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Vom Blatt Papier
zum Datensatz

Was die EPBD 2024/1275 für Energieausweis, Gebäudepass und Renovierungspass bedeutet — und wie eine Umsetzung aussieht, die man vorführen kann.
Dipl.-Ing. Rolf Krause · ingenieurbüro rolf krause · 60 Minuten · Stand 6. September 2026
Fahrplan

Neun Stationen in sechzig Minuten

00–05Einstieg. Warum ein Ausweis als Dokument nicht mehr reicht.
05–12Die Fristen. Was wann gilt — und was noch aussteht.
12–22Die Rechtsgrundlagen. GModG im Wortlaut, EPBD Artikel für Artikel.
22–30Der digitale Energieausweis. 31 Pflichtangaben, vier digitale Merkmale.
30–38Der Gebäudepass. Akte statt Momentaufnahme, sieben Lesestufen.
38–47Der Renovierungspass. Ein Fall, durchgerechnet: H → D → A+.
47–52Beweiswert. Hashkette, Zeitstempel, und wo die Grenze liegt.
52–56Was Banken brauchen. Drei Zusagen, eine Sperre.
56–60Was offen ist & Fragen.

Jede Fundstelle ist ein Chip wie dieser — ein Klick öffnet das amtliche Dokument in einem neuen Tab, auf der zitierten Seite:

01

Warum das Dokument nicht mehr reicht

Ziel: das Problem in einem Bild · 5 Minuten
Plan 00:00 – 05:00
01 · Einstieg

Der Ausweis altert vom ersten Tag an — das Gebäude nicht

Energieausweis ausgestellt · gedruckt · abgeheftet Anbau neue Fenster · andere Heizung · Anbau

Der Energieausweis, wie wir ihn kennen, ist eine Momentaufnahme auf Papier. Ein Gebäude verändert sich über Jahrzehnte. Der Ausweis bleibt stehen.

KernaussageDie EPBD dreht das um. Sie verlangt Daten, die maschinell lesbar sind, an einer Datenbank hängen, fortgeschrieben werden und einen Weg in die Zukunft beschreiben. Aus einem Dokument wird ein Datensatz mit Lebenslauf.
01 · Einstieg

Das Beispiel, das den ganzen Vortrag trägt

Einfamilienhaus · Baujahr 1971 · 287 m²
ungedämmt, einfach verglast, Ölkessel

JahrStationEndenergie
1971Bau mit Ölkessel
heuteIst-Zustand, Klasse H331 kWh/(m²·a)
2027–29Gebäudehülle und Fenster → D105,5
2030Ölkessel raus, Wärmepumpe rein → A+27,1
2031Photovoltaik mit Eigenverbrauchoffen

Gesamt −92 % Endenergie

Ein Datensatz mit Lebenslauf: Ist-Zustand, Etappen mit Jahreszahlen, Zielzustand — und Lücken, die als Lücken im Pass stehen statt geschätzt zu werden.

  • Der Ausweis wird zum maschinenlesbaren Satz mit Schema und Rechtsstand.
  • Der Gebäudepass wird zur fortgeschriebenen Akte, die den Eigentümerwechsel überdauert.
  • Der Renovierungspass wird zur Reihenfolge mit Jahreszahlen, nicht zur Vorschlagsliste.
02

Die Fristen — was wann gilt

Ziel: Orientierung ohne Paragrafenschlacht · 7 Minuten
Plan 05:00 – 12:00
02 · Die Fristen

Die wichtigste Zahl ist nicht 2050

Umsetzungsfrist EPBD Skala A–G und Renovierungspass — in DE noch offen 29.05.2026 GModG Artikel 1 65-%-Pflicht und Betriebsverbot entfallen 29.07.2026 GModG Artikel 2 digitaler Ausweis, 31 Angaben, A–G §§ 79 · 85 · 86 · 40 01.01.2027 Neubau öffentlich als Nullemission Lebenszyklus-GWP ab 1.000 m² 01.01.2028 Fossile Heizung neu mindestens 10 % CO₂-neutrale Brennstoffe · § 43 01.01.2029 Quote 15 % alle Neubauten ZEB Wohnbestand −16 % Primärenergie 01.01.2030 2035 Brennstoffquote 30 % 2040 Brennstoffquote 60 % 2045 Klimaneutralität Deutschland 2050 klimaneutraler EU-Bestand Die Software führt diese Termine selbst mit und blendet je Gebäude nur die ein, die tatsächlich gelten.
02 · Die Fristen

Was wann gilt — mit Grundlage

Chips öffnen die Fundstelle im neuen Tab
DatumWas giltGrundlage
29.05.2026Umsetzungsfrist EPBD: neue Ausweis-Skala A–G und Renovierungspass-System — die deutsche Umsetzung steht aus
29.07.2026GModG in Kraft: pauschale 65-%-Erneuerbaren-Pflicht und Betriebsverbot alter Kessel entfallen
01.01.2028Neubauten öffentlicher Einrichtungen als Nullemissionsgebäude; Lebenszyklus-GWP ab 1.000 m²
01.01.2029Neu eingebaute fossile Heizungen: mindestens 10 % CO₂-neutrale Brennstoffe
01.01.2030Quote 15 % · alle Neubauten Nullemissionsgebäude · Wohngebäudebestand im Mittel −16 % Primärenergie
2035 · 2040Brennstoffquote 30 % · 60 %
2045 · 2050Klimaneutralität Deutschland · klimaneutraler Gebäudebestand EUZielmarken
EhrlichkeitsgrenzeDie deutsche Umsetzung von Artikel 12 und 19 steht aus. Wer heute einen Renovierungspass ausstellt, stellt kein amtliches Dokument aus. Das gehört gesagt, bevor jemand danach fragt.
03

Die Rechtsgrundlagen — im Wortlaut

Ziel: die Pflichten belegen, nicht behaupten · 10 Minuten
Plan 12:00 – 22:00
03 · Rechtsgrundlagen

Zwei Ebenen greifen ineinander

EUROPÄISCHE EBENE — setzt den Rahmen Richtlinie (EU) 2024/1275 Neufassung · ABl. L vom 8.5.2024 · 69 Seiten · Frist 29.5.2026 Umsetzung DEUTSCHE EBENE — setzt ihn um Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) BGBl. 2026 I Nr. 226 · Gesetz vom 23.7.2026 · in Kraft 29.7.2026 · 60 Seiten

Wer über Pflichten spricht, sollte sagen können, woraus sie folgen. Deshalb heute: jede Pflicht mit Fundstelle — zum Anklicken.

Das GModG sagt über sich selbst: „Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 …“

03 · Rechtsgrundlagen · GModG

§ 43 — die „Bio-Treppe“

10 %2029 15 %2030 30 %2035 60 %2040 Anteil der Wärme aus Biomethan, Bioöl,biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff
Zitat · amtlicher Wortlaut, Absatz 1
Wird eine Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird, nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude neu eingebaut, hat der Eigentümer des Gebäudes sicherzustellen, dass ab dem 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent, ab dem 1. Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas, grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird.

Diese Norm bestimmt den zeitlichen Zuschnitt jedes Sanierungsfahrplans.

03 · Rechtsgrundlagen · GModG

§ 43 — die Erfüllungswege der weiteren Absätze

Absatz 3 · Solarthermie

Gilt 2029 bis Ende 2034 als erfüllt bei mindestens 0,04 m² Aperturfläche je m² Nutzfläche (bis zwei Wohnungen) bzw. 0,03 m² (mehr als zwei Wohnungen). Für einen Anrechnungsanteil über 15 % ist ein Nachweis durch eine fachkundige Person oder eine Unternehmererklärung nötig.

Absatz 4 · Lüftung mit Wärmerückgewinnung

Erfüllt die Pflicht 2029 bis Ende 2034, wenn der Wärmerückgewinnungsgrad mindestens 73 % erreicht, die Leistungszahl mindestens 10 beträgt und die Anlage das gesamte Gebäude versorgt.

Absatz 5 · Wärmepumpen-Hybridheizung

Anforderung gilt als erfüllt, wenn die Wärmepumpe im Teillastpunkt A nach DIN EN 14825 mindestens 30 % (bivalent alternativ: 40 %) der Spitzenlast erbringt.

Absatz 7 · Irreparabler Ausfall

Bei irreparablem Ausfall der Heizung gelten Übergangsfristen von zwölf Monaten.

Diese Wege werden im Gespräch mit Eigentümern regelmäßig gebraucht — es lohnt, sie zu kennen.

03 · Rechtsgrundlagen · GModG

§ 85 — Angaben im Energieausweis: 31 Nummern

  • Nr. 14 Anteil erneuerbarer Energie · Nr. 16 betriebsbedingte Treibhausgasemissionen · Nr. 31 Berechnungsverfahren
  • Nr. 17 Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen nach dem Bericht des § 88b, Phasen A bis C — ab 1.1.2028 für Neubauten über 1.000 m², ab 1.1.2030 für alle Neubauten.
Nachgeprüft am GesetzestextDie beiden „digitalen“ Angaben stehen im verkündeten GModG — als Nr. 26: Ja/Nein, ob das Gebäude auf externe Signale reagieren und den Energieverbrauch anpassen kann. Nr. 27: Ja/Nein, ob das Wärmeverteilungssystem mit niedrigen oder effizienten Temperaturen betrieben werden kann.
Hinweis aus der VorbereitungDie Einzelnorm-Seiten der bekannten Rechtsportale zeigten am 06.09.2026 noch die alte Fassung mit 20 Nummern. Im Zweifel gilt das Bundesgesetzblatt, nicht das Portal.
03 · Rechtsgrundlagen · EPBD

Artikel 12 — der Renovierungspass steht in der Richtlinie

Zitat · Artikel 12 EPBD 2024/1275
(1) Bis zum 29. Mai 2026 führen die Mitgliedstaaten ein System von Renovierungspässen ein, das auf dem gemäß Anhang VIII festgelegten gemeinsamen Rahmen beruht.

(2) Das System wird von den Eigentümern von Gebäuden und Gebäudeeinheiten freiwillig genutzt, es sei denn, ein Mitgliedstaat beschließt seine verbindliche Nutzung. Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Renovierungspässe erschwinglich sind …

(3) Die Mitgliedstaaten können zulassen, dass der Renovierungspass gemeinsam mit dem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz erstellt und ausgestellt wird.

(4) Der Renovierungspass wird von einem qualifizierten oder zertifizierten Sachverständigen nach einer Inaugenscheinnahme in einem für den Druck geeigneten digitalen Format ausgestellt.
Fortsetzung
(5) Bei der Ausstellung … wird dem Gebäudeeigentümer ein Gespräch mit dem Sachverständigen vorgeschlagen, damit dieser das bestmögliche Vorgehen erläutern kann, um das Gebäude deutlich vor 2050 in ein Nullemissionsgebäude umzubauen.

(6) Die Mitgliedstaaten stellen nach Möglichkeit … ein eigens dafür vorgesehenes digitales Instrument bereit …

(7) … dass der Renovierungspass gemäß Artikel 22 in die nationale Datenbank hochgeladen werden kann.

(8) … dass der Renovierungspass im digitalen Gebäudelogbuch, sofern verfügbar, gespeichert wird oder über dieses zugänglich ist.

Er gilt für alle Gebäude, auch für Wohngebäude — die Norm nimmt ausdrücklich die einzelne Wohnung mit. Eine Beschränkung auf Nichtwohngebäude gibt es nicht.

03 · Rechtsgrundlagen

Fünf Punkte, die der Gesetzgeber liefern muss — und die im GModG nicht enthalten sind

Art. 12Was fehltBeleg
Abs. 1Das System selbst auf Grundlage des gemeinsamen Rahmens — Frist war der 29. Mai 2026.
Abs. 2Die Entscheidung freiwillig oder verbindlich. Deutschland hat sie nicht getroffen; solange bleibt der Pass freiwillig.
Abs. 3Die Erlaubnis zur gemeinsamen Ausstellung mit dem Energieausweis — genau der Weg, der für einen Energieberater praktikabel wäre.
Abs. 6Ein digitales Instrument zur Erstellung und Aktualisierung.
Abs. 7Der Upload in die nationale Datenbank — die es in Deutschland ebenfalls noch nicht gibt.
„Renovierungspass“ 0 „Sanierungsfahrplan“ 0 Volltextsuche über alle 59 Seiten des verkündeten Gesetzes BGBl. 2026 I Nr. 226 · ausgegeben 28.07.2026

03 · Rechtsgrundlagen · EPBD

Die Pflichten Artikel für Artikel — Gebäude und Fahrplan

sinngemäß · je Zeile mit Seite belegt
class="hi"
ArtikelWorum es gehtWas verlangt wirdBeleg
03 · Rechtsgrundlagen · EPBD

… Daten, Ausweis und Datenbank

sinngemäß · je Zeile mit Seite belegt
class="hi"
ArtikelWorum es gehtWas verlangt wirdBeleg
03 · Rechtsgrundlagen

Was davon im deutschen Recht angekommen ist

beide Fundstellen zum Anklicken
ThemaFristEPBDGModGStand
Digitaler, maschinenlesbarer Energieausweis29.05.2026 „Er ist digital in einem maschinenlesbaren Format auszustellen.“umgesetzt
Angaben im Ausweis (31 Nummern)29.05.2026 u. a. Nr. 26 externe Signale, Nr. 27 Niedertemperaturumgesetzt
Skala A–G, A nur für Nullemission29.05.2026umgesetzt
Nullemissionsgebäude — Begriff · öffentliche Neubauten— · 01.01.2028umgesetzt
Lebenszyklus-Treibhausgase im Ausweis2028 > 1.000 m² · 2030 alle Bericht maschinenlesbarumgesetzt
Gebäudeautomatisierung Nichtwohngebäude31.12.2029 (> 70 kW) „mehr als 70 Kilowatt … bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029“umgesetzt
Fossile Heizungen: Brennstoffquote2029 · 30 · 35 · 40 10 / 15 / 30 / 60 Prozentstrenger als EU
Renovierungsanforderungen Nichtwohngebäude (Mindeststandards)2030 · 2033 höchstens 3,5fach (2030) bzw. 2,95fach (2033) des Referenzgebäudesumgesetzt
Solarenergie auf Gebäuden2027–2031 gestaffelt öffentliche/NWG > 250 m² ab 2027, neue Wohngebäude ab 2030umgesetzt
03 · Rechtsgrundlagen

… und was noch offen ist

Frist für alle drei: 29.05.2026
ThemaFristEPBDGModGStand
Renovierungspass — Fahrplan in Etappen29.05.2026Begriff kommt im GModG nicht vor — Volltextsuche: null Treffer, auch nicht als „Sanierungsfahrplan“offen
Nationale Gebäudedatenbank29.05.2026Keine entsprechende Regelung im Gesetzoffen
Digitale Schnittstelle, Zugang für Banken und Käufer29.05.2026Keine entsprechende Regelung im Gesetzoffen
EhrlichkeitsgrenzeDie Umsetzungsfrist des 29. Mai 2026 ist verstrichen; das Renovierungspass-System und die nationale Ausweisdatenbank sind in Deutschland noch nicht eingeführt. Ein heute ausgestellter Renovierungspass ist ein fachliches Dokument, kein amtliches.
03 · Rechtsgrundlagen

Zwei Wörter, die man nicht verwechseln darf — und die Linie, die sich ergibt

Renovierungsanforderungen — § 40 GModG

Mindeststandards: Ein Nichtwohngebäude darf ab 2030 das 3,5fache und ab 2033 das 2,95fache des Referenzgebäudes nicht überschreiten — eine Pflicht mit Stichtag, die den schlechtesten Bestand nach oben zwingt. steht im deutschen Gesetz

Renovierungspass — Art. 12 EPBD

Etwas ganz anderes: ein freiwilliger Fahrplan in Etappen für ein einzelnes Gebäude vom Ist-Zustand zum Nullemissionsgebäude. steht nicht im deutschen Gesetz
Die LinieDeutschland hat den Ausweis digitalisiert — maschinenlesbar, mit Lebenszyklus-Emissionen und den beiden Smart-Angaben. Was fehlt, ist die Infrastruktur darum herum: Renovierungspass-System, nationale Datenbank, digitale Schnittstelle mit Zugang für Banken und Käufer. Genau diese Lücke füllt ein Gebäudepass heute privatwirtschaftlich.
EhrlichkeitsgrenzeSagen Sie nicht „die EPBD schreibt den Gebäudepass vor“. Richtig ist: Die Richtlinie verlangt, dass Energieausweis, Renovierungspass und Gebäudedaten digital, maschinenlesbar und über Datenbanken zugänglich werden — das deutsche Recht hat davon bisher den Ausweis umgesetzt. Ein Gebäudepass führt diese Informationen heute schon in einer fortschreibbaren Akte zusammen.
04

Der digitale Energieausweis

Ziel: der Unterschied zwischen PDF und Datensatz · 8 Minuten
Plan 22:00 – 30:00
04 · Energieausweis

Ein Ausweis nach EPBD ist zweierlei zugleich

ein Ausweis lesbares Dokument Menschen · Druck · Aushang maschinenlesbarer Satz { "schema": "…", "rechtsstand": "2026", "formular": "v…", "angaben85": [ 31 ] } Datenbank · Bank · Portal

Ein lesbares Dokument und ein maschinenlesbarer Satz, den eine Datenbank, eine Bank oder ein Portal weiterverarbeiten kann.

In der vorgestellten Umsetzung liefert jeder Ausweis diesen Satz über eine Schnittstelle — Schema, Rechtsstand, Formularversion inbegriffen.

Art. 19 sagt ausdrücklich: ein gescanntes PDF genügt nicht.

04 · Energieausweis

Die 31 Pflichtangaben — und was „fehlt“ heißt

Von der Fassung des Gesetzes über Registriernummer, Anschrift und Gebäudeart bis zum Verhältniswert gegenüber dem Referenzgebäude und dem Berechnungsverfahren.

Entscheidend ist nicht die Liste, sondern der Umgang mit Lücken: Jede Angabe trägt einen Status.

Der Unterschied, auf den es ankommt„noch nicht beurteilt“ ist eine Erfassungslücke, „nicht anwendbar“ ist eine Feststellung. Wer beides gleich behandelt, verliert die Information, die den Prüfer interessiert.
Vier Zustände statt eines leeren Feldes vorhandenWert erfasst oder gerechnet, mit Herkunft noch nicht beurteiltErfassungslücke — Arbeit am Objekt nicht anwendbarFeststellung — z. B. keine Wärmeverteilung vorhanden nicht ermittelbaramtliche Grundlage fehlt — kein Versäumnis am Objekt
04 · Energieausweis

Die vier digitalen Merkmale

Externe Signale

Reaktionsfähigkeit des Gebäudes — Ja/Nein · Nr. 26

Niedertemperatur

Bereitschaft der Wärmeverteilung — Ja/Nein · Nr. 27

Smart Readiness

Indikator nach Art. 15

Gebäudelogbuch

Verknüpfung nach Art. 2 Nr. 41

Beim Logbuch wird geprüft, ob die Passdatei wirklich existiert — die Verknüpfung allein genügt nicht als Nachweis.

EhrlichkeitsgrenzeDer Smart-Readiness-Indikator ist EU-seitig freiwillig und in Deutschland nicht verbindlich eingeführt. Er steht im Ausweis als nicht bewertet — mit Begründung, nicht als leeres Feld. Und: Die beiden Erfassungsfelder für externe Signale und Niedertemperatur sind bei den meisten Bestandsgebäuden noch nicht ausgefüllt. Ab 2027 sind sie Pflicht. Das ist Erfassungsarbeit, keine Programmierarbeit.
05

Der Gebäudepass — Akte statt Momentaufnahme

Ziel: verstehen, warum Rechte das Kernthema sind · 8 Minuten
Plan 30:00 – 38:00
05 · Gebäudepass

Die fortgeschriebene Akte eines Bauwerks

Gebäudepass · Akte Ausweis Bauteile Anlagen Dokumente Wartung Chronik beschreibt das Gebäude — nicht seinen Besitzer

Ausweisdaten, Bauteile, Anlagentechnik, Dokumente, Wartung, Chronik. Der Pass überdauert den Eigentümerwechsel, weil er das Gebäude beschreibt und nicht seinen Besitzer.

Die Richtlinie nennt das ein digitales Gebäudelogbuch: ein gemeinsames Repositorium aller gebäudebezogenen Daten. Der Renovierungspass ist darin zu speichern oder über eine eindeutige Adresse zugänglich.

05 · Gebäudepass

Sieben Lesestufen, eine Leiter

Jede Stufe sieht zusätzlich zur darunterliegenden

StufeRolleSieht zusätzlich
6Eigentümeralles, einschließlich Freigabe und Widerruf
5EnergieberaterBauteilschichten, U-Werte, Bilanzen, Heizlast, Ökobilanz
4HausverwaltungWartungsfristen, Verträge, Zähler, Aufgaben
3BankKosten, Sanierungsbedarf, Förderung, Datenherkunft, Signaturen
2MaklerExposé-Daten, Wohnflächen, Modernisierungsübersicht
1InteressentZustand in Grundzügen
0ÖffentlichGrunddaten

Der Zugang läuft über Rollen-Zugriffscodes, die der Eigentümer erzeugt — je Rolle einer, mit Zweckbindung und Ablaufdatum.

Jeder Abruf steht im Zugriffsprotokoll. Der Eigentümer sieht, wer wann gesehen hat, und kann jeden Code einzeln widerrufen.

Die spannende Frage bei einem Gebäudepass ist nicht, was drinsteht. Es ist, wer was sehen darf. Ein Makler braucht die Wohnfläche, keine Versicherungspolice. Eine Bank braucht den Investitionsbedarf, keine Wartungsverträge.
06

Der Renovierungspass — ein Fall, durchgerechnet

Ziel: das Herzstück, an einem echten Gebäude · 9 Minuten
Plan 38:00 – 47:00
06 · Renovierungspass

Nicht eine Liste von Vorschlägen — eine Reihenfolge mit Jahreszahlen

Artikel 12 verlangt einen Fahrplan in Etappen vom Ist-Zustand zum Nullemissionsgebäude.

H331 kWh/(m²·a) heute 2027–2029Hülle + Fenster D105,5 nach Schritt 1 2030Öl raus, WP rein A+27,1 nach Schritt 2 2031 offenPhotovoltaik Schritt 3 Einfamilienhaus · Baujahr 1971 · Ölkessel · 287 m² — Balkenhöhe = Endenergie Gesamt −92 % Endenergie
06 · Renovierungspass

Einfamilienhaus, Baujahr 1971, Ölkessel, 287 m²

ZustandMaßnahmeJahrEndenergieKlasse
heuteungedämmt, einfach verglast, Öl331 kWh/(m²·a)H
nach 1Gebäudehülle und Fenster2027–2029105,5D
nach 2Ölkessel raus, Wärmepumpe rein203027,1A+
nach 3Photovoltaik mit Eigenverbrauch2031offen
Warum die Reihenfolge das Eigentliche istErst die Hülle, dann der Erzeuger. Wer die Wärmepumpe vor der Dämmung kauft, legt sie auf die alte Heizlast aus — sie wird zu groß, kostet mehr und läuft danach schlechter. Diese Begründung steht im Pass, nicht nur das Kästchen.

Der zweite Grund für die Jahreszahlen ist das Recht: Für fossile Heizungen steigt die Quote CO₂-neutraler Brennstoffe 2029 auf 10 % und 2030 auf 15 %. Wer den Kessel bis dahin ersetzt, umgeht diese Treppe.

EhrlichkeitsgrenzeDas ist kein amtlicher iSFP. Für den geförderten Sanierungsfahrplan mit dem Bonus auf Einzelmaßnahmen gilt weiterhin das BAFA-Verfahren. Das Format sagt das selbst.
06 · Renovierungspass

Kosten mit Herkunft — und wenn nichts zu tun ist?

Jeder Betrag trägt eine Kennung:

Angebot eines Betriebs

führt Betrieb und Datum mit — überschreibt einen Vorschlag

Von Hand eingetragen

bewusste Eingabe des Beraters

Aus der Kostenermittlung

aus dem Projekt gerechnet

Vorschlag aus den Kostenrechnern

gilt für das Gesamtvorhaben, nicht für die Etappe

Dann steht das ausdrücklich da — aber nur, wenn der gemessene Zustand es trägt (Klasse A oder A+ ohne Schritte).

Bei schlechterer Klasse und leerem Fahrplan steht wörtlich:

Im Pass
Es ist kein Schritt hinterlegt — das heißt nicht, dass kein Bedarf besteht.

Dazu die nächste Betrachtung des Gebäudes, 20 Jahre nach Abnahme.

07

Beweiswert — was eine Zahl belastbar macht

Ziel: Vertrauen technisch erklären, ohne zu übertreiben · 5 Minuten
Plan 47:00 – 52:00
07 · Beweiswert

Vier Schritte zum Nachweis, dass eine Fassung an einem Tag genau so aussah

Fassung 1SHA-384prev: — Fassung 2SHA-384prev: h₁ Fassung 3SHA-384prev: h₂ 1 · Jede Fassung gehasht, in eine Kette gehängt2 · Jeder Eintrag signiert (Ed25519) sig = Ed25519(h₁) · Ed25519(h₂) · Ed25519(h₃) 3 · Täglich eine Merkle-Wurzel über den ganzen Bestand Wurzel · Tag Pass APass BPass CPass … 4 · Wurzel extern nach RFC 3161 gestempelt, gegen festen Vertrauensanker geprüft RFC 3161TSA · t Ein Stempel deckt damit den gesamten Bestand eines Tages ab — nicht jedes Dokument einzeln.
07 · Beweiswert

Wo die Grenze liegt

Ehrlichkeitsgrenze — aktiv sagen, bevor jemand fragtDie Signatur ist fortgeschritten, nicht qualifiziert nach eIDAS. Die Vermutungswirkung des Artikels 41 — Datum, Uhrzeit und Unversehrtheit gelten als richtig, das Gegenteil muss beweisen, wer es behauptet — greift damit nicht.
  • Ein qualifizierter Vertrauensdienst ist in Vorbereitung.
  • Ein Widerruf des Anbieterzertifikats wird bislang nicht abgefragt.

Was die Kette leistet — und was nicht

Sie belegt Unversehrtheit und Zeitpunkt und ist ohne Mitwirkung des Ausstellers prüfbar.

Sie sichert, dass nichts verändert wurde — nicht, dass alles stimmt. Für die Richtigkeit steht der Aussteller ein. Deshalb die Statusangaben an jedem Feld.

08

Was Banken brauchen

Ziel: die Brücke zur Finanzierung · 4 Minuten
Plan 52:00 – 56:00
08 · Banken

Drei Zusagen, eine Sperre

Für ein Finanzinstitut gibt es ein eigenes Ausgabeprofil: erst die Zahlen, die eine Finanzierungsentscheidung trägt, und zu jeder Zahl ihre Herkunft. Dieselbe Adresse liefert den Inhalt maschinenlesbar.

Kein Kreditrating

Der Pass bewertet das Gebäude, nicht die Kreditwürdigkeit.

Rückführbar

Jeder verdichtete Wert bleibt auf seine Eingangsdaten zurückführbar — Datenpfad an jedem Feld.

Keine verdeckte Bewertung

Jedes Feld nennt, ob es erfasst, gerechnet oder geschätzt ist.
Die SperreWiderspricht die Sanierungs-Kennzahl der Effizienzklasse — hoher Wert, also „kein Handlungsbedarf“, bei Klasse D bis H —, wird sie nicht ausgewiesen, sondern durch die Begründung ersetzt. Die Kennzahl zählt erfasste Maßnahmen; sind keine erfasst, fällt sie hoch aus.
KlasseG Sanierungs-Kennzahl98 Widerspruch → Begründung statt Zahl
09

Was offen ist — und Fragen

Ziel: Glaubwürdigkeit durch Offenheit · 4 Minuten
Plan 56:00 – 60:00
09 · Was offen ist

Ein Anforderungskatalog mit 340 Punkten begleitet die Umsetzung

Der Stand ist messbar und wird fortgeschrieben. Offen bleiben vor allem drei Dinge — und keines davon ist ein Programmierproblem:

1

Artikel 12 im deutschen Recht

Das Renovierungspass-System, das der Gesetzgeber liefern muss.
2

Ein qualifizierter Vertrauensdienst

Erst damit greift die Vermutungswirkung nach eIDAS.
3

Die Erfassung

Fahrpläne entstehen nicht von selbst. Erfassungsarbeit, keine Programmierarbeit.
09 · Fragen

Fragen, die kommen werden

Enter enthüllt die nächste Antwort
„Ist der Renovierungspass verpflichtend?“
Die EPBD verlangt, dass Mitgliedstaaten ein System einführen. Die deutsche Umsetzung steht aus. Freiwillig ist er heute schon nutzbar, und für Verkauf und Finanzierung ist er bereits ein Argument.
„Ersetzt das den iSFP?“
Nein. Der geförderte Sanierungsfahrplan bleibt das BAFA-Verfahren mit seinem Bonus. Der Renovierungspass ist das europäische Format.
„Wem gehören die Daten?“
Dem Eigentümer. Er erzeugt die Zugriffscodes, er sieht das Protokoll, er widerruft. Der Pass beschreibt das Gebäude und überdauert den Eigentümerwechsel; die personenbezogenen Teile tun das nicht.
„Was ist die Signatur wert?“
Sie belegt Unversehrtheit und Zeitpunkt und ist ohne Mitwirkung des Ausstellers prüfbar. Sie ist nicht qualifiziert; die gesetzliche Vermutungswirkung greift erst mit einem qualifizierten Zeitstempel.
„Und wenn die Daten falsch sind?“
Dann ist die Kette trotzdem unversehrt. Sie sichert, dass nichts verändert wurde, nicht dass alles stimmt. Für die Richtigkeit steht der Aussteller ein — deshalb die Statusangaben an jedem Feld.
Quellen

Die beiden Quellen, aus denen jede Fundstelle stammt

Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes … (GModG)

BGBl. 2026 I Nr. 226, ausgegeben 28.07.2026, Gesetz vom 23.07.2026, 59 Seiten.

Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)

ABl. L, 2024/1275 vom 8.5.2024, 68 Seiten.

Beide Dateien liegen mit Fundstelle, Abrufdatum und SHA-256 im Quellenverzeichnis. Ändert sich eine Fassung, fällt es über den Hash auf. Wörtliche Zitate sind als solche gesetzt; die EPBD-Pflichten in der Artikeltabelle sind sinngemäß wiedergegeben und je Zeile mit der Seitenzahl belegt.

Eine Lehre aus der VorbereitungDie Einzelnorm-Seiten der bekannten Rechtsportale zeigten am 06.09.2026 beim § 85 noch die Fassung vor dem GModG — 20 statt 31 Nummern. Wer daraus zitiert, zitiert veraltetes Recht. Maßgeblich ist das Bundesgesetzblatt.

Vielen Dank.

Die Richtlinie verlangt nicht mehr Papier, sondern Daten, die weiterverwendet werden können — und dass ein Gebäude einen Weg vor sich hat, nicht nur einen Zustand hinter sich.
Dipl.-Ing. Rolf Krause · ingenieurbüro rolf krause · Ginsterweg 2a · 41379 Brüggen · das-ingenieurbuero.com
dena-Experten-ID 473095 · KfW-Experte EB473095
A

Anhang — die beiden Gesetze im Vergleich

Steckbrief, Aufbau, acht Gegenüberstellungen, vier Lücken · zum Nachschlagen bei Fragen
außerhalb der 60 Minuten
Anhang A1

Zwei Texte, zwei Rechtsnaturen

Richtlinie (EU) 2024/1275 — „EPBD“Gesetz vom 23.07.2026 — „GModG“
RechtsnaturRichtlinie: bindet die Mitgliedstaaten hinsichtlich des Ziels, nicht die Eigentümer unmittelbarArtikelgesetz: ändert das GEG und benennt es in Gebäudemodernisierungsgesetz um; bindet Eigentümer unmittelbar
FundstelleABl. L, 2024/1275 vom 8.5.2024 · 68 Seiten BGBl. 2026 I Nr. 226, ausgegeben 28.07.2026 · 59 Seiten
AufbauErwägungsgründe (S. 1–13), 38 Artikel (S. 14–47), Anhänge I–X (S. 48–68)9 Artikel; Artikel 1 und 2 enthalten den neuen Gesetzestext als Änderungsanweisungen
Adressat„Die Mitgliedstaaten stellen sicher …“„Der Eigentümer hat sicherzustellen …“
Frist / GeltungUmsetzung bis 29. Mai 2026 Vier Zeitschichten — siehe A2
Selbstauskunft„Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 …“ (Fußnote S. 1)

Beide Texte reden über dasselbe Gebäude — aber der eine sagt einem Staat, was er einrichten muss, und der andere sagt einem Eigentümer, was er zu tun hat. Fast jeder Streit im Publikum entsteht daran, dass diese beiden Ebenen vermischt werden.

Anhang A2

Ein Gesetz, vier Inkrafttretensdaten

Zitat · Artikel 9 (Inkrafttreten)
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2 und 7 treten am 1. Januar 2027 in Kraft. (3) Artikel 3 tritt am 1. Januar 2028 in Kraft. (4) Artikel 4 tritt am 1. Januar 2030 in Kraft.
ArtikelSeitenWas darin stehtGilt ab
Artikel 1S. 1–14Umbenennung GEG → GModG; § 43 Bio-Treppe; § 56 Gebäudeautomatisierung29.07.2026
Artikel 2S. 15–45§ 40 Renovierungsanforderungen · § 79 digitaler Ausweis · § 85 die 31 Angaben · § 86 Effizienzklassen · § 88b Lebenszyklus · § 106 Solar · Anlage 10a · Verweise auf DIN/TS 18599:2025-1001.01.2027
Artikel 3S. 46–47§ 3 Nr. 25a Begriff Nullemissionsgebäude · § 10a für neue öffentliche Nichtwohngebäude01.01.2028
Artikel 4S. 47§ 10 neu: alle Neubauten als Nullemissionsgebäude01.01.2030
Artikel 5–8S. 48–58CO₂-Kostenaufteilung, BGB-Mietrecht, GEIG, Folgeänderungengestaffelt
Die Folge für die PraxisDer digitale, maschinenlesbare Energieausweis mit 31 Angaben gilt erst ab dem 1. Januar 2027 — nicht seit dem 29. Juli 2026. Wer heute einen Ausweis ausstellt, stellt ihn nach dem alten Angabenkatalog aus. Deshalb führen die Werkzeuge zwei Rechtsstände nebeneinander statt einen zu ersetzen.
Anhang A3 · Gegenüberstellung 1

Der Energieausweis

EPBD — Artikel 19

Art. 19 Abs. 4 Unterabs. 3
Die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz müssen verständlich und leicht lesbar sein und in einem maschinenlesbaren Format und entsprechend der Vorlage in Anhang V vorliegen.
Art. 19 Abs. 13
Die Gültigkeitsdauer … darf 10 Jahre nicht überschreiten. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Gebäudeeigentümer bei Ausweisen unterhalb der Stufe C zum Besuch einer zentralen Anlaufstelle aufgefordert werden … a) unmittelbar nach Ablauf … b) fünf Jahre nach Ausstellung.

GModG — § 79, § 85

§ 79 Abs. 2 (Fassung Artikel 2)
Der Energieausweis muss einfach und verständlich sein. Er ist digital in einem maschinenlesbaren Format auszustellen. Auf Verlangen des Bauherrn oder des Eigentümers ist der Energieausweis auch in Papierform auszustellen.
  • Umgesetzt: digital, maschinenlesbar, Papier nur auf Verlangen — spiegelbildlich zu Art. 20 Abs. 1 EPBD
  • Offen: die Aufforderung zur Anlaufstelle unterhalb Klasse C findet sich im Gesetz nicht.
Anhang A4 · Gegenüberstellung 2

Anhang V ↔ § 85: fast wörtlich übernommen

EPBD — Anhang V Nr. 1

Weitere Angaben, Buchstaben d) und e)
d) eine Ja/Nein-Angabe darüber, ob das Gebäude in der Lage ist, auf externe Signale zu reagieren und den Energieverbrauch anzupassen;

e) gegebenenfalls eine Ja/Nein-Angabe darüber, ob das Wärmeverteilungssystem innerhalb des Gebäudes in der Lage ist, mit niedrigen oder effizienteren Temperaturen betrieben zu werden;

f) die Kontaktdaten der einschlägigen zentralen Anlaufstelle für Renovierungsberatung.

GModG — § 85 Abs. 1

Nummern 26 und 27
26. Ja- oder Nein-Angabe, ob das Gebäude in der Lage ist, auf externe Signale zu reagieren und den Energieverbrauch anzupassen,

27. wenn ein Wärmeverteilungssystem innerhalb des Gebäudes vorhanden ist, Ja- oder Nein-Angabe darüber, ob dieses System in der Lage ist, mit niedrigen oder effizienten Temperaturen betrieben zu werden,

Die Vorderseite nach Anhang V (Klasse, Primär- und Endenergie, Anteil erneuerbarer Erzeugung vor Ort, betriebsbedingte Treibhausgase) findet sich in § 85 Abs. 1 Nr. 9, 10, 11, 14 und 16 wieder. Nicht übernommen: Buchstabe f) — die Kontaktdaten der Anlaufstelle.

Anhang A5 · Gegenüberstellung 3

Die Skala A–G

EPBD — Artikel 19 Abs. 2

In ihm wird die Gesamtenergieeffizienzklasse des Gebäudes auf einer geschlossenen Skala unter ausschließlicher Verwendung der Buchstaben A bis G angegeben. Dabei entspricht der Buchstabe A Nullemissionsgebäuden und der Buchstabe G den Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz im nationalen Gebäudebestand …

Eine Klasse A+ ist zulässig für Gebäude, deren Schwellenwert mindestens 20 % unter dem des Nullemissionsgebäudes liegt und die vor Ort mehr erneuerbare Energie erzeugen, als ihrem Primärenergiebedarf entspricht.

GModG — § 86 Abs. 3/4, Anlage 10a

In die Effizienzklasse A dürfen nur Nichtwohngebäude eingestuft werden, die keine Emissionen aus der Nutzung fossiler Energie am Standort des Gebäudes verursachen (Nullemissionsgebäude).
Klasse (NWG)Primärenergie­referenzfaktor
A≤ 1,0
B> 1,0
C> 1,48
D> 1,97
E> 2,46
F> 2,95
G> 3,5
Zwei Unterschiede, die man kennen mussErstens: Die Bindung „A nur für Nullemission“ gilt im deutschen Recht ausdrücklich nur für Nichtwohngebäude; Wohngebäude werden nach Anlage 10 unmittelbar aus dem Endenergiewert eingestuft. Zweitens: Für das Referenzgebäude ist bei der Klassenbestimmung immer der Primärenergiefaktor 0,7 zu verwenden — eine Sonderregel nur für diesen Zweck.
Anhang A6 · Gegenüberstellung 4

Mindestvorgaben für den schlechtesten Bestand

EPBD — Artikel 9 Abs. 1

Jeder Mitgliedstaat legt einen maximalen Schwellenwert … fest, sodass 16 % seines nationalen Nichtwohngebäudebestands über diesem Schwellenwert liegen … [und einen], sodass 26 % … darüber liegen. … Die Mindestvorgaben müssen mindestens gewährleisten, dass alle Nichtwohngebäude a) ab 2030 unterhalb des Schwellenwerts von 16 % liegen und b) ab 2033 unterhalb des Schwellenwerts von 26 % liegen.

Für Wohngebäude verlangt Absatz 2 stattdessen einen nationalen Pfad — keine gebäudescharfe Pflicht.

GModG — § 40 Abs. 2

Der Jahres-Primärenergiebedarf … des bestehenden Nichtwohngebäudes darf 1. ab dem 1. Januar 2030 das 3,5fache und 2. ab dem 1. Januar 2033 das 2,95fache des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes … nicht überschreiten.

Als erfüllt gilt die Anforderung unter anderem bei Errichtung ab 1996, bei überwiegender Wärmeerzeugung aus Biomasse oder Wärmepumpe und bei Versorgung mit Fernwärme (Abs. 3).

Der methodische UnterschiedDie Richtlinie definiert die Schwelle statistisch — als Perzentil des nationalen Bestands. Das Gesetz definiert sie rechnerisch — als Vielfaches des Referenzgebäudes. Beides führt zu einer Pflicht mit Stichtag, aber die Zahlen sind nicht ineinander umrechenbar.
Anhang A7 · Gegenüberstellung 5

Fossile Heizungen — hier geht das Gesetz eigene Wege

EPBD — Artikel 13 Abs. 7/8

Die Richtlinie kennt keine Quote für CO₂-neutrale Brennstoffe. Sie verlangt von den Mitgliedstaaten den Ausstieg aus mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln und kündigt Leitlinien der Kommission zur Einstufung solcher Kessel an. Den Weg dorthin bestimmt das nationale Recht.

Das Nullemissionsgebäude nach Art. 11 darf am Standort keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen — das ist eine Anforderung an das Gebäude, nicht an den Brennstoff.

GModG — § 43 Abs. 1

… hat der Eigentümer des Gebäudes sicherzustellen, dass ab dem 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent, ab dem 1. Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas, grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff … erzeugt wird.

Flankiert von § 42a: eine Grüngas-/Grünheizölquote für die Inverkehrbringer soll bis zum 1. Dezember 2026 in einem eigenen Gesetz eingeführt werden.

Sauber formulierenNicht „die EU verlangt 10 Prozent Bio ab 2029“. Richtig: Die Quote ist eine deutsche Regelung, mit der der Gesetzgeber den von der Richtlinie geforderten Ausstiegspfad ausfüllt.
Anhang A8 · Gegenüberstellung 6

Gebäudeautomation: 290 kW oder 70 kW?

EPBD — Artikel 13 Abs. 9

… dass Nichtwohngebäude folgendermaßen mit Gebäudeautomations- und -steuerungssystemen ausgestattet werden: a) bis zum 31. Dezember 2024 … von über 290 kW; b) bis zum 31. Dezember 2029 … von mehr als 70 kW.

GModG — § 56 Abs. 1

Ein Nichtwohngebäude mit der Nennleistung einer Heizungsanlage, einer kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage, einer Klimaanlage oder einer kombinierten Klima- und Lüftungsanlage von mehr als 70 Kilowatt muss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung … ausgerüstet werden, es sei denn, die Ausrüstung ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar.
Damit ist die Streitfrage entschiedenBeide Werte stehen in der Richtlinie — 290 kW war die Stufe bis Ende 2024, 70 kW ist die Stufe bis Ende 2029. Das Gesetz übernimmt die zweite Stufe wortgetreu. Wer heute 290 kW als geltende Schwelle nennt, zitiert die abgelaufene Stufe.
Anhang A9 · Gegenüberstellung 7

Solarenergie auf Gebäuden — Stufe für Stufe

GebäudegruppeEPBD Art. 10 Abs. 3 GModG § 106 Abs. 2
neue öffentliche Gebäude · neue NWG > 250 m²bis 31.12.2026ab 01.01.2027
bestehende öffentliche Gebäude > 2.000 m²bis 31.12.2027ab 01.01.2028
bestehende NWG > 500 m² bei größerer Renovierungbis 31.12.2027 (bestehende NWG)ab 01.01.2028, wenn Änderungen nach § 36 ausgeführt werden
bestehende öffentliche Gebäude > 750 m²bis 31.12.2028ab 01.01.2029
neue Wohngebäude · neue überdachte Parkplätzebis 31.12.2029ab 01.01.2030
bestehende öffentliche Gebäude > 250 m²bis 31.12.2030ab 01.01.2031

Die deutsche Umsetzung übernimmt die Staffel vollständig und verschiebt sie jeweils um einen Tag: Wo die Richtlinie „bis zum 31. Dezember“ sagt, sagt das Gesetz „ab dem 1. Januar“. Das ist dieselbe Frist, nur anders formuliert.

Zwei Eigenheiten des Gesetzes: § 106 Abs. 3 — läuft für ein Gebäude bereits § 40, tritt die Solarpflicht zurück. Abs. 4 — die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen; das Landesrecht ist also zusätzlich zu prüfen.

Anhang A10 · Gegenüberstellung 8

Nullemission und Lebenszyklus

ThemaEPBDGModG
Neubau als ZEBArt. 7 Abs. 1: ab 01.01.2028 Gebäude öffentlicher Einrichtungen, ab 01.01.2030 alle neuen Gebäude § 10a (Artikel 3, ab 2028) für neue öffentliche Nichtwohngebäude; § 10 neu (Artikel 4, ab 2030) für alle
BegriffArt. 11: keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort; nach Möglichkeit Reaktion auf externe Signale § 3 Nr. 25a: sehr hohe Gesamtenergieeffizienz, keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort, keine oder sehr geringe betriebsbedingte Treibhausgase
Lebenszyklus-GWPArt. 7 Abs. 2: ab 01.01.2028 für neue Gebäude > 1.000 m², ab 01.01.2030 für alle — berechnet und im Ausweis offengelegt § 85 Abs. 1 Nr. 17 mit denselben Daten und Schwellen; ermittelt und berichtet nach § 88b
Übergabe des Berichts§ 88b Abs. 5: „Der ausgestellte Bericht ist dem Aussteller des Energieausweises in einem maschinenlesbaren elektronischen Format zu übermitteln.“ Abs. 6: das Datenaustauschformat wird bekanntgemacht.
Ausstellungs­berechtigungArt. 25: qualifizierte oder zertifizierte Fachleute § 88c: Fortbildung in angewandter Ökobilanz plus Ausstellungs- oder Bauvorlageberechtigung; DIN SPEC 91606: 2026-07

Hier ist die Umsetzung enger als anderswo: Datum, Schwellenwert und Ort der Angabe stimmen überein. Neu gegenüber der Richtlinie ist die eigenständige Berichtspflicht samt maschinenlesbarer Übermittlung an den Ausweisaussteller — genau die Schnittstelle, die ein Werkzeug bedienen muss.

Anhang A11

Vier Vorgaben ohne deutsches Gegenstück

Renovierungspass — Art. 12 + Anhang VIII

System bis 29.05.2026 einzuführen; Anhang VIII schreibt den Inhalt vor: Ist-Zustand, grafischer Fahrplan in Stufen, nationale Anforderungen mit Zeitpunkten, Erläuterung der optimalen Abfolge, je Schritt Einsparung in kWh und Prozent, Treibhausgasminderung, Kosten, Amortisation, Dauer und die danach erreichte Klasse. kein Gegenstück im Gesetz

Nationale Datenbank — Art. 22

„Jeder Mitgliedstaat richtet eine nationale Datenbank für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ein …“ — mit Upload des vollständigen Ausweises einschließlich aller Berechnungsdaten. Das GModG kennt eine Registrierstelle für Registriernummern, aber keine solche Datenbank. kein Gegenstück im Gesetz

Datenaustausch — Art. 16

„Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Gebäudeeigentümer, Mieter und Verwalter direkten Zugang zu den Daten ihrer Gebäudesysteme haben.“ Dritte mit deren Zustimmung; Verknüpfung mit dem digitalen Gebäudelogbuch, sofern vorhanden. kein Gegenstück im Gesetz

Intelligenzfähigkeit — Art. 15

Optionales Unionssystem; Kommissionsbericht bis 30.06.2026, delegierter Rechtsakt bis 30.06.2027. Für Deutschland derzeit nicht verbindlich — im Ausweis deshalb nicht bewertet mit Begründung. bewusst offen
Was diese vier verbindetSie beschreiben nicht das Gebäude, sondern die Infrastruktur um das Gebäude herum — Fahrplan, Datenbank, Zugang, Bewertung. Genau dort endet die deutsche Umsetzung bisher, und genau dort setzt ein privatwirtschaftlicher Gebäudepass an.
Anhang A12

Wie man aus diesen beiden Dokumenten richtig zitiert

GModG — drei Fallen

  • Die Inhaltsübersicht ist kein Normtext. Auf den Seiten 2–5 steht die neue Paragrafenfolge. § 43 erscheint dort — der Wortlaut steht auf Seite 9.
  • Jeder Paragraf steht in einer Änderungsanweisung. „34. Die §§ 85 bis 87 werden durch die folgenden §§ 85 bis 87 ersetzt“ — das Zitat beginnt erst danach, in Anführungszeichen.
  • Derselbe Paragraf kann zweimal vorkommen, in Artikel 1 und noch einmal geändert in Artikel 2. Maßgeblich ist die Fassung des später in Kraft tretenden Artikels.

EPBD — zwei Fallen

  • Erwägungsgründe sind keine Pflichten. Die Seiten 1–13 begründen; die Artikel ab Seite 14 verpflichten.
  • Der Inhalt steht oft im Anhang. Art. 12 verweist auf Anhang VIII, Art. 19 auf Anhang V. Wer nur den Artikel liest, kennt die Anforderung nicht.
Und die PortalfalleDie Einzelnorm-Seiten der bekannten Rechtsportale zeigten am 06.09.2026 beim § 85 noch die Fassung vor dem GModG — 20 statt 31 Nummern. Maßgeblich ist das Bundesgesetzblatt.
Anhang A13

Sechs Sätze, die jede Rückfrage tragen

Wenn gefragt wird …Der SatzBeleg
Gilt das GModG schon?Artikel 1 seit dem 29. Juli 2026 — der Ausweisteil mit den 31 Angaben erst ab dem 1. Januar 2027.
Muss der Ausweis digital sein?„Er ist digital in einem maschinenlesbaren Format auszustellen“ — Papier nur auf Verlangen.
Woher kommen die Smart-Felder?Aus Anhang V der Richtlinie, fast wörtlich als § 85 Abs. 1 Nr. 26 und 27 übernommen.
Ab wann Gebäudeautomation?Über 70 Kilowatt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 — so in Richtlinie und Gesetz.
Ist der Renovierungspass Pflicht?Die Mitgliedstaaten mussten bis 29. Mai 2026 ein System einführen; für Eigentümer ist die Nutzung freiwillig, solange kein Mitgliedstaat sie verbindlich macht. Deutschland hat weder das eine noch das andere getan.
Und der Gebäudepass?Die Richtlinie definiert das digitale Gebäudelogbuch als gemeinsames Register aller Gebäudedaten — Ausweise, Renovierungspässe, Intelligenzfähigkeit, Lebenszyklus. Sie schreibt es nicht vor, aber sie knüpft daran an.
ingenieurbüro rolf krause
Fundstellen
SPRECHNOTIZ