Sanierungsfahrplan 2026 — Schritt für Schritt zur geförderten Sanierung
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind 2026 bis zu 70 Prozent KfW-Zuschuss für die Heizung erreichbar, dazu 20 Prozent BAFA-Förderung für Dämmung und Fenster sowie zinsgünstige Kredite bis 150.000 Euro pro Wohneinheit. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie als Eigentümer Ihren Sanierungsfahrplan erstellen lassen — von der ersten Bestandsaufnahme bis zum förderfähigen Antrag.
Auf einen Blick: Wer 2026 saniert, kombiniert idealerweise drei Töpfe: KfW 458 (Heizung), BAFA BEG-EM (Hülle) und KfW 358 (Ergänzungskredit). Der iSFP-Bonus erhöht die BAFA-Förderquote um 5 Prozentpunkte und verdoppelt die maximalen förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.
- Was ist ein Sanierungsfahrplan?
- Welche Förderung gibt es 2026?
- Der iSFP-Bonus — 5 Prozent extra Förderung
- KfW 458 — Heizungsförderung mit bis zu 70 Prozent
- BAFA Einzelmaßnahmen für Hülle und Anlage
- Ablauf: In sieben Schritten zum geförderten Projekt
- Was kostet ein Sanierungsfahrplan?
- Online-Tools für Eigentümer und Makler
- Häufige Fragen
Was ist ein Sanierungsfahrplan?
Ein Sanierungsfahrplan, oft auch iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) genannt, ist ein strukturiertes Stufenkonzept für die energetische Modernisierung eines Wohngebäudes. Er wird von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten erstellt und zeigt — abgestimmt auf Ihr Haus, Ihr Budget und Ihre Lebensplanung — welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge wirtschaftlich und energetisch sinnvoll sind.
Der Sanierungsfahrplan enthält:
- eine Bestandsanalyse der Gebäudehülle (Wand, Dach, Fenster, Bodenplatte) inklusive U-Wert-Bewertung
- die Anlagentechnik-Bewertung (Heizung, Lüftung, Warmwasser, gegebenenfalls PV)
- den Energie-Ist-Zustand mit Endenergie-, Primärenergie- und CO₂-Bilanz
- eine Maßnahmenliste mit zeitlicher Priorisierung und konkreten Kostenrahmen
- den prognostizierten Zielzustand nach Umsetzung
- einen Förderüberblick (KfW, BAFA, Landesprogramme) mit Beträgen pro Maßnahme
Der iSFP ist 15 Jahre gültig. Maßnahmen, die innerhalb dieser Frist umgesetzt werden, sichern den 5-Prozent-Zusatzbonus der BAFA — Maßnahmen außerhalb dieser Frist nicht mehr.
Hinweis: Die Empfehlungen aus dem Sanierungsfahrplan sind freiwillig. Wer einzelne Maßnahmen mit BAFA-Förderung umsetzen möchte, profitiert vom iSFP-Bonus. Für die KfW-Heizungsförderung 458 ist ein iSFP nicht zwingend, aber eine Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten ist Pflicht.
Welche Förderung gibt es 2026 für die energetische Sanierung?
Die Sanierungsförderung 2026 in Deutschland ist zweigeteilt: KfW kümmert sich um Heizung und Effizienzhaus-Komplettsanierungen, BAFA um Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik. Beide Töpfe lassen sich mit Landesprogrammen kombinieren — in NRW etwa über die NRW.BANK oder regionale Klimaschutzfonds.
| Programm | Was wird gefördert? | Höhe | Kontakt |
|---|---|---|---|
| KfW 458 | Heizungstausch (Wärmepumpe, Pellet, Solarthermie) | 30 – 70 % Zuschuss, max. 21.000 € pro WE | Meine KfW |
| KfW 358 / 359 | Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen | bis 120.000 € pro WE, zinsverbilligt | Hausbank |
| KfW 261 | Effizienzhaus-Komplettsanierung | bis 150.000 € pro WE, bis 45 % Tilgungszuschuss | Hausbank |
| BAFA BEG-EM | Dämmung, Fenster, Lüftung, Hydraulischer Abgleich | 15 % (mit iSFP +5 % = 20 %) | BAFA-Portal |
| §35c EStG | Steuerermäßigung als Alternative zur KfW/BAFA | 20 % über 3 Jahre, max. 40.000 € | Steuerberatung |
Wichtig: Den Förderantrag immer VOR Vertragsabschluss stellen — das ist 2026 der häufigste Ablehnungsgrund. Wer den Vertrag mit dem Handwerker ohne Förderhinweis unterschreibt, verliert den Anspruch komplett.
Der iSFP-Bonus — 5 Prozent extra Förderung
Der iSFP-Bonus ist der wirtschaftlichste Teil eines Sanierungsfahrplans. Wer Einzelmaßnahmen auf Basis eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans umsetzt, erhält bei der BAFA:
- +5 Prozentpunkte zusätzliche Förderquote (also 20 statt 15 Prozent)
- verdoppelte förderfähige Kostenbasis — 60.000 statt 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr
Rechenbeispiel: Dachsanierung mit und ohne iSFP
| Position | Ohne iSFP | Mit iSFP |
|---|---|---|
| Dachsanierung Brutto | 60.000 € | 60.000 € |
| Förderfähige Kosten | 30.000 € (Cap) | 60.000 € |
| Förderquote | 15 % | 20 % |
| BAFA-Zuschuss | 4.500 € | 12.000 € |
| Mehr durch iSFP | — | +7.500 € |
Bei einem typischen Einfamilienhaus mit drei sukzessiven Maßnahmen über 5 bis 10 Jahre summiert sich der iSFP-Bonus auf 15.000 bis 30.000 Euro zusätzliche Förderung.
KfW 458 — Heizungsförderung mit bis zu 70 Prozent
Die KfW 458 Heizungsförderung 2026 ist das attraktivste Einzelprogramm. Selbstnutzer von Wohngebäuden, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt, erhalten je nach Konstellation bis zu 21.000 Euro Zuschuss für den Heizungstausch.
Die Bausteine der KfW 458 (Stand 21. Juli 2026)
- Grundförderung: 30 Prozent — für jede klimafreundliche Heizung (Wärmepumpe, Pellet, Solarthermie, Brennstoffzelle, Hybridanlagen mit erneuerbarem Anteil)
- Klimageschwindigkeitsbonus: +16 Prozent — beim Tausch alter Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie ≥ 20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizungen. Wichtig: Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Bonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte (12 / 8 / 4 Prozent), ab dem 1. August 2028 entfällt er. Wer früher tauscht, sichert die höhere Quote.
- Einkommensbonus: +40 / +30 / +10 Prozent — gestaffelt nach dem zu versteuernden Einkommen des Haushalts (bis 30.000 / 40.000 / 50.000 Euro pro Jahr). Bei mindestens einem minderjährigen Kind mindert ein Familienzuschlag das anrechenbare Einkommen um 10.000 Euro — er wirkt also über die Einkommensgrenze, nicht als eigener Prozentbonus. Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten zwei Steuerbescheide.
- Entfallen zum 21. Juli 2026: der Effizienzbonus (+5 Prozent für Wärmepumpen mit Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 Euro bei besonders staubarmen Biomasseheizungen). Wer beides noch in einer Beispielrechnung findet, liest einen Stand vor der Reform.
Maximale Förderhöhe
- Höchstquote: 70 Prozent der förderfähigen Kosten — 80 Prozent für Eigennutzer mit einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro
- Förderfähige Kosten EFH: 28.000 Euro → max. 19.600 Euro Zuschuss
- MFH-Staffel: 1. WE 28.000 €, WE 2 – 6 je 15.000 €, ab WE 7 je 8.000 €
Beispielrechnung: Wärmepumpe für Altbau
Familie Schmidt aus Brüggen tauscht ihre 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine Sole-Wasser-Wärmepumpe. Investition inklusive Erschließung: 32.000 Euro.
- Förderfähig sind 28.000 € (Höchstkosten der 1. Wohneinheit), nicht die vollen 32.000 €
- Grundförderung 30 %: 8.400 €
- Klimageschwindigkeitsbonus 16 %: 4.480 €
- Einkommensbonus entfällt (zvE > 50.000 €)
- Gesamtförderung: 12.880 € (46 % der förderfähigen Kosten)
- Eigenanteil: 19.120 €
Mit zusätzlichem KfW 358 Ergänzungskredit kann der Eigenanteil zinsverbilligt finanziert werden.
BAFA Einzelmaßnahmen für Hülle und Anlage
Während die KfW die Heizung fördert, läuft die Gebäudehülle weiter über die BAFA — konkret über das Programm BEG-EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen).
| Maßnahme | Förderquote | Mit iSFP-Bonus |
|---|---|---|
| Außenwand dämmen (WDVS) | 15 % | 20 % |
| Dach / oberste Geschossdecke | 15 % | 20 % |
| Bodenplatte / Kellerdecke | 15 % | 20 % |
| Fenster und Außentüren | 15 % | 20 % |
| Anlagentechnik (Lüftung, Hydraulischer Abgleich) | 15 % | 20 % |
Voraussetzungen:
- Antrag vor Vertragsabschluss bei der BAFA
- Energieeffizienz-Experte (EEE) gelistet auf energie-effizienz-experten.de
- Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (z. B. U-Wert ≤ 0,20 W/(m²·K) für Außenwände)
Sonderfälle
- Worst Performing Building (WPB): Bei Gebäuden mit Energieklasse H im Energieausweis (> 250 kWh/m²·a Primärenergie) gibt es zusätzliche 10 Prozent Bonus.
- Serielle Sanierung: Mit werkseitig vorgefertigten Fassadenelementen + Erreichen Effizienzhaus 55 winken weitere 15 Prozent — kombinierbar mit WPB, gedeckelt auf 20 Prozent gesamt.
Ablauf: In sieben Schritten zum geförderten Projekt
So gehen Sie als Eigentümer am sichersten vor:
1. Erstgespräch und Bestandsaufnahme
Energieeffizienz-Experten kontaktieren, Termin vereinbaren. Bringen Sie mit: Grundrisspläne, Energieausweis (falls vorhanden), Heizkostenabrechnungen der letzten zwei Jahre, Datenblätter zur bestehenden Heizung. Tipp: Mit dem PDF-Import-Tool können Grundrisse per KI-Scan automatisch ausgewertet werden.
2. Energie-Ist-Zustand ermitteln
Der Berater erfasst U-Werte, Anlagentechnik und Verbrauchsdaten. Im Online-Sanierungsfahrplan-Tool sehen Sie sofort Endenergiekennwert (kWh/m²·a), Primärenergiebedarf, CO₂-Bilanz und Energiekosten.
3. Maßnahmenpaket konfigurieren
Welche Maßnahmen sind wirtschaftlich? Welche Reihenfolge ergibt Sinn? Der iSFP zeigt verschiedene Sanierungsvarianten — von „Schritt-für-Schritt über 10 Jahre" bis „Gesamtsanierung in einem Zug zum Effizienzhaus 55". Mit dem Wirtschaftlichkeits-Tool sehen Sie die 25-Jahres-Bilanz inklusive Energiepreissteigerung.
4. Fördermittel kalkulieren
Mit dem WP-Förderrechner ermitteln Sie taggenau die KfW-458-Förderung inklusive aller Boni. Für BAFA-Maßnahmen rechnen wir die iSFP-Bonusvariante immer mit.
5. iSFP-Bericht erstellen lassen
Der Energieeffizienz-Experte erstellt den BAFA-konformen iSFP-Bericht. Die Erstellung wird vom BAFA mit 50 Prozent (max. 650 Euro EFH) bezuschusst.
6. Förderantrag stellen — VOR Vertragsabschluss
- KfW 458: über „Meine KfW" mit BzA-ID des Energieeffizienz-Experten
- BAFA BEG-EM: über das BAFA-Portal
- Nach Förderzusage: 36 Monate Zeit für Umsetzung
7. Umsetzung und Auszahlung
Nach Fertigstellung: BnD (Bestätigung nach Durchführung) durch den EEE, Rechnungen hochladen, Auszahlung der Fördermittel binnen 4 bis 6 Wochen.
Was kostet ein Sanierungsfahrplan?
Die Kosten für einen iSFP für ein Einfamilienhaus liegen bei rund 1.300 Euro. Davon übernimmt das BAFA über die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) 50 Prozent, maximal 650 Euro für EFH und 850 Euro für MFH.
| Gebäudetyp | Bruttokosten iSFP | BAFA-Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| EFH / Doppelhaus | ca. 1.300 € | bis 650 € | ca. 650 € |
| MFH (3 – 5 WE) | ca. 1.700 € | bis 850 € | ca. 850 € |
| MFH (≥ 6 WE) | individuell | bis 850 € | individuell |
Wirtschaftlichkeit: Schon der iSFP-Bonus auf eine einzige BAFA-Maßnahme amortisiert die Investition meist um den Faktor 5 – 10. Der iSFP rechnet sich also fast immer.
Das Energieberater-Honorar für die Begleitung der Förderanträge orientiert sich an der HOAI, ist aber für GModG-/Sanierungsleistungen frei vereinbar. Üblich sind 3 Prozent der Investitionssumme (KG 300 + KG 400 nach DIN 276) — bei einem 100.000-Euro-Projekt also ca. 3.000 Euro, von denen Teile über die Förderung der Baubegleitung wieder zurückkommen.
Online-Tools für Eigentümer und Makler
Auf das-ingenieurbuero.com stehen Ihnen über 50 Bauphysik- und Förder-Rechner zur freien Nutzung zur Verfügung — alle mit gemeinsamer Datenbasis, sodass Sie Eingaben nicht doppelt tätigen müssen:
- Sanierungsfahrplan-Tool — Energie-Ist-Zustand und Einsparpotenzial direkt online
- U-Wert-Rechner — schichtweise nach DIN EN ISO 6946
- Heizlast-Tool — Norm-Heizlast nach DIN EN 12831
- WP-Förderrechner — KfW 458 mit allen Boni
- Sanierungs-Baukosten — DIN 276 mit BAFA-/KfW-Logik
- iSFP-Generator — BAFA-konformer Bericht
- Marktwert-Tool — Wertbewertung für Eigentümer, zur freien Nutzung
Für Makler: Wer Eigentümern die Marktbewertung zur freien Nutzung plus Energieausweis ab 35 Euro aus einer Hand anbietet, gewinnt deutlich häufiger das Mandat. Mehr dazu im Bereich Marktwertbericht.
Häufige Fragen zum Sanierungsfahrplan
Was kostet ein Sanierungsfahrplan?
Ein iSFP für ein Einfamilienhaus kostet rund 1.300 Euro brutto. Über die BAFA-Energieberatung für Wohngebäude erhalten Sie 50 Prozent Zuschuss, maximal 650 Euro. Der Eigenanteil liegt damit bei etwa 650 Euro — und amortisiert sich allein durch den iSFP-Bonus von 5 Prozent auf die erste Förder-Maßnahme.
Wie hoch ist die KfW-Förderung 2026 für Wärmepumpen?
Bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten (80 Prozent für Eigennutzer mit einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro), maximal 19.600 Euro für die erste Wohneinheit. Die Förderung setzt sich zusammen aus 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und dem gestaffelten Einkommensbonus (40 / 30 / 10 Prozent bei zvE bis 30.000 / 40.000 / 50.000 Euro). Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind zum 21. Juli 2026 entfallen.
Wann lohnt sich eine energetische Sanierung?
Eine energetische Sanierung lohnt sich, wenn das Gebäude mehr als 100 kWh/(m²·a) Endenergie verbraucht (typischer Altbau vor 1995), die Heizung über 15 Jahre alt ist oder Sie ohnehin renovieren. Mit aktuellen Förderquoten von 15 bis 70 Prozent reduziert sich die Amortisationszeit auf 8 bis 15 Jahre, abhängig von Energiepreissteigerung und Maßnahmenumfang.
Welche Förderung gibt es für Fassadendämmung?
Fassadendämmung wird über die BAFA mit 15 Prozent gefördert (mit iSFP-Bonus 20 Prozent). Förderfähig sind bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr ohne iSFP, bis zu 60.000 Euro mit iSFP. Voraussetzung: U-Wert nach Sanierung höchstens 0,20 W/(m²·K), Antrag vor Vertragsabschluss, Begleitung durch Energieeffizienz-Experte.
Wie funktioniert der Heizungstausch nach dem GModG?
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist die 65-Prozent-Regel seit dem 29. Juli 2026 ersatzlos gestrichen — ebenso die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung und das Betriebsverbot für alte Konstanttemperatur-Kessel. Der Wärmeerzeuger wird jetzt frei nach Wirtschaftlichkeit gewählt (§ 42 GModG). Wer eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil kohlendioxid-neutraler Brennstoffe einsetzen (§ 43 GModG): 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Damit wird der Heizungstausch wieder zur Wirtschaftlichkeitsfrage — die Brennstoffkosten fossiler Anlagen steigen mit der Quote absehbar an.
Was bringt der iSFP-Bonus konkret?
Der iSFP-Bonus erhöht die BAFA-Förderquote für jede Einzelmaßnahme um 5 Prozentpunkte und verdoppelt die förderfähige Kostenbasis von 30.000 auf 60.000 Euro pro WE und Jahr. Beispiel: Eine 60.000-Euro-Dachsanierung bringt ohne iSFP 4.500 Euro, mit iSFP 12.000 Euro — also 7.500 Euro mehr Zuschuss. Über mehrere Maßnahmen verteilt sind 15.000 bis 30.000 Euro Zusatzförderung realistisch.
Wer darf einen Sanierungsfahrplan erstellen?
Einen iSFP darf nur ein Energieeffizienz-Experte erstellen, der in der bundesweiten Liste auf energie-effizienz-experten.de für die Förderprogramme BAFA-EBW gelistet ist. Üblicherweise sind das Architekten, Ingenieure oder Bautechniker mit Zusatzqualifikation. Dipl.-Ing. Rolf Krause ist mit der KfW-Nummer EB473095 gelistet.
Wie viel zahlt die KfW für eine neue Heizung?
Die KfW zahlt für eine neue Heizung zwischen 30 und 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind bei einem Einfamilienhaus höchstens 28.000 Euro — je nach Konstellation also 8.400 bis 19.600 Euro Zuschuss, unabhängig davon, wie viel die Anlage darüber hinaus kostet. Dazu kommt ein zinsverbilligter Ergänzungskredit (KfW 358) bis 120.000 Euro.
Welche Heizung ist 2026 die beste?
Die wirtschaftlichste Heizung für 2026 ist in den meisten Fällen eine Luft-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: Sie qualifiziert für die volle KfW-458-Förderung inklusive Klimageschwindigkeitsbonus, erfüllt automatisch die GModG-Anforderungen und hat über 20 Jahre die niedrigsten Betriebskosten. Bei sehr alten Gebäuden mit hohen Vorlauftemperaturen kann eine Pelletheizung wirtschaftlicher sein. Eine Wärmepumpen-Simulation zeigt für Ihr Gebäude den genauen Auslegungspunkt.
Wie lange dauert die Erstellung eines Sanierungsfahrplans?
Vom Erstgespräch bis zum fertigen iSFP-Bericht vergehen üblicherweise drei bis sechs Wochen. Davon entfallen ein Vor-Ort-Termin (2 Stunden), Berechnung und Bericht-Erstellung (8 bis 12 Stunden) sowie ein Abschlussgespräch zur Erklärung des Plans.
Sanierungsfahrplan in NRW: regionale Besonderheiten
In Nordrhein-Westfalen kombinieren Sie die Bundesförderung mit Landesprogrammen der NRW.BANK. Insbesondere im Kreis Viersen und der Region Niederrhein existieren zudem kommunale Klimaschutzfonds für Eigentümer in Brüggen, Mönchengladbach, Krefeld und Umgebung.
Das ingenieurbüro rolf krause aus Brüggen begleitet Eigentümer und Makler im gesamten Niederrheingebiet — von der ersten Bestandsaufnahme über den iSFP-Bericht bis zur abgewickelten Förderauszahlung.
Beratung anfordern
Sie planen eine Sanierung und möchten wissen, welche Förderung für Ihr Haus realistisch ist? Schreiben Sie uns mit den Eckdaten Ihres Gebäudes (Adresse, Wohnfläche, Baujahr, aktuelle Heizung) — Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine erste Einschätzung der erreichbaren Fördersumme.
📧 beratung@rolfkrause.com
🌐 das-ingenieurbuero.com
ingenieurbüro rolf krause · Ginsterweg 2a · 41379 Brüggen · KfW-Nr. EB473095