Artikel 36 EPBD Aufhebung

Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Fassung vom 24. April 2024, veröffentlicht am 8. Mai 2024; in Kraft seit 28. Mai 2024

Erläuterung aus der Praxis

Für Eigentümer, Bauherren und Planer hat diese Vorschrift keine unmittelbaren Pflichten zur Folge. Sie ist eine reine Verfahrens- und Übergangsregel, die das Verhältnis zwischen alter und neuer EU-Gebäuderichtlinie ordnet. Mit Wirkung vom 30. Mai 2026 wird die bisherige Richtlinie 2010/31/EU samt ihren Änderungen aufgehoben, und maßgeblich ist dann allein die Richtlinie (EU) 2024/1275. Die Umsetzungsfristen, die den Mitgliedstaaten für die früheren Richtlinien gesetzt waren, bleiben davon unberührt.

Praktisch wichtig ist die zweite Regel: Verweist ein Gesetz, eine Verordnung, ein Förderprogramm oder ein Vertrag noch auf die alte Richtlinie, gilt dieser Verweis als Verweis auf die neue. Welcher Artikel dem früheren entspricht, ergibt sich aus der Entsprechungstabelle in Anhang X. In der Praxis hakt es oft daran, dass ältere Merkblätter, Ausschreibungen oder Gutachten noch Artikelnummern der Fassung von 2010 nennen, die in der neuen Richtlinie anders nummeriert oder inhaltlich weiterentwickelt sind. Als Energieberater gleiche ich solche Verweise anhand der Tabelle ab und prüfe, ob die Anforderungen nach der neuen Fassung tatsächlich gleich geblieben sind. Für Ihr konkretes Vorhaben bleibt ohnehin das nationale Recht entscheidend, also das Gebäudemodernisierungsgesetz, das die EU-Vorgaben umsetzt.

Einordnung von Dipl.-Ing. Rolf Krause, Energieberater und Bauphysiker. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist allein der Wortlaut.

Wortlaut

Die Richtlinie 2010/31/EU in der Fassung der in Anhang IX Teil A aufgeführten Rechtsakte wird unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der in Anhang IX Teil B genannten Fristen für die Umsetzung der dort genannten Richtlinien in innerstaatliches Recht und der Zeitpunkte ihrer Anwendung mit Wirkung vom 30. Mai 2026 aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang X zu lesen.

Amtlicher Text zum Nachschlagen: EUR-Lex — amtliches Amtsblatt · Im Gesetzes-Browser öffnen (Suche über den gesamten Text) · Deutsche Umsetzung: GModG