📍 Brüggen, NRW
StromdirektheizungGModGNeubauWärmepumpeCarbonheizungDIN V 18599Behaglichkeit

Stromheizung ab 2027: Was sich wirklich ändert – die Serie in der Zusammenfassung

Die Stromdirektheizung war schon nach dem GEG unter Bedingungen zulässig. Was sich zum 1. Januar 2027 ändert, ist der Maßstab. Gerechnet an einem umgesetzten Musterhaus in Brüggen nach dem Recht von 2026 und 2027: Primärenergie, Hülle, Warmwasser, Kosten der Heizflächen und Behaglichkeit.

Wer glaubt, die Stromdirektheizung werde 2027 erst erlaubt, irrt: Zulässig war sie unter Bedingungen schon nach dem GEG. Was sich zum 1. Januar 2027 ändert, ist der Maßstab. Die Serie zeigt das an einem umgesetzten Musterhaus in Brüggen, gerechnet nach dem Recht von 2026 und von 2027 – mit echten Zahlen statt Modellannahmen.

Die fünf Teile im Überblick

Teil 1 klärt eine Verwechslung: Im Gesetz stehen zweimal 0,55. Die Grenze für die Primärenergie aller Neubauten fällt 2027 weg, die Hüllgrenze für die Stromdirektheizung bleibt. Zusammen mit dem Stromfaktor 1,5 statt 1,8 und einem Referenzgebäude ohne Gaskessel schöpft eine Direktheizung mit zentralem Warmwasser die Grenze am umgesetzten Musterhaus 2026 zu 179 % aus, 2027 zu 99,9 %. Dass die Kennwerte scheinbar um 64 % steigen, liegt teils an der kleineren Bezugsfläche; in Kilowattstunden wächst die Grenze um 48 %, während der Bedarf der Direktheizung um 18 % sinkt. Mit PV und ohne Zirkulation besteht die Direktheizung schon 2026 – ab 2027 wird es also leichter, nicht erst möglich.

Teil 2 zeigt, dass nicht die Raumheizung den Strombedarf am stärksten prägt, sondern die Warmwasserbereitung. Mit Durchlauferhitzern statt zentralem Speicher mit Zirkulation sinkt der gesamte Strombedarf um rund 28 %; das Warmwasser allein braucht mit zentralem Speicher dreimal so viel Strom. Die Hülle bleibt die Eintrittskarte, und mit pauschalem Wärmebrückenzuschlag geht fast die Hälfte des zulässigen H′T an die Wärmebrücken. Ihr Nachweis ist deshalb meist günstiger als zusätzliche Dämmung.

Teil 3 rechnet die Heizflächen raumweise: Im sehr gut gedämmten Haus ist die Fußbodenheizung mit 20.013 € netto der teuerste Posten, teurer als die Wärmepumpe. Über 20 Jahre kostet die reine Carbonheizung mit Betrieb 88.120 €, die Luft/Wasser-Wärmepumpe mit Fußbodenheizung 80.714 €, die Luft/Luft-Wärmepumpe 61.022 € – Letztere nur, wenn die Wärme in alle Räume kommt.

Teil 4 verbindet beides: Eine Luft-Luft-Wärmepumpe liefert die Jahreswärme, Carbonflächen gezielten Komfort. Im eigenen Rechenbeispiel sinken die Heizstromkosten so von 1.360 auf 442 € im Jahr, bei einer Gesamtarbeitszahl von 3,08. Entscheidend ist eine Regelung mit Vorrang für die Wärmepumpe. Nach dem Wortlaut zählt allerdings auch die kleine Carbonfläche als Stromdirektheizung.

Teil 5 prüft die Behaglichkeit nach DIN EN ISO 7730: Richtig ausgelegt erreichen alle drei Systeme dieselbe Kategorie. Strahlungswärme spart im gedämmten Haus nur Zehntel Kelvin Lufttemperatur; den Unterschied machen zu heiße Deckenflächen und Luftbewegung bei Luft/Luft.

Fazit

Das Fazit: Die Stromdirektheizung wird im Neubau leichter nachweisbar, verlangt aber eine sehr gute Hülle, ein durchdachtes Warmwasserkonzept und höhere Betriebskosten. Ihre Stärke spielt sie dort aus, wo sie wenig läuft.

Die ausführlichen Beiträge folgen

Die fünf Teile der Serie erscheinen in den kommenden Wochen einzeln hier im Blog – jeweils mit den vollständigen Rechenwegen und allen Zahlen zum Musterhaus. Diese Zusammenfassung wird dann mit den einzelnen Beiträgen verlinkt.

Grundlage: Doppelrechnung am umgesetzten Musterhaus, Projekt 2026-0041, 24.10.2026; Recht 2026 mit DIN V 18599:2018-09, Recht 2027 mit DIN/TS 18599:2025-10. Die Ergebnisse gelten für dieses Haus.