Artikel 26 EPBD Zertifizierung von Baufachleuten
Erläuterung aus der Praxis
Die Vorschrift richtet sich an die Mitgliedstaaten, nicht direkt an Eigentümer oder Handwerksbetriebe. Sie sollen dafür sorgen, dass Baufachleute, die integrierte Renovierungsarbeiten ausführen, ausreichend qualifiziert sind, und, soweit angemessen und realisierbar, Zertifizierungs- oder gleichwertige Qualifizierungssysteme für solche Anbieter bereitstellen. Gemeint sind Sanierungen, bei denen Gebäudehülle, Anlagentechnik und gegebenenfalls erneuerbare Energien als Gesamtpaket betrachtet werden. Für Sie als Eigentümer wird das erst dann spürbar, wenn der nationale Gesetzgeber konkrete Nachweise einführt, die etwa bei Ausschreibungen oder Förderanträgen verlangt werden.
In der Praxis hakt es selten am einzelnen Gewerk, sondern an den Schnittstellen: Der Fensterbauer kennt den Anschluss an die Dämmung nicht, der Heizungsbauer legt die Wärmepumpe ohne Rücksicht auf die geplante Hüllensanierung aus. Genau diese Abstimmung soll ein Qualifikationsnachweis für integrierte Renovierungen absichern. Als Energieberater prüfe ich deshalb schon heute, ob die beteiligten Betriebe die vorgesehenen Maßnahmen fachgerecht und aufeinander abgestimmt umsetzen können. Ich achte auf Details wie Luftdichtheit, Wärmebrücken und die Dimensionierung der Anlagentechnik und begleite die Ausführung, damit die berechnete Wirkung der Sanierung tatsächlich erreicht wird.
Einordnung von Dipl.-Ing. Rolf Krause, Energieberater und Bauphysiker. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist allein der Wortlaut.
Wortlaut
(1) Die Mitgliedstaaten stellen im Einklang mit Artikel 3 und Anhang II der vorliegenden Richtlinie und mit Artikel 28 der Richtlinie (EU) 2023/1791 ein angemessenes Kompetenzniveau für Baufachleute sicher, die integrierte Renovierungsarbeiten durchführen.
(2) Soweit angemessen und realisierbar stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass Zertifizierungs- oder gleichwertige Qualifizierungssysteme für Anbieter integrierter Renovierungsarbeiten zur Verfügung stehen, wenn dies nicht durch Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2018/2001 oder Artikel 28 der Richtlinie (EU) 2023/1791 abgedeckt ist.
Amtlicher Text zum Nachschlagen: EUR-Lex — amtliches Amtsblatt · Im Gesetzes-Browser öffnen (Suche über den gesamten Text) · Deutsche Umsetzung: GModG