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TFAQ BEG EM 7.0 — Kapitel 6: Innenbeleuchtung (Nichtwohngebäude)

Energieeffiziente Innenbeleuchtung ist eine eigene Einzelmaßnahme der BEG EM — aber nur für Nichtwohngebäude. Was unter den Anwendungsbereich des GEG fällt, was nicht, und wie die Lichtausbeute zu bewerten ist.

Kapitel 6 der Technischen FAQ BEG EM ist die einzige Stelle, an der die Innenbeleuchtung als eigene Einzelmaßnahme adressiert wird — und das ausschließlich für Nichtwohngebäude. Wohngebäude-Beleuchtung ist nicht förderfähig. Im Zentrum steht die Frage: Welche Leuchten fallen unter den Anwendungsbereich des GEG und können damit Bestandteil einer geförderten Sanierung werden?

Die 2 TFAQ-Abschnitte des Kapitels

• 6.01 Innenbeleuchtung — technische Mindestanforderungen: Förderfähig ist nur fest installierte, energieeffiziente Innenbeleuchtung in Bereichen, die der Sehaufgabe nach DIN V 18599-4 dienen. Anforderungen müssen von jeder einzelnen Leuchte erfüllt werden — Mischrechnung ist nicht zulässig.
• 6.02 Leuchten-Lichtausbeute — Systemlichtausbeute des eingebauten Leuchtmittels mit Betriebsgerät (Leuchte inkl. Reflektor + Leuchtmittel).

Was ist neu in Kapitel 6 (Version 7.0)?

Kapitel 6 ist in Version 7.0 inhaltlich unverändert geblieben — keine TFAQ aus diesem Block ist in der Versions-Änderungsliste 7.0 enthalten. Die Abgrenzung (was förderfähig ist und was nicht) bleibt wie in Version 6.1.

Was bedeutet das in der Praxis?

Wichtig zu wissen, was NICHT förderfähig ist (auch wenn es manchmal mit-gewünscht wird):
• Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtungen
• Warenausleuchtungen (Schaufenster, Regalbeleuchtung)
• Beleuchtung an Vordächern oder außerhalb des Gebäudes
• Beleuchtungssysteme in unbeheizten Zonen
• Beleuchtungssysteme für Produktionsprozesse (z. B. Pflanzenaufzucht)

Förderfähig ist also nur die typische Arbeits-/Bürobeleuchtung, die der Sehaufgabe dient — die DIN V 18599-4 nennt das die „sehrelevanten Elemente der auszuführenden Arbeit'.

Wichtigste Praxis-Regel ist die fehlende Mischrechnung in 6.01: Jede einzelne Leuchte muss die Mindestanforderung an die Leuchten-Lichtausbeute (System-lm/W) erfüllen. Es reicht NICHT, wenn der Durchschnitt aller Leuchten den Schwellwert erreicht. Wer also einige hochwertige LED-Panels neben älteren Bestandsleuchten austauscht, sollte sicherstellen, dass jede Einzel-Leuchte den Anforderungswert übertrifft.

Die Systemlichtausbeute umfasst die ganze Leuchte (6.02) — also Reflektor und Betriebsgerät mit einbeziehen, nicht nur die nackte LED-Effizienz. Das ist ein häufiger Fehler in Herstellerprospekten, der bei der Förderprüfung sichtbar wird.

Quelle

Bundesförderung für effiziente Gebäude — Liste der Technischen FAQ — BEG EM, Version 7.0 (06/2026), Kapitel 6 „Innenbeleuchtung, Nichtwohngebäude' (S. 23–24). KfW-Bestellnummer 600 000 4864.