befinden, einschließlich Strategien und Maßnahmen gemäß den Artikeln 5, 6 und 7 der Richtlinie (EU) 2023/1791;
m)Förderung intelligenter Technologien und von Infrastrukturen in Gebäuden für eine nachhaltige Mobilität;
n)Beseitigung von Marktbarrieren und Marktversagen;
o)Schließen von Qualifikationslücken sowie gezielte Förderung von Bildungs-, Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten im Bausektor sowie in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energie (im öffentlichen Sektor oder in der Privatwirtschaft), um sicherzustellen, dass genügend Arbeitskräfte mit einem angemessenen Qualifikationsniveau vorhanden sind, das dem Bedarf im Bausektor entspricht, mit besonderem Schwerpunkt auf den unterrepräsentierten Gruppen;
p)Sensibilisierungskampagnen und andere Beratungsinstrumente sowie
q)Förderung modularer und industrialisierter Lösungen für Bau und Gebäuderenovierung.
—Bezeichnung der Strategie oder Maßnahme
—Kurze Beschreibung (genauer Umfang, Ziel und Funktionsweise)
—Quantifiziertes Ziel
—Art der Strategie oder Maßnahme (z. B. Maßnahme legislativer, wirtschaftlicher, steuerlicher Art; Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme, Sensibilisierungsmaßnahme)
—Vorgesehene Haushaltsmittel und Finanzierungsquellen
—Für die Umsetzung der Strategie oder Maßnahme zuständige Stellen
—Voraussichtliche Wirkung
—Stand der Durchführung
—Datum des Inkrafttretens
—Durchführungszeitraum
a)Erhöhung der Klimaresilienz von Gebäuden;
b)Förderung des Energiedienstleistungsmarktes;
c)Verbesserung des Brandschutzes;
d)Stärkung der Katastrophenresilienz, einschließlich Risiken im Zusammenhang mit intensiven seismischen Aktivitäten;
e)Entfernung gefährlicher Stoffe einschließlich Asbest:
f)Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen;
g)Rolle von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften bei Distrikt- und Nachbarschaftskonzepten;
h)Beheben von Missverhältnissen bei personellen Kapazitäten sowie
i)Maßnahmen zur Verbesserung der Raumklimaqualität.
—Verwaltungsressourcen und -kapazitäten
—abgedeckte(r) Bereich(e)
—Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz
—Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz
—Energiearmut, Sozialwohnungen
—öffentliche Gebäude
—Wohngebäude (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser)
—Nichtwohngebäude
—Industrie
—erneuerbare Energiequellen
—Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in der Wärme- und Kälteversorgung
—Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen
—Kreislaufwirtschaft und Abfall
—zentrale Anlaufstellen
—Renovierungspässe
—intelligente Technologien
—nachhaltige Mobilität betreffende Aspekte in Gebäuden
—Quartiers- und Nachbarschaftsansätze
—Kompetenzen, Aus- und Weiterbildung
—Sensibilisierungskampagnen und Beratungsinstrumente
d)Übersicht über den Investitionsbedarf, die Finanzierungsquellen und die Verwaltungsressourcen
—Gesamtinvestitionsbedarf für 2030, 2040, 2050 (in Mio. EUR)
—öffentliche Investitionen (in Mio. EUR)
—private Investitionen (in Mio. EUR)
—Haushaltsmittel
e)Schwellenwerte von neuen und renovierten Nullemissionsgebäuden gemäß Artikel 11
—Schwellenwerte für betriebsbedingte Treibhausgasemissionen von neuen Nullemissionsgebäuden
—Schwellenwerte für betriebsbedingte Treibhausgasemissionen von renovierten Nullemissionsgebäuden
—Schwellenwerte für den jährlichen Primärenergieverbrauch von neuen Nullemissionsgebäuden
—Schwellenwerte für den jährlichen Primärenergieverbrauch von renovierten Nullemissionsgebäuden
f)Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz für Nichtwohngebäude
—Maximale Schwellenwerte für die Gesamtenergieeffizienz gemäß Artikel 9 Absatz 1
g)Nationaler Pfad für die schrittweise Renovierung des Wohngebäudebestands
—Der nationale Pfad für die schrittweise Renovierung des Wohngebäudebestands, einschließlich der Meilensteine für 2030 und 2035 für den durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs in kWh/(m2.a), gemäß Artikel 9 Absatz 2

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